Inhalt Teil B – Fachliche Ziele

1 Landschaftliches Leitbild

Begründung Begründung

1.1

(G) In der Region soll das vielfältige und abwechslungsreiche Nebeneinander verschiedener Natur- und Kulturlandschaften erhalten und harmonisch weiterentwickelt werden. Insbesondere sollen die natürlichen Lebensgrundlagen der Region zum Schutz einer gesunden Umwelt, eines funktionsfähigen Naturhaushaltes sowie der heimischen Tier- und Pflanzenwelt dauerhaft gesichert werden. Alle konkurrierenden Nutzungsansprüche an die natürlichen Lebensgrundlagen sollen auf eine nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts abgestimmt werden. Die verschiedenen Ökosystemleistungen sollen gesichert und gestärkt werden.

Die Region Oberfranken-Ost ist geprägt durch eine in Bayern einzigartige landschaftliche Vielfalt an charakteristischen Landschaftsbildern, die einen hohen Anteil naturnaher Lebensräume und eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit bäuerlichen Kultur- und Siedlungslandschaften, aber auch gewerblich-industriellen Wirtschaftsräumen aufweisen. Konkurrierende Raumansprüche, wie zum Beispiel der steigende Landverbrauch im Verkehrs- und Siedlungswesen, die fortschreitende Zersiedelung der Landschaft, der Ausbau energetischer Infrastrukturen, aber auch die aus ökonomischen Zwängen oft intensivierte Land- und Forstwirtschaft führen zu teilweise massiven Landschaftsveränderungen. Daher ist es wichtig, durch einen nachhaltigen Umgang mit den vorhandenen Potenzialen das natürliche und kulturelle Erbe für nachfolgende Generationen zu bewahren und zu pflegen. Die Nutzung des Raumes soll daher an die Tragfähigkeit des Naturhaushalts angepasst werden, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schonen und die natürlichen Ressourcen ohne Gefährdung ihres Bestandes und ihrer Regenerationsfähigkeit zu nutzen. Die Erhaltung dieser bedeutsamen Landschaften spielt sowohl für den Artenund Biotopschutz als auch für die naturnahe Erholung eine wichtige Rolle.

Begründung Begründung

1.2

(G) Die regionstypischen Landschaftsräume, insbesondere Fichtelgebirge, Frankenwald, Fränkische Schweiz mit Veldensteiner Forst und Steinwald, sollen pfleglich genutzt und soweit möglich entwickelt werden.

Die Region Oberfranken-Ost hat Anteil an folgenden naturräumlichen Haupteinheiten (s. Begründungskarte 2)karte_oberfranken_ost_2_naturraeumliche_gliederung:
• Oberpfälzisches Hügelland
• Obermainisches Hügelland
• Nördliche Frankenalb
• Mittelvogtländisches Kuppenland
• Oberes Vogtland
• Nordwestlicher Frankenwald
• Münchberger Hochfläche
• Hohes Fichtelgebirge
• Selb-Wunsiedler Hochfläche

Diese naturräumlichen Haupteinheiten haben eine unterschiedliche Naturausstattung, die den Landschaftscharakter, die Erholungseignung, die Nutzungen und die Belastbarkeit des Naturhaushalts im Wesentlichen bestimmt. Dies führte im Laufe der Siedlungsgeschichte zur Entstehung unterschiedlicher gewerblich-industrieller Wirtschaftsräume und bäuerlicher Kultur- und Siedlungslandschaften, welche die heutigen Landschaftsräume auf charakteristische Weise prägen. Weite Teile der Region, vor allem Fichtelgebirge, Frankenwald, Fränkische Schweiz und Steinwald, aber auch die Täler des Roten und des Weißen Mains und der Sächsischen Saale sowie das südliche Umland des Oberzentrums Bayreuth, weisen vielfältige Nutzungsstrukturen auf. Hier liegen noch Gebiete, die nur gering beeinträchtigt sind und hohe Anteile an naturnahen Biotopen enthalten, die für Naturhaushalt und Artenschutz unentbehrlich sind. Sie haben große Bedeutung als Ausgleichs- und Erholungsräume. Die Bewahrung der Nutzungsvielfalt in den Mittelgebirgsund Flusslandschaften sowie im Bruchschollenland muss deshalb bei der weiteren Entwicklung besonders berücksichtigt werden. Die zunehmende Inanspruchnahme durch Wohn- und Arbeitsstätten sowie Infrastruktureinrichtungen führt zunehmend zu Belastungen der Landschaftsräume. Hier gilt es, Überbeanspruchungen von Natur und Landschaft zu vermeiden und weiterhin günstige Lebensgrundlagen zu sichern.

Begründung Begründung

1.3

(G) Landschaften mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild sollen mit ihren charakteristischen Strukturen und in ihrer Vielfalt erhalten und, soweit möglich, wiederhergestellt werden.

In der Begründungskarte 4 “Landschaftsbildbewertung” 5_oberfranken_ost_begruendungskarte_4_landschaftsbildbewertung sind die landschaftlichen Höhepunkte der Region Oberfranken-Ost dargestellt. Die Karte wurde v.a. aus der visuell deutlich wahrnehmbaren Oberflächengestalt (dem Landschaftsrelief) entwickelt (visuelle Leitstrukturen und Einzelelemente mit hoher Fern- bzw. Identitätswirkung). Sie bildet zugleich besonders empfindliche Bereiche im Regierungsbezirk ab. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit dieser Landschaften soll erhalten und gepflegt werden.

Begründung Begründung

1.4

(G) Charakteristische naturnahe Biotope und ökologisch bedeutsame Naturräume sollen in Funktion und Umfang gesichert, erhalten und soweit erforderlich wiederhergestellt werden.

Charakteristische naturnahe Biotope sind wertvolle Landschaftsteile, die häufig nicht oder nur extensiv genutzt werden; dies gilt insbesondere für diejenigen Biotope, die sich aufgrund der abgeschiedenen Lage an der Landesgrenze zu Sachsen und Thüringen sowie der Grenze zur Tschechischen Republik weitgehend ungestört erhalten und entwickeln konnten. Ihre Hauptbedeutung liegt in ihrer ökologischen Ausgleichswirkung auf andere Nutzungssysteme. Sie tragen zur biologischen, strukturellen und visuellen Vielfältigkeit bei, prägen damit den Charakter der regionstypischen Landschaften und verleihen diesen ihre hohe natürliche Erholungsleistung. In besonderem Maße dienen Biotope als Lebensraum bedrohter Pflanzen, Tiere und Lebensgemeinschaften und tragen so entscheidend zu deren Erhaltung bei. Die weitgehend ungestörte Biotopentwicklung hat besonders störungsempfindlichen Arten wie Schwarzstorch, Auerhuhn und Wiesenbrüter-Arten letzte Rückzugsbereiche bewahrt. Zur langfristigen Artenerhaltung sind möglichst stabile Populationsentwicklungen anzustreben. Die dringend notwendigen Sicherungs- und Pflegemaßnahmen sollen deshalb auf einen langfristigen Artenschutz ausgerichtet werden.

Begründung Begründung

2 Freiraumsicherung

Begründung Begründung

2.1 Regionale Grünzüge

Begründung Begründung

2.1.1

(Z) Zur Gliederung von Siedlungsräumen (S), zur Klimaverbesserung (K) und zur siedlungsnahen Erholung (E) werden regionale Grünzüge ausgewiesen. In regionalen Grünzügen sind Planungen und Maßnahmen, die die ihnen zugewiesene Funktion beeinträchtigen, unzulässig.
Den nachfolgend aufgeführten regionalen Grünzügen werden folgende Freiraumfunktionen zugewiesen:

1 Nördliche Regnitz südlich Feilitzsch (S, K, E)
2 Dorschenbach östlich Hof (S, K, E)
3 Kulmbacher Forst (K, E)
4 Maintal südwestlich Kulmbach (K, E)
5 Schwerobach nördlich Bayreuth (S, E)
6 Heinersreuther Forst nordwestlich Bayreuth (S, K, E)
7 Wilhelminenaue Bayreuth (S, K, E)
8 Pensenberg westlich Weidenberg (E)
9 Waldgebiete mit Röhrensee südlich Bayreuth (K, E)
10 Mascher Berg – Tal der Kössein südlich Marktredwitz (K, E)

Deren Lage und Umgriff bestimmen sich aus der Karte Tektur zu Karte 2 “Siedlung und Versorgung”5_natur_landschaft_verbindlicherklaerung_tekturkarte_2, die Bestandteil des Regionalplans ist.

Nach Ziel 7.1.4 des Landesentwicklungsprogramms Bayern sind regionale Grünzüge zur Gliederung der Siedlungsräume, zur Verbesserung des Bioklimas oder zur Erholungsvorsorge festzulegen und in den Regionalplänen zeichnerisch verbindlich darzustellen. Regionale Grünzüge sind zusammenhängende Landschaftsbereiche, in denen die Faktoren der natürlichen Lebensumwelt weitgehend erhalten bleiben oder wiederhergestellt werden sollen. Für jeden regionalen Grünzug in der Region ist mindestens eine der genannten Funktionen festgelegt. Dabei ist die Freihaltung von Beeinträchtigungen durch Bebauung vordringlich.
Privilegierte Vorhaben der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB sind in den regionalen Grünzügen weiterhin zulässig, sofern sie die festgelegten Freiraumfunktionen nicht beeinträchtigen. Eine mögliche Beeinträchtigung ist im Einzelfall zu prüfen.

Der Abbau von Bodenschätzen in bestehenden Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie die kleinräumige Erweiterung bestehender Rohstoffabbaustätten ist in regionalen Grünzügen weiterhin zulässig, wenn die jeweilige Freiraumfunktion nicht beeinträchtigt wird.

In der Region Oberfranken-Ost werden regionale Grünzüge im Umfeld der Oberzentren Bayreuth, Kulmbach, Hof und Marktredwitz ausgewiesen, wo ein besonderes regionalplanerisches Interesse zur Sicherung des Freiraums besteht. Die Abgrenzung der regionalen Grünzüge erfolgt gebiets- und nicht flächenscharf. Insgesamt werden in der Region 4275 ha (ca. 1,2% der Regionsfläche) als regionale Grünzüge ausgewiesen.

Die in der Tekturkarte 2 “Siedlung und Versorgung”5_natur_landschaft_verbindlicherklaerung_tekturkarte_2 dargestellten regionalen Grünzüge werden im Einzelnen aus folgenden Gründen ausgewiesen:

Regionaler Grünzug 1 Nördliche Regnitz südlich Feilitzsch:

Der Grünzug zwischen Feilitzsch, Zedwitz und Hof verfügt durch seine Offenlandstruktur über eine hohe Kaltluftproduktionsrate und versorgt das nördliche Stadtgebiet von Hof um Unterkotzau über die Kaltluftleitbahnen des Rohrbach und der Nördlichen Regnitz mit Frischluft. Durch die relative Nähe zum Oberzentrum Hof spielt auch der Erholungswert eine wichtige Rolle in diesem Gebiet. Darüber hinaus besitzt der Grünzug eine siedlungsgliedernde Funktion zwischen Feilitzsch und Trogen. Die Zweckbestimmung der Fläche, dem Betrieb der Bahn zu dienen, wird durch die Ausweisung des regionalen Grünzuges nicht beeinträchtigt.

Regionaler Grünzug 2 Dorschenbach östlich Hof:

Im südlichen Teil bei der Ortschaft Tauperlitz schafft der Grünzug eine Verbindung zum Landschaftsschutzgebiet Regnitzgrund und dem Tal der Sächsischen Saale. Er hat eine hervorragende Bedeutung für die Erholung. Außerdem wirkt er in diesem Bereich als siedlungsgliederndes Element für die Ortschaften Tauperlitz und Erlalohe. Im mittleren Bereich befindet sich mit dem Aussichtsturm Wartturm ein beliebtes Naherholungsgebiet von Hof. In diesem Teil besitzt der Grünzug außerdem eine hohe Kaltluftproduktionsrate. Dadurch versorgt er das Stadtgebiet Hof über das Tal des Dorschenbaches, das Regnitzund das Saaletal mit Kalt- und Frischluft. Im nördlichen Teil um das Langenbach-Holz, das im Waldfunktionsplan als Klimawald und teilweise Erholungswald ausgewiesen ist, erfüllt der Grünzug die Funktionen der Erholung und des Klimas.

Regionaler Grünzug 3 Kulmbacher- Forst:

Der regionale Grünzug Nr. 3 erstreckt sich vom Landschaftsschutzgebiet Plassenburg im Westen über Hauenreuth im Osten bis kurz vor Ebersbach im Süden. Durch die Nähe zur Stadt Kulmbach und der Plassenburg ist das Waldgebiet stark frequentiert. Es besitzt eine hervorragende Bedeutung für die stadtnahe Erholung. Im Norden geht der Grünzug über den bewaldeten Maintalhang in den Talraum des Weißen Maines über. Diese Bereiche mit einem Höhenunterschied von über 150 m spielen eine wichtige Rolle als Kaltluftentstehungs- bzw. Frischluftproduktionsgebiet für das Stadtgebiet Kulmbach.

Regionaler Grünzug 4 Maintal südwestlich Kulmbach:

Der Grünzug zieht sich entlang des Rotmaintales von Lanzenreuth nach Norden und entlang des Weißmaintales von Burghaig nach Westen über den Mainzusammenfluss bei Steinenhausen bis zum Vorranggebiet für Bodenschätze Sand/Kies 1 Schwarzach bei Kulmbach. Die Mainaue erreicht teilweise eine Breite von über 1 km. Sie übernimmt eine wichtige Funktion für den Frischlufttransport und die Verbesserung des Bioklimas. Mit dem Naherholungsgebiet Mainaue und den zahlreichen Wanderwegen entlang des Flusses besitzt der Grünzug eine hervorragende Bedeutung für die stadtnahe Erholung. Die Zweckbestimmung der Fläche, dem Betrieb der Bahn zu dienen, wird durch die Ausweisung des regionalen Grünzuges nicht beeinträchtigt.

Regionaler Grünzug 5 Schwerobach nördlich Bayreuth:

Nördlich des Stadtgebietes von Bayreuth erfüllt der Grünzug eine wichtige Funktion der Naherholung und schafft die Verbindung zum Tal des Roten Maines. Außerdem trennt er die Siedlung Cottenbach von Bayreuth und trägt zur Freiraumsicherung in diesem Bereich bei. Auf Grund des zunehmenden Siedlungsdrucks kommt der Freihaltung dieses Gebietes vor Bebauung besondere Bedeutung zu.

Regionaler Grünzug 6 Heinersreuther Forst nordwestlich Bayreuth:

Der Grünzug zwischen Heinersreuth und Oberpreuschwitz erfüllt im östlichen Teil eine siedlungsgliedernde Funktion zwischen Heinersreuth und dem Stadtgebiet von Bayreuth. Er verbindet das Landschaftsschutzgebiet “Roter Hügel – Oberpreuschwitz” mit dem Waldgebiet nördlich von Oberpreuschwitz und stellt ein wichtiges Naherholungsgebiet mit direktem Zugang zum Heinersreuther Forst dar. Die Waldbereiche sind nach Waldfunktionsplan als Erholungswald und Wald mit besonderer Bedeutung für den regionalen Klimaschutz ausgewiesen. Linienhafte Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen wie die im Bundesverkehrswegeplan in den weiteren Bedarf eingestufte Ortsumgehung von Heinersreuth/Altenplos sollen im Grünzug nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein. Dabei ist bei einer Umsetzung darauf zu achten, dass die Beeinträchtigungen für den Grünzug auf ein mögliches Minimum reduziert werden.

Regionaler Grünzug 7 Wilhelminenaue Bayreuth:

Der Grünzug umfasst im Wesentlichen das Gelände der Landesgartenschau von 2016 im Osten des Stadtgebietes. Hierbei wurden die landwirtschaftlich genutzten Flächen ökologisch aufgewertet, der Rote Main renaturiert, ein 2 ha großer See und Landschaftskabinette angelegt und somit ein Landschaftspark mit zahlreichen Freizeitnutzungen geschaffen, der die Innenstadt entlang des Roten Mains mit der Eremitage verbindet. Der Grünzug besitzt eine herausragende Bedeutung für die Erholung und trägt durch eine permanente Kalt- und Frischluftzufuhr für das urbane Stadtgebiet zur Verbesserung des Bioklimas für Bayreuth bei. Außerdem besitzt er eine siedlungsgliedernde Funktion zwischen dem Stadtteilen Hammerstadt und Dürschnitz/Obere Röth.

Regionaler Grünzug 8 Pensenberg westlich Weidenberg:

Der Grünzug östlich von Bayreuth grenzt im Nordwesten an die Landschaftsschutzgebiete Talau der Pensenwiesen und Steinachtal mit Oschenberg an. Das Waldgebiet ist im Waldfunktionsplan als Erholungswald kartiert und ein beliebtes Bayreuther Naherholungsgebiet.

Regionaler Grünzug 9 Waldgebiete mit Röhrensee südlich Bayreuth:

Dieser Grünzug reicht von Eckersdorf im Westen bis zur Autobahn A 9 im Osten. Er vernetzt auf einer Fläche von 969 ha Waldgebiete mit einer besonderen Bedeutung für den Klimaschutz und besitzt hervorragende Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung. Der Grünzug trägt zur Verbesserung des Bioklimas und eines ausreichenden Luftaustausches mit dem Stadtgebiet von Bayreuth bei. Vor allem der Studentenwald, der Buchstein und der Röhrensee sind zu allen Jahreszeiten stark frequentierte Naherholungsbereiche in fußläufiger Erreichbarkeit zu Bayreuth. Einer Freihaltung dieses Grünzugs vor Bebauung kommt besondere Bedeutung zu. Linienhafte Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen wie die im Flächennutzungsplan geplante Südtangente durch den Studentenwald sollen im Grünzug nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein. Dabei ist bei einer Umsetzung darauf zu achten, dass die Beeinträchtigungen für den Grünzug auf ein mögliches Minimum reduziert werden.

Regionaler Grünzug 10 Mascher Berg – Tal der Kössein südlich Marktredwitz:

Der Grünzug erstreckt sich von Marktredwitz entlang der Kössein über Waldershof und Walbenreuth im Südosten bis zur Regionsgrenze im Westen. Das Kössein-Tal mit den Quellbächen Kreuzweiher Bächl, Steinbach und Walbenbach und das Waldgebiet um den Mascher Berg ist ein wichtiges Naherholungsgebiet für Marktredwitz und Waldershof. Die Täler sind zudem wichtige Kaltluftleitbahnen für die Durchlüftung der Stadtgebiete.

