Inhalt Teil A – Überfachliche Ziele

Die Region Oberfranken-Ost

Die Region Oberfranken-Ost soll insgesamt und in ihren Teilräumen so entwickelt werden, dass ihre Vorzüge langfristig erhalten und zugunsten der Bevölkerung und der Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt in der Region eingesetzt werden. Insbesondere sollen die natürlichen Ressourcen, die landschaftliche Schönheit und Vielfalt, das kulturelle Erbe, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Bevölkerung gesichert und ebenso wie die Mittlerfunktion in Deutschland, zur Tschechischen Republik und zu den Ländern Osteuropas, verstärkt für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region nutzbar gemacht werden.

Die Vielfalt reizvoller Landschaften auf engem Raum, große naturnahe Bereiche und weitgehend intakte Ortsbilder sind ebenso wie Denkmäler der Geschichte, Kunst und Kultur und die überschaubaren historisch gewachsenen Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozialstrukturen unverwechselbare Vorzüge der Region und ihrer Teilräume. Sie haben zu entwickelten Frem-denverkehrsgebieten und abwechslungsreichen wohnortnahen Erholungsmöglichkeiten geführt, die nach Wegfall der innerdeutschen und Durchlässigkeit der Grenze zur Tschechischen Republik auch wieder aus den benachbarten stärker verdichteten Räumen Thüringens, Sachsens und Böhmens genutzt werden.

Abbauwürdige Rohstofflagerstätten, Trinkwasservorkommen, ein überdurchschnittlicher Waldanteil und zusammenhängende große Waldflächen sowie die arbeitsgewohnte, qualitätsbewusste Bevölkerung haben zu bedeutenden alteingesessenen Industrien geführt. Sie können heute traditionelle Verflechtungen wiederbeleben.

Hochwertige Infrastruktureinrichtungen, wie die Universität Bayreuth und Fachhochschuleinrichtungen in Hof und Münchberg, Verkehrslandeplätze, Telekommunikationseinrichtungen, Theater, Museen und Gesundheitseinrichtungen sind weitere wichtige Voraussetzungen zur Entwicklung der Region, deren Infrastrukturausstattung weitgehend der in anderen Regionen Bayerns vergleichbar, teilweise sogar besser ist.

Zur Lebensqualität in der Region Oberfranken-Ost tragen auch niedrige Lebenshaltungskosten, günstige Wohnbedingungen und die Möglichkeit, relativ preiswert Wohneigentum erwer-ben zu können, bei.

Die damit bestehenden Ansatzpunkte müssen als wichtige Grundlagen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region aber langfristig gesichert, weiter verbessert und verstärkt genutzt werden, nachdem die bisherige Randlage wieder durch die zentrale Lage in Deutschland und Europa ersetzt ist und damit neue Anforderungen und Möglichkeiten entstanden sind. Der Erhaltung und Verbesserung der Erholungsfunktion und Maßnahmen zur Erhaltung des Waldes zur Sicherung der Trinkwasserversorgung und zur Verbesserung der sonstigen natürlichen Lebensgrundlagen sowie zur Wiederherstellung gesunder Umweltbedingungen kommen dabei besondere Bedeutung zu.

Trotz erfreulicher Entwicklungen in den letzten Jahren liegen Struktur und Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft und Arbeitsplätzen, Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Einkommensniveau und Finanzausstattung der Gemeinden noch unter dem Landesdurchschnitt. Dies ist wesentlich auch darauf zurückzuführen, dass die Region durch die Grenzziehung nach dem Zweiten Weltkrieg in eine extreme Randlage geraten war und der Abbau und Ausgleich dieser zonenrandbedingten Nachteile nur mittel- und langfristig herbeigeführt werden können. Die Mittelbereiche Hof, Naila, Kulmbach, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg und Selb mit zusammen rd. 67 % der Bevölkerung und 63 % der Fläche der Region sind deshalb im Landesentwicklungsprogramm als ländlicher Teilraum ausgewiesen, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll. Die neuen Entwicklungen haben sich noch nicht in einem stetigen Bevölkerungswachstum und ausreichend vielen qualifizierten Arbeitsplätzen niedergeschlagen. Mit dem Abbau der Zonenrandförderung, der Herausnahme eines Großteils der Region aus dem Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” und künftig verstärkter Förderung in Thüringen und Sachsen, werden sich die Konkurrenzverhältnisse zwischen den Regionen verschärfen. Deshalb wird das Entwicklungspotential primär in der Region benötigt, um dauerhaft eine günstigere Entwicklung zu gewährleisten, zumal weiterhin die Entwicklungsmöglichkeiten vorwiegend durch die vorhandenen Betriebe, die Infrastruktur und die Erschließung und Nutzung vorhandener Faktoren bestimmt werden. Bei der Beurteilung konkurrierender Planungen und Maßnahmen sind deshalb verstärkt ihre Auswirkungen zur Stärkung der heimischen Wirtschaft, die Sicherung und Verbesserung der vorhandenen Arbeitsmöglichkeiten und die Verbesserung der Lebensbedingungen in der Region einzubeziehen.

Die Lage und verkehrsgeographische Situation in der Mitte Europas weisen Oberfranken-Ost eine Mittlerfunktion zwischen den untermainischen Verdichtungsräumen und den böhmischen bzw. osteuropäischen Industriegebieten sowie zwischen den bayerischen großen Verdichtungsräumen und Sachsen, Thüringen und Berlin zu. Die Auflösung der Grenze in Deutschland und die Intensivierung der Austauschbeziehungen mit der Tschechischen Republik sowie den Ländern Osteuropas hat die bisherige Marktferne, besonders des Nordens und Ostens der Region, gemildert. Die Nachfrage nach Gewerbeflächen, gerade in Nähe zur bisherigen und zur fortbestehenden Grenze kann Entwicklungsimpulse für die Region verstärken, wenn es gelingt, diese in Betriebsansiedlungen umzusetzen.

