Inhalt Teil B – Technischer Umweltschutz

1 Allgmeines

Begründung Begründung

1.1 / 1.2 / 1.3

gestrichen lt. Verbindlicherklärung des Verkehrskapitels und der Veröffentlichung im Oberfränkischen Amtsblatt Nr. 10 vom 25. September 2018

Begründung Begründung

2 Luftreinhaltung

gestrichen lt. Verbindlicherklärung des Verkehrskapitels und der Veröffentlichung im Oberfränkischen Amtsblatt Nr. 10 vom 25. September 2018

Begründung Begründung

3 Lärmschutz

Begründung Begründung

3.1

Die Naturparke Fichtelgebirge, Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst, Frankenwald und Steinwald sollen von Lärm weitgehend freigehalten werden.

Naturparke haben erhebliche Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung. Um den Erholungssuchenden einen natürlichen Ausgleich gegenüber Lärmbeeinträchtigungen zu verschaffen, denen sie ansonsten ausgesetzt sind, sollen die Naturparke einen möglichst niedrigen Geräuschpegel aufweisen. Die Verminderung von Lärmbelastungen gilt für Industrie- und Gewerbelärm, Verkehrslärm und Freizeitlärm gleichermaßen. Problematisch ist insbesondere die Begrenzung des Freizeitlärms, da Schwimmbäder, Sportanlagen o. ä., die gleichfalls der Erholung dienen, gerade an Wochenenden und Feiertagen eine Quelle erheblicher Lärmemissionen sein können. Um Konflikte gering zu halten, soll versucht werden, entsprechende Einrichtungen auf die zentralen Orte zu konzentrieren, um die freie Landschaft so lärmarm wie möglich zu erhalten.

Begründung Begründung

3.2

Im Bereich der Verkehrslandeplätze Bayreuth und Hof sowie des Sonderlandeplatzes Rosenthal – Field – Plössen soll einer Zunahme der Fluglärmbelastung entgegengewirkt werden.

Nach dem Landesentwicklungsprogramm soll die Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm gesenkt werden. Dazu sollen, soweit erforderlich, auch für Landeplätze für den Bedarfsluftverkehr Lärmschutzbereiche in den Regionalplänen ausgewiesen werden. Um die spezifische Lärmbelastung an solchen Flugplätzen zu erfassen, ist das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen bemüht, ein eigenes Bewertungsverfahren zu erarbeiten und den regionalen Planungsverbänden geeignetes Material zur Verfügung zu stellen.

In der Region wird Bedarfsluftverkehr (Regionalluftverkehr) auf den Verkehrslandeplätzen “Bayreuth” und “Hof” betrieben. Bis zur Fertigstellung des o. a. Bewertungsverfahrens sollten die im Bereich dieser Landeplätze gelegenen Städte und Gemeinden einer Zunahme der Fluglärmbelastungen von sich aus im Zuge der Bauleitplanung entgegenwirken. Beim Verkehrslandeplatz “Bayreuth” gilt dies für Bayreuth, Bindlach und Goldkronach, beim Verkehrslandeplatz “Hof” für Hof und Konradsreuth.

Am Sonderlandeplatz “Rosenthal-Field-Plössen” (Gemeinde Speichersdorf) ergaben sich bei Messungen im Sommer 1984 bereits beim bisherigen Flugbetrieb Überschreitungen des zulässigen Planungsrichtpegels, so dass einer Zunahme der Fluglärmbelastung auch hier entgegengewirkt werden soll.

Der Einsatz regionalplanerischer Mittel stellt allerdings nur eine von verschiedenen Möglichkeiten zur Fluglärmminderung dar. Ebenso sollten Maßnahmen zur Lärmminderung an der Quelle genutzt werden. Weitere zu prüfende Möglichkeiten bestehen in der Festlegung von Flugrouten, in lärmmindernden An- und Abflugverfahren sowie Betriebsbeschränkungen für die Nachtzeit. Eine Landegebührstaffelung, die lärmarme Flugzeuge begünstigt, wurde bereits eingeführt.

Begründung Begründung

3.3

Der Belastung durch Verkehrslärm soll insbesondere entlang der Entwicklungsachsen sowie der Bundesbahn-Hauptstrecken entgegengewirkt werden.

Die Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm ist in der Region zwar insgesamt noch erträglich, doch hat sich die Situation seit der Grenzöffnung in Teilräumen erheblich verschlechtert. Künftig dürften die Zunahme der Kfz-Zulassung der neuen Bundesländer sowie die Verkehrszunahme aufgrund des ab 1993 bestehenden EU-Binnenmarktes zu einer weiteren Verschlechterung der Lärmsituation führen.

Regionsweit am stärksten vom Verkehrslärm betroffen ist der Raum entlang der Autobahn A 9, die seit Grenzöffnung eine durchschnittliche Verkehrsbelastung vom 40.000 bis 60.000 Kfz pro Tag aufweist. Eine deutliche Zunahme der Belastung durch Verkehrslärm ist jedoch auch an den Entwicklungsachsen von regionaler und überregionaler Bedeutung zu verzeichnen. Dies gilt insbesondere auch für die A 93, A 72, B 2, B 15, B 289 sowie die B 303.

Verstärkte Lärmimmissionen dürften künftig auch von den Bundesbahnhauptstrecken der Region ausgehen, wenn sich der Schienenverkehr zwischen Bayern, den neuen Bundesländern und der Tschechischen Republik wie erwartet verstärkt. Hier dürften daher gleichfalls flankierende Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden.

Begründung Begründung