Begründung Begründung

2.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete

Begründung Begründung

2.2.1

(G) In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommen.
Als landschaftliche Vorbehaltsgebiete werden ausgewiesen:

Naturraum Vogtland

Haupteinheit Oberes Vogtland

6 Rehauer Forst Nord
7 Rehauer Forst Ost
8 Rehauer Forst Süd

Naturraum Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge

Haupteinheit Nordwestlicher Frankenwald (Thüringer Schiefergebirge)

1 Frankenwald westlich Issigau
2 Frankenwald bei Bad Steben
3 Spiegelwald nordwestlich Naila
4 Frankenwald östlich Naila
5 Frankenwald zwischen Naila und Helmbrechts
10 Frankenwald zwischen Enchenreuth und Rugendorf

Haupteinheit Münchberger Hochfläche

11 Frankenwald südwestlich Helmbrechts
12 Tal der Sächsischen Saale östlich von Münchberg
16 Frankenwald zwischen Stadtsteinach, Stammbach und Wirsberg
17 Frankenwald südlich Stammbach
18 Ölschnitztal nordwestlich Gefrees
19 Tal der Sächsischen Saale mit Nebentälern südöstlich von Münchberg
20 Tal der sächsischen Saale zwischen Sparneck und Zell i.Fichtelgebirge
24 Fränkische Linie südlich Wirsberg

Haupteinheit Hohes Fichtelgebirge

9 Waldgebiet südwestlich Rehau
35 Fichtelgebirgslandschaft östlich Lengenfeld

Haupteinheit Selb-Wunsiedler Hochfläche

21 Fichtelgebirgslandschaft zwischen Kirchenlamitz und Marktleuthen
22 Egerholz nördlich Röslau
26 Fichtelgebirgslandschaft östlich Vordorf

Naturraum Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland

Haupteinheit Obermainisches Hügelland

13 Alblandschaft zwischen Danndorf und Kirchleus
14 Heckenlandschaft westlich Stadtsteinach
15 Pörbitscher Hang nördlich Kulmbach
23 Tal des Weißen Maines und Waldgebiete zwischen Kulmbach und Himmelkron
25 Obere Au westlich Bad Berneck i.Fichtelgebirge
27 Juralandschaft zwischen Kasendorf und Buchau
28 Juralandschaft zwischen Thurnau und Kasendorf
33 Waldgebiet zwischen Eckersdorf und Limmersdorf mit Alblandschaft bei Lochau
34 Fichtelgebirgslandschaft südlich Goldkronach
49 Bieberswöhrbachtal und Waldgebiet westlich Prebitz

Haupteinheit Oberpfälzisches Hügelland

42 Waldgebiete zwischen Kirchenpingarten und Speichersdorf mit Tauritzbach
43 Waldgebiet am Haunritzweiher
44 Weiherlandschaft östlich Haidenaab
50 Flernitzbach und Schernwiesen nordöstlich Guttenthau

Naturraum Fränkische Alb

Haupteinheit Nördliche Frankenalb

29 Alblandschaft westlich Welschenkahl
30 Alblandschaft westlich Krögelstein
31 Alblandschaft nordwestlich Wonsees
32 Juralandschaft westlich Alladorf
36 Juralandschaft nördlich Drosendorf a.d. Aufseß
37 Juralandschaft östlich Sachsendorf
38 Juralandschaft südlich Stechendorf
39 Alblandschaft nördlich Breitenlesau
40 Alblandschaft westlich Plankenfels
41 Juralandschaft zwischen Truppach, Eckersdorf und Pittersdorf
45 Heckenlandschaft westlich Waischenfeld
46 Heckenlandschaft östlich Waischenfeld
47 Alblandschaft westlich Kirchahorn
48 Fränkische Schweiz zwischen Pegnitz und Glashütten
51 Fränkische Schweiz nördlich von Betzenstein
52 Alblandschaft bei Spies
53 Alblandschaft um Illafeld

Ihre Lage und Abgrenzung bestimmen sich aus der Karte Tektur zur Karte 3 “Landschaft und Erholung”5_natur_landschaft_verbindlicherklaerung_karte_3, die Bestandteil des Regionalplans ist.

Nach Ziel 7.1.2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern sind in den Regionalplänen Gebiete, die eine besondere Bedeutung für den Naturschutz und die Landschaftspflege haben, als landschaftliche Vorbehaltsgebiete festzulegen. Landschaftliche Vorbehaltsgebiete sollen als Ergänzung zu den naturschutzrechtlich geschützten Flächen dort ausgewiesen werden, wo sie zum Schutz empfindlicher Landschaften und des Naturhaushalts beitragen.
Als landschaftliche Vorbehaltsgebiete werden in der Region ausgewiesen:

• vielfältige, abwechslungsreich strukturierte oder charakteristische Landschaften, die für die Leistungsfähigkeit oder die Wiederherstellung des Naturhaushalts, das Landschaftsbild oder die Erholung von besonderer Bedeutung sind,

• vorwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzte Freiräume mit besonderen ökologischen Funktionen,

• zusammenhängende Waldgebiete mit besonderen Funktionen für Naturhaushalt und Erholung,

• ökologisch und gestalterisch wertvolle Flusslandschaften,

• Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz,

• besonders schützenswerte Kulturlandschaften.

Der Anteil der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete an der Regionsfläche beträgt 57.707 ha (15,96%). Hinreichend naturschutzfachrechtlich gesicherte Flächen unterliegen dem Doppelsicherungsverbot. Sie werden nicht mehr von landschaftlichen Vorbehaltsgebieten überlagert.

Landschaftliche Vorbehaltsgebiete sind keine Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts. Ihre Bedeutung soll insbesondere bei der Abwägung mit anderen Ansprüchen an den Raum gewürdigt werden, d. h. bei der Abwägung müssen die Belange von Natur und Landschaft durch den jeweiligen öffentlichen Planungsträger besonders gewichtet werden. Landschaftsschäden sollen vorrangig in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten beseitigt werden; die Biotopentwicklung soll dabei besonders berücksichtigt werden. Der Abbau von hochwertigen Bodenschätzen, deren Vorkommen mittelfristig zu Ende geht, soll durch landschaftliche Vorbehaltsgebiete nicht eingeschränkt werden.

Begründung Begründung

2.3 Trenngrün

Begründung Begründung

2.3.1

(Z) Zur Vermeidung großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen sowie zur Erhaltung und Sicherung von Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten werden folgende Trenngrüne festgelegt:
1 zwischen Fattigau und Schwarzenbach a.d. Saale (Landkreis Hof)
2 zwischen Schwarzenbach a.d.Saale und Förbau (Landkreis Hof)
3 zwischen Schwarzach b. Kulmbach und Fassoldshof (Landkreis Kulmbach)
4 zwischen Kulmbach und Burghaig (Landkreis Kulmbach)
5 zwischen Mistelbach und Pittersdorf (Landkreis Bayreuth)

Deren Lage und Umgriff bestimmen sich aus der Karte Tektur zu Karte 2 “Siedlung und Versorgung”5_natur_landschaft_verbindlicherklaerung_tekturkarte_2 (1), die Bestandteil des Regionalplans ist.

Die in die freie Landschaft übergreifenden Grünflächen und Freiräume zwischen den Orten oder Ortsteilen haben als Trenngrün vorrangig die Funktion, Siedlungsgebiete zu trennen. Sie sollen ein unerwünschtes Zusammenwachsen bebauter Bereiche zu bandartigen Siedlungsstrukturen verhindern und können die Frischluftzirkulation in den Orten begünstigen. Durch den Erhalt der Trenngrünbereiche wird einer drohenden Zersiedlung der Landschaft entgegengewirkt.
Im Unterschied zu Regionalen Grünzügen sind sie allein durch ihre Trennfunktion begründet, nicht jedoch durch die Notwendigkeit der Sicherung konkreter Landschaftsfunktionen.

Trenngrüne dürfen durch Baumaßnahmen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt oder eingeschränkt werden. Sie werden durch Straßen- und Wegeverbindungen der berührten Siedlungsbereiche nicht in ihrer Funktion gemindert.

Begründung Begründung

2.4.1

(G) Zur Sicherung von Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen soll ein Biotopverbund aufgebaut werden.

Die Zerschneidung von Lebensräumen durch das Verkehrsnetz und die zunehmende Inanspruchnahme von Flächen durch die Siedlungstätigkeit haben in der Region teilweise zu einer Verinselung und qualitativen Verschlechterung noch vorhandener Lebensräume für Tiere und Pflanzen geführt. Vor allem durch die Barrierewirkung von Straßen werden der Austausch innerhalb und zwischen Populationen als auch die Besiedlung neuer Lebensräume beeinträchtigt. Zudem führt das hohe Verkehrsaufkommen entlang der Straßen bei den Tieren zu erheblichen Verlusten. Durch Flächenverluste, Nutzungsintensivierung, Zerstückelung der Lebensräume, Gewässerausbau und Entwässerung, aber auch durch die Folgen des Klimawandels ist der Biotopverbund schon seit Jahrzehnten starken Beeinträchtigungen ausgesetzt.
Die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen für wildlebende Pflanzen und Tiere ist Voraussetzung für den Erhalt der Biodiversität sowie der genetischen Vielfalt und des genetischen Potenzials der wildlebenden Arten. Um diesen Arten einen Wechsel ihrer verschiedenen Habitate sowie einen Austausch nicht nur innerhalb, sondern auch zwischen diesen Lebensräumen zu gewährleisten, soll ein zusammenhängendes Netz von Biotopen geschaffen werden. Planungen, die die Biotopverbundachsen in ihrer Funktionalität beeinträchtigen, sollen möglichst vermieden werden.

Zur Sicherung der Biotopverbundachsen von Gewässern ist die Durchgängigkeit der Fließgewässer von besonderer Bedeutung und sollte deshalb erhalten bzw. verbessert werden.

Staatliche Naturschutz-Fördermittel sollten verstärkt zur Errichtung des Biotopverbundes eingesetzt werden. Ausgleichs- und Ökokontoflächen auf den Biotopverbundachsen können den Aufbau des Biotopverbundes unterstützen.

Gemäß § 20 Abs. 1 BNatSchG soll es mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfassen.

Ein Biotopverbund besteht aus den Kernflächen und den Verbindungsflächen bzw. – elementen. Als Kernflächen werden die großen Wälder und wertvollen Lebensräume dargestellt. Wichtige Achsen für den Biotopverbund sind in der Region Oberfranken-Ost neben den bedeutenden Bach- und Flusstälern bandartige Landschaftseinheiten mit besonderer geologischer und geomorphologischer Ausprägung, die durch einen hohen Anteil wertvoller Biotope und ein hohes Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume gekennzeichnet sind (Fränkische Linie, Fichtelgebirgsanstieg, Muschelkalkzug und Albtrauf). Hinzu kommen der Serpentinitzug zwischen Rehau und Kupferberg und Achsen gemäß der LfU-Datengrundlage.

Die Biotopverbundsysteme in der Region beziehen, soweit es sich anbietet, die Natura2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) und Naturschutzgebiete ein.

Die Schwerpunktbereiche des Biotopverbundes mit seinen Kernflächen und Verbindungselementen sind in der Begründungskarte 5 “Biotopverbund” zeichnerisch erläuternd dargestellt.

Von überregionaler Bedeutung sind der grenzüberschreitende Biotopverbund entlang des Grünen Bandes an der Grenze zu Thüringen, Sachsen und zur Tschechischen Republik, aber auch Biotopverbundachsen, die über die Regionsgrenzen hinaus führen und dort ihre Fortsetzung haben. Sie tragen als regionsübergreifender Biotopverbund entscheidend zur Erhaltung und Sicherung der biologischen Vielfalt in Deutschland und Europa bei. Um deren Funktionalität als Biotopverbundsystem auch in Zukunft zu erhalten, sind Maßnahmen zum Lückenschluss in Defiziträumen und Vernetzungen zu anderen naturnahen Gebieten der Region erforderlich. Bei Planungen und Maßnahmen u.a. des Infrastrukturausbaus ist daher der Biotopverbund entsprechend seiner Bedeutung in die Planungsüberlegungen einzubeziehen.

Begründung Begründung

2.4 Biotopverbundachsen

Begründung Begründung

2.5 Geotope

Begründung Begründung

2.5.1

(Z) Besonders wertvolle Geotope in der Region sind zu erhalten, zu sichern und zu pflegen.

Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde und des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie einzelne Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsteile. Schutzwürdig sind diejenigen Geotope, die sich durch ihre besondere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Für Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie für Natur-, Heimatkunde und Tourismus sind sie Dokumente von besonderem Wert. Sie bedürfen vor allem dann, wenn sie gefährdet sind und vergleichbare Geotope zum Ausgleich nicht zur Verfügung stehen, eines besonderen Schutzes.
Zu den besonders wertvollen Geotopen zählen aus regionalplanerischer Sicht die im Gotopkataster Bayern erfassten und als geowissenschaftlich besonders wertvoll eingestuften Geotope sowie die laut Bayerischem Landesamt für Umwelt zu den 100 Schönsten in Bayern gehörenden Geotope (BSG). Sie sollen erhalten, gesichert und falls erforderlich gepflegt werden.

In der folgenden Tabelle sind die regionalplanerisch besonders wertvollen Geotope nach Geotop- Nr. geordnet aufgelistet:

Nr. Geotop-Nr. Geotop-Name Gemeinde Landkreis bes.wertvoll BSG
1     462A001     Bodenmühlwand nordöstlich Wolfsbach Bayreuth Bayreuth (Stadt) x x
2    464A001      Hohlweg nördlich Leimitz Hof Hof a.d.Saale (Stadt) x
3    472A010      Höllfelsen bei Oberwarmensteinach Warmensteinach Bayreuth x
4    472A016      Tongrube Mistelgau Mistelgau Bayreuth x
5    472A020     Felsenkeller in Gefrees Gefrees Bayreuth x
6    472G006     Name-Gottes- und RitterSankt-Georg-Zeche südlich Brandholz Goldkronach Bayreuth x
7    472R063     Hochrücken-Ponordoline mit Höhle (D78) südwestlich Michelfeld Veldensteinerforst Bayreuth x
8    472R077     Wasserberg bei Pegnitz Pegnitz Bayreuth x
9    472R086     Großer Lochstein südwestlich Horlach Veldensteinerforst Bayreuth x
10  472R156      Felsburg Tüchersfeld Pottenstein Bayreuth x
11   475A003     Ehemaliger Diabasbruch am Galgenberg südwestlich Bernstein a.Wald Schwarzenbach a.Wald Hof x x
12   475A009    Marmorsteinbruch Horwagen südwestlich Bobengrün Bad Steben Hof x x
13   475A011     Serpentinit- und Talkschieferbruch Schwarzenbach a. d. Saale Schwarzenbach a.d.Saale Hof x
14   475A029    Eklogit am Weißenstein südlich Stammbach Stammbach Hof x x
15   475A035     Straßenaufschluss bei der Weidstaudenmühle südwestlich Lippertsgrün Naila Hof x
16   475A041 Aufgelassene Steinbrüche am Schneidberg südlich Geroldsgrün Geroldsgrüner Forst Hof x
17   475G005 Dachschiefergrube Lotharheil nordwestlich Geroldsgrün Geroldsgrün Hof x
18   475H001 Humboldthöhle 3 km südwestlich Geroldsgrün Geroldsgrüner Forst Hof x
19   475R014 Phyllitfelsen am Steinbühl südlich Sparneck Sparneck Hof x
20  477A003 Ehem. Muschelkalkbruch südöstlich Herlas Kulmbach Kulmbach x
21   477A018 Aufschluss an der Rauschenhammermühle Presseck Kulmbach x
22   477A019 Ehem. Kalkbruch östlich Köstenhof Presseck Kulmbach x
23   477A020 Pinge der Zeche “Carl Wilhelm” am Forstmeistersprung Stadtsteinach Kulmbach x
24   477A023 Felsen unterhalb der Ruine Nordeck Stadtsteinach Kulmbach x
25   477A028 Kambrium am Galgenberg südlich Premeusel Presseck Kulmbach x
26   477A030 Ehem. Steinbruch im Flemersbachtal südwestlich Elbersreuth Presseck Kulmbach x
27   477A034 Algenkalkscholle im Rauschbachtal südlich Heinersreuth Presseck Kulmbach x
28   477R003 Steinachklamm südwestlich Wildenstein Presseck Kulmbach x
29   477R015 Prasinitfelsen am Kosereck nordöstlich Wirsberg Wirsberg Kulmbach x
30   477R019 Köstlerberg (“Inselberg”) südwestlich Trebgast Trebgast Kulmbach x
31   479A021 Aufschlüsse im Röslautal bei Elisenfels Arzberg Wunsiedel i.Fichtelgeb. x
32   479A025 Gneisfelsen am Feisnitzspeicher Arzberg Wunsiedel i.Fichtelgeb. x
33   479R014 Felsenlabyrinth Luisenburg südwestlich Wunsiedel Wunsiedel i.Fichtelgeb Wunsiedel i.Fichtelgeb. x x
34   479R020 Drei-Brüder-Felsen südöstlich Weißenhaid Meierhöfer Seite Wunsiedel i.Fichtelgeb. x
35   479R027 Röslauschlucht G`steinigt bei Arzberg Arzberg Wunsiedel i.Fichtelgeb. x x
Ihre Lage ist in Begründungskarte 3 “Geotope”5_oberfranken_ost_begruendungskarte_3_geotope dargestellt.

Begründung Begründung

2.6 Luft und Klima

Begründung Begründung

2.6.1

(G) Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransportes sollen erhalten und Nutzungsänderungen vermieden werden.

Die Siedlungsdichte, die Häufung gewerblich-industrieller Anlagen und das allgemein hohe Verkehrsaufkommen führen in den Siedlungszentren Bayreuth, Kulmbach und Hof zu einem erhöhten Risiko stadtklimatischer Überwärmungserscheinungen sowie zu Luftschadstoffanreicherungen bei Inversionswetterlagen.
Kaltluftleitbahnen mit einem hohen Kaltluftmassenstrom von mehr als 10.000 m³/s haben insbesondere für die Siedlungszentren Bayreuth, Kulmbach und Hof eine hervorragende Bedeutung für den klimatischen und lufthygienischen Ausgleich. Es sind dies:

• die Talniederungen von Mistel, Warmer Steinach und Rotem Main/Ölschnitz für die Stadt Bayreuth,

• die Talniederungen von Dobrach, Unterer Steinach/Zaubach und des Unterlaufs der Schorgast im Zusammenfluss mit dem Weißen Main für die Stadt Kulmbach,

• die Talniederungen von Südlicher Regnitz, Untreubach und Sächsischer Saale für die Stadt Hof.

Begründung Begründung

2.6.2

(G) Die großflächigen Wälder und die in einem funktionalen Zusammenhang zueinander stehenden kleineren Waldflächen in der Region Oberfranken-Ost sollen zur Verminderung großräumiger Immissionsbelastungen sowie ihres für die Erholung günstigen Bestandsklimas in ihrer Funktion erhalten werden.

Die klimaausgleichende Wirkung von Wäldern, wie die Dämpfung von Temperaturextremen und die aerosol- und staubarme Luft der Waldbestände, sind von hoher Bedeutung für die Erholung und körperliche Regeneration. Darüber hinaus können die großflächigen Wälder der Region Oberfranken-Ost auf Grund der Deposition von Schadstoffen einen Beitrag zur Verminderung großräumiger Luftverunreinigungen leisten. Sie sollen daher erhalten und in ihrem Bestand verbessert werden.

Begründung Begründung

3 Erhaltung, Gestaltung und Pflege der Landschaft

Begründung Begründung

3.1 im Siedlungsbereich

Begründung Begründung

3.1.1

(G) In Siedlungsbereichen sollen die Talauen als Freiräume erhalten bleiben.

In den Siedlungsbereichen sind die Talauen als Freiräume von besonderer Bedeutung. Als natürliche Überschwemmungsgebiete tragen sie wesentlich zum Hochwasserschutz bei. Gleichzeitig sind sie Frischluftbahnen, die den Luftaustausch in den Siedlungen wesentlich begünstigen, aber auch den Abfluss der Kaltluft ermöglichen. Der Freihaltung der Talauen von Bebauung, insbesondere in deren Überschwemmungsbereichen, kommt deshalb besondere Bedeutung zu.

Begründung Begründung

3.1.2

(G) Ortsränder, Industrie- und Gewerbegebiete, insbesondere in den Naturparken und Fremdenverkehrsgebieten der Region, sollen gestaltet und in die Landschaft eingebunden werden.

Neue Baugebiete, bei deren Ausweisung und Ausformung die landschaftlichen Gegebenheiten, z. B. die Topographie, nicht berücksichtigt und eine entsprechende Durchund Eingrünung versäumt wurden, beeinträchtigen das Landschaftsbild und den Erholungswert; dies gilt insbesondere für landschaftlich nicht eingebundene und nicht eingegrünte Industrie- und Gewerbegebiete. Eine landschaftsorientierte Ortsrandgestaltung und Durchgrünung ist insbesondere in den Naturparken und Fremdenverkehrsgebieten von großer Bedeutung. In diesen bevorzugten Erholungslandschaften haben die Erhaltung eines ansprechenden Orts- und Landschaftsbildes und eines stabilen Naturhaushalts wesentliche Bedeutung für deren Fortbestand.

Begründung Begründung

3.2 in der freien Landschaft

Begründung Begründung

3.2.1

(G) Exponierte Hänge, Kuppen und landschaftsprägende Geländerücken sowie ökologisch wertvolle und erhaltenswerte Flächen, insbesondere in den Naturparken und Fremdenverkehrsgebieten, sollen von weithin sichtbaren Infrastruktureinrichtungen freigehalten werden.

Die Charakteristik und Erholungseignung der Landschaft der Region wird im Wesentlichen von ihren abwechslungsreichen und typischen Strukturen bestimmt. Dabei sind das Relief, insbesondere exponierte Hänge und Kuppen, Terrassenkanten sowie ökologisch wertvolle und erhaltenswerte Flächen, insbesondere Wiesentäler und waldfreie Senken, Wacholderheiden und Trockenrasen, Streuobstkulturen, Fluss- und Bachauen als landschaftsprägende Faktoren von großer Bedeutung. Für die Erhaltung des Landschaftscharakters und der Erholungseignung sollen deshalb diese Bereiche von weithin sichtbaren Infrastruktureinrichtungen freigehalten werden. In den Naturparken Fichtelgebirge, Frankenwald, Fränkische Schweiz-Frankenjura und Steinwald ist die Erhaltung weitgehend unbeeinträchtigter Landschaftsräume eine wesentliche Voraussetzung für die Erholungseignung.

