Bekanntmachungen
Beteiligungsverfahren – Windenergie
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Oberfranken-Ost (5) hat am 06.05.2024 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur vorgezogenen Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen beschlossen.
Die vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost befasst sich mit der geplanten Neuausweisung bzw. Erweiterung folgender Vorranggebiete für Windenergieanlagen:
- VRG 252 Hüll-Ost Erweiterung, VRG 5278 Hufeisen-Waldhaus-West, VRG 5284 Bernheck-Nordwest, VRG 5285 Ottenhof-Nord (Stadt Betzenstein, Markt Plech, gemeindefreies Gebiet)
- VRG 5232 Körzendorf-Nordost, VRG 5238 Körzendorf-Ost (Gemeinden Ahorntal, Hummeltal, gemeindefreies Gebiet)
- VRG 5256 Schnabelwaid-Südost (Markt Schnabelwaid)
- VRG 5214 Zeulenreuth-Nordwest (Gemeinden Speichersdorf, Kirchenpingarten)
- VRG 124 Seidwitz-Nordost Erweiterung (Stadt Creußen)
- VRG 125 Lindenhardt-Nord Erweiterung (Stadt Creußen, Gemeinde Haag)
- VRG 5205 Hollfeld-Ost (Stadt Hollfeld)
- VRG 5164 Harsdorf-Nordwest (Gemeinde Harsdorf)
- VRG 5059 Martinlamitz-Nordost (Stadt Schwarzenbach a.d.Saale)
Nach § 9 Abs. 2 ROG n.F. i. V. m. Art. 16 BayLplG ist die Öffentlichkeit zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht zu geben.
Der Planentwurf wird in der Zeit
vom 17. Juni 2024 bis einschließlich 26. Juli 2024
auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost unter
und der Regierung von Oberfranken unter
eingestellt.
Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost, Geschäftsstelle Landratsamt Hof, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof.
Gem. § 9 ROG Abs. 2 n. F. sollen die Stellungnahmen elektronisch unter dem Link
übermittelt werden.
Gleichzeitig wird der Planentwurf gemäß § 9 Abs. 2 Satz 5 ROG n. F. bei der
Regierung von Oberfranken
– Höhere Landesplanungsbehörde-
Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
Zimmer K 204
Tel.: 0921 / 604-1493
landesplanung@reg-ofr.bayern.de
und bei der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost
Landratsamt Hof
Schaumbergstr. 14
95032 Hof
1. Stock, Zimmer 144
Tel.: 09281/57-311
geschaeftsstelle@oberfranken-ost.de
während der Besuchszeiten öffentlich ausgelegt. Empfehlenswert ist eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon.
Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.
Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens (Beschluss des Regionalen Planungsverbandes einschließlich Regionalplanentwurf) wird gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i. V. m § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG n.F. in einem Protokoll festgehalten, das im Internet veröffentlicht und bei der Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – ausgelegt wird.
Hinweis: Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).
Beteiligungsunterlagen:
Anhörungsentwurf mit Änderungsbegründung, Verordnung mit Begründung
Tekturkarte 5214 Zeulenreuth-Nordwest
Tekturkarte 5232/5238 Körzendorf/Altenhimmel
Tekturkarte 5256 Schnabelwaid-Südost
Tekturkarte Veldensteiner Forst
Tekturkarte 124 Seidwitz-Nordost
Tekturkarte 125 Lindenhardt-Nord
Tekturkarte 5059 Martinlamitz-Nordost
Tekturkarte 5164 Harsdorf-Nordwest
06.05.2024 Planungsausschuss / Bischofsgrün
Die nächste Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost findet am Montag, den 06. Mai 2024 um 10 Uhr im Kurhaussaal der Gemeinde Bischofsgrün statt.
Tagesordnung-Planungsausschuss 06.05.2024-aktualisiert
TOP3-Windenergie Sachstand PlA
TOP4-1-R5_6-5-2_Windenergie_Umweltbericht_PAS
TOP4-2-R5_6-5-2_Windenergie_Änderungsbegründung_Verordnung_Begründung_PAS
TOP4-3-R5_VRG_WP_Veldensteiner_Forst_PAS
TOP-4-4-R5_VRG_5232_5238_Körzendorf_Altenhimmel_PAS
TOP4-5-R5_VRG_5256_Schnabelwaid-Südost_PAS
TOP4-6-R5_VRG_5214_Zeulenreuth-Nordwest_PAS
TOP4-7-R5_VRG_124_Seidwitz-Nordost_PAS
TOP4-8-R5_VRG_125_Lindenhardt-Nord_PAS
TOP4-9-R5_VRG_5205_Hollfeld-Ost_PAS
TOP4-10-R5_VRG_5164_Harsdorf-Nordwest_PAS
TOP4-11-R5_VRG_5059_Martinlamitz-Nordost_PAS
TOP4-12-R5_6-5-2_Windenergie_Vorgez_Fortsch_Datenblaetter_PAS
TOP5-Fortschreibung des Kapitels 3 Siedlungswesen_PAS
TOP7 – Sitzungsvorlage Bestellung des Rechnungsprüfungsausschusses
13.11.2023 Planungsausschuss
Diese fand am 13.11.2023 um 11 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Hof statt.