Begründung Begründung

1 Allgemeine Ziele

Die Region Oberfranken-Ost soll insgesamt und in ihren Teilräumen so entwickelt werden, dass ihre Vorzüge langfristig erhalten und zugunsten der Bevölkerung und der Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt in der Region eingesetzt werden. Insbesondere sollen die natürlichen Ressourcen, die landschaftliche Schönheit und Vielfalt, das kulturelle Erbe, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Bevölkerung gesichert und ebenso wie die Mittlerfunktion in Deutschland, zur Tschechischen Republik und zu den Ländern Osteuropas, verstärkt für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region nutzbar gemacht werden.

Die Vielfalt reizvoller Landschaften auf engem Raum, große naturnahe Bereiche und weitgehend intakte Ortsbilder sind ebenso wie Denkmäler der Geschichte, Kunst und Kultur und die überschaubaren historisch gewachsenen Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozialstrukturen unverwechselbare Vorzüge der Region und ihrer Teilräume. Sie haben zu entwickelten Frem-denverkehrsgebieten und abwechslungsreichen wohnortnahen Erholungsmöglichkeiten geführt, die nach Wegfall der innerdeutschen und Durchlässigkeit der Grenze zur Tschechischen Republik auch wieder aus den benachbarten stärker verdichteten Räumen Thüringens, Sachsens und Böhmens genutzt werden.

Abbauwürdige Rohstofflagerstätten, Trinkwasservorkommen, ein überdurchschnittlicher Waldanteil und zusammenhängende große Waldflächen sowie die arbeitsgewohnte, qualitätsbewusste Bevölkerung haben zu bedeutenden alteingesessenen Industrien geführt. Sie können heute traditionelle Verflechtungen wiederbeleben.

Hochwertige Infrastruktureinrichtungen, wie die Universität Bayreuth und Fachhochschuleinrichtungen in Hof und Münchberg, Verkehrslandeplätze, Telekommunikationseinrichtungen, Theater, Museen und Gesundheitseinrichtungen sind weitere wichtige Voraussetzungen zur Entwicklung der Region, deren Infrastrukturausstattung weitgehend der in anderen Regionen Bayerns vergleichbar, teilweise sogar besser ist.

Zur Lebensqualität in der Region Oberfranken-Ost tragen auch niedrige Lebenshaltungskosten, günstige Wohnbedingungen und die Möglichkeit, relativ preiswert Wohneigentum erwer-ben zu können, bei.

Die damit bestehenden Ansatzpunkte müssen als wichtige Grundlagen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region aber langfristig gesichert, weiter verbessert und verstärkt genutzt werden, nachdem die bisherige Randlage wieder durch die zentrale Lage in Deutschland und Europa ersetzt ist und damit neue Anforderungen und Möglichkeiten entstanden sind. Der Erhaltung und Verbesserung der Erholungsfunktion und Maßnahmen zur Erhaltung des Waldes zur Sicherung der Trinkwasserversorgung und zur Verbesserung der sonstigen natürlichen Lebensgrundlagen sowie zur Wiederherstellung gesunder Umweltbedingungen kommen dabei besondere Bedeutung zu.

Trotz erfreulicher Entwicklungen in den letzten Jahren liegen Struktur und Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft und Arbeitsplätzen, Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Einkommensniveau und Finanzausstattung der Gemeinden noch unter dem Landesdurchschnitt. Dies ist wesentlich auch darauf zurückzuführen, dass die Region durch die Grenzziehung nach dem Zweiten Weltkrieg in eine extreme Randlage geraten war und der Abbau und Ausgleich dieser zonenrandbedingten Nachteile nur mittel- und langfristig herbeigeführt werden können. Die Mittelbereiche Hof, Naila, Kulmbach, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg und Selb mit zusammen rd. 67 % der Bevölkerung und 63 % der Fläche der Region sind deshalb im Landesentwicklungsprogramm als ländlicher Teilraum ausgewiesen, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll. Die neuen Entwicklungen haben sich noch nicht in einem stetigen Bevölkerungswachstum und ausreichend vielen qualifizierten Arbeitsplätzen niedergeschlagen. Mit dem Abbau der Zonenrandförderung, der Herausnahme eines Großteils der Region aus dem Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” und künftig verstärkter Förderung in Thüringen und Sachsen, werden sich die Konkurrenzverhältnisse zwischen den Regionen verschärfen. Deshalb wird das Entwicklungspotential primär in der Region benötigt, um dauerhaft eine günstigere Entwicklung zu gewährleisten, zumal weiterhin die Entwicklungsmöglichkeiten vorwiegend durch die vorhandenen Betriebe, die Infrastruktur und die Erschließung und Nutzung vorhandener Faktoren bestimmt werden. Bei der Beurteilung konkurrierender Planungen und Maßnahmen sind deshalb verstärkt ihre Auswirkungen zur Stärkung der heimischen Wirtschaft, die Sicherung und Verbesserung der vorhandenen Arbeitsmöglichkeiten und die Verbesserung der Lebensbedingungen in der Region einzubeziehen.

Die Lage und verkehrsgeographische Situation in der Mitte Europas weisen Oberfranken-Ost eine Mittlerfunktion zwischen den untermainischen Verdichtungsräumen und den böhmischen bzw. osteuropäischen Industriegebieten sowie zwischen den bayerischen großen Verdichtungsräumen und Sachsen, Thüringen und Berlin zu. Die Auflösung der Grenze in Deutschland und die Intensivierung der Austauschbeziehungen mit der Tschechischen Republik sowie den Ländern Osteuropas hat die bisherige Marktferne, besonders des Nordens und Ostens der Region, gemildert. Die Nachfrage nach Gewerbeflächen, gerade in Nähe zur bisherigen und zur fortbestehenden Grenze kann Entwicklungsimpulse für die Region verstärken, wenn es gelingt, diese in Betriebsansiedlungen umzusetzen.