Begründung Begründung

3.2.2

(G) In allen Teilen der Region soll der Bestand an Mooren und Feuchtgebieten erhalten und soweit möglich wieder in einen naturnahen Zustand versetzt werden.

Intakte und bewirtschaftete Feucht- und Nasswiesen gehören in der Region OberfrankenOst zu den seltenen Lebensräumen. Einen größeren Anteil an der Gesamtfläche nehmen sie im Frankenwald, im Oberen Vogtland und auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche ein. Talbereiche mit Nass-, Feucht- und Streuwiesen, wie sie in den Talsystemen der Region zum Teil noch vorzufinden sind, haben daher oft eine überregionale bis landesweite Bedeutung. Eine besonders hohe Dichte hochwertiger Feuchtwiesenareale weist das Fichtelgebirge (z.B. Egeraue, Perlbachtal, Sandlohbach) auf.
Hochstaudenfluren, Großseggenriede und Röhrichte kommen in zum Teil enger Verzahnung an den Altwässern und in den Auen des Maines, nordwestlich Lehesten, in der Regnitzaue westlich Weinzlitz, im Föhrigbachtal nordöstlich Selbitz und im Eger- und Perlenbachtal vor. Niedermoore, Kleinseggenriede und Streuwiesen wurden durch Entwässerung und Nutzungsintensivierung in der Vergangenheit stark dezimiert. Schwerpunkte in der Region liegen in den feucht-kühlen Naturräumen Frankenwald, Münchberger Hochfläche, Fichtelgebirge, Selb-Wunsiedler Hochfläche und Oberes Vogtland (Rehauer Forst). Besonders wichtige Vorkommen sind nordöstlich von Hohenberg im Landkreis Kulmbach, am Kleinen und Großen Koserbach, in der Bachaue östlich Naila, die Moorflächen bei Ziegelhütte, das Quellflachmoor südwestlich Wölbersbach, das Niedermoor nordöstlich Waldhaus, das NSG Zeitelmoos, sowie Vorkommen im Tal der Eger, des Perlenbaches und des Sandlohbaches.

Zwischen- und Hochmoore treten auf Grund der klimatischen Voraussetzungen (feuchtes, kühles Mittelgebirgsklima, Jahresniederschläge bis 1.250 mm, Jahresmitteltemperatur 6 bis 7°C) vor allem im Fichtelgebirge und auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche auf (z.B. Fichtelseemoor, Zeitelmoos, Torfmoorhölle-Voitsumra, Wulgera, Häusellohe, Hahnenfilz). Außerhalb dieser Naturräume sind ehemalige kleinflächige Hochmoorflächen durch Entwässerung oder Torfabbau bis auf Restflächen, wie z.B. das Lindauer Moor im Obermainischen Hügelland weitgehend zerstört. Als Glazialreliktbiotope für konkurrenzempfindliche Pflanzenarten mit nordischer Verbreitung kommt diesen Standorten überregionale bis landesweite Bedeutung zu.

Wegen des äußerst geringen Anteils von Feuchtgebieten in der Region (1.016 ha oder 0,29 Prozent der Regionsfläche) sollen Maßnahmen, die zur Zerstörung oder nachhaltigen Veränderung des charakteristischen Zustands führen, vermieden werden.

Begründung Begründung

3.2.3

(G) Die Funktionen des Bodens sollen in der Region nachhaltig gesichert und wiederhergestellt werden. Die Inanspruchnahme und die Versiegelung von Grund und Boden soll verringert werden.

Entsprechend der unterschiedlichen Ausgangsgesteine lassen sich innerhalb des Untersuchungsgebietes die folgenden drei Boden-Großlandschaften unterscheiden:
• die Bodenlandschaft der Fränkischen Alb aus den Dolomit- und Kalksteinen des Oberen Jura sowie den Sand- und Tonsteinen des Mittleren Jura,

• die Bodenlandschaft der Ton- und Sandsteine des Obermainischen Schollenlandes und des Oberfränkischen Braun- und Schwarzjuragebietes,

• die Bodenlandschaft von Frankenwald, Fichtelgebirge und Vogtland aus den Gesteinen des Grundgebirges.

Innerhalb der Boden-Großlandschaften tritt ein kleinräumiger Wechsel an unterschiedlichen Bodentypen auf. Die Vielfalt der Bodentypen kann der Übersichtsbodenkarte im Maßstab 1:25.000, dargestellt im UmweltAtlas Bayern entnommen werden. Sie soll als Grundlagenkarte für weitere Planungen herangezogen werden.

Der Boden spielt eine zentrale Rolle in den natürlichen Stoff- und Energiekreisläufen und übernimmt im Naturhaushalt vielfältige Funktionen, die wesentlichen Einfluss auf die Ausprägung von Ökosystemen haben. In welchem Umfang die natürlichen Bodentypen die Funktionen im Naturhaushalt erfüllen, soll der Themenkarte Bodenfunktionen des UmweltAtlas Bayern entnommen werden. Da der Boden leicht zerstörbar und nicht vermehrbar ist, ist ein sorgsamer Umgang mit ihm besonders wichtig. Als Lebensgrundlage und als Standortpotenzial zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sollen die Böden in natürlicher Vielfalt, Aufbau, Struktur, Stoffgehalt und Bodenwasserhaushalt gesichert und – soweit erforderlich – wiederhergestellt werden.

Die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen bedeutet eine ständige Neuinanspruchnahme von Freiflächen für Wohnen, Infrastruktur, Handel und Gewerbe. Die Kommunen in Bayern haben hierzu im Jahr 2014 täglich 10,8 Hektar in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt. In ländlichen und überwiegend strukturschwachen Räumen ist der Flächenverbrauch deutlich höher als in den Verdichtungsräumen. Teilweise werden nach Erhebungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt trotz Bevölkerungsrückgang zusätzliche Wohn- und Gewerbeflächen mit den zugehörigen Infrastrukturen gebaut. Eine besondere Priorität hat daher die Umsetzung eines effektiven Flächenressourcen-Managements insbesondere in den Stadt- und Umlandbereichen der Oberzentren Bayreuth, Hof, Kulmbach sowie Marktredwitz/Wunsiedel, da hier die stärkste Siedlungsdynamik in der Region zu beobachten ist. Vorhandene leerstehende Gebäude und Infrastruktur sind noch in viel stärkerem Maße umzunutzen bzw. zu aktivieren, bevor landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen werden. Ein Rückbau versiegelter Flächen ist dabei im Sinne der Regionalplanung.

Durch den stetig wachsenden Flächenverbrauch sind die Böden auch in ihrer Funktion als Archive für die Natur- und Kulturgeschichte gefährdet. Bodendenkmäler besitzen für die Geschichtsforschung in der Region große Bedeutung, wie z.B. die vorgeschichtlichen Funde bei Lanzendorf, Harsdorf, Heisenstein oder Mistelgau belegen. Der Verlust bzw. die Beeinträchtigung von Bodendenkmälern soll insbesondere bei der Siedlungsentwicklung und beim Bau von Infrastruktureinrichtungen vermieden werden.

Begründung Begründung

3.2.4

(G) Intensiv landwirtschaftlich genutzte Fluren sollen durch Hecken und Feldgehölze vielfältiger gestaltet werden.

Bei intensiv genutzten Fluren mit instabilen Ökosystemen kommt der Erhöhung der biologischen Vielfalt, der Sicherung der natürlichen Regulierung, dem Klima- und Bodenschutz und der Bereicherung des Landschaftsbildes besondere Bedeutung zu. Die landund forstwirtschaftliche Nutzung steht in enger Beziehung zum Natur- und Landschaftshaushalt. Die sich aus der landwirtschaftlichen Produktion zwangsläufig ergebenden Eingriffe und die daraus folgende mögliche Belastung zeigen eine enge Abhängigkeit zwischen Naturpotenzial und Nutzungsintensität. Stabilität und natürliche Ertragsfähigkeit können langfristig nur durch Ausnutzen der natürlichen Regelkräfte gesichert werden. Diese Mechanismen sind durch landschaftsgliedernde Elemente, wie Hecken, Feldraine und Gehölze einschließlich ökologischer Zellen in den intensiv genutzten Fluren in hohem Maße aktivierbar und können durch Schaffung von räumlichen Verbindungen zu vorhandenen naturnahen Landschaftselementen noch verstärkt werden. Durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen kann eine große Vielfalt in der Landschaft erzielt werden. Diese sollen schutzgutübergreifend dem Boden- und Gewässerschutz dienen. Neben Feldgehölzen und Hecken sollten dabei auch Moorstandorte, Feucht-, Trocken- und Gewässerbiotope berücksichtigt sowie insgesamt eine Extensivierung der Nutzung in Betracht gezogen werden. In erosionsgefährdeten Fluren sollen neben den strukturell gliedernden zusätzlich auch abflussbremsende und Sediment filternde Landschaftselemente, wie dauerhaft begrünte Abflussbahnen und Gewässerrandstreifen erhalten, vermehrt und gesichert werden.

Begründung Begründung

3.2.5

(G) Landschaftsräume mit besonderer Bedeutung für die Erholung sollen unter Berücksichtigung ihrer landschaftlichen Potenziale und des Naturhaushaltes erhalten, gepflegt und entwickelt werden.

ie Region Oberfranken-Ost bietet überwiegend gute bis sehr gute Voraussetzungen für die naturbezogene Erholung. So ist nach Erhebungen des Landschaftsentwicklungskonzeptes Oberfranken-Ost insbesondere im gesamten Hohen Fichtelgebirge, im Frankenwald mit der Fränkischen Linie und in der Bad Stebener Rodungsinsel, in Teilen des Obermainischen Muschelkalkzuges (Ködnitzer Weinleite, Bergfeld, Lanzendorf), auf der Keuper-Lias-Stufe südlich des Roten Maines mit dem Albtrauf, in den zentralen Bereichen der Nördlichen Frankenalb (Wiesentalb) oder im Veldensteiner Forst großflächig von einem vorhandenen Erlebniswert auszugehen. Die Naturräume mit den flächenmäßig größten Anteilen an Gebieten, deren Erlebniswert nur schwer zu entwickeln ist, sind vor allem Bereiche, in denen intensive Landwirtschaft betrieben und visuell als nutzungsorientierte Agrarlandschaft wahrgenommen wird.
Bereiche, die wie in der Begründungskarte 4 “Landschaftsbildbewertung”5_oberfranken_ost_begruendungskarte_4_landschaftsbildbewertung (1) eine hohe bis sehr hohe Bedeutung für das Landschaftsbild aufweisen, besitzen einen hohen Erholungswert und stellen eine wichtige Basis für den Tourismus dar.

Laub- oder Mischwälder ab einer Größe von 200 ha gelten für die Erholungsnutzung als hervorragend geeignet. Ab dieser Größe gilt ein einstündiger Spaziergang im Wald ohne Sicht auf Offenland als möglich. Laub- und Mischwälder bieten dabei eine gute Erholungsmöglichkeit, da sie besondere Vielfalt aufweisen und ihr Erscheinungsbild mit dem Lauf der Jahreszeiten wechselt.

Nadelwälder ab einer Größe von 3.000 ha besitzen für die Erholung ebenfalls eine hervorragende Bedeutung. Trotz ihrer oft einheitlichen Struktur, ähnlichen Altersaufbaus und oftmals fehlenden Unterwuchses sind vor allem ihre Größe und Unzerschnittenheit für die Erholung besonders von Wert. Großflächige Nadelwälder, die eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung einer ruhigen, naturnahen Erholung besitzen, sind in der Region die bewaldeten Bereiche des Frankenwaldes, das gesamte bewaldete Hohe Fichtelgebirge, der Limmersdorfer Forst, der Lindenhardter Forst sowie der Veldensteiner Forst.

Laub- und Mischwälder, die für die Erholung eine hervorragende Bedeutung besitzen und zum Teil an oben genannte Nadelwälder angrenzen, sind in der Region die Wälder entlang der Fränkischen Linie, die Laubwälder der steilen Täler im Frankenwald und im Höllental, die Laub- und Mischwälder nördlich von Hof, die Wälder des Anstiegs zum Pechgrabener Wald bei Brand, Teile des Limmersdorfer Forstes, die Wälder am steilen Talhang der Warmen Steinach, die Wälder der Anstiege um das Ahorn-, Lochau- und Wiesenttal sowie die Laubwälder um Bärenfels. Vor allem wegen der Größe und Unzerschnittenheit gelten diese Wälder als besonders erholungswirksam. Die Strukturvielfalt sollte im Rahmen der Bewirtschaftung zugunsten der Erlebniswirksamkeit erhöht werden.

Begründung Begründung

3.2.6

(G) Die großflächig unzerschnittene Räume der Region mit einer besonderen Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung, sollen erhalten werden.

Ruhe ist ein selten gewordenes Gut für Erholungssuchende. Durch ihre großflächig unzerschnittenen Räume verfügt die Region noch über dieses Potenzial. Insgesamt gibt es in der Region drei unzerschnittene Räume mit mehr als 100km², von denen zwei im Bereich der Fränkischen Alb und einer im Frankenwald liegen. Die auf der Fränkischen Alb abgegrenzten Räume erstrecken sich nördlich von Pottenstein bis Mistelgau sowie zwischen Hollfeld und Thurnau. Der dritte unzerschnittene Raum > 100 km² liegt nördlich von Stadtsteinach im Frankenwald und reicht zu großen Teilen in die Nachbarregion Oberfranken-West hinüber. Er ist auf dem Gebiet der Region Oberfranken-Ost fast vollständig bewaldet. Keiner dieser Räume ist frei von Verkehrswegen. Alle werden sie von Straßen durchquert, die jedoch Verkehrsbelastungen von <1.000 Kfz/Tag aufweisen. Großflächig unzerschnittene Räume haben große Bedeutung für den Artenschutz, weil dort kaum Ausbreitungsbarrieren (v.a. große Straßen) für heimische Wildtiere vorhanden sind.

Begründung Begründung

3.2.7

(G) Die historischen Kulturlandschaften sollen erhalten, gepflegt und gegebenenfalls saniert werden.

Die Kulturlandschaft spiegelt das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen naturräumlicher Ausstattung und menschlicher Einflussnahme auf diese dar. Diese Jahrhunderte währenden Veränderungen haben in der Region Oberfranken-Ost die heute vorhandenen vielfältigen Kulturlandschaften entstehen lassen, welche identitätsstiftend wirken und von hoher touristischer Bedeutung sind. Sie stellen wertvolle Zeugen der kulturgeschichtlichen Entwicklung des Menschen und seiner Landschaft dar, gehören zum geistigen und kulturellen Erbe einer Region und tragen entscheidend zum Heimatgefühl der Bewohner bei. Aus diesem Grund sollen die Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsteile der Region erhalten und bewahrt werden.
Einige Teile der Kulturlandschaft besitzen auf Grund historisch gewachsener Nutzungsformen hohe kulturhistorische Bedeutung. Sie sollen deshalb in ihrer charakteristischen Eigenart erhalten werden. In der Region Oberfranken-Ost fallen u. a. in diese Kategorie:

• die ehemaligen Weinleiten (= Reuten) bei Ködnitz,

• die Waldhufenfluren im Frankenwald,

• die Heckenlandschaften, z.B. des Bergfelds, bei Lanzendorf, Wonsees, Körbeldorf, Pegnitz oder Wunsiedel,

• die Parkanlagen der Schlösser, z.B. Eremitage, Sanspareil, Fantaisie,

• die Altstraßen und Alleen, z.B. bei Bindlach oder zwischen Alladorf und Sanspareil,

• die durch die Flößerei geprägten Gewässer des Frankenwaldes,

• Mittel- oder Niederwälder,

• die Streuobstwiesen um die Ortschaften der Frankenalbhochfläche,

• Radialfluren oder Radialhufensiedlungen,

• alte Bergbaulandschaften,

• Kreuzwege,

• die Hohlwege, u. a. bei Leimitz, Marktleuthen, Hollfeld, Wunsiedel (Katharinenberg),

• die Felsenkeller der Selb-Wunsiedler Hochfläche bei Weißenstadt,

• die Ackerterrassen, z.B. bei Schönbrunn/Breitenbrunn sowie

• die Hüllweiher der Albhochfläche.

Zusätzlich zu den o. g. Landschaftselementen bereichern oftmals einzelne Bauwerke oder Bauwerkensembles die Landschaft. Als Beispiele sind hier die Weißenstädter Keller oder die Scheunenreihe am Weißenstädter See, zahlreiche historische Ortskerne, Burgen, Ruinen, Kirchen und Schlösser (u. a. Thiersheim, Wernstein, Pottenstein) zu nennen. Sämtliche kulturhistorisch bedeutsamen Einzelbauwerke in Ortsrandlage und im Außenbereich sollen erhalten werden. Die Sichtbeziehungen zu markanten Objekten sowie deren Ansichten sollen gesichert werden, um die historisch begründete Eigenart dieser Gebiete durch bestehende und zukünftige Nutzungen nicht zu beeinträchtigen.

Begründung Begründung

3.2.8

(G) Wanderwegenetz, Aussichtspunkte und Aussichtstürme sind wesentliche Strukturen der Besucherlenkung und sollen erhalten und/oder qualitativ weiter verbessert werden.

Ein dichtes Wanderwegenetz durchzieht die Region, insbesondere die Waldgebiete. Neben der Erhaltung und Verbesserung dieser Wege wird ein überörtliches, zusammenhängendes Wanderwegenetz angestrebt, wobei die Einrichtungspläne der Naturparke Berücksichtigung finden. Dieses Wegenetz stellt neben den Aussichtspunkten und Aussichtstürmen ein wesentliches Instrument der Besucherlenkung dar und trägt dazu bei, den unterschiedlichen Ansprüchen von Schutz und Erholungsnutzung gerecht zu werden.

Begründung Begründung

3.2.9

(G) Bei der Anlage von Erholungseinrichtungen an geeigneten Gewässern, insbesondere in den Naturparken der Region, soll besonders die Belastbarkeit des Naturhaushalts berücksichtigt werden.

Für die Anlage von Erholungseinrichtungen sind Gewässer nur dann geeignet, wenn sie u. a. ihre Selbstreinigungskraft erhalten können, wenn keine erhaltenswerte Ufervegetation beeinträchtigt oder das Landschaftsbild nur unerheblich beeinflusst werden. Beim Ausbau von Erholungseinrichtungen an Gewässern im Bereich der Naturparke und Fremdenverkehrsgebiete müssen diese Voraussetzungen besonders beachtet werden, da gerade hier die Erhaltung des ungestörten Naturhaushalts und Landschaftsbildes für die Bewahrung der Erholungseignung von besonderer Bedeutung ist.

Begründung Begründung

1 Siedlungsstruktur

Begründung Begründung

1.1

Die Siedlungstätigkeit soll sich in allen Gemeinden der Region in der Regel im Rahmen einer organischen Entwicklung vollziehen. Die gewachsenen Siedlungsstrukturen sollen durch Konzentration der Siedlungstätigkeit auf geeignete Siedlungseinheiten weiterentwickelt werden. In den zentralen Orten soll darauf hingewirkt werden, dass ausreichende Bauflächen zügig bereitgestellt werden.

Entsprechend den Zielen des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) soll sich die Siedlungstätigkeit in allen Gemeinden der Region in der Regel im Rahmen einer organischen Entwicklung vollziehen. Sie umfasst im Bereich der Wohnsiedlungstätigkeit die Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie einer nicht unverhältnismäßigen Bevölkerungszuwanderung. Im gewerblichen Siedlungsbereich soll die organische Entwicklung den Bedarf ansässiger sowie neu anzusiedelnder Betriebe umfassen, die zur örtlichen Grundversorgung oder Strukturverbesserung in der Gemeinde notwendig oder die an besondere Standortvoraussetzungen gebunden sind. Eine Siedlungstätigkeit, die über die organische Entwicklung einer Gemeinde hinausgeht, soll zur Stärkung der zentralen Orte und der Entwicklungsachsen beitragen.

Zum Zeitpunkt der Volkszählung 1987 wohnten etwa 45 % der Einwohner der Region in Ortsteilen mit weniger als 2.000 Einwohnern. Diese historisch bedingte weitgehende Dezentralisierung führt zu Problemen hinsichtlich der kostengünstigen Versorgung mit Infrastruktureinrichtungen. Auch die Einrichtung tragfähiger öffentlicher Nahverkehrssysteme wird erschwert. Für die weitere Entwicklung der Region hat daher eine maßvolle Konzentration der Siedlungstätigkeit auf geeignete Siedlungseinheiten besondere Bedeutung. Geeignet sind insbesondere Siedlungseinheiten, die über die erforderlichen Einrichtungen der örtlichen Grundversorgung verfügen. Die Konzentration soll nicht einseitig zugunsten zentraler Orte angestrebt werden, auch in nichtzentralen Orten ist eine organische Siedlungsentwicklung zu gewährleisten. Allerdings ist es erforderlich, der in den letzten Jahren festzustellenden Bevölkerungsumverteilung zugunsten nichtzentraler Orte entgegenzuwirken. Da hierbei auch die Baulandpreise eine Rolle spielen, bietet sich eine verstärkte Baulandbereitstellung – möglichst verbunden mit einer kommunalen Bodenbevorratungspolitik – in den zentralen Orten an, um Einfluss auf den Markt zu nehmen. Neben der Ausweisung neuer Baugebiete wird es im Interesse eines niedrigen Landverbrauchs unumgänglich sein, verstärkt auf die Nutzung bereits ausgewiesener Bauflächen und Siedlungslücken hinzuwirken. Ebenso wie in den zentralen Orten ist auch in Gemeinden mit gefährdeter Wohnungsversorgung eine zügige Bereitstellung von ausreichenden Wohnbauflächen erforderlich. Gemeinden mit gefährdeter Wohnungsversorgung sind die Oberzentren Bayreuth und Hof sowie das Mittelzentrum Selb. Im Rahmen der Siedlungstätigkeit, insbesondere bei Ausweisung von Wohnbaugebieten ist im Rahmen der Bauleitplanung darauf zu achten, dass für landwirtschaftliche Betriebe ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten erhalten bleiben. Diese Entwicklungsmöglichkeiten sind nur gegeben, wenn zwischen Wohngebieten und größeren landwirtschaftlichen Betrieben ausreichende Abstände eingehalten werden.

Begründung Begründung

1.2

In den zentralen Orten der Region und im Bereich der Entwicklungsachsen ist eine überorganische Siedlungsentwicklung zulässig. Dabei sollen jedoch im Rahmen der Bauleitplanung Landschafts- und Grünordnungspläne aufgestellt werden, soweit dies aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist.* Zwischen den Entwicklungsachsen und zwischen den Siedlungseinheiten an den Entwicklungsachsen sollen ausreichend große Freiräume erhalten bleiben.

Die überorganische Siedlungsentwicklung, die auch landwirtschaftliche Belange entsprechend Kapitel B III Land- und Forstwirtschaft des Regionalplans berücksichtigen muss, soll zur Stärkung der zentralen Orte und der Entwicklungsachsen beitragen. Eine Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten in diesen Teilen der Region trägt zur wirtschaftlichen Stärkung und zur besseren Auslastung der vorhandenen oder geplanten Infrastruktureinrichtungen bei. Gleichzeitig wird dadurch die Bereitstellung leistungsfähiger überörtlicher Versorgungseinrichtungen in der Region erleichtert.
Da in Gemeinden mit überorganischer Siedlungsentwicklung aufgrund der umfangreichen baulichen Entwicklung besonders nachteilige Veränderungen von Natur und Landschaft zu erwarten sind oder ausgeglichen werden müssen, sollten gerade in diesen Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung Landschafts- und Grünordnungspläne aufgestellt werden.*

Die Erhaltung ausreichend großer Freiräume zwischen den Entwicklungsachsen und zwischen den Siedlungseinheiten an den Entwicklungsachsen in der Region liegt im Interesse der Erhaltung der Land- und Forstwirtschaft in diesen Bereichen. Die Freiräume sind darüber hinaus wegen ihrer vielfältigen ökologischen Wirkungen (z.B. als ökologische Ausgleichsflächen, zur Gewährleistung des Luftaustausches) und wegen ihrer Erholungswirkung für Tages- und Wochenenderholung nötig. Dabei sind vor allem die großen, zwischen den Entwicklungsachsen gelegenen Waldgebiete sowie die stadtnahen Erholungswälder im Bereich der Oberzentren Bayreuth und Hof von besonderer Bedeutung.

Begründung Begründung

1.3

In den Stadt- und Umlandbereichen Bayreuth, Hof, Kulmbach und Marktredwitz/ Wunsiedel soll die Siedlungsentwicklung in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen dem jeweiligen zentralen Ort und den übrigen Gemeinden erfolgen.

Die Stadt- und Umlandbereiche haben eine besondere Funktion als Impulsgeber für die gesamte Region und darüber hinaus. Eine gute Versorgungsinfrastruktur, die Verkehrsanbindung, Verdichtungsansätze, aber auch Flächen für Wohn-, gewerbliche und infrastrukturelle Zwecke sind Standortvorteile dieser Räume, die zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum genutzt werden können. Dabei sind aber die Oberzentren und ihre jeweiligen Umlandgemeinden in besonderem Maße auf eine ausgewogene und abgestimmte Entwicklung angewiesen. Durch wechselseitige Ergänzung bzw. Entlastung der betroffenen Kommunen kann eine optimale Gesamtentwicklung dieser Stadt- und Umlandbereiche bewirkt, Fehlentwicklungen können vermieden werden. Dabei kommt gerade in diesen Räumen einer sinnvollen, verkehrsgerechten Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten eine besondere Bedeutung zu.

Begründung Begründung

1.4

In den ländlichen Teilräumen der Region, deren Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll, soll die Siedlungsentwicklung zur Stärkung der zentralen Orte sowie der Entwicklungsachsen beitragen.

Die ländlichen Teilräume der Region, deren Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll, sind geprägt durch eine weitgestreute Siedlungsstruktur, wobei es oftmals zu einer ungelenkten Splitterbebauung und zur Zersiedlung der Landschaft gekommen ist. Deshalb ist es gerade in diesen Teilen der Region nötig, die Baulandnachfrage auf die zentralen Orte sowie auf die Gemeinden an den Entwicklungsachsen zu lenken.

Begründung Begründung

1.5

Dem Entstehen ungegliederter, bandartiger Siedlungsstrukturen soll insbesondere im Bereich des Entwicklungsachsen-Abschnitts Bayreuth-Kulmbach-(Region Oberfranken-West) entgegengewirkt werden.

Ungegliederte, bandartige Siedlungsentwicklungen sollen vor allem wegen ihrer nachteiligen Einflüsse auf Naturhaushalt und Landschaftsbild, aber auch im Hinblick auf ein intaktes Wohnumfeld vermieden werden. In der Region besteht die Gefahr einer durchgehenden Besiedlung in erster Linie im genannten Abschnitt der Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung, die im Talraum des Roten Maines und des Maines verläuft.

Begründung Begründung

1.6

Der Landverbrauch durch Siedlungstätigkeit soll insbesondere in den Stadt- und Umlandbereichen Bayreuth, Hof, Kulmbach und Marktredwitz/Wunsiedel gering gehalten werden. Insbesondere soll auf die Nutzung bereits ausgewiesener Bauflächen, auf eine angemessene Verdichtung bestehender Siedlungsgebiete sowie auf flächensparende Siedlungsformen hingewirkt werden.

In Stadt- und Umlandbereichen der Region soll zur Schonung der knapper werdenden landwirtschaftlichen Nutzflächen und der Landschaft auf eine Aktivierung von noch ungenutzten bebaubaren Flächen hingewirkt werden. Werden doch allenthalben in Bauleitplänen in erheblichem Umfang Bauflächen ausgewiesen, die dann wegen fehlender Verkaufsbereitschaft nicht genutzt werden können. Bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen sollte deshalb verstärkt durch das Umlegungsverfahren eine zügigere Flächenbereitstellung und raschere Nutzung der Bauflächen herbeigeführt werden. Auch die Nutzung bestehender Bausubstanz, insbesondere in den Stadt- und Dorfkernen, ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung.

Begründung Begründung

1.7

Besonders schützenswerte Landschaftsteile sowie der Zugang zu diesen sind grundsätzlich von einer Bebauung freizuhalten.

In der Region sollen dabei vor allem beachtet werden:

– Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Schutzzonen der Naturparke, Landschaftsbestandteile nach Art. 12 Bayer. Naturschutzgesetz, Naturdenkmale und Biotope,
– besonders hervorragende und weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen,
– die stadtnahen Wälder im Bereich der Oberzentren, möglichen Oberzentren und Mittelzentren,
– ökologisch wertvolle Tal- und Auenbereiche,
– wertvolle Kulturlandschaftsbereiche wie Heckengebiete, Heiden und Streuobstwiesen,
– Überschwemmungsgebiete und Wasserschutzgebiete,
– Flächen mit archäologisch bedeutsamen Bodendenkmälern.

Die Freihaltung besonders schützenswerter Landschaftsteile einschließlich des Zugangs zu ihnen von einer Bebauung liegt im besonderen öffentlichen Interesse. Eingriffe durch Siedlungsvorhaben können erhebliche Beeinträchtigungen, etwa der ökologischen Funktionsfähigkeit, der Wasserversorgung oder des Hochwasserschutzes nach sich ziehen. Aus den in Ziel LEP B II 1.7 genannten schützenswerten Landschaftsteilen wurden die für die Region bedeutsamen ausgewählt; zusätzlich wurden Schutzzonen der Naturparke, Landschaftsbestandteile nach Art. 12 Bayer. Naturschutzgesetz, Naturdenkmale und Biotope, ökologisch wertvolle Tal- und Auenbereiche wertvolle Kulturlandschaftsbereiche (Heckengebiete, Heiden, Streuobstwiesen), Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete sowie archäologisch bedeutsame Flächen aufgenommen.

Begründung Begründung

1.8

Bei der Siedlungstätigkeit soll in den Naturparken der Region in besonderem Maß auf das Landschaftsbild sowie die Belastbarkeit des Naturhaushalts geachtet werden.

Siedlungstätigkeit führt in jedem Fall zu Auswirkungen auf den jeweiligen Standort. Eine Einflussnahme auf das Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt ist fast immer gegeben, will man eine bauliche Entwicklung nicht völlig unterbinden. Es kommt daher darauf an, ungünstige Auswirkungen zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Dies gilt in besonderem Maße für die Naturparke, die einen hohen Anteil landschaftlicher Vorbehaltsgebiete umfassen. Da nicht beabsichtigt ist, den Umfang der Siedlungstätigkeit in den Naturparken auf weniger als eine organische Entwicklung zu beschränken, kommt dem qualitativen Moment erhöhte Bedeutung zu. Das bedeutet für die Siedlungstätigkeit in den Naturparken der Region besondere Sorgfalt bei der Standortwahl der Baugebiete, bei der Gestaltung der Bauausführung, bei der Erhaltung gewachsener Ortsränder sowie vermehrte Eingrünungsmaßnahmen.

Begründung Begründung

1.9

In allen Gemeinden der Region soll die Siedlungsentwicklung mit den Erfordernissen einer günstigen Verkehrserschließung und -bedienung durch öffentliche Verkehrsmittel abgestimmt werden. Im Bereich der Haltestellen schienengebundener öffentlicher Nahverkehrsmittel soll auf eine städtebauliche Verdichtung hingewirkt werden. Auch soll darauf hingewirkt werden, dass die Ortsteile von Mittelzentren und zentralen Orten höherer Stufe durch öffentliche Nahverkehrsmittel mit dem Siedlungskern verbunden werden.*

Der bedeutende Stellenwert der Verkehrsbeziehungen zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, Einkaufsgelegenheiten, Schulstätten sowie Standorten von Kultur- und Erholungseinrichtungen, aber auch die Kosten eines leistungsfähigen Verkehrsnetzes, insbesondere des öffentlichen Personennahverkehrs, machen eine noch engere Koordinierung mit der Siedlungsentwicklung als bisher nötig. Eine stärkere Verdichtung der Siedlungstätigkeit in der Nähe der Haltestellen schienengebundener öffentlicher Nahverkehrsmittel ist geeignet, Verkehrswege zu verkürzen und Kosten im privaten wie im öffentlichen Bereich einzusparen, ganz abgesehen von den offenkundigen ökologischen Vorteilen. Eine Verringerung des motorisierten Individualverkehrs kann insbesondere in Mittelzentren und zentralen Orten höherer Stufe auch durch den Einsatz öffentlicher Nahverkehrsmittel zur Verknüpfung von Ortsteilen und Siedlungskern erreicht werden.*

Begründung Begründung

2 Wohnungswesen und gewerbliches Siedlungswesen

Begründung Begründung

2.1

Die Wohnungsversorgung soll durch die Neuerrichtung von Wohnungen, insbesondere in den zentralen Orten der Region, nachhaltig verbessert werden. Dabei soll auf die Schaffung von kostengünstigen Wohnungen sowie auf eine verdichtete Bebauung hingewirkt werden.

Rein rechnerisch war die Wohnungsversorgung in der Region nach den Ergebnissen der Volkszählung 1987 (1.027 Wohnungen je 1.000 Haushalte) ausreichend. Allerdings wurden dabei auch Ferien- und Zweitwohnungen berücksichtigt sowie solche Wohnungen, die nicht mehr dem heutigen Standard entsprechen. Darüber hinaus hat seit 1989 eine verstärkte Nachfrage nach Wohnraum eingesetzt, so dass insbesondere in den zentralen Orten bei Gemeinden mit gefährdeter Wohnungsversorgung (s. Begründung zu Ziel B II 1.1) die Wohnungsversorgung verbessert werden muss.

Ein besonders vordringlicher Bedarf an neuen Wohnungen und damit an Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen besteht in den zentralen Orten, die nach der “Erhebung der Baulandreserven in den Gemeinden” (Bayer. Staatsministerium des Innern, 1994) in bezug auf ihre Zentralitätsstufe nur über geringe Baulandreserven verfügen, wie das Mittelzentrum Münchberg, die Unterzentren Fichtelberg/Warmensteinach, Kirchenlamitz/Marktleuthen /Weißenstadt und Stadtsteinach sowie die Kleinzentren Betzenstein, Mistelgau/Glashütten, Pottenstein, Waischenfeld, Geroldsgrün, Schauenstein, Sparneck, Himmelkron, Kasendorf, Marktleugast, Neudrossenfeld, Presseck und Thiersheim.

Besonders stark von Wohnraummangel betroffen sind Familien mit mehreren Kindern, ältere Personen, ausländische Familien, Studierende und Behinderte. Für diese Personengruppen ist in der Region die Schaffung von Wohnraum zu erschwinglichen Mietpreisen dringend erforderlich. Dies kann über eine verdichtete Bauweise z.B. im Zuge des Geschosswohnungsbaus oder einer Reihenhausbebauung erreicht werden, mit der außerdem der Verbrauch der knappen landwirtschaftlichen Nutzflächen auf ein Mindestmaß beschränkt werden kann.

Begründung Begründung

2.2

In den Unterzentren und zentralen Orten höherer Stufe soll die Errichtung von Geschosswohnungen im Rahmen der Bauleitplanung besonders berücksichtigt werden.

Die Bauleitplanung der Gemeinden ist gegenwärtig überwiegend auf den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern ausgerichtet. Angesichts der erhöhten Wohnungsnachfrage seit der Wiedervereinigung Deutschlands sowie wegen der geburtenstarken Jahrgänge, die zunehmend auf dem Wohnungsmarkt in Erscheinung treten und wegen der Zunahme der Einpersonenhaushalte ist ein erheblicher Bedarf an Wohnungen, insbesondere an preisgünstigen Sozialwohnungen, festzustellen. Vor allem in den größeren zentralen Orten sollte diesem Problem durch entsprechende Untersuchungen und Ausweisung von Bauflächen für den Geschosswohnungsbau begegnet werden, um der Abwanderung mobiler junger Leute aufgrund des Fehlens geeigneter Wohnungen entgegenzuwirken. Besondere Bedeutung kommt auch dem Bau familiengerechter Wohnungen zu.

Begründung Begründung

2.3

In allen Teilen der Region soll auf eine weitere Modernisierung des Wohnungsbestandes, insbesondere in den ländlich strukturierten Gemeinden der Region auf eine Revitalisierung von leerstehender Wohnbausubstanz hingewirkt werden.

Die vor 1949 errichteten Wohnungen (Altbauten) haben erhebliche Bedeutung für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung der Region mit Wohnraum. Daneben prägen gerade Altbauten wesentlich das unverwechselbare Erscheinungsbild einer Gemeinde. Obwohl zahlreiche dieser Altbauwohnungen modernisiert wurden, sind dennoch in allen Teilen der Region weitere Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Da in ländlich strukturierten Gemeinden, insbesondere in den alten Ortskernen, Wohnbausubstanz oftmals schon leersteht, sollte der Revitalisierung dieser Gebäude nicht zuletzt auch im Hinblick auf einen sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Nutzflächen für eine Bebauung größeres Augenmerk geschenkt werden.

Begründung Begründung

2.4

In allen Gemeinden der Region soll in der Bauleitplanung und bei Maßnahmen der städtebaulichen Sanierung und der Dorferneuerung die Schaffung von Wohnungen für Alte und Behinderte, nach Möglichkeit in günstiger Zuordnung zu Einrichtungen der ambulanten Versorgung und zu Haltepunkten des öffentlichen Personennahverkehrs, angestrebt werden.

Besonders Alte und Behinderte sind oft nicht in der Lage, sich Wohnraum zu erschwinglichen Mietpreisen zu beschaffen. Deshalb sollten gerade für diese Personenkreise Möglichkeiten der Bauleitplanung, aber auch der städtebaulichen Sanierung und der Dorferneuerung zur Verbesserung der Wohnraumbeschaffung genutzt werden. Eine gute Anbindung an Einrichtungen der ambulanten Versorgung sowie an die Haltestellen des ÖPNV ist für diese Art von Wohnungen von besonderem Stellenwert.

Begründung Begründung

2.5

Die gewerbliche Siedlungstätigkeit soll unter Berücksichtigung der angestrebten regionalen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bevorzugt in zentralen Orten, insbesondere im Bereich der Entwicklungsachsen, erfolgen. Auch in Gemeinden mit besonders guter Verkehrsanbindung soll eine überorganische gewerbliche Siedlungsentwicklung angestrebt werden. Gewerbliche Siedlungsflächen sollen – auch im Hinblick auf den längerfristigen Bedarf – ausreichend Ausdehnungsmöglichkeiten für vorhandene oder anzusiedelnde Betriebe bieten.

Der im LEP definierte Grundsatz der organischen Siedlungsentwicklung ermöglicht grundsätzlich allen Gemeinden die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen. Bei zentralen Orten gehört ein breitgefächertes Angebot an Arbeitsplätzen zur zentralörtlichen Ausstattung. Zentrale Orte nehmen insoweit im Rahmen der ihnen im Regionalplan zugewiesenen Mittelpunktsfunktion auch die Funktion im Bereich der gewerblichen Wirtschaft wahr. Gewerbliche Siedlungsflächen, die über die organische Siedlungsentwicklung hinausgehen, sollten deshalb bevorzugt in zentralen Orten, die an Entwicklungsachsen liegen, ausgewiesen werden. Daneben können auch Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion für eine überorganische gewerbliche Siedlungsentwicklung geeignet sein, wenn sie über eine besonders gute Verkehrsanbindung verfügen (z.B. Anschluss an eine Bundesautobahn). Da die Chancen für die Neuansiedlung von Betrieben aber künftig eher gering sein werden, sollten auch zur “Bestandspflege” bestehender Betriebe entsprechende Erweiterungsflächen in Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Belangen bereitgehalten werden.

Begründung Begründung

2.6

In der gesamten Region, vor allem in ländlichen Teilräumen, deren Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll, sollen gewerbliche Siedlungsflächen an infrastrukturell gut erschlossenen Standorten in ausreichend großem Umfang zur Erhaltung, Stärkung und Entwicklung des Arbeitsplatzangebots und für die Neuansiedlung von Betrieben bereitgestellt werden. Die gewerbliche Siedlungstätigkeit soll insbesondere auch zur Stärkung der Oberzentren Bayreuth und Hof beitragen. In Ortslagen mit enger räumlicher Nachbarschaft von Wohnen und Arbeiten, insbesondere im Norden und Osten der Region, soll nach Möglichkeit auf eine Zusammenfassung der gewerblichen Nutzung hingewirkt werden.
Bestehende Gewerbebetriebe sollen in allen Teilen der Region an ihrem Standort gesichert werden.*

Die ländlichen Teilräume der Region, deren Entwicklung nachhaltig gestärkt werden sollen, haben insbesondere in den Mittelbereichen Hof, Marktredwitz/Wunsiedel und Selb immer noch stark industriell geprägte Arbeitsmärkte mit traditionellen Branchenstrukturen (Feinkeramik, Textil- und Bekleidungsindustrie). Voraussetzung für die weitere Auflockerung dieser Strukturen und die Ansiedlung von Wachstumsbranchen in der Region sind die Bereitstellung geeigneter gewerblicher Bauflächen sowie von Infrastruktureinrichtungen. Die Ausweisung weiterer gewerblicher Bauflächen ist auch in den beiden Oberzentren Bayreuth und Hof erforderlich, um die Funktion dieser für den Arbeitsmarkt der Region bedeutsamen zentralen Orte zu stärken. Die historisch gewachsene, dezentrale Siedlungsstruktur ist in allen Mittelbereichen der Region durch eine starke Mischung verschiedener Nutzungsarten geprägt. Industrielle und gewerbliche Betriebsstandorte befinden sich häufig in enger räumlicher Nachbarschaft zur Wohnbebauung oder zu anderen immissionsempfindlichen Nutzungen. Um Betrieben in solchen Gemengelagen die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit zu geben und den Belangen insbesondere der Wohnnutzung zu entsprechen, sollten für flächenintensive gewerbliche Nutzungen möglichst Ersatzflächen ausgewiesen werden. Durch zusammenhängende Industrie- und Gewerbegebiete wird die Gefahr der Unverträglichkeit mit anderen Nutzungen gemildert; Betriebsverlagerungen, die im allgemeinen auch mit Erweiterungen verbunden sind, werden erleichtert. Häufig treten Konflikte zwischen Wohn- und gewerblicher Nutzung auf, wenn Wohnbebauung an bestehende Gewerbebetriebe heranrückt. Dadurch verschlechtern sich die Standortbedingungen für diese Betriebe. Um die gewerblichen Standorte zu sichern, sollte im Rahmen der Bauleitplanung den Belangen der bestehenden Gewerbebetriebe Rechnung getragen werden. Dies gilt insbesondere auch für Betriebe der Rohstoffgewinnung.*

Begründung Begründung

2.7

Bei der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in Gemeinden, die in Naturparken liegen, soll in besonderem Maße auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Fremdenverkehrs, der Erholung und der Wasserwirtschaft Rücksicht genommen werden.

Die Verbindung von Naturschutz und Landschaftspflege mit den Belangen der Erholung ist ein wesentlicher Aspekt in den Naturparken. Bei einer notwendigen weiteren Entwicklung des gewerblichen Siedlungswesens in Gemeinden, die in Naturparken liegen, die zugleich Fremdenverkehrsgebiete sind, muss daher besonders auf die Erhaltung der Attraktivität der Räume für Tourismus und Erholung Rücksicht genommen werden. Auch die Belange der Wasserwirtschaft sind künftig von zunehmender Bedeutung. Bei der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen ist daher eine Abstimmung der verschiedenartigen Belange besonders notwendig.

Begründung Begründung

3 Städtebauliche Sanierung und Dorferneuerung

Begründung Begründung

3.1

In allen Gemeinden der Region soll der Wohnwert verbessert werden; hierzu sollen die Möglichkeiten der städtebaulichen Sanierung und der Dorferneuerung verstärkt genutzt werden.

Entsprechend LEP B II soll der Wohnwert in allen Gemeinden der Region verbessert werden. Im Oberzentrum Bayreuth werden Maßnahmen auf der Grundlage eines Verkehrsentwicklungsplans als wesentliche Voraussetzung für die Verbesserung der Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur durchgeführt. Die Steigerung der Wohnqualität im Stadtkern sowie in den Randbereichen der Innenstadt soll dazu beitragen, die Abwanderung der Wohnbevölkerung in die Umlandgemeinden zu verringern. Im Oberzentrum Hof können Wohnwertverbesserungen gleichfalls zur Verringerung der Stadt-Umland-Wanderungen beitragen. Dies gilt auch für die übrigen zentralen Orte in der Region, die insgesamt gesehen deutlich ungünstigere Wanderungssalden aufweisen als die nichtzentralen Orte.

Einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Wohnqualität können, auch in den nichtzentralen Orten der Region, Maßnahmen der städtebaulichen Sanierung und der Dorferneuerung leisten. Dies gilt insbesondere für Gemeinden im ländlichen Raum, wo Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur in Verbindung mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen die Arbeitsbedingungen und die Lebensqualität für die dortige Bevölkerung deutlich verbessern können.

Begründung Begründung

3.2

Denkmalpflegerisch bedeutende Ortskerne sollen in allen Teilräumen der Region, insbesondere in den Oberzentren Bayreuth und Hof, den möglichen Oberzentren Kulmbach, Marktredwitz/Wunsiedel, den Mittelzentren Münchberg und Pegnitz, dem möglichen Mittelzentrum Hollfeld, den Unterzentren Thurnau und Weidenberg sowie dem Kleinzentrum Creußen, in ihrer unverwechselbaren Gestalt funktionsgerecht erhalten werden.
Auf charakteristische Ortsbilder und Siedlungsformen soll in allen Teilen der Region, insbesondere im Fichtelgebirge mit Steinwald, in der Fränkischen Schweiz und im Frankenwald, Rücksicht genommen werden.

Entsprechend LEP B II soll der Wohnwert in allen Gemeinden der Region verbessert werden. Im Oberzentrum Bayreuth werden Maßnahmen auf der Grundlage eines Verkehrsentwicklungsplans als wesentliche Voraussetzung für die Verbesserung der Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur durchgeführt. Die Steigerung der Wohnqualität im Stadtkern sowie in den Randbereichen der Innenstadt soll dazu beitragen, die Abwanderung der Wohnbevölkerung in die Umlandgemeinden zu verringern. Im Oberzentrum Hof können Wohnwertverbesserungen gleichfalls zur Verringerung der Stadt-Umland-Wanderungen beitragen. Dies gilt auch für die übrigen zentralen Orte in der Region, die insgesamt gesehen deutlich ungünstigere Wanderungssalden aufweisen als die nichtzentralen Orte.

Einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Wohnqualität können, auch in den nichtzentralen Orten der Region, Maßnahmen der städtebaulichen Sanierung und der Dorferneuerung leisten. Dies gilt insbesondere für Gemeinden im ländlichen Raum, wo Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur in Verbindung mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen die Arbeitsbedingungen und die Lebensqualität für die dortige Bevölkerung deutlich verbessern können.

Begründung Begründung

3.3

Die im Oberzentrum Bayreuth begonnene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme “Universitätsbereich” soll fortgeführt und zügig abgeschlossen werden.

Im Oberzentrum Bayreuth wurde 1974 ein städtebaulicher Entwicklungsbereich förmlich festgelegt. Es handelt sich um ein inzwischen fast 130 ha großes Gelände, auf dem die “Campus-Universität” in das Stadtgebiet eingegliedert wird. Diese Entwicklungsmaßnahme ist das einzige derartige Vorhaben in der Region. Ihrer Fortführung und ihrem zügigen Abschluss kommt besondere Bedeutung für die Region zu.

Begründung Begründung

4 Freizeitwohngelegenheiten und Campingplätze

Begründung Begründung

4.1

Freizeitwohngelegenheiten sollen in der Regel nur innerhalb der bebauten Ortslage oder in Anbindung daran errichtet werden. In den kleinteilig geprägten Gebieten der Region sollen flächenintensive Großprojekte nicht errichtet werden. Bei der Errichtung von Campingplätzen sollen neben der Gewährleistung einer geordneten Ver- und Entsorgung an die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild besondere Anforderungen gestellt werden.

Die Errichtung von Freizeitwohngelegenheiten innerhalb bebauter Ortslagen oder in Anbindung daran soll einer weiteren Zersiedlung der Landschaft sowie der Beeinträchtigung ihrer Erholungsfunktion entgegenwirken; außerdem soll dadurch die Schaffung entbehrlicher zusätzlicher Versorgungseinrichtungen möglichst vermieden werden.

Großprojekte mit mehr als 100 Wohneinheiten in nichtzentralen Orten entsprechen häufig nicht mehr der Tragfähigkeit des Standortes und belasten Natur und Landschaftsbild in nicht hinnehmbarer Weise. Darüber hinaus können sie eine Gefährdung der traditionellen kleinen Fremdenverkehrsbetriebe darstellen. In den kleinteilig geprägten Gebieten der Region, die im wesentlichen den festgesetzten Naturparken entsprechen, sollen Großprojekte deshalb vermieden werden.

Lage und Umfang von Campingplätzen führen häufig zu starken Belastungen des Orts- und Landschaftsbildes. Deshalb sollte versucht werden, Campingplätze optisch besser in das Orts- und Landschaftsbild einzubinden. Es muss außerdem sichergestellt werden, dass die Uferzonen von Gewässern für die Erholungsnutzung durch die Allgemeinheit freigehalten bzw. ökologische Beeinträchtigungen der Uferbereiche vermieden werden. Eine geordnete Ver- und Entsorgung der Campingplätze muss gewährleistet sein.

Begründung Begründung

4.2

In den Fremdenverkehrsgebieten Fichtelgebirge mit Steinwald, Frankenwald und Fränkische Schweiz sollen vorwiegend nur solche Freizeitwohngelegenheiten und Campingplätze errichtet werden, die überwiegend und auf Dauer wechselnden Benutzern zur Erholung dienen, soweit solche Vorhaben nicht zu einer Überlastung führen.

Freizeitwohngelegenheiten und Campingplätze, die überwiegend und auf Dauer wechselnden Benutzern zur Erholung dienen, sind ein wichtiger Bestandteil des touristischen Angebots der Fremdenverkehrsgebiete der Region. Deshalb muss der zunehmenden Tendenz entgegengewirkt werden, derartige Erholungseinrichtungen in Zweitwohnungen oder Dauerstellplätze umzuwandeln. Soweit die touristische Nutzung Voraussetzung für eine baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist, sollte diese in geeigneter Weise, z.B. durch Eintrag in das Grundbuch gesichert und eine hinreichende Überwachung gewährleistet werden.

Begründung Begründung

4.3

Überwiegend eigengenutzte Freizeitwohngelegenheiten und Campingplätze, deren Stellplätze überwiegend dauergenutzt werden, sollen nur in Gebieten errichtet werden, die einen geringen Anteil besonders schützenswerter Landschaftsteile aufweisen und in denen der Naturhaushalt und das Landschaftsbild nicht nachhaltig beeinträchtigt werden.

Die gestiegene Nachfrage nach eigengenutzten Freizeitwohngelegenheiten (Zweitwohnungen, Zweithäuser, Wochenendhäuser) zielt überwiegend auf landschaftlich besonders attraktive Gebiete der Region. Dadurch wird aber oftmals der Erholungswert der Landschaft erheblich gemindert, Naturhaushalt und Landschaftsbild werden beeinträchtigt. Deshalb muss die Nachfrage nach eigengenutzten Freizeitwohngelegenheiten und Campingplätzen auf solche Gebiete in der Region gelenkt werden, in denen der Anteil besonders schützenswerter Landschaftsteile gering ist und in denen Naturhaushalt und Landschaftsbild durch die Errichtung derartiger Einrichtungen nicht übermäßig beeinträchtigt werden. In der Region sind dies insbesondere die Gebiete, die außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie Naturparken liegen.e diese in geeigneter Weise, z.B. durch Eintrag in das Grundbuch gesichert und eine hinreichende Überwachung gewährleistet werden.

Begründung Begründung

4.4

Bei bestehenden Campingplätzen soll auf eine Sanierung unzureichend erschlossener und ausgestatteter Anlagen sowie auf ein ausgewogenes Verhältnis von wechselnder Belegung und Dauernutzung hingewirkt werden.

Die Errichtung von Campingplätzen setzt eine Bauleitplanung voraus, in der die erforderliche Gliederung, Ausgestaltung und landschaftliche Einbindung geregelt werden. Für Campingplätze müssen nahezu die gleichen infrastrukturellen Grundeinrichtungen vorhanden sein wie für eine Wohnbebauung, insbesondere sind eine einwandfreie Trinkwasserversorgung und ein Anschluss an eine kommunale Sammelkläranlage notwendig. Diese Forderungen werden noch nicht in allen Fällen erfüllt. Ebenso mangelt es oft an der Gliederung, Ausgestaltung und landschaftlichen Einbindung der Campingplätze. Eine Sanierung unzureichender Anlagen und Einrichtungen ist deshalb erforderlich. Aus landschaftspflegerischer Sicht sollten die bestehenden Campingplätze, welche oftmals nicht genehmigt sind, nur dann zur Sanierung vorgeschlagen werden, wenn sie an unbedenklicher Stelle errichtet wurden. Ansonsten sollten sie beseitigt bzw. an besser geeigneten Stellen neu errichtet werden.

Die Zahl der Wohnwagen-Camper mit Dauerstellplätzen steigt weiter. Die ursprünglich mobile Freizeitform wird durch die Umfunktionierung des Wohnwagens zum Wochenendhaus zunehmend immobil. Dies hat eine erheblich stärkere, nämlich ganzjährige Belastung des Landschaftsbildes und der Umwelt zur Folge. Ein zunehmend hoher Anteil der Wohnwagen wird gleich nach dem Kauf auf einem Campingplatz abgestellt. Die meisten Betreiber von Campingplätzen sind aus Rentabilitätsgründen an einem möglichst hohen Anteil von Dauercampern interessiert, so dass viele Plätze nur noch beschränkt oder überhaupt nicht mehr für Feriengäste oder Touristen zur Verfügung stehen. Campingplätze mit Dauerstellplätzen in Uferbereichen sind im allgemeinen überhaupt nicht der Öffentlichkeit zugänglich; die Nachfrage von Durchreisenden nach Tagesstellplätzen kann oft nicht befriedigt werden. Im Hinblick auf die künftigen Impulse für den Fremdenverkehr sind daher ausreichend touristische Plätze erforderlich. Bei bestehenden Campingplätzen sollte daher auf ein ausgewogenes Verhältnis von Dauercamping und touristischer Belegung hingewirkt werden.

Begründung Begründung

1 Landwirtschaft

In allen Teilen der Region soll eine funktionsfähige Landwirtschaft erhalten bleiben.

Die Landwirtschaft trägt als wesentlicher Teil der regionalen Wirtschaft zur krisensicheren Versorgung der Bevölkerung mit einheimischen Produkten bei, ist mittragende Grundlage des Mittelstands und fördert eine breite Streuung des Eigentums. Die Erhaltung und Förderung der nachhaltigen Fruchtbarkeit des Bodens sind dabei besonders wichtige Voraussetzungen. Darüber hinaus ist sie an der Erhaltung der in Jahrhunderten von ihr im wesentlichen geprägten Kulturlandschaft beteiligt.

Es ist daher auch Aufgabe aller raumbedeutsamen Planungen, darauf zu achten, dass die Landwirtschaft ihre Aufgaben weiterhin nachhaltig wahrnehmen kann. Die Bereiche mit günstigen Boden- und Klimaverhältnissen sollen grundsätzlich so weit wie möglich landwirtschaftlich genutzt werden. Gerade sie werden jedoch von Entwicklungsachsen durchzogen, entlang derer ein graduell unterschiedlicher Ausbau der Wohn- und Arbeitsstätten sowie der Bandinfrastruktur erfolgen soll. Ebenso muss zwischen der wünschenswerten Erhaltung der Kulturlandschaft, ökologischen Notwendigkeiten, dem Grund- und Trinkwasserschutz und den Erfordernissen einer nach modernen Maßstäben ökonomischen Landbewirtschaftung ein Ausgleich gefunden werden.

Darüber hinaus gehören zur Erhaltung einer funktionsfähigen Landwirtschaft die ständige Weiterentwicklung der Erzeugungs- und Vermarktungsstrukturen, die Bereitstellung ausreichender außerlandwirtschaftlicher Erwerbsmöglichkeiten sowie die Verbesserung der Agrar- und Infrastruktur durch Flurbereinigung in den nicht flurbereinigten Gebieten.

Begründung Begründung

1.1 Landbewirtschaftung und Flächennutzung

Begründung Begründung

1.1.1

Die Bereiche mit günstigen Erzeugungsbedingungen, insbesondere im Obermainischen Hügelland, sollen vorwiegend einer landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben und nur im unbedingt notwendigen Umfang für den anzustrebenden Ausbau der Siedlungen und der Infrastruktur in Anspruch genommen werden.
Unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in der Region sollen auch Flächen mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen vorwiegend der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben. Eine zwingende Inanspruchnahme für andere Nutzungen soll flächensparend erfolgen.

Insbesondere im Obermainischen Hügelland liegen Boden- und Klimaverhältnisse vor, die bessere Voraussetzungen für die Landwirtschaft darstellen und allgemein gute Grundlagen für landwirtschaftliche Existenzen bilden. Bei relativ hohem Ertragsniveau bieten sie vielfältige Anbaumöglichkeiten. Diese Bereiche mit günstigen Erzeugungsbedingungen sind im Agrarleitplan (ALP) für den Regierungsbezirk Oberfranken als besonders ertragsfähige, ebene bis leicht geneigte landwirtschaftliche Nutzflächen definiert.
Beim weiteren Ausbau der Siedlungen und der Bandinfrastruktur entlang der Entwicklungsachsen ist es deshalb erstrebenswert, die landwirtschaftlich günstigen Flächen in ihrer Gesamtausdehnung möglichst wenig zu beschneiden.
Vor allem im Fichtelgebirge, im Frankenwald und in Teilbereichen der Nördlichen Frankenalb ist die Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung überwiegend an die Bewirtschaftung von Flächen mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen (lt. ALP: ertragsschwache und/oder mäßig geneigte Ackerstandorte sowie der weitaus größte Teil des Grünlandes) gebunden, die in diesen Regionsbereichen einen Anteil von rund 56 Prozent an der landwirtschaftlichen Nutzfläche haben. Demzufolge hängt die Existenz von über der Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe von der Bewirtschaftung der Flächen mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen ab; im restlichen Regionsgebiet ist es immerhin noch rund ein Fünftel aller landwirtschaftlichen Betriebe.

Zur Erhaltung der Existenz sind die Landwirte in diesen Gebieten trotz der nachteiligen Boden-, Klima-, Wasser- und Geländeverhältnisse, die die ungünstigen Erzeugungsbedingungen bewirken, auf diese Flächen angewiesen. Deshalb sollen in der Region auch die Flächen mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen vorwiegend der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben. Mit den Zielen von Raumordnung und Landesplanung zu vereinbarende Planungen und Maßnahmen sollen flächensparend realisiert werden.

Begründung Begründung

1.1.2

Vor allem im Randbereich der Siedlungs- und Versorgungskerne zentraler Orte soll darauf hingewirkt werden, dass in den zwischen den Siedlungseinheiten zu erhaltenden Freiflächen möglichst zusammenhängende größere Bereiche der Landwirtschaft vorbehalten bleiben.

Bei unumgänglichen Flächenverlusten sollen nachteilige Auswirkungen auf die Restflächen möglichst vermieden werden. Deshalb sollen vor allem zusammenhängende größere und günstig geformte Flächen erhalten bleiben, die die Grundlage für eine weiterhin ökonomisch sinnvolle Landbewirtschaftung bilden können. Auf diese Weise können auch Konflikte zwischen Siedlungstätigkeit und Landwirtschaft verringert werden. Vor allem im Randbereich der Siedlungs- und Versorgungskerne zentraler Orte haben die landwirtschaftlichen Flächen, ähnlich den Waldungen, neben ihrer rein wirtschaftlichen auch eine Erholungsfunktion, die jedoch nur gewährleistet bleibt, wenn größere zusammenhängende Flächen von Besiedlung freigehalten werden und zwischen diesen Flächen Wegeverbindungen vorhanden sind. Die Erhaltung dieser stadtnahen Erholungsmöglichkeiten sollte deshalb bei der weiteren baulichen Entwicklung und der landwirtschaftlichen Rationalisierung berücksichtigt werden.

Begründung Begründung

1.1.3

In den Bereichen mit weniger günstigen Erzeugungsbedingungen, insbesondere im Fichtelgebirge, im Frankenwald und in der Nördlichen Frankenalb, soll auf eine Erhaltung und Verbesserung der wirtschaftlichen Grundlagen der bäuerlichen Betriebe hingewirkt werden.

Der Begriff “mit weniger günstigen Erzeugungsbedingungen” entspricht dem Begriff “mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen” laut Agrarleitplan.

Insbesondere in den genannten Räumen sind die Erzeugungsbedingungen größtenteils wesentlich ungünstiger als in den unter 1.1.1 Abs. 1 erwähnten. Dies betrifft vor allem die Boden- und Klimaverhältnisse, aber auch die Marktlage. Weite Bereiche werden als landwirtschaftliche Problemgebiete eingestuft. Hier geht die Zahl landwirtschaftlicher Betriebe immer noch überdurchschnittlich zurück. Die wirtschaftlichen Bedingungen für die verbliebenen Betriebe dürfen nicht verschlechtert werden, weil ein weiterer Rückgang die Erhaltung dieser Gebiete als funktionsfähige Räume mit ausreichend ausgelasteter Infrastruktur in Frage stellen würde. Die Landwirtschaft hat hier auch die Aufgabe, die Kulturlandschaft zu erhalten. Andere fachliche Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sind bei strukturverbessernden Maßnahmen zu berücksichtigen.
Frankenwald und Fichtelgebirge sind die ausgeprägtesten landwirtschaftlichen Problemgebiete der Region. Die Bodenqualitäten und Klimabedingungen reichen für eine rentable Ackernutzung oft nicht aus. Zur Erhaltung der ökonomischen Grundlagen sind daher geeignete Maßnahmen notwendig. Eine besondere Rolle spielen dabei die arbeitsintensive Viehhaltung, besonders als Weidewirtschaft mit Rinder- und Schafhaltung. Im Frankenwald und Fichtelgebirge soll deshalb in Bereichen mit überwiegenden Grünlandflächen neben Milchwirtschaft und Rinderzucht der Übergang zu arbeitsextensiven Formen der Viehhaltung unterstützt werden.

Begründung Begründung

1.1.4

Vor allem im Fichtelgebirge, im Frankenwald und in der Nördlichen Frankenalb soll auf die Erhaltung der Agrarlandschaft hingewirkt werden. Die Offenhaltung der Hochflächen und Talwiesen soll besonders angestrebt werden. Aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausscheidende Flächen sollen vorrangig zur ökologischen Stabilität beitragen.

Im Fichtelgebirge, im Frankenwald und in Teilen der Nördlichen Frankenalb ist das Erscheinungsbild der traditionellen Agrarlandschaft in Gefahr, weil Teile des Grünlands nicht mehr bewirtschaftet werden und Grenzertragsböden oder Flächen aufgegebener Betriebe häufig aufgeforstet werden. Die charakteristischen offenen Hochflächen und Talwiesen verschwinden dadurch mehr und mehr. Im Interesse der Landeskultur und des Erholungswerts der Landschaft muss dieser Tendenz entgegengewirkt werden. Eine geeignete Maßnahme kann die Übernahme gefährdeter Flächen, insbesondere Grenzertragsböden, durch nutzungs- und pflegebereite Eigentümer und Pächter sein. Ebenso kommt eine Weiterführung der Pflege durch die öffentliche Hand in Frage. Der Biotopflächenanteil an der Naturraumfläche beträgt im Frankenwald und Fichtelgebirge rund 2,9 Prozent. Im Vergleich mit anderen bayerischen Naturräumen ist dies ein zu geringer Anteil. Als wichtige Regenerationsräume für heimische Tier- und Pflanzenarten dienen Biotope dem Artenschutz und der ökologischen Stabilität. Aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausscheidende Flächen können deshalb insbesondere in diesen Regionsbereichen zur Erhöhung der Biotopflächen beitragen.

Begründung Begründung

1.1.5

Vor allem im Osten und Süden des Mittelbereichs Bayreuth, in den Mittelbereichen Hof, Naila, Münchberg und Pegnitz sowie im Osten der Mittelbereiche Kulmbach und Marktredwitz/ Wunsiedel soll darauf hingewirkt werden, dass die Teichwirtschaft unter Berücksichtigung ökologischer, wasserwirtschaftlicher und landwirtschaftlicher Belange erhalten und weiterentwickelt wird.

In der Region betreiben ca. 1400 Personen Teichwirtschaft. Die meisten Anlagen befinden sich im Norden und Osten der Region. Neben der Nutzung landwirtschaftlicher Problemflächen kann durch die Teichwirtschaft Voll- und Nebenerwerbsbetrieben eine zusätzliche Einkommensquelle erschlossen werden. Da die Arbeitsspitzen von Land- und Teichwirtschaft nicht zusammenfallen, fügt sich der Arbeitsanfall der Teichwirtschaft sehr gut in den üblichen landwirtschaftlichen Betrieb ein. In den seit 1976 durchgeführten Teichbauprogrammen wurden schwerpunktartig, insbesondere in den genannten Bereichen, die Neuanlage und Instandsetzung gefördert, um eine wirtschaftliche Produktion zu erreichen. Zur Sicherung der Versorgung des fränkischen Raumes mit frischem Fisch und zur gewinnbringenden Nutzung landwirtschaftlicher Flächen mit geringer Produktivität sowie zum Besatz der offenen Gewässer mit gesunden einheimischen Satzfischen muss die oberfränkische Teichwirtschaft erhalten und soweit erforderlich entwickelt werden. Hierzu tragen auch Verbesserungen der teichwirtschaftlichen Produktionsmöglichkeiten im Rahmen der Flurbereinigung bei. Im Zusammenwirken mit den Teichgenossenschaften Oberfranken und Oberpfalz wird die Teichwirtschaft durch Sanierung oder Neubau von Teichen, verbesserte Be- und Entwässerung oder Ausbau von Erschließungsanlagen weiterzuentwickeln sein. Dabei ist jedoch erforderlich, dass die Maßnahmen mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Wasserwirtschaft oder der landwirtschaftlichen Flächennutzung vereinbar sind. In schutzwürdigen Feuchtflächen gemäß Art. 6 d BayNatSchG sind grundsätzlich keine Teichbauten zu errichten.

Begründung Begründung

1.2 Überbetriebliche Zusammenarbeit, Erzeugung, Vermarktung

Begründung Begründung

1.2.1

In allen Teilen der Region soll auf die Bestandserhaltung und den weiteren Ausbau der Maschinenringe, Betriebshilfsringe, Erzeugerringe und Erzeugergemeinschaften hingewirkt werden.

Maschinenringe und Betriebshilfsringe bieten die Möglichkeit einer erheblichen Kostensenkung, insbesondere für kleinere landwirtschaftliche Betriebe. Sie sollen daher grundsätzlich erhalten bleiben. Ihr weiterer Ausbau ist in den landwirtschaftlichen Problemgebieten besonders wichtig, um die Existenzgrundlagen der Nebenerwerbsbetriebe zu stärken, die in diesen Räumen große Bedeutung haben.

Erzeugerzusammenschlüsse können kurzfristige Preisschwankungen stabilisieren und die Absatzsicherheit erhöhen. Ihre Erhaltung und ihr Ausbau sind im Interesse der gesamten Landwirtschaft erstrebenswert. Vor allem wird durch solche Zusammenschlüsse auf eine qualitative Verbesserung und Vereinheitlichung des Angebots hingearbeitet.

Begründung Begründung

1.2.2

Es soll darauf hingewirkt werden, dass die heimische Braugerstenerzeugung für die oberfränkische Malz- und Brauindustrie gefördert und erhalten wird.

Die Region verfügt über eines der größten zusammenhängenden Braugerstenanbaugebiete Bayerns. Dieses Potential muss erhalten und gefördert werden, um der namhaften und wirtschaftlich bedeutenden Brauindustrie Oberfrankens die benötigten Rohstoffe nachhaltig und preisgünstig bereitstellen zu können.

Begründung Begründung

1.3 Außerlandwirtschaftliche Erwerbsmöglichkeiten

Begründung Begründung

1.3.1

Vor allem in den Gebieten mit weniger günstigen Erzeugungsbedingungen soll auf die Bereitstellung ausreichender außerlandwirtschaftlicher Erwerbsmöglichkeiten hingewirkt werden.

Der Begriff “mit weniger günstigen Erzeugungsbedingungen” entspricht dem Begriff “mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen” laut Agrarleitplan.

Die Schaffung geeigneter außerlandwirtschaftlicher Erwerbsmöglichkeiten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Fortführung der Erzeugung auch unter ungünstigen Bedingungen. Gleichzeitig würde dadurch eine Bewirtschaftung im Nebenerwerb erleichtert und die Einkommenssituation der betroffenen Landwirte verbessert werden. Dies kann zur Erhaltung der Kulturlandschaft, zur Verhinderung weiterer Abwanderungen und damit zur Erhaltung dieser Gebiete als funktionsfähige Räume beitragen.

Begründung Begründung

1.3.2

Bei geeigneten Betrieben, vor allem in den Naturparken Fichtelgebirge, Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst und Frankenwald, soll darauf hingewirkt werden, dass die außerlandwirtschaftlichen Erwerbsmöglichkeiten durch den Ausbau von qualitativ hochwertigen Gästezimmern und Ferienwohnungen verbessert werden.

Die Naturparke als großräumige Erholungsgebiete der Region sind weitgehend mit den landwirtschaftlichen Problemgebieten identisch. Hier ist es besonders dringlich, den Zu- und Nebenerwerbsbetrieben außerlandwirtschaftliche Einkommensmöglichkeiten zu bieten. Im Fichtelgebirge, in der Fränkischen Schweiz und im Frankenwald hat der Fremdenverkehr eine lange Tradition. Er soll in den Erholungsgebieten nachhaltig gefördert werden. Insofern kommt dem Ausbau von Gästezimmern und Ferienwohnungen mit qualitativ guter Ausstattung als zusätzliche Erwerbsquelle eine besondere Bedeutung zu. Durch entsprechende Beratung könnten geeignete landwirtschaftliche Betriebe den Betriebszweig “Urlaub auf dem Bauernhof” zusätzlich auf- und ausbauen. Entsprechend dem Landesentwicklungsprogramm wird eine Konzentration auf die Erholungsgebiete angestrebt.

Begründung Begründung

2 Forstwirtschaft

Begründung Begründung

2.1 Erhaltung des Waldes

Die Erhaltung und Wiederherstellung gesunder Wälder soll in der gesamten Region, vorrangig im Fichtelgebirge und im Frankenwald, angestrebt werden.

Der Wald erbringt vielfältige, unverzichtbare Leistungen für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und gesunder Umweltbedingungen. Er hemmt die Erosion des Bodens, speichert und filtert das Trinkwasser und reguliert den Abfluss von Niederschlägen. Er gleicht Temperaturunterschiede aus und beeinflusst die Windverhältnisse, filtert verunreinigte Luftmassen, mindert Lärm, dient der Erholung und ist Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Darüber hinaus ist er gleichzeitig als wesentlicher Rohstofflieferant ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Seit 1976 werden in der Region zunehmend Luftverunreinigungen festgestellt, die als hauptsächliche Verursacher der starken Waldschäden angesehen werden. Die Schäden haben nach der Waldschadenserhebung 1985 zirka 53 bis 72 Prozent der Waldfläche der Region erfasst. Der Flächenanteil mit mittleren bis starken Schäden beträgt gegenwärtig im überwiegenden Teil der Schadfläche rund 38 Prozent mit zunehmender Tendenz. Besonders betroffen sind Fichtelgebirge und Frankenwald, wo Maßnahmen zur Erhaltung der Wälder besonders dringlich sind, zumal es sich hier um wirtschaftlich bedeutende Fremdenverkehrsgebiete handelt.

Aufgrund seiner großen Bedeutung, des mit rund 39 Prozent gegenüber dem Landesdurchschnitt von 34 Prozent und dem Bundesdurchschnitt von nur 29 Prozent hohen Flächenanteils und der ermittelten starken Schädigung ist die Erhaltung und Wiederherstellung gesunder Wälder in der Region eine der wichtigsten Aufgaben. Da diese von den Betroffenen allein nicht zu lösen ist, muss den umfangreichen Waldschäden durch geeignete und wirksame Maßnahmen auf allen Ebenen, insbesondere auch durch überregionale, zwischenstaatliche und internationale Vereinbarungen und Maßnahmen, dringend entgegengewirkt werden. Das Waldsterben ist eine Komplexerkrankung des Waldbestandes mit vielfältigen Ursachen. Als Hauptursache können Luftschadstoffe gelten, die durch Witterungseinflüsse, zum Beispiel Trockenperioden, Temperaturstürze mit extrem tiefen Temperaturen, in ihren Wirkungen verstärkt werden können. Von den Luftschadstoffen ist Schwefeldioxid der wichtigste Schadfaktor, wie Messergebnisse der lufthygienischen Überwachung ergeben haben. Dieser Erkenntnis tragen insbesondere die regionalplanerischen Ziele zur Luftreinhaltung bei B XII “Technischer Umweltschutz” Rechnung.

Als forstliche Maßnahmen zur Verbesserung der Waldschadenssituation werden seit einiger Zeit die Düngung zur Vitalisierung schwach geschädigter, jüngerer und mittelalter Bestände, zur Vorbereitung der Verjüngung in stark geschädigten Beständen und zur Vorbeugung gegen zunehmende Bodenversauerung auf geeigneten Standorten durchgeführt. Ferner werden Verjüngungsmaßnahmen zur Vermeidung größerer Kahlflächen und zur Begründung möglichst gemischter, stabiler, vitaler und standortgerechter Nachfolgebestände vorgenommen. Durch Bestandspflegemaßnahmen, gezielte Wildbewirtschaftung und allgemeinen Waldschutz sowie eine Zusammenarbeit mit der Wissenschaft werden darüber hinaus unterstützende Maßnahmen zur Walderhaltung durchgeführt.

Begründung Begründung

2.2 Funktionen des Waldes

Begründung Begründung

2.2.1

In allen Teilen der Region sollen die Funktionen des Waldes bei allen sich auf den Wald auswirkenden Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Bewirtschaftung und Nutzung sowie die Erhaltung oder Verbesserung der räumlichen Verteilung des Waldes sollen die Waldfunktionen ermöglichen, sichern und verstärken. Dies gilt insbesondere für die anzustrebende Nutzfunktion der Wälder in der gesamten Region und darüber hinaus für seine Funktionen beim
– Gewässerschutz in Grundwassereinzugsgebieten, vor allem in festgesetzten und geplanten Wasserschutzgebieten,
– Immissionsschutz, insbesondere in den Nahbereichen Arzberg, Schirnding/Hohenberg a. d. Eger und Stadtsteinach sowie entlang der Fränkischen Linie,
– Bodenschutz an Hängen und auf rutschgefährdeten Flächen in der gesamten Region,
– Klimaschutz in der Umgebung des Oberzentrums Bayreuth
sowie bei der Erholungsfunktion in der gesamten Region.

Von allen Arten der Landnutzung erfüllt der Wald die vielfältigsten Funktionen, die teilweise nicht von anderen Nutzungsarten übernommen werden können. Keine andere Nutzung bedarf einer solch langfristigen Vorausplanung. Daher müssen direkte und indirekte Auswirkungen auf den Wald und seine beabsichtigten oder tatsächlichen Funktionen bei allen Planungen berücksichtigt werden. Die 148783 ha Waldfläche mit einem Anteil von 39,4 Prozent an der Fläche der Region sollen insgesamt möglichst erhalten werden, um wirtschaftliche und landeskulturelle Aufgaben nicht zu gefährden. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die Tendenz der Waldflächenzunahme in ohnehin waldreichen Gebieten sich nicht fortsetzt, während durch ständige Flächenverluste in den waldarmen Bereichen die positiven Auswirkungen des Waldes mehr und mehr fehlen.

Nach dem Landesentwicklungsprogramm ist die Sicherung und Steigerung der Holzerzeugung im heimischen Wald ein wichtiges Ziel der Forstwirtschaft. Durch nachhaltige Bewirtschaftung wird die Erzeugung des volkswirtschaftlich wichtigen Rohstoffes Holz gefördert. Der Sicherung und Verbesserung der Nutzfunktion kommt deshalb besondere Bedeutung zu.

An vielen Standorten erfüllt der Wald Schutzfunktionen. Gegenüber anderen Landnutzungen und gegenüber der Holzerzeugung müssen diese vorrangig aufrechterhalten werden. Die Standorte und Maßnahmen werden im Waldfunktionsplan festgelegt:

Es handelt sich um folgende Funktionen:
– Gewässerschutz

Der Wald erfüllt in festgesetzten und geplanten Wasserschutzgebieten sowie in deren Grundwassereinzugsgebieten wichtige Funktionen. Er trägt dazu bei, das Grundwasser vor Verunreinigungen und konkurrierenden Nutzungen zu schützen und dient somit auch der Sicherung der Trinkwasserversorgung.
– Immissionsschutz

Der Wald mindert schädliche oder belästigende Immissionen von Staub, Erosionen und Gasen. Er schützt Siedlungen, Erholungsbereiche sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen vor Nachteilen dieser Immissionen und verbessert die Luftqualität eines Gebietes. Laut Waldfunktionsplan ist dies unter anderem entlang der “Fränkischen Linie”, einer geologischen Störung am westlichen Rande des Frankenwaldes und des Fichtelgebirges (Stadtsteinach, Wirsberg, Goldkronach, Weidenberg) erforderlich.
– Bodenschutz

Der Wald kann vor Wasser- und Winderosion schützen und Bodenrutschungen verhindern oder hemmen. Diese Funktion ist an Hängen und auf Flächen, die wegen ihrer geologischen Beschaffenheit rutschgefährdet sind, besonders wichtig.
– Klimaschutz

Das Klima des Oberzentrums Bayreuth wird wesentlich durch die Lage im Talkessel des Roten Mains bestimmt. Hier erfüllen die Waldgebiete im unmittelbaren Stadtbereich die Funktion eines regionalen Klimaschutzwaldes, indem sie Extremwerte der Temperatur mildern.
– Erholungsfunktion Der Wald vermittelt die Begegnung mit einer naturnahen, lärmarmen Umgebung und bietet ein Kontrasterlebnis zur städtischen Umwelt. Darüber hinaus ermöglicht er durch seine freie Zugänglichkeit und Flächenausdehnung eine Vielzahl erholsamer Betätigungen. Sein günstiges Kleinklima trägt zur physischen und psychischen Regeneration der Besucher bei. Schutz- und Erholungsfunktionen können am besten von standortgerechten Mischwäldern oder reinen Laubwäldern wahrgenommen werden. Insofern kommt der Erhaltung der Laub- und Mischwaldbestände besondere Bedeutung zu.

Begründung Begründung

2.2.2

In den Nahbereichen Bayreuth, Bindlach, Hof, Kulmbach, Neuenmarkt/Wirsberg, Weidenberg und Wunsiedel sollen die nach dem Waldfunktionsplan geeigneten, vorrangig der Erholung dienenden Waldflächen bestmöglich erhalten und in ihrer Funktion gesichert werden. Sie werden als Erholungsgebiete i. S. des Art. 12 BayWaldG ausgewiesen.

Waldungen, vor allem in der näheren Umgebung der Oberzentren Bayreuth und Hof, der möglichen Oberzentren Kulmbach und Marktredwitz/Wunsiedel sowie der Unterzentren Bindlach, Neuenmarkt/Wirsberg und Weidenberg haben besondere Bedeutung für die Erholung, sind aber durch Siedlungsdruck und andere Eingriffe gefährdet. Diese Waldungen können, sofern sie im Regionalplan als Erholungsgebiet ausgewiesen werden, durch Rechtsverordnung zum Erholungswald erklärt werden. Im Entwurf des Waldfunktionsplanes werden Erholungswälder in den oben genannten Nahbereichen dargestellt, die im Regionalplan als Erholungsgebiete ausgewiesen werden sollen, damit eine Erklärung zum Erholungswald nach Art. 12 Abs. 1 BayWaldG erfolgen kann. Der formell erklärte Erholungswald genießt den besonderen Schutz des Art. 9 “Erhaltung des Waldes” BayWaldG. Insbesondere soll die Erholungsfunktion des Waldes nicht geschmälert werden.

Begründung Begründung

2.3 Verbesserung der Forststruktur

Im Kleinprivatwald, besonders im Frankenwald, auf der Münchberger und der Selb-Wunsiedler Hochfläche und in der Nördlichen Frankenalb, soll darauf hingewirkt werden, dass die Forststruktur soweit erforderlich durch Waldflurbereinigungen verbessert wird.

Im Kleinprivatwald, besonders ausgeprägt im Bereich des Frankenwaldes, der Münchberger Hochfläche, der Selb-Wunsiedler Hochfläche und der Nördlichen Frankenalb, bestehen oft ungünstige Bewirtschaftungsvoraussetzungen infolge geringer Besitzgröße, Besitzzersplitterung und mangelnder Erschließung. Erschließung der Waldflächen, Zusammenlegung der Parzellen, individuelle Beratung und Förderung überbetrieblicher Zusammenschlüsse können hier Voraussetzungen für eine bessere Bewirtschaftung und Nutzung schaffen. Mit Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz kann, soweit erforderlich, eine umfassende Strukturverbesserung bewirkt werden.

Begründung Begründung

2.4 Erstaufforstungen

Es soll darauf hingewirkt werden, dass aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausgeschiedene und künftig ausscheidende Flächen, insbesondere in den waldarmen Gebieten der Mittelbereiche Bayreuth, Hof, Naila und Kulmbach, in Abstimmung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie mit anderen Nutzungsansprüchen aufgeforstet werden. Dabei sollen standortgerechte laubbaumreiche Mischwälder angestrebt werden.

Landschaftsbestimmende Flusstäler, naturnahe Waldwiesen, die typischen Wiesentäler des Frankenwaldes und der Nördlichen Frankenalb sowie die Rodungsinseln des Fichtelgebirges und des Frankenwaldes sollen waldfrei gehalten werden.

Bei der Agrarleitplanung und in Flurbereinigungsverfahren werden die landwirtschaftlichen Flächen ermittelt, die in Zukunft voraussichtlich nicht mehr rentabel bewirtschaftet werden können. Für diese Flächen ist unter Beachtung des Agrarleitplans, der Flurbereinigungspläne, des Regionalplans sowie der Landschafts- und Grünordnungspläne die Zweckmäßigkeit einer Aufforstung zu prüfen.

Dabei wird regelmäßig eine Einzelfallprüfung durchzuführen sein. Die Erlaubnis zur Erstaufforstung darf nur versagt oder eingeschränkt werden, wenn sie Plänen im Sinne des Art. 3 BayNatSchG widerspricht, wenn wesentliche Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gefährdet werden, der Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt wird oder erhebliche Nachteile für die umliegenden Grundstücke zu erwarten sind.
Den Ermittlungen zum Entwurf des Waldfunktionsplans ist zu entnehmen, dass in den Mittelbereichen Bayreuth, Hof und Kulmbach die größten Flächenanteile mit nur bis zu 20 Prozent Waldbestockung vorhanden sind. Diese Gebiete können gegenüber dem Regionsanteil von rund 39 Prozent und dem Landesdurchschnitt von 34 Prozent als “waldarm” bezeichnet werden. In diesen waldarmen Regionsbereichen wurden auch bisher rund 85 Prozent der zirka 1400 ha Neuaufforstungen durchgeführt.
Falls eine Aufforstung zweckmäßig erscheint, ist im allgemeinen ein standortgerechter, laubbaumreicher, naturnaher Mischwald erstrebenswert.

Die offenen Wiesentäler und naturnahen Waldwiesen des Frankenwaldes und der Nördlichen Frankenalb sind für diese Kulturlandschaftsräume typisch und tragen durch ihren Reiz wesentlich zu deren Erholungswert bei. Gleiches gilt für die Rodungsinseln im Fichtelgebirge und im Frankenwald sowie für die landschaftsprägenden offenen Flusstäler außerhalb der genannten Gebiete.

Begründung Begründung

3 Flurbereinigungsplanung

Begründung Begründung

3.1 Flurbereinigungsverfahren

Eine Verbesserung der Agrarstruktur, insbesondere der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft, sowie eine Stärkung des ländlichen Raums soll durch Flurbereinigungen vordringlich in den Mittelbereichen Marktredwitz/Wunsiedel und Pegnitz sowie im Osten und Westen des Mittelbereichs Bayreuth und im Osten und Süden der Mittelbereiche Hof und Kulmbach angestrebt werden.

Die Flurbereinigung als wirksame Maßnahme zur Neuordnung des ländlichen Raumes, insbesondere zur Bodenordnung in Flur, Wald und Ortsbereich, hat vor allem die Agrarstruktur zu verbessern sowie die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung zu fördern. Planungen und ihre Verwirklichung sind nicht nur nach landwirtschaftlichen Erfordernissen, sondern unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen, insbesondere der allgemeinen Landeskultur, ausgerichtet. Sie umfassen vor allem Vorhaben zur Bodenordnung, zum ländlichen Wegebau, zur Wasserwirtschaft und zum Bodenschutz, zur Dorferneuerung, zur Landschaftspflege, zum Biotopschutz und zur Freizeit und Erholung.

Wegen der Verflechtung eines Flurbereinigungsgebietes wird die anzustrebende Ordnung am besten erreicht, wenn Flurbereinigungsverfahren für mehrere Gemeinden eines Nahbereichs oder für ganze Nahbereiche angeordnet werden. Eine sinnvolle Neuordnung erfordert darüber hinaus die sorgfältige sachliche und zeitliche Koordinierung aller raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen unter Berücksichtigung der Planungen und Erfordernisse auch in angrenzenden Bereichen.
Für eine rationelle einzelbetriebliche Landbewirtschaftung im Voll-, Zu- oder Nebenerwerb sowie in der überbetrieblichen Zusammenarbeit ist eine bewirtschaftungsgerechte Agrarstruktur notwendig. Dies ist auch am Umstrukturierungsprozess als Folge der Konkurrenzsituation in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Gemeinschaft zu erkennen, der in der Region noch nicht abgeschlossen ist. Deshalb bedarf die Agrarstruktur der Region dringend weiterer Verbesserung.

Bestehende Mängel in der Flur und im Ortsbereich können durch Ordnungsmaßnahmen der Flurbereinigung beseitigt werden. Eine ausreichende Erschließung des ländlichen Grundbesitzes und die Zusammenlegung zu großen, zweckmäßig geformten Flächen ermöglicht eine rentable Landbewirtschaftung. Die Flurbereinigung soll dabei auch die allgemeine Landeskultur fördern und zur Sicherung einer ökologisch gesunden Umwelt beitragen.

Im Interesse der Allgemeinheit, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur sowie zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sollen deshalb Flurbereinigungsverfahren vordringlich in Teilen der Nahbereiche Bayreuth, Hollfeld, Marktredwitz, Selb, Waischenfeld, Waldershof und Wunsiedel angeordnet und durchgeführt werden sowie in Teilen der Nahbereiche Arzberg, Bad Berneck i. Fichtelgebirge, Bayreuth, Betzenstein, Bindlach, Brand/Ebnath, Creußen, Feilitzsch/Trogen, Helmbrechts, Hof, Hollfeld, Kirchenlamitz, Kulmbach, Mainleus, Marktleuthen, Marktredwitz, Neuenmarkt/Wirsberg, Oberkotzau, Pegnitz, Pottenstein, Rehau, Schwarzenbach a. d. Saale, Sparneck, Speichersdorf, Thiersheim, Thurnau, Weidenberg, Weißenstadt und Wunsiedel durchgeführt und abgeschlossen werden.

Raumbedeutsame Planungen und Großbaumaßnahmen beanspruchen meist erhebliche Flächen und stellen zugleich große Eingriffe in Landschaft, Landeskultur und Naturhaushalt dar. Im Rahmen der nach § 87 FlurbG angeordneten Unternehmensflurbereinigungen können die benötigten Flächen über einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern bereitgestellt werden und der Flächenabzug so begrenzt bleiben, dass die Existenz der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe nicht gefährdet wird. Deshalb sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, um schon vor der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens frei werdende Grundstücke zum Zweck der Landaufbringung für das Unternehmen zu erwerben (vorsorglicher Landzwischenerwerb). Die dabei entstehenden landeskulturellen Nachteile, zum Beispiel Betriebs- und Wirtschaftserschwernisse durch schlechtgeformte Restgrundstücke und Durchschneidungsschäden, können dabei durch Bodenordnung und Ausbau neuer Wirtschaftswegenetze weitgehend behoben werden.
In der Region wird die Neuordnung der Grundbesitzverhältnisse durch Flurbereinigung seit langem durchgeführt. Größere Gruppenflurbereinigungen wurden in den letzten 10 Jahren insbesondere im ehemaligen Zonenrandgebiet abgeschlossen. Darüber hinaus sind zahlreiche Verfahren, deren Schlussfeststellung in den nächsten Jahren erwartet wird, in allen Regionsteilen anhängig. In größeren Teilräumen ist weiterhin die Neuordnung aufgrund agrarstruktureller, infrastruktureller und landschaftsbezogener Erfordernisse vordringlich. Dabei sollten Flurbereinigungen vorrangig dort angeordnet werden, wo die Bevölkerung ihre Notwendigkeit erkannt hat. In jährlichen Arbeitsprogrammbesprechungen wird das Arbeitsprogramm der Flurbereinigungsdirektion Bamberg mit anderen Fachplanungen abgestimmt und eine Auswahl der vordringlichen Neuordnungsräume nach Zeitstufen getroffen. Der Umfang der Neuordnungsräume steht auch in engem Zusammenhang mit der Finanzsituation der öffentlichen Hand. Seit 1981 haben Mittelkürzungen erhebliche Zeitverzögerungen bei der Neuordnung wie bei der Durchführung angeordneter Flurbereinigungen verursacht.

Begründung Begründung

3.2 Maßnahmen der Flurbereinigung

Begründung Begründung

3.2.1

In Flurbereinigungsverfahren sollen zur Existenzsicherung der Landwirtschaftlichen Betriebe
– das ländliche Wegenetz verbessert werden, insbesondere in den Nahbereichen Bad Berneck i. Fichtelgebirge, Bayreuth, Hollfeld, Kulmbach, Marktleuthen, Neuenmarkt/Wirsberg, Pegnitz, Pottenstein, Schwarzenbach a. d. Saale, Selb, Thurnau, Waischenfeld, Weidenberg und Wunsiedel;
– eine mit den Erfordernissen des Naturschutzes und der Landschaftspflege abgestimmte Instandsetzung landwirtschaftlicher Grundstücke vorgenommen werden, insbesondere in den Nahbereichen Bayreuth, Hollfeld, Kulmbach, Pegnitz, Pottenstein, Schwarzenbach a. d. Saale, Selb, Thurnau, Weidenberg und Wunsiedel;
– zersplitterter landwirtschaftlicher Grundbesitz zu gut bewirtschaftbaren Grundstücken zusammengelegt werden, insbesondere in den Nahbereichen Bad Berneck i. Fichtelgebirge, Hollfeld, Kulmbach, Marktleuthen, Neuenmarkt/Wirsberg, Pegnitz, Pottenstein, Schwarzenbach a. d. Saale, Selb, Thurnau, Waischenfeld, Weidenberg und Wunsiedel;
– Maßnahmen der Dorferneuerung durchgeführt werden, insbesondere in den Nahbereichen Bayreuth, Bad Berneck i. Fichtelgebirge, Creußen, Hollfeld, Mainleus, Neuenmarkt/Wirsberg, Thurnau, Weidenberg, Weißenstadt und Wunsiedel.

Eine wesentliche Voraussetzung für eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft ist ein ausreichendes und angemessen befestigtes Straßen- und Wegenetz. Dieses ist – besonders in den Mittelgebirgslagen und im ehemaligen Zonenrandgebiet der Region – nicht immer ausreichend vorhanden. Vor allem der Anschluss von Einzelhöfen und Weilern an das öffentliche Wegenetz ist noch erforderlich.

Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse der noch vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe, aber auch zur Erhaltung der Kulturlandschaft, sind in den genannten Bereichen, die teilweise als Problemgebiete gelten, verschiedentlich Grundstücksinstandsetzungen – wie zum Beispiel Dränungen – erforderlich. Bei Durchführung dieser Maßnahmen sind jedoch ökologische Belange unter Einschaltung der Stellen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

Die in der Region durchwegs, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß, vorhandene Zersplitterung ländlichen Grundbesitzes erschwert eine rationelle Landbewirtschaftung. Die Zusammenlegung, zweckdienliche Ausweisung und wirtschaftliche Formung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke beseitigt nicht nur die nachteiligen Folgen der Besitzzersplitterung. Sie gestattet darüber hinaus unter Wahrung der rechtlichen Ansprüche auf gleichwertige Landabfindung einen Ausgleich der Interessen der Grundeigentümer untereinander und die Berücksichtigung öffentlicher Belange. Dorferneuerungsmaßnahmen sollen nicht nur die Lebensverhältnisse auf dem Lande verbessern sowie zur Erhaltung dörflicher Bausubstanz und zur Entwicklung dörflicher Infrastruktureinrichtungen beitragen, sondern sollen zugleich eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Arbeits- und Produktionsbedingungen im Orts- und Anwesensbereich bewirken.

Begründung Begründung

3.2.2

Bei Flurbereinigungen in der Region soll durch Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung und durch landschaftspflegende Maßnahmen die nachhaltige Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft erhalten und verbessert werden.

Dazu sollen insbesondere
– im Fichtelgebirge, im Frankenwald und in der Nördlichen Frankenalb Wiesentäler offengehalten werden;
– in den waldarmen Gebieten der Mittelbereiche Bayreuth, Hof und Kulmbach unter Berücksichtigung der Ziele der Landnutzungsplanung und der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege Aufforstungsflächen bereitgestellt werden;
– Rekultivierungsmaßnahmen an bereits früher aufgelassenen Abbauflächen unter Berücksichtigung ökologischer Belange unterstützt werden;
– ein Netz von ökologischen Zellen erhalten werden.

Begründung Begründung

3.2.3

Die Maßnahmen der Flurbereinigung sollen auch
– der Verbesserung des ortsverbindenden Wegenetzes, insbesondere in den Nahbereichen Bayreuth, Hollfeld, Kulmbach, Marktleuthen, Pegnitz, Pottenstein, Schwarzenbach a. d. Saale, Selb, Thurnau, Waischenfeld und Wunsiedel.
– der Verbesserung der Erholungseignung, insbesondere in den Nahbereichen Bayreuth, Hollfeld, Kulmbach, Marktleuthen, Pegnitz, Pottenstein, Schwarzenbach a. d. Saale, Selb, Thurnau, Waischenfeld, Weidenberg und Wunsiedel dienen.
In allen Teilen der Region sollen bei Flurbereinigungen öffentliche Feld- und Waldwege so angelegt werden, dass sie das vorhandene flächendeckende Radwegenetz ergänzen können.

Die Flurbereinigung schafft nicht nur Voraussetzungen für eine rationelle Landbewirtschaftung, sondern versteht sich als umfassende Ordnungsmaßnahme für den ländlichen Raum. Ihre wegebaulichen Maßnahmen können so konzipiert werden, dass sie zur Verbesserung der Verkehrsverflechtungen im Nahbereich beitragen.
Die Mittelgebirgslagen der Region bieten bevorzugte Naherholungsmöglichkeiten, können jedoch ihrer Erholungsfunktion nicht immer gerecht werden, weil notwendige Einrichtungen fehlen. Die Flurbereinigung führt auch hierzu Maßnahmen, wie den Bau von Wanderwegen, die Anlage von Wasserflächen, Spielplätzen, Parkplätzen und ähnlichem durch und unterstützt nach Möglichkeit die Vorhaben anderer Stellen. Auch hierbei wird eine Abstimmung mit überörtlichen Bedürfnissen künftig immer notwendiger.
Im Bereich der Naturparke vorgesehene Flurbereinigungen lassen sich rechtzeitig mit den Naturpark-Einrichtungsplänen abstimmen. In diesen Bereichen kommen der Erhaltung und Förderung landschaftlicher und infrastruktureller Voraussetzungen für die Erholung besondere Bedeutung zu.
Das vorhandene ländliche Wegenetz bildet eine wesentliche Grundlage des von den Landratsämtern und kreisfreien Städten errichteten flächendeckenden Radwegenetzes des Regierungsbezirks Oberfranken. Das Radwegenetz wurde unter anderem auch in Abstimmung mit der Flurbereinigungsbehörde ausgewiesen.
Bei der Durchführung von Flurbereinigungen werden die vorhandenen Wald- und Feldwege durch die Neuordnungsmaßnahmen meist verändert, überwiegend werden neue, angemessen befestigte Wege ausgebaut. Bereits bei der Planung des neuen Wegenetzes soll deshalb eine Berücksichtigung des Radwegenetzes erfolgen, damit dieses flächendeckend erhalten und möglichst ergänzt wird.

Begründung Begründung

1 Allgemeines

Die Wirtschaftskraft der Region soll durch Stärkung der regionalen und sektoralen Wirtschaftsstruktur verbessert werden. Die Wiederaufnahme der traditionellen Wirtschaftsbeziehungen zu Partnern in den neuen Bundesländern und in der Tschechischen Republik soll den Unternehmen in der Region erleichtert werden; dies gilt auch für Kooperationen (Joint Ventures) und für die Übernahme von Betrieben, die von Stillegung bedroht sind.*

Die Wirtschaftskraft einer Region zeigt sich insbesondere am Bruttoinlandsprodukt und an der Realsteueraufbringungskraft je Kopf der Wohnbevölkerung, im Industriebesatz sowie an den Löhnen und Gehältern.

Das Bruttoinlandsprodukt je Kopf der Wohnbevölkerung lag 1990 lediglich in den Oberzentren Bayreuth und Hof über dem Landesdurchschnitt von 38.926,00 DM, während die Landkreise und der Regionsdurchschnitt darunter blieben.
Auch die Realsteueraufbringungskraft der Gemeinden blieb 1993 in der Region mit 693,00 DM je Einwohner unter dem Landesdurchschnitt von 761,00 DM.
Die Zahl der tätigen Personen im Bergbau und verarbeitenden Gewerbe überschritt 1993 mit 144 je 1.000 Einwohner den Landesdurchschnitt von 113 erheblich.
Mit 43.853,00 DM erreichten 1993 die Industrielöhne und -gehälter je Beschäftigten in der Region nur 78 Prozent des Landesdurchschnitts. Dies bedeutet gegenüber 1984 ein Absinken um 3 Prozent. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Lebenshaltungskosten in der Region günstiger sind als im Landesdurchschnitt.

Nach Öffnung der Grenzen und der Einführung der Marktwirtschaft in den benachbarten Gebieten kommt auf viele Unternehmen in der Region die zusätzliche Aufgabe zu, traditionelle Beschaffungs- und Absatzmärkte in den neuen Bundesländern und in der Tschechischen Republik zu erschließen, Kooperationen (z.B. Joint-Ventures) einzugehen oder Betriebe zu übernehmen, die von Stillegungen bedroht sind.* Diese Aufgaben überfordern oft die finanziellen Möglichkeiten, insbesondere der mittelständischen Unternehmen in der Region. Zur Bewältigung dieser Aufgaben, die der Stärkung der Wirtschaftskraft in besonderer Weise dienen, sind die Unternehmen auch auf staatliche Hilfen angewiesen.

Begründung Begründung

2 Regionale Wirtschaftsstruktur

Die regionale Wirtschaftsstruktur soll vordringlich und gleichwertig verbessert werden. Im Norden und Osten der Region soll neben der Stärkung der Betriebe auf eine weitere Auflockerung der Branchenstruktur hingewirkt werden; dabei soll insbesondere die Schaffung wirtschaftsnaher Dienstleistungen angestrebt werden.

In den Mittelbereichen Hof, Naila, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg und Selb bestehen seit Jahren negative Wanderungssalden. Bruttoinlandsprodukt je Kopf der Wohnbevölkerung und Lohnniveau liegen deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Deshalb muss die Wirtschaftsstruktur des Nordens und Ostens der Region vordringlich verbessert werden.
Auch in den Mittelbereichen Bayreuth, Kulmbach und Pegnitz bedarf die Verbesserung der Wirtschaftskraft besonderer Bemühungen. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass der größte Teil der Region zum ehemaligen Zonenrandgebiet sowie zu den Gebieten gehört, deren Struktur zur Erhaltung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll. Zur Vermeidung zusätzlicher Disparitäten muss die Wettbewerbsfähigkeit der Gebiete im Süden der Region weiterhin gestützt werden. Die Branchenstruktur innerhalb der Region ist recht uneinheitlich; insbesondere im Norden und Osten ist der Anteil der Verbrauchsgüterindustrien sehr hoch: die Mittelbereiche Hof und Naila sind überwiegend von der Textil- und Bekleidungsindustrie, die Mittelbereiche Marktredwitz/Wunsiedel und Selb überwiegend von der feinkeramischen Industrie geprägt (vgl. Tabelle 2). Deshalb ist besonders in diesen Teilräumen der Region eine weitere Auflockerung der Branchenstruktur erforderlich, um der Gleichwertigkeit der regionalen Wirtschaftsstruktur in allen Teilen der Region näherzukommen.

Um den vorwiegend klein- und mittelständisch geprägten Betrieben in der Region den durch die Grenzöffnung und den künftigen Binnenmarkt verursachten wirtschaftlichen Strukturwandel und die Anpassung an die veränderten Marktbedingungen zu erleichtern, ist der Auf- und Ausbau wirtschaftsnaher Beratungsdienste in der Region vordringlich. Insbesondere bei der Beratung der Betriebe über Fördermöglichkeiten, bei der Markt- und Absatzberatung, bei der Standort- und Investitionsplanung sowie im Bereich des Technologietransfers hat sich nach Öffnung der Grenzen nicht nur in der Region selbst, sondern auch aus den benachbarten Regionen eine entsprechende Nachfrage entwickelt. Der Ausbau derartiger Beratungsdienste in der Region ist gleichzeitig ein wichtiger Standortfaktor für ansiedlungswillige Unternehmen und stärkt somit die regionale Wirtschaftsstruktur.

Begründung Begründung

2.1 Arbeitsplatzangebot

In allen Teilen der Region soll eine Ausweitung des Arbeitsplatzangebots angestrebt werden. Insbesondere soll auf eine weitere qualitative Verbesserung der Arbeitsplätze, vor allem im Dienstleistungsbereich, hingewirkt werden.

Im einzelnen sollen folgende Verbesserungen angestrebt werden:
– im Mittelbereich Bayreuth die Stärkung des Oberzentrums Bayreuth als Schwerpunkt der Beschäftigung im Dienstleistungsbereich sowie die Vermehrung und weitere qualitative Verbesserung industrieller Arbeitsplätze;
– im Mittelbereich Hof die Stärkung des Oberzentrums Hof durch Ausbau als Handelszentrum und Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich sowie verstärkte Branchendifferenzierung;
– im Mittelbereich Kulmbach eine quantitative und vor allem qualitative Anreicherung der Arbeitsplatzstruktur;
– im Mittelbereich Marktredwitz/Wunsiedel eine Verbreiterung und Differenzierung des Arbeitsplatzangebots durch Auffächerung der Branchenstruktur und Verstärkung des Dienstleistungsbereichs;
– im Mittelbereich Münchberg eine Branchendifferenzierung und qualitative Verbesserung der Arbeitsplatzstruktur;
– im Mittelbereich Pegnitz ein Ausgleich des Nachholbedarfs an wohnortnahen industriellen Arbeitsplätzen;
– im Mittelbereich Selb eine Verbreiterung und Differenzierung des Arbeitsplatzangebots durch Auffächerung der Branchenstruktur und Verstärkung des Dienstleistungsbereichs.

Eine Ausweitung und die weitere qualitative Verbesserung des Arbeitsplatzangebots gehören zu den vordringlichsten Aufgaben in der Region. Dadurch können besonders den hier gut ausgebildeten Personen entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten geboten werden. Dies trägt insbesondere im Norden und Osten der Region zur Verringerung von Abwanderungstendenzen bei.

Für die einzelnen Mittelbereiche gilt:

– Im Mittelbereich Bayreuth bedarf das Oberzentrum als Schwerpunkt der Beschäftigung im tertiären Bereich der Sicherung und Stärkung; gleichzeitig muss das Angebot an industriellen Arbeitsplätzen quantitativ und qualitativ erweitert werden, um eingetretene Arbeitsplatzverluste auszugleichen und die Attraktivität als Gewerbestandort zu verbessern.
– Im industriell geprägte Mittelbereich Hof muss neben einer weiteren Branchendifferenzierung das Arbeitsplatzangebot im Dienstleistungsbereich erheblich vermehrt werden, um die Mittlerfunktion des Oberzentrums Hof zwischen der Region und den angrenzenden Gebieten Sachsens und Thüringens zu stärken.
– Im Mittelbereich Kulmbach kann das Arbeitsplatzangebot vor allem durch Ausweitung und Differenzierung gestärkt werden.
– Im Mittelbereich Marktredwitz/Wunsiedel führen eine Auffächerung der Branchenstruktur und die Verstärkung des Dienstleistungsbereichs zur erforderlichen Ausweitung und Differenzierung des Arbeitsplatzangebots.
– Der Mittelbereich Münchberg bedarf einer Branchendifferenzierung und qualitativen Verbesserung der Arbeitsplatzstruktur.
– Starke Pendlerbeziehungen aus dem Mittelbereich Pegnitz in den großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen zeigen, dass dieser Arbeitsmarkt relativ unselbständig ist. Durch die im Mittelzentrum Pegnitz eingeleitete und im Mittelbereich weiter fortzusetzende Vermehrung industrieller Arbeitsplätze wird eine Stärkung dieses Mittelbereichs angestrebt.
– Im Mittelbereich Selb führt insbesondere eine Verstärkung des Dienstleistungsbereichs und eine Auffächerung der Branchenstruktur zu einer Verbesserung des Arbeitsplatzangebots.

Begründung Begründung

2.2 Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Die wirtschaftliche Attraktivität der Oberzentren Bayreuth und Hof soll weiter gestärkt werden. In allen Teilen der Region, insbesondere im ehemaligen Zonenrandgebiet, soll durch den weiteren Ausbau einer leistungsfähigen Infrastruktur die Möglichkeit für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung eröffnet werden.

Dabei sollen:

– geeignete gewerbliche Flächen gesichert und für konkrete Ansiedlungs-, Verlagerungs- sowie Erweiterungsvorhaben erschlossen werden;
– insbesondere die überregionale Verkehrsanbindung der Industrie- und Gewerbestandorte nach Norden, Westen und Osten verbessert werden;
– beim Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur in den Fremdenverkehrsgebieten der Region die landschaftsprägenden Strukturen besonders berücksichtigt werden.

Für die Region ist die Steigerung der wirtschaftlichen Attraktivität eine Existenzfrage. Dies gilt vor allem für die Oberzentren Bayreuth und Hof als Kristallisationspunkte der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region und für das ehemalige Zonenrandgebiet insgesamt, insbesondere für die Mittelbereiche Hof, Naila, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg und Selb.
Die wirtschaftsnahe Infrastruktur muss verstärkt ausgebaut und Hemmnisse, die zu einer Behinderung der gewerblichen Entwicklung führen, müssen beseitigt werden.
Dazu gehört insbesondere, dass gewerbliche Flächen in geeigneten Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung gesichert werden, um nicht nur konkrete Ansiedlungsvorhaben, sondern auch Verlagerungs- oder Erweiterungsvorhaben ortsansässiger Betriebe durchführen zu können. Sind doch wegen der beengten Lage oder aus Gründen des Umweltschutzes Betriebserweiterungen am Stammsitz heute oftmals nicht mehr möglich. Besonders notwendig ist die weitere Verbesserung der überregionalen Verkehrsanbindung der Region nach Norden, Westen und Osten. Der vordringliche sechsspurige Ausbau der A 9 (Nürnberg) – Bayreuth – Hof – (Berlin) und der Ausbau einer Ost-West-Verbindung zwischen der A 9 und dem Grenzübergang Schirnding zur Tschechischen Republik, der A 70 Neudrossenfeld – (Bamberg – Schweinfurt), der A 93 Hof-Marktredwitz – (Regensburg), der A 72 Hof – (Plauen) sowie der Zusammenschluss der A 93 mit der A 72 östlich von Hof sind zur Verbesserung der wirtschaftlichen Attraktivität der Region dringend erforderlich. Ebenso vordringlich ist der Ausbau des Schienennetzes in der Region; dieser sollte den Aus- bzw. Neubau einer Eisenbahn-Hauptstrecke Stuttgart/München – Nürnberg – Bayreuth/Marktredwitz – Hof – thüringisch/sächsisch/böhmischer Wirtschafts- und Verdichtungsraum, auf der der Raum Bayreuth durch Systemhalte in der Region eingebunden sein sollte, ebenso umfassen wie die Verbesserung der Transportqualität von Gütern auf der Schiene durch den Auf- bzw. Ausbau von regionalen Güterverkehrszentren mit Containerterminals und der Anbindung an den kombinierten Güterverkehr.
Bei der Entwicklung ist allerdings darauf zu achten, dass in den Teilen der Region, die sich für Fremdenverkehr und Erholung eignen, Freizeiteinrichtungen sowie eine entsprechende Verkehrserschließung unter besonderer Berücksichtigung der landschaftsprägenden Strukturen geschaffen oder ausgebaut werden.

Begründung Begründung

3 Sektorale Wirtschaftsstruktur

Eine ausgewogene sektorale Wirtschaftsstruktur soll in der gesamten Region, insbesondere im Norden und Osten, angestrebt werden.

Nicht nur die Branchenstruktur in der Region, auch die Struktur der einzelnen Wirtschaftssektoren ist recht uneinheitlich. Dies gilt ganz besonders für industrielle Problemgebiete wie die Teilräume im Norden und Osten der Region, die durch das Vorherrschen bestimmter Branchen geprägt sind. Eine Auflockerung der sektoralen Wirtschaftsstruktur ist deshalb besonders in diesen Teilräumen vordringlich.

Begründung Begründung

3.1 Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen

Die Bodenschätze der Region sollen für eine nachhaltige regionale und überregio­nale Rohstoffver­sorgung erkundet, gesichert und bedarfsorientiert erschlossen wer­den. Auf eine sparsame Ver­wendung soll hingewirkt werden.

Die in der Region nutzbaren Bodenschätze sind eine wesentliche Grundlage der regionalen Wirtschaft. Sie dienen vor allem der heimischen Bauindustrie, finden aber auch in Produktionsprozessen zahlreicher Industriezweige Verwendung. Durch ihre Erkundung, Sicherung und bedarfsentsprechende Erschließung soll der regionale Bedarf mit preiswerten mineralischen Bodenschätzen gedeckt und ein funktionsfähiger Wettbewerb auch weiterhin ge­währleistet werden. Gleichzeitig trägt die Nutzung der Lagerstätten zur Erhaltung und Neuschaffung von Arbeits­plätzen in der Region bei.

Da Rohstoffvorkommen standortgebunden und nicht vermehrbar sind, kommt der Erkundung und Sicherung gegenüber anderen raumbedeutsamen Maßnahmen besondere Bedeutung zu. Aus dem selben Grund ist aber auch eine sparsame Verwendung der natürlichen Ressourcen erforderlich.

Unkenntnis der Lagerstätten, Flächeninanspruchnahme durch andere Nut­zungen sowie Auflagen erschweren die Erschließung und Gewinnung oder lassen sie unmöglich werden. Eine ausreichende Versorgung mit Rohstoffen setzt des­halb eine Vorsorgeplanung voraus. Vorsorgebestrebungen der Wirtschaft zur langfri­stigen Rohstoffsicherung werden durch die gezielte und bedarfsgerechte Auswei­sung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im Regionalplan planerisch konkreti­siert. Dies soll jedoch nicht dazu führen, dass durch übertriebene und nicht be­darfsori­entierte Ausweisungen andere Nutzungen erschwert oder völlig verhindert wer­den.

Begründung Begründung

3.1.1 Rohstoffsicherung

Zur Sicherung der Versorgung mit volkswirtschaftlich wichtigen Rohstoffen werden folgende La­gerstätten als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Ihre Lage und Abgrenzung bestimmen sich aus Karte 2 “Siedlung und Versorgung”, die Bestandteil des Regionalplans ist.

In den Vorranggebieten soll der Gewinnung von Bodenschätzen Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt werden.

In den Vorbehaltsgebieten soll der Gewinnung von Bodenschätzen unter Ab­wä­gung mit an­deren Nutzungsansprüchen besonderes Gewicht beigemessen wer­den.

Die heimischen Lagerstätten bilden eine wichtige Versorgungs­grundlage vieler Industriebetriebe in der Region und wirken preisregulierend auf den Rohstoff­märkten. Der Lagerstättensicherung kommt deshalb für eine lang­fristige Rohstoff­versorgung eine besondere Bedeutung zu.

Die in der Region vorkommenden Bodenschätze werden mit Ausnahme der Schiefergrube Lotharheil bei Geroldsgrün ausschließlich im Tage­bau gewonnen. Dafür werden oft größere Flächen benötigt, die teilweise durch konkurrierende Nutzungen beansprucht werden. Um Nutzungskonflikte zu ver­meiden und gleich­zeitig eine gezielte Lagerstättensicherung zu ermögli­chen, wer­den im Regional­plan Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen, deren Größe in der Regel 10 ha über­schreitet.

Als Vorranggebiete werden Rohstoffvorkommen ausgewiesen, in denen andere Nutzungen gegenüber der Gewinnung von Bodenschätzen zurücktreten müssen. Dabei sind sowohl Gebiete ausgewiesen, in denen Bodenschätze zur Deckung des derzeitigen und künftigen Bedarfs bereits abgebaut werden, als auch Ge­biete, in denen die spätere Gewinnung bereits heute sichergestellt werden muss. In der Region sind insgesamt ca. 1400 ha Vorranggebiete ausgewiesen; das ent­spricht ca. 0,4% der Gesamtfläche.

Für die Gewinnung von Bodenschätzen sind dort in der Regel keine Raumord­nungs­verfahren erforderlich. Im Einzelfall gebotene Verwaltungsverfahren nach dem Berg-, Bau-, Wasser-, Immissionsschutz- und Naturschutzrecht bleiben un­be­rührt. Außerdem sind Rechtsvorschriften wie das Denkmalschutzgesetz zu be­rücksichtigen.

Eine parzellenscharfe Abgrenzung der Vorranggebiete ist nicht im Sinne der Re­gionalplanung und auch auf Grund des Kartenmaßstabes der Regionalplankarte 2 “Siedlung und Versorgung” nicht möglich. Deshalb sind Abgrenzungsfragen im Detail im Rahmen der Bauleitplanung oder sonstiger Genehmigungsverfahren zu klären.

Da beim Abbau von Bodenschätzen erhebliche Geräuschimmissionen auftreten können, sind Gesichtspunkte des Immissionsschutzes besonders zu berücksich­tigen. Deshalb wurde bei der Ausweisung der Vorranggebiete darauf geachtet, dass beim Fehlen natürlicher abschirmender Geländeverhältnisse oder künstli­cher Schallschutzmaßnahmen ein Mindestabstand von 300 m zu reinen Wohn­gebieten eingehalten wird. Beim Abbau von Festgesteinen sind in der Regel Sprengungen zur Lockerung des Gesteins sowie der Einsatz von Brecheranlagen zur weiteren Aufbereitung erforderlich, was zu beträchtlichen Lärmimmissionen führt. Deshalb gilt der 300m-Abstand hier auch gegenüber allgemeinen Wohnge­bieten sowie Misch- und Dorfgebieten oder Einzelanwesen. Beim Abbau von Sand, Kies, Ton und Sandstein verringert sich dieser Abstand gegenüber allge­meinen Wohngebie­ten auf 200m, gegenüber Misch- und Dorfgebieten oder Ein­zel­anwesen auf 130m. Bei den Darstellungen in Regionalplankarte 2 “Siedlung und Versorgung” ist der Sicherheitsbereich für Sprengungen nicht ent­halten und muss folglich bei anderen Planungen aus Sicherheitsgründen zusätzlich be­rück­sichtigt werden.

Als Vorbehaltsgebiete werden Rohstoffvorkommen ausgewiesen, in denen bei Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen der Gewinnung von Boden­schätzen besonderes Gewicht beizumessen ist. Mit einer Fläche von 1350 ha werden ca. 0,4% der Regionsfläche als Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Diese Vorkommen sind vor allem für die zukünftige Rohstoffversorgung von volkswirt­schaftlicher Bedeutung; für sie kann jedoch nicht von vorneherein eine Priorität festgestellt werden. Die Entscheidung über den Abbau von Bodenschätzen in Vorbehaltsgebieten muss im Einzelfall getroffen werden. Das bedeutet in der Re­gel eine Entscheidungsfindung im Rahmen eines landesplanerischen Prüfverfah­rens.

Begründung Begründung

3.1.1.1 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Braunkohle

Vorranggebiet:

BK 1 Schirnding (Markt Schirnding, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)

Vorbehaltsgebiet:

BK 2a,b Schirnding (Markt Schirnding, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge)

Braunkohlevorkommen befinden sich in der Region nahe der Landesgrenze zur Tschechischen Republik im Nahbereich Schirnding/Hohenberg a.d. Eger. Das bis zu 6 m mächtige Flöz östlich von Schirnding wird seit Jahren zusammen mit den darüber anstehenden Tonen abgebaut und bildet mit diesen die wirtschaftliche Grundlage eines größeren Zie­geleibetriebes.

Die langfristige Sicherung der Rohstoffe erfolgt durch die Ausweisung von 70 ha Vorrang- und 82 ha Vorbehaltsgebieten.

Begründung Begründung

3.1.1.2 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Ölschiefer

Vorranggebiet:

OS 1 Mistelgau (Gemeinde Mistelgau, Lkr. Bayreuth)

Vorbehaltsgebiet:

OS 2 Lenz-Nord (Gemeinde Mistelgau, Lkr. Bayreuth)

Ölschiefer sind dunkle Tonschiefer oder Mergel mit einem Bitumengehalt von 5 bis 11 %. In der Region kommen sie im Schwarzen Jura (Lias) der Nördlichen Frankenalb mit einer Mächtigkeit von 1 bis 12 m vor. Sie können als Zuschlagstoff für die Ziegelherstellung verwen­det.

Zur Sicherung dieses wertvollen Rohstoffes werden 22 ha Vorrang- und 11 ha Vorbehaltsgebiete ausgewiesen.

Begründung Begründung

3.1.1.3 Vorbehaltsgebiet für Schwerspat

BA 1 Warmensteinach (Gemeinde Warmensteinach, Lkr. Bayreuth)

Schwerspat (Baryt) ist ein wichtiger Grundstoff in der Farben- und Lackindustrie. Häufig wird er auch als Beschwerungsmittel oder im Strahlenschutz an Stelle von Blei eingesetzt.

Ein ca. 101 ha großes, volkswirtschaftlich bedeutsames Vorkommen befindet sich im Nahbereich Fichtelberg/Warmensteinach bei Warmensteinach und ist im Regionalplan als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen.

Begründung Begründung

3.1.1.4 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Farberde

Vorranggebiete:

FA 1 Troschenreuth-Nord (Stadt Pegnitz, Lkr. Bayreuth)
FA 2 Troschenreuth-Süd (Stadt Pegnitz, Lkr. Bayreuth)

Vorbehaltsgebiet:

FA 3 Troschenreuth-Nordost (Stadt Pegnitz, Lkr. Bayreuth)

Farberde findet hauptsächlich in der Gummi- und Plastik- sowie in der kerami­schen Industrie Verwendung.

Im Nahbereich Pegnitz befinden sich bei Troschenreuth ausgedehnte Farberde­vorkommen, die im Tagebau gewonnen werden. Das von der Bauwürdigkeit stark wechselnde Farberdevorkommen ist einzigartig in Süddeutschland.

Zur Sicherung des langfristigen Abbaus werden 62 ha als Vorrang- und 14 ha als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen.

Begründung Begründung

3.1.1.5 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Kaolin

Vorranggebiet:

KA 1a,b Neuhaus (Stadt Creußen, Lkr. Bayreuth)

Vorbehaltsgebiet:

KA 2 Neuhaus (Stadt Creußen und Gemeinde Prebitz, Lkr. Bayreuth)

Im Nahbereich von Creußen wird bei Neuhaus ein kleineres Kaolinvorkommen im Tagebau abgebaut. Das Rohmaterial findet hauptsächlich in der keramischen und Glasindustrie Verwendung.

Bei Neuhaus werden zur langfristigen Versorgung eines dort ansässigen Betriebes mit Rohstoffen ein Vorranggebiet mit 22 ha und ein Vorbehaltsgebiet mit 9 ha ausgewiesen.

Begründung Begründung

3.1.1.6 Vorrangebiet für Dachschiefer

SF 1 Lotharheil (Gemeinde Geroldsgrün und gemeindefreies Gebiet, Lkr. Hof)

Die einzige noch im Abbau befindliche Dach- und Tafelschieferlagerstätte Bayerns befindet sich im Nahbereich Geroldsgrün bei Lotharheil. Der qualitativ hochwertige Schiefer wird untertägig gewonnen und in betriebseigenen Anlagen verarbeitet.

Für den Betrieb der Dachschiefergrube Lotharheil ist ein Vorranggebiet mit circa 15 ha Fläche ausgewiesen.

Begründung Begründung