Niederschrift_13.11.2023_Planungsausschusssitzung
TOP8Text_Wirtschaft_Planungsausschuss_2023-11-13
TOP8Auswertung_Anhoerung_Wirtschaft_Planungsausschuss_2023-11-13
TOP7Text_Soziale_und_kulturelle_Infrastruktur_Planungsausschuss_2023-11-13
TOP7Auswertung_Anhoerung_Soziale_und kulturelle_Infrastruktur_Planungsausschuss_2023-11-13
TOP6Sitzungsvorlage_Kapitel B V 3.1.1. Windenergie_Vortrag_Planungsausschuss_Oberfranken-Ost
TOP6Kapitel B V 3.1.1. Windenergie_Vortrag_Planungsausschuss_Oberfranken-Ost
TOP5_Sitzungsvorlage Haushalt 2024 f. Planungsauschuss 13.11.2023
TOP4_Sitzungsvorlage Entlastung HHj 2022
TOP3_Sitzungsvorlage Feststellung Jahresabschluss 2022
10.10.2023 Verbandsversammlung
Diese fand am 10.10.2023 um 09 Uhr im Schloss Thurnau, Marktplatz 1 95349 Thurnau statt.
Präsentation Regierung Herr Füßl
Kriterienkatalog der Region Oberfranken-Ost für Windenergie
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost hat in seiner Sitzung am 11.01.2023 die Neufassung des Kriterienkataloges in der beigefügten Fassung beschlossen. Dieser soll als Grundlage für die anstehende Fortschreibung des Teilkapitels B V 3.1.1 “Windenergie” sowie für Teilfortschreibungen innerhalb dieses Teilkapitels dienen.
Leitplanken-Solarenergie
Die Nutzung von Solarenergie und der Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen leisten in der Region Oberfranken-Ost seit einigen Jahren einen immer größeren Beitrag zur Deckung des regionalen Energiebedarfs sowie zum Erreichen der Ziele der Energiewende.
Dabei gilt es aber auch zu berücksichtigen, dass insbesondere Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht selten für ein hohes Konfliktpotenzial mit verschiedensten Belangen sorgen, wie beispielsweise Natur- und Landschaftsschutz, Wasserwirtschaft oder den Zielen der Raumordnung.
Der Regionale Planungsverband Oberfranken-Ost hat deshalb beschlossen, ein Teilkapitel “Solarenergie” für den Regionalplan zu erarbeiten, um ein Werkzeug für eine gute Interessenabwägung zu schaffen. Dies soll in verbaler Form geschehen. Eine Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Solarenergie wird aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen.
Da das Thema Freiflächen-Photovoltaikanlagen in ganz Bayern zu intensiven Diskussionen führt, werden zu diesem Thema bayernweite Vorgaben erwartet. Diese wollen wir bei der Erarbeitung unseres Teilkapitels „Solarenergie“ mit einbeziehen.
In der Zwischenzeit wollen wir unsere Kommunen unterstützen. Wir haben deshalb einen informellen Leitfaden erarbeitet, der aufzeigt, worauf in der Planung besonders geachtet werden sollte. Grundlage für diesen Leitfaden waren die Erfahrungen aus der Beteiligung des Regionalen Planungsverbandes als Träger öffentlicher Belange. Diese „Leitplanken für Freiflächen-Photovoltaik“ wurden zuletzt am 27. April 2022 mit den Mitgliedern des Planungsausschusses diskutiert. Das Ergebnis haben wir in der Anlage beigefügt.
Wir hoffen, Ihnen bei der Behandlung dieses komplexen Themas damit weiterzuhelfen und werden Sie über die Fortschreibung des Teilkapitels “Solarenergie” auf dem Laufenden halten.
Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung des Regionalplans der Region Oberfranken-Ost (5) (GVBl vom 5. August 1987, S. 300)
Auf Grund des Art. 18 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes – BayLpIG – (BayRS 230-1-U) hat das Bayerische Saatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen im Einvernehmen mit den übrigen Staatsministerien den Regionalplan der Region Oberfranken-Ost (5) für verbindlich erklärt. Der räumliche Geltungsbereich des Regionalplans umfasst die gesamte Region Oberfranken-Ost (Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern – LEP – vom 3. Mai 1984, GVBI S. 121, ber. S. 337, Anlage zu § 1, Teil A II 7, Anhang 5).
Der Regionalplan ist bei den kreisfreien Städten Bayreuth und Hof sowie bei den Landratsämtern Bayreuth, Hof, Kulmbach, Tirschenreuth und Wunsiedel i. Fichtelgebirge zur Einsichtnahme für jedermann ab 1. September 1987 ausgelegt. Die Auslegungszeiten richten sich nach den jeweils festgelegten Zeiten für den Parteiverkehr.
Der Regionalplan tritt am 1. September 1987 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Teilabschnitt “Bestimmung der zentralen Orte der untersten Stufe (Kleinzentren)” des Regionalplans der Region Oberfranken-Ost (Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung vom 5. August 1982, GVBI S. 718, BayRS 230-1-29-U) außer Kraft.
München, den 5. August 1987
Bayerisches Staatsministerium
für Landesentwicklung und Umweltfragen
Alfred D i c k, Staatsminister
Regionalplan der Region Oberfranken-Ost (5)
4. Dezember 1985: Beschluss Verbandsversammlung
5. Februar 1985: Verbindlicherklärung
5. August 1987: Bescheid des Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen
1.September 1987: Bekanntmachung vom (GVBI. S. 300, BayRS 230-1-29-U) In-Kraft-Treten