Begründung Begründung

2 Allgemeine Ziele

Auf einen Ausgleich der Nachteile aus der durch die Teilung Deutschlands bedingten Randlage und aus natürlichen Gegebenheiten soll hingewirkt werden. Dazu müssen die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region zumindest mit der Entwicklung des Landes Schritt halten, überregionale Verbindungen umgehend ausgebaut, Infrastrukturen mit Thüringen, Sachsen und Böhmen enger verflochten sowie die Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik weiter entwickelt werden. Als Ausgleich für die eingeschränkte GA-Fördergebietskulisse und den Wegfall der Zonenrandförderung soll die gesamte Region verstärkt mit bayerischen Fördermitteln berücksichtigt werden. *

 

 

* von der Rechtsverbindlichkeit ausgenommen

Oberfranken-Ost grenzt als einzige Region Bayerns an Thüringen, Sachsen und die Tschechische Republik an. Sie hat daraus längerfristig beträchtliche Fühlungsvorteile zu erwarten, trägt kurz- und mittelfristig aber weiterhin die Hauptlast durch Be- und Übernutzung seiner Infrastruktur, durch Verkehrs- und Umweltprobleme, durch Information, Beratung und Ausbildung seiner Nachbarn.

Die in der Region spontan erbrachten vielfältigen Leistungen für Nachbarräume müssen und sollen als Beitrag zur Integration Deutschlands und Europas, zur Herstellung der vom Grundgesetz geforderten gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen weiter erbracht werden. Dies kann aber nicht zur Nivellierung auf niedrigerem Niveau führen und wird nur möglich sein, wenn die weitere Entwicklung in der Region selbst nicht darunter leidet. Erforderlich sind deshalb eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Oberfranken-Ost, die sich zumindest im Gleichschritt mit der bayerischen Entwicklung vollzieht und ein angemessener Ausgleich zusätzlicher Leistungen und Belastungen. Dazu müssen bis zur Überwindung der Folgen der bisherigen Randlage die Fördermöglichkeiten mit genügend großen Präferenzen aufrechterhalten, der Nachholbedarf im Infrastrukturbereich, insbesondere in der Verkehrsin-frastruktur, schnellstmöglich gedeckt und die Infrastrukturen insgesamt miteinander verfloch-ten und an die neue Bedarfssituation angepasst werden. Zur Entlastung von Umwelt und Bevölkerung sind, insbesondere in den größeren zentralen Orten und grenznahen Bereichen der Region, umgehend verkehrsverbessernde Maßnahmen dringend notwendig.

Begründung Begründung

3 Allgemeine Ziele

Die räumliche Ordnung und Entwicklung soll dazu beitragen, unausgewogene Strukturen zu vermeiden, die innere Verflechtung zu fördern und die Anziehungskraft der Region als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum zu stärken. Die Erarbeitung und Durchsetzung gemeinsamer Entwicklungskonzepte sollen über die Regionsgrenzen hinaus angestrebt werden.

Den verschiedenartigen Natur- und Strukturräumen entsprechend ergeben sich innerhalb der Region unterschiedliche Probleme, Interessen und Entwicklungsaussichten. So haben im Mittelbereich Bayreuth und teilweise auch in den Mittelbereichen Kulmbach und Pegnitz Standort- und Lagevorteile, eine breiter gefächerte Wirtschaftsstruktur, kürzere Entfernungen und bessere Verbindungen zu den benachbarten Wirtschaftszentren, der günstigere Altersaufbau und das noch anhaltende leichte Bevölkerungswachstum oder deutlich geringere Bevölkerungsverluste sowie naturbedingte Vorzüge zu einer günstigeren Entwicklung als im Nord- und Ostteil der Region geführt.

Die Bevölkerungs-, Arbeitsplatz- und Siedlungsentwicklung im Mittelbereich Bayreuth wird auch künftig zu einer Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region beitragen. Sie soll auch auf die übrigen Mittelbereiche ausstrahlen, um innerhalb der Region möglichst ausgewogene Verhältnisse zu sichern.

Die Konkurrenz anderer Räume, die knappen verfügbaren Mittel und die geringer gewordene Bedeutung der Entfernungen innerhalb der Region erfordern und ermöglichen künftig eine stärkere Konzentration größerer Entwicklungsmaßnahmen auf die Standorte, an denen dafür die relativ günstigsten Voraussetzungen vorliegen oder an denen sich damit die größten Struktureffekte erzielen lassen. Dazu sind verstärkt Kooperation und Koordination erforderlich. Bisher fanden diese nicht immer in ausreichendem Maße statt. Funktionsteilungen ergaben sich oft mehr oder weniger zu-fällig. Um einen höheren Gesamtnutzen herbeiführen und die Verhältnisse grundlegend bessern zu können, ist künftig eine stärker entwickelte Funktionsteilung und -ergänzung zwischen den Teilräumen der Region erforderlich, wie sie zum Beispiel mit der Bestimmung von Vor-rang- und Vorbehaltsbereichen angestrebt wird. Sie stärkt auch deren innere Verflechtung und fördert das Regionsbewusstsein.

Mit den bayerischen Nachbarregionen bestehen Funktionsteilungen und -ergänzungen in ähn-licher Weise wie innerhalb der Region. Diese müssen zwischen den bisher voneinander abgeschlossenen Nachbarbereichen in Thüringen, Sachsen, der Tschechischen Republik und der Region erst noch entwickelt werden. Hier besteht in Folge der bisher nahezu vollständigen Isolierung unterschiedlicher Volkswirtschaften, Wirtschafts- und Gesellschaftsordnungen ein weitaus größerer Bedarf an detaillierten grenzüberschreitenden Entwicklungs- und Hand-lungskonzepten und an der gemeinsamen Durchsetzung von Entwicklungsvorstellungen für einen zusammenwachsenden Raum, dessen Vorteile gemeinsam besonders effektiv zur Geltung gebracht werden können.
Oberfranken-Ost bleibt aber weiterhin an einer Außengrenze der EU und hat sich künftig verstärkt auf die neuen Erfordernisse des größeren Wirtschaftsgebietes, aber auch auf neue Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der EU einzustellen.

Dazu können gemeinsame institutionelle und administrative Strukturen wesentlich beitragen. Zum Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf einer sich selbst verstärkenden Basis hat die Region Oberfranken-Ost zusammen mit den Nachbarregion im Sächsischen Vogtland, in Westböhmen und mit der Planungsregion Oberpfalz-Nord (6) die grenzüberschreitende Euregio Egrensis gegründet. Die Leitstelle auf bayerischer Seite wurde in Marktredwitz eingerichtet.

Begründung Begründung

4 Allgemeine Ziele

Auf die vollständige Beseitigung von Folgen der jahrzehntelangen Teilung soll hingewirkt, Nachteile aus der fortbestehenden Randlage und aus natürlichen Gegebenheiten sollen ausgeglichen werden. Die Lage der Region in der Mitte Deutschlands und Europas, aber auch am Rande der Europäischen Union, und die sich daraus ergebenden Funktionen sollen zur Geltung gebracht und bei allen raumwirksamen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt werden.

Der Verlust nahegelegener traditioneller Absatz- und Bezugsmärkte und die Notwendigkeit, sich auf weiterentfernte Märkte in den wirtschaftlichen Schwerpunkträumen Bayerns, der Bundesrepublik und der EU zu orientieren, brachten der Region jahrzehntelang erhebliche Wettbewerbsnachteile. Höherer Zeitaufwand, höhere Transportkosten und geringere Fühlungsvorteile als Folgen dieser Randlage lassen sich nur allmählich abbauen, zumal die überregionale Verkehrseinbindung der Region sich schon bisher als Entwicklungshemmnis erwies und nach Abbau und Öffnung der Grenzen zusätzlich weit höherer Anpassungsbedarf für die Infrastruktur besteht. Die Folgen dieser Nachteile müssen rasch abgebaut werden; soweit dies nicht möglich ist, sollten an anderer Stelle Vorteile gegenübergestellt werden.

Die Region liegt weiterhin am Rande der EU mit großen Entfernungen zu den wirtschaftlichen Schwerpunkträumen der Gemeinschaft. Sie weist darüber hinaus naturbedingte Nachteile auf, die geringere landwirtschaftliche Erträge bedingen und einen höheren Aufwand für Bau und Unterhalt von Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen sowie einen höheren Energiebedarf als in anderen Landesteilen erfordern. Maßnahmen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Stärkung sind deshalb in den nächsten Jahren noch verstärkt erforderlich um zu verhindern, dass Oberfranken-Ost künftig zu einem reinen Transitland zwischen den Verdichtungsräumen im Süden und Norden sowie wirtschaftlich interessanten Gebieten im Westen und Osten wird. Als Ausgleich müssen vor allem der rasche Infrastrukturausbau, die vermehrte Erschließung von Finanzierungsmöglichkeiten für Forschungs-, Entwicklungs- und Gemeinschaftsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Koordination und Ausbau der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit zur besseren Ausnutzung des technologischen und organisatorischen Potentials realisiert werden.

Lage und Funktion der Region müssen bei allen raumwirksamen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt und zur Geltung gebracht werden, vor allem auch bei der Planung überregiona-ler Infrastruktureinrichtungen, der Verlagerung und Neugründung von Behörden und Bildungseinrichtungen und grenzbezogenen oder gemeinsamen grenzüberschreitenden Maßnahmen.

Begründung Begründung

5 Allgemeine Ziele

Die Wirtschaftskraft und die Wirtschaftsstruktur sollen gestärkt, das Arbeitsplatz- und Berufsausbildungsangebot insgesamt erhöht, breiter gefächert und qualitativ verbessert werden. Auf eine weitere Stärkung der regionalen Wirtschaft soll auch zur Erhaltung ihrer Konkurrenzfähigkeit im europäischen Binnenmarkt hingewirkt werden.

Die Notwendigkeit einer Stärkung der Wirtschaftskraft in der Region und ihren Teilräumen wird besonders deutlich aus dem Vergleich einwohnerbezogener Indikatoren mit dem Landes- und dem Bundesdurchschnitt. So lag das Bruttoinlandsprodukt der Region 1980 mit 22291 DM je Einwohner um 4 Prozent unter dem Landes- und um rund 8 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Lediglich die beiden Oberzentren überschritten die Vergleichswerte. Besonders groß war der Abstand in den Landkreisen Bayreuth mit 47 bzw. 49 Prozent und Hof mit 19 bzw. 23 Prozent.

Die Lohn- und Gehaltssumme je Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe war 1983 in der Region mit 28316 DM um rund 20 Prozent, in den Mittelbereichen Münchberg und Selb um 23 Prozent und Hof sowie Marktredwitz/Wunsiedel um je 22 Prozent niedriger als im Landesdurchschnitt. Zwar liegen in diesen Bereichen auch die Lebenshaltungskosten niedriger, Kauf-kraftvergleiche zeigen aber für die Region und ihre Teilräume, mit Ausnahme der beiden Oberzentren, ebenfalls unterdurchschnittliche Werte. Die Steuer- und Finanzsituation der Gemeinden ist vor allem in den Mittelbereichen Bayreuth, Pegnitz, Marktredwitz/Wunsiedel und Selb erheblich ungünstiger als im Landesdurchschnitt.

Verbesserungen können sich vor allem aus einer Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze ergeben. So strebt das Landesentwicklungsprogramm für Oberfranken-Ost von 1978 bis 1990 neben der Erhaltung auch eine Zunahme der Zahl nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze um rund 8000 an. Dringend erforderlich sind diese Arbeitsplätze auch, um den verstärkt in das Berufsleben eintretenden Altersgruppen wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten bieten und einer Abwanderung entgegenwirken zu können. Notwendig sind aber auch qualitative Verbesserungen, damit der gestiegenen Qualifikation der Arbeitskräfte entsprochen und Inno-vationen erfolgreich durchgeführt werden können.

Der Anteil der Beschäftigten im tertiären Bereich liegt in der Region um rund 9 Prozent, im Mittelbereich Selb sogar um mehr als 50 Prozent unter dem Landesdurchschnitt. Fast 60 Prozent der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe sind in nur 3 Branchen tätig. Der Anteil der Beschäftigten mit Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulausbildung beträgt weniger als die Hälfte des Landesdurchschnitts und auch die Lohn- und Gehaltssumme der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe ist deutlich niedriger. Daraus wird deutlich, dass nicht nur quantitative und qualitative Verbesserungen des Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebots in den bestehenden Betrieben und Dienststellen erforderlich sind, sondern auch eine breitere Streuung auf mehr Berufe, wenn die beruflichen Auswahl- und Aufstiegschancen nicht weiterhin hinter denen in anderen Teilräumen Bayerns und des Bundesgebiets zurückbleiben und der Abstand sich nicht ständig weiter vergrößern soll. Damit würden nicht nur ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen erbracht, sondern auch wirksam gegen die gerade bei den Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen immer noch anhaltenden empfindlichen Wanderungsverluste vorgegangen und so Voraussetzungen für die erhöhte Attraktivität der Region geschaffen.

Der europäische Binnenmarkt nimmt nicht nur in seinem Umgriff, sondern vor allem auch in seinen unmittelbaren Auswirkungen auf sehr viele Betriebe der Region laufend an Bedeutung zu. Es ist deshalb geboten, diesen aktuellen Aspekt bei dem überfachlichen Ziel der Stärkung der regionalen Wirtschaftkraft ausdrücklich zu nennen.

Der die Mittelbereiche Bayreuth, Kulmbach und Pegnitz umfassende Arbeitsmarkt Bayreuth wies jahrelang eine der ungünstigsten Relationen zwischen Stellenangebot und Bewerbernachfrage bei Ausbildungsplätzen in Bayern auf. Im Arbeitsamtsbezirk Hof war die Situation etwas günstiger, aber ebenfalls wesentlich ungünstiger als im Landesdurchschnitt. 1984 konnte in der Region erfreulicherweise ein beträchtlicher Zuwachs an neu registrierten Ausbildungsverträgen erreicht werden, aber auch in den nächsten Jahren werden noch erhebliche Probleme bestehen, Angebot und Nachfrage im Bereich der Berufsausbildung in Übereinstimmung zu bringen, so dass zusätzliche Berufsausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies ist umso notwendiger, als in der Region ein künftig noch zunehmender Mangel an Facharbeitern besteht.

Begründung Begründung

6 Allgemeine Ziele

Die Leistungsfähigkeit der natürlichen Lebensgrundlagen soll erhalten und verbessert werden. Zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen soll ein wirksamer Ausgleich angestrebt werden. Dabei sollen ökologisch bedeutsame Räume im Bereich der Regionsgrenzen gemeinsam mit den Nachbarn gesichert und soweit erforderlich gepflegt werden.

Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen setzt voraus, dass die Qualität von Wasser, Luft, Boden, Pflanzen- und Tierwelt erhalten bleibt oder wieder hergestellt wird. Die natürlichen Lebensgrundlagen werden auch in Oberfranken-Ost zunehmend durch unterschiedliche Nutzungsansprüche belastet. Dazu kommen die erheblichen lufthygienischen Belastungen von außerhalb der Region, die bereits zu gravierenden, großräumigen Waldschäden sowie zur Versauerung unbelasteter stehender Gewässer und der Fließgewässer in ihren Oberläufen beigetragen haben und rasche Gegenmaßnahmen erfordern.

Konflikte zwischen der sozioökonomischen Entwicklung und der ökologischen Leistungsfähigkeit werden meist erst dann sichtbar, wenn bereits eine ernste Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen eingetreten ist, wie dies bei vielen Wäldern der Region der Fall ist, die Schädigungsraten aufweisen, die zu den höchsten im Bundesgebiet zählen. Deshalb müssen bei Planungen verschiedener Nutzungen deren Belastungswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen berücksichtigt und Nutzungskonflikte weitgehend vermieden werden.

Die Belastung der natürlichen Lebensgrundlagen durch wirtschaftliche Aktivitäten, Siedlungstätigkeit, Infrastrukturausbau, Erholung und Fremdenverkehr soll auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt werden, um langfristig günstige Voraussetzungen für die Daseinsfunktionen zu gewährleisten.
Soweit durch einzelne Vorhaben oder durch das Zusammenwirken verschiedener Belastun-gen wesentliche und langfristige Gefährdungen der natürlichen Lebensgrundlagen zu befürch-ten sind und ein Ausgleich nicht möglich ist, haben nach A I 4 des Landesentwicklungsprogramms die Belange der Ökologie Vorrang.

Art. 141 der Verfassung des Freistaates Bayern verpflichtet darüber hinaus nicht nur öffentliche Planungsträger, sondern jeden Bürger, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und mit Naturgütern schonend und sparsam umzugehen. Zu den vorrangigen Aufgaben öffentlicher Einrichtungen gehört es, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder aus-zugleichen sowie die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.

Der wirksamen Schonung dienen vor allem Erhaltung und Schutz von Lebensräumen durch Sicherungsmaßnahmen nach dem Naturschutzgesetz und dem Waldgesetz sowie durch Festsetzung als Wasserschutzgebiete. Da sich durch die jahrzehntelange Abgeschlossenheit beiderseits der weitgehend undurchdringlichen bisherigen Grenzen ökologisch hervorragende Lebensräume und Ruhebereiche für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten entwickelt haben, sollen diese als Lebensräume und wegen ihrer vielfältigen Ausgleichsfunktionen möglichst großräumig erhalten werden. Dazu ist es erforderlich, im grenznahen Bereich die Möglichkeiten gemeinsamer, grenzüberschreitender Schutzgebietsausweisungen zu prüfen und so den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Der Wegfall der Grenze bedeutet für diese Lebensgemeinschaft eine reale Bedrohung. Um das Ziel zu verwirklichen, bedarf es daher schneller Sicherungsmaßnahmen, zumal der notwendige Vorgang des Zusammenwachsens beider Teile Deutschlands den Konflikt zwischen Ökonomie und Ökologie gerade im grenznahen Bereich verschärfen wird.
Die Pflege ist auf bayerischer Seite in erster Linie durch Entbuschung und Mahd sowie extensive Beweidung von Wiesen erforderlich, um eine wünschenswerte Angleichung an die Ver-hältnisse im angrenzenden thüringischen, sächsischen und böhmischen Raum zu erzielen.

Begründung Begründung

Region

Die Attraktivität der Region als vielfältiger eigenständiger Lebens- und Wirtschaftsraum soll gesichert und insbesondere im nördlichen und östlichen Teil weiter erhöht werden. Dabei soll in der Region vor allem die Leistungsfähigkeit der Oberzentren Bayreuth und Hof sowie der zentralen Orte in den Mittelbereichen Hof, Kulmbach, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg, Naila, Pegnitz und Selb gestärkt werden.

Die Attraktivität der Region als vielfältiger eigenständiger Lebens- und Wirtschaftsraum soll gesichert und insbesondere im nördlichen und östlichen Teil weiter erhöht werden. Dabei soll in der Region vor allem die Leistungsfähigkeit der Oberzentren Bayreuth und Hof sowie der zentralen Orte in den Mittelbereichen Hof, Kulmbach, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg, Naila, Pegnitz und Selb gestärkt werden.

Begründung Begründung

Mittelbereiche Bayreuth und Pegnitz

Die Mittelbereiche Bayreuth und Pegnitz sollen so gestärkt und weiterentwickelt werden, dass die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen mit der Entwicklung des Landes Schritt hält.

Insbesondere sollen- in beiden Mittelbereichen die Land- und Forstwirtschaft zur Sicherung von Arbeitsplätzen, als wesentlicher Produktionszweig und zur Pflege der Kulturlandschaft erhalten und gestärkt werden. Die Grundlagen von Fremdenverkehr und Erholung sollen, vor allem in den Naturparkbereichen, gesichert und zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur weiter ausgebaut werden.

– im Mittelbereich Bayreuth die Sicherung und qualitative sowie quantitative Verbesserung des Arbeitsplatzangebots angestrebt und durch eine geordnete weitere Verdichtung die Voraussetzungen für die Entwicklung zum Verdichtungsraum geschaffen werden.

– im Mittelbereich Pegnitz die Voraussetzungen für eine Zuwanderung verbessert werden. Eine größere Eigenständigkeit von Wirtschaft und Arbeitsmarkt, die Verbreiterung der industriellen Branchenstruktur und weitere, vor allem höher qualifizierte und Dienstleistungsarbeitsplätze sollen angestrebt werden.

Die Mittelbereiche Bayreuth und Pegnitz gehören nach dem Landesentwicklungsprogramm 1984 nicht zu den Gebieten, deren Struktur zur Erhaltung gesunder oder zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll. Ihre Strukturdaten weisen häufig günstigere Werte auf als die der anderen Mittelbereiche der Region. So bei der Bevölkerungsentwicklung, den Löhnen und Gehältern je Beschäftigten, der Beschäftigtenentwicklung oder der industriellen Branchenstruktur. Der Landesdurchschnitt wird aber nur in wenigen Fällen erreicht oder überschritten, wobei zwischen der günstigeren Entwicklung im Mittelbereich Bayreuth und der Entwicklung im Mittelbereich Pegnitz ebenfalls häufig große Unterschiede bestehen.

Um ein Zurückbleiben dieses Raumes hinter der Entwicklung Bayerns und in den angrenzen-den Teilräumen der Nachbarregionen zu vermeiden, ist es notwendig, die Lebens- und Ar-beitsbedingungen mindestens so zu entwickeln wie im Landesdurchschnitt.

Mit 74,5 bzw. 98,4 Beschäftigten je 1 000 Einwohner war die Bedeutung der Land- und Forst-wirtschaft als Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeit 1979 in den Mittelbereichen Bay-reuth und Pegnitz noch erheblich größer als im Regionsdurchschnitt (66,2).

In der gesamten Region bot dieser Wirtschaftszweig mit über 34000 Personen gut halb so viel Erwerbsmöglichkeiten wie der tertiäre Sektor. Im Mittelbereich Bayreuth lag der Anteil unter dem Regionsdurchschnitt, im Mittelbereich Pegnitz dagegen wesentlich darüber.
Die Zahl der in der Land- und Forstwirtschaft Tätigen wird weiter zurückgehen, bei Problemen in den anderen Wirtschaftsbereichen kann die Land- und Forstwirtschaft aber relativ an Bedeutung zunehmen. Dazu kommen ihre Funktionen in der Versorgung mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen, in der Landschaftspflege sowie für Erholung und Fremdenverkehr, durch die indirekt ebenfalls eine erhebliche Zahl von Arbeitsplätzen gesichert und ermöglicht werden.

Die landschaftliche Eignung und die vorhandene Freizeitinfrastruktur haben in beiden Mittelbereichen Fremdenverkehr und Erholung zu einer wichtigen wirtschaftlichen Grundlage werden lassen. Allein im Gastgewerbe bestehen Beschäftigungsmöglichkeiten für über 2400 Personen. Mehr als die Hälfte der Gästebetten und der Übernachtungen der Region entfallen allein auf die Mittelbereiche Bayreuth und Pegnitz, die überwiegend in den Naturparken Fichtelgebirge und Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst bzw. vollständig im Naturpark Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst liegen. Eine verlängerte Freizeit, der wachsende Trend zum Kurz- und lnlandsurlaub sowie der erreichte Ausbaustand der Erholungsinfrastruktur lassen einen weiteren Zuwachs in diesem Wirtschaftssektor erwarten. Um diese Entwicklungsmöglichkeiten langfristig sichern und nutzen zu können, wird künftig vermehrt darauf zu achten sein, dass Landschaft und Funktion des Naturhaushalts nicht durch übermäßige Erschließung und gewerbliche Nutzung, insbe-sondere durch Großprojekte, beeinträchtigt werden und damit die Voraussetzungen für die Erholung verloren gehen oder in ihrer Attraktivität gemindert werden.

Im Mittelbereich Bayreuth bestehen gegenüber anderen Teilräumen der Region verhältnismäßig bessere Beschäftigungsdaten, aber auch Schwächen hinsichtlich der Sicherheit der Arbeitsplätze und der Qualifikationsstruktur, wie die anhaltend hohen Arbeitslosenquoten, unterdurchschnittlichen Angestelltenanteile und überdurchschnittlichen Lohnanteile zeigen. Künftig stehen die Sicherung des Arbeitsplatzangebots und qualitative Verbesserungen im Vordergrund. Dabei erfordert die Sicherung eines quantitativ ausreichenden Arbeitsplatzangebots aber auch neue Arbeitsplätze, zumal sich schon aus der Entwicklung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ein Bedarf an zusätzlichen Arbeitsplätzen ergibt.

Trotz vorhandener Ansätze einer Verdichtung konnte der Raum Bayreuth bisher im Landesentwicklungsprogramm nicht als Verdichtungsraum ausgewiesen werden. Seine eigendyna-mischen Entwicklungstendenzen haben sich auch in den letzten Jahren, vor allem in der positiven Bevölkerungsentwicklung der Nahbereiche Bayreuth und Bindlach, fortgesetzt. Die weitere Verdichtung wird angestrebt, um den Raum Bayreuth als Raum hoher wirtschaftlicher und kultureller Aktivität so zu stärken, dass er seine Aufgaben für die Entwicklung des gesamten Staatsgebiets erfüllen und wichtige Entwicklungsimpulse für die Region übernehmen kann.

Die weitere Verdichtung wird vor allem vom Oberzentrum Bayreuth und den zentralen Orten sowie geeigneten Siedlungseinheiten im Verlauf der Entwicklungsachsen zu tragen sein. Zwi-schen 1973 und 1983 wanderten aus dem zur Region gehörenden Teil des Mittelbereichs Pegnitz rund 600 Einwohner mehr ab als dorthin zuzogen; zwischen 1978 und 1983 waren es immerhin noch rund 200. 1981 und 1982 konnten aufgrund einer ausgeglichenen bzw. positiven Wanderungsbilanz des Mittelzentrums im Mittelbereich Pegnitz erstmals deutlich niedrigere Wanderungsverluste, seither sogar Wanderungsgewinne erreicht werden.
Um diese positive Entwicklung zu sichern und auf eine breitere Basis zu stellen, sind neben einer weiteren Attraktivitätssteigerung des Raums und seiner zentralen Orte vielfältige neue Arbeitsplätze, insbesondere im Dienstleistungsbereich und für höher qualifizierte Bewerber, erforderlich.
Die industrielle Branchenstruktur im Mittelbereich wird überwiegend durch den Maschinenbau, daneben auch durch die Textil- und Bekleidungsindustrie geprägt, die zusammen rund 80 Prozent aller industriellen Arbeitsplätze stellen. Um eine größere Unabhängigkeit des Arbeitsmarkts und der wirtschaftlichen Entwicklung und eine größere Krisensicherheit zu erreichen, muss die industrielle Branchenstruktur verbreitert werden, wodurch sich auch eine größere Eigenständigkeit des Arbeitsmarkts gegenüber dem benachbarten großen Verdichtungsraum erreichen lässt.

Begründung Begründung

Mittelbereiche Hof, Naila, Kulmbach, Selb, Marktredwitz/Wunsiedel und Münchberg

Die Struktur der Mittelbereiche Hof, Kulmbach, Naila und Selb ist zur Erhaltung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen, die Struktur der Mittelbereiche Marktredwitz/Wunsiedel und Münchberg außerdem zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig zu stärken.

Insbesondere sollen
– in allen Mittelbereichen einer weiteren Abwanderung entgegengewirkt und die Voraussetzungen für eine Zuwanderung verbessert werden. Die Land- und Forstwirtschaft soll zur Sicherung von Arbeitsplätzen, als wesentlicher Produktionszweig und zur Pflege der Kulturlandschaft erhalten und gestärkt werden. Die Grundlagen von Fremdenverkehr und Er-holung sollen vor allem in den Naturparkbereichen gesichert und zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur weiter ausgebaut werden.

– in den Mittelbereichen Hof, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg, Naila und Selb der quantitative und qualitative Ausbau des Arbeitsplatz- und Berufsausbildungsangebots bei Verbreiterung der Branchenstruktur angestrebt werden.

– im Mittelbereich Kulmbach die Arbeitsplatz-, Ausbildungs- und Branchenstruktur durch weitere Arbeitsplätze, vor allem im Dienstleistungsbereich, verbessert werden.

Die genannten Mittelbereiche sind stark industrialisierte Gebiete, in denen die Anteile der im verarbeitenden Gewerbe Tätigen und der im produzierenden Bereich Beschäftigten je Einwohner erheblich über dem Landes- und Regionsdurchschnitt liegen.
Die Mittelbereiche Hof, Naila und Selb sind wesentlich dichter besiedelt als im Landes- und Regionsdurchschnitt; die Mittelbereiche Kulmbach, Marktredwitz/Wunsiedel und Münchberg erreichen dagegen die Vergleichswerte nicht.

Die Land- und Forstwirtschaft bot in den genannten Mittelbereichen 1979 mehr als 22000 Erwerbsmöglichkeiten. Dazu kommen Arbeitsplätze in der Holzbe- und -verarbeitung und der Nahrungsmittelindustrie, im Handel sowie in der Landwirtschafts- und Forstverwaltung, so dass dieser Bereich trotz erheblich verringerten Umfangs weiterhin Bedeutung für den Arbeitsmarkt besitzt und die Grundlage für die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen bildet. Zunehmende Bedeutung haben Land- und Forstwirtschaft auch als Voraussetzungen für Fremdenverkehr und Erholung erlangt, vor allem in den Naturparkbereichen als den bevorzugten Erholungsgebieten der Region. Hier besteht im Fichtelgebirge, im Frankenwald und in Teilen der Nördlichen Frankenalb die Gefahr einer Verringerung des Erholungswerts der Landschaft, weil Teile des Grünlands nicht mehr bewirtschaftet und Flächen, gerade in Talbereichen, häufig aufgeforstet werden.
Eine wesentliche Ursache für die anhaltende und unter Status-quo-Bedingungen weiterhin zu erwartende Abwanderung ist die relativ geringe Breite des Arbeitsplatzangebots, insbesondere auf dem Sektor der Dienstleistungen.

Der Anteil der Beschäftigten in den Industriezweigen Steine und Erden, Feinkeramik und Glas, Holz, Papier und Druck, Leder sowie Textil und Bekleidung liegt mit 56,9 Prozent in der Region nahezu doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt, in den genannten Mittelbereichen mit Ausnahme des Mittelbereichs Kulmbach teilweise sogar erheblich darüber.

Anhaltend negative Wanderungssalden und eine ungünstige Altersstruktur sind weitere Kennzeichen dieser Gebiete, in denen besondere Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen eines eventuellen Zurückbleibens gegenüber dem Bundesdurchschnitt erforderlich sind. Maßgebend für die Abgrenzung dieser Mittelbereiche als Gebiete, deren Struktur zur Erhaltung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll, sind Kriterien, die die Situation zu Beginn der siebziger Jahre wiedergeben.

In der Zwischenzeit haben sich in verschiedenen Teilbereichen zwar Veränderungen ergeben, insgesamt zeigen aber zahlreiche Indikatoren zur Bevölkerungs- und Beschäftigungssituation weiterhin ein Defizit gegenüber der Entwicklung in anderen Bereichen der Region, des Landes und des Bundesgebiets.

Die Attraktivität dieser Mittelbereiche muss besonders gestärkt werden, um einer weiteren Abwanderung entgegenzuwirken und die Voraussetzungen für eine Zuwanderung verbessern zu können. Dies erfordert neben weiteren Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen zur Steigerung der Konkurrenzfähigkeit ansässiger Unternehmen vor allem auch eine Ergänzung der bestehenden Branchenstruktur durch Neuansiedlung von Betrieben. Dabei müssen insgesamt das bisher nicht ausreichende Angebot qualifizierter Arbeitsplätze erhöht und ein Ausgleich von Angebot und Nachfrage im Bereich der Berufsausbildung gefunden werden. Während in den Mittelbereichen Hof, Naila, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg und Selb das Arbeitsplatz- und Berufsausbildungsangebot sowie die Branchenstruktur quantitativ und quali-tativ erweitert werden müssen, stehen im Mittelbereich Kulmbach die Sicherung und weitere Verbesserung der bestehenden Arbeitsplatz-, Ausbildungs- und Branchenstruktur im Vordergrund. Dabei werden weitere Arbeitsplätze vor allem im bisher unterdurchschnittlich repräsentierten tertiären Bereich benötigt.

Die Mittelbereiche Marktredwitz/Wunsiedel und Münchberg gehören nach dem Landesent-wicklungsprogramm 1984 gleichzeitig zu den Gebieten, deren Struktur zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll und somit zu den Räumen Bayerns, die in ihrer Gesamtheit im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt wesentlich zurückgeblieben sind. Hier und insbesondere auch im Mittelbereich Selb sind besondere Maßnahmen erforderlich, um nicht nur ein Schritthalten mit der Entwicklung des Landes, sondern auch eine größere Annäherung an den Bundesdurchschnitt erreichen zu können. Unter Berücksichtigung fachlicher Dringlichkeiten wird ihnen deshalb gegenüber allen anderen Räumen eine zeitliche Priorität für Planungen und Maßnahmen zur Stärkung ihrer Struktur eingeräumt. Diese bezieht sich vor allem auf die Bereitstellung und Erhaltung von Infrastruktureinrichtungen, vielseitiger qualifizierter Arbeitsplätze in Wohnortnähe und einer günstigen Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung.

Begründung Begründung

Ehemaliges Zonenrandgebiet

Die Nachteile des ehemaligen Zonenrandgebietes in der Region sollen rasch abgebaut, zusätzliche Belastungen und Nachteile vermieden oder ausgeglichen werden. Dazu sollen vor allem die überregionalen Verkehrsverbindungen und öffentlichen Verkehrssysteme wesentlich verbessert, sowie öffentliche Einrichtungen ausgebaut und neu angesiedelt werden.

Die Region grenzt im Norden mit 71 km an die ehemalige DDR, im Osten mit 59 km an die frühere CSSR. Sie hatