Bekanntmachungen

13.11.2023 Planungsausschuss

Diese fand am 13.11.2023 um 11 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Hof statt.

Niederschrift_13.11.2023_Planungsausschusssitzung

TOP8Text_Wirtschaft_Planungsausschuss_2023-11-13

TOP8Auswertung_Anhoerung_Wirtschaft_Planungsausschuss_2023-11-13

TOP7Text_Soziale_und_kulturelle_Infrastruktur_Planungsausschuss_2023-11-13

TOP7Auswertung_Anhoerung_Soziale_und kulturelle_Infrastruktur_Planungsausschuss_2023-11-13

TOP6Sitzungsvorlage_Kapitel B V 3.1.1. Windenergie_Vortrag_Planungsausschuss_Oberfranken-Ost

TOP6Kapitel B V 3.1.1. Windenergie_Vortrag_Planungsausschuss_Oberfranken-Ost

TOP5_Sitzungsvorlage Haushalt 2024 f. Planungsauschuss 13.11.2023

TOP5_Haushaltssatzung 2024

TOP5_Haushalt 2024

TOP4_Sitzungsvorlage Entlastung HHj 2022

TOP3_Sitzungsvorlage Feststellung Jahresabschluss 2022

TOP3_Aufstellung Jahresrechnung 2022

Tagesordnung Planungsausschusssitzung 13.11.

Kriterienkatalog der Region Oberfranken-Ost für Windenergie

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-Ost hat in seiner Sitzung am 11.01.2023 die Neufassung des Kriterienkataloges in der beigefügten Fassung beschlossen. Dieser soll als Grundlage für die anstehende Fortschreibung des Teilkapitels B V 3.1.1 “Windenergie” sowie für Teilfortschreibungen innerhalb dieses Teilkapitels dienen.

Kriterienkatalog

Leitplanken-Solarenergie

Die Nutzung von Solarenergie und der Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen leisten in der Region Oberfranken-Ost seit einigen Jahren einen immer größeren Beitrag zur Deckung des regionalen Energiebedarfs sowie zum Erreichen der Ziele der Energiewende.

Dabei gilt es aber auch zu berücksichtigen, dass insbesondere Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht selten für ein hohes Konfliktpotenzial mit verschiedensten Belangen sorgen, wie beispielsweise Natur- und Landschaftsschutz, Wasserwirtschaft oder den Zielen der Raumordnung.

Der Regionale Planungsverband Oberfranken-Ost hat deshalb beschlossen, ein Teilkapitel “Solarenergie” für den Regionalplan zu erarbeiten, um ein Werkzeug für eine gute Interessenabwägung zu schaffen. Dies soll in verbaler Form geschehen. Eine Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Solarenergie wird aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen.

Da das Thema Freiflächen-Photovoltaikanlagen in ganz Bayern zu intensiven Diskussionen führt, werden zu diesem Thema bayernweite Vorgaben erwartet. Diese wollen wir bei der Erarbeitung unseres Teilkapitels „Solarenergie“ mit einbeziehen.

In der Zwischenzeit wollen wir unsere Kommunen unterstützen. Wir haben deshalb einen informellen Leitfaden erarbeitet, der aufzeigt, worauf in der Planung besonders geachtet werden sollte. Grundlage für diesen Leitfaden waren die Erfahrungen aus der Beteiligung des Regionalen Planungsverbandes als Träger öffentlicher Belange. Diese „Leitplanken für Freiflächen-Photovoltaik“ wurden zuletzt am 27. April 2022 mit den Mitgliedern des Planungsausschusses diskutiert. Das Ergebnis haben wir in der Anlage beigefügt.

Wir hoffen, Ihnen bei der Behandlung dieses komplexen Themas damit weiterzuhelfen und werden Sie über die Fortschreibung des Teilkapitels “Solarenergie” auf dem Laufenden halten.

Leitplanken-Solarenergie

Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung des Regionalplans der Region Oberfranken-Ost (5) (GVBl vom 5. August 1987, S. 300)

Auf Grund des Art. 18 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes – BayLpIG – (BayRS 230-1-U) hat das Bayerische Saatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen im Einvernehmen mit den übrigen Staatsministerien den Regionalplan der Region Oberfranken-Ost (5) für verbindlich erklärt. Der räumliche Geltungsbereich des Regionalplans umfasst die gesamte Region Oberfranken-Ost (Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern – LEP – vom 3. Mai 1984, GVBI S. 121, ber. S. 337, Anlage zu § 1, Teil A II 7, Anhang 5).

Der Regionalplan ist bei den kreisfreien Städten Bayreuth und Hof sowie bei den Landratsämtern Bayreuth, Hof, Kulmbach, Tirschenreuth und Wunsiedel i. Fichtelgebirge zur Einsichtnahme für jedermann ab 1. September 1987 ausgelegt. Die Auslegungszeiten richten sich nach den jeweils festgelegten Zeiten für den Parteiverkehr.

Der Regionalplan tritt am 1. September 1987 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Teilabschnitt “Bestimmung der zentralen Orte der untersten Stufe (Kleinzentren)” des Regionalplans der Region Oberfranken-Ost (Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung vom 5. August 1982, GVBI S. 718, BayRS 230-1-29-U) außer Kraft.

München, den 5. August 1987

Bayerisches Staatsministerium
für Landesentwicklung und Umweltfragen

Alfred D i c k, Staatsminister

Regionalplan der Region Oberfranken-Ost (5)

4. Dezember 1985: Beschluss Verbandsversammlung
5. Februar 1985: Verbindlicherklärung
5. August 1987: Bescheid des Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen
1.September 1987: Bekanntmachung vom (GVBI. S. 300, BayRS 230-1-29-U) In-Kraft-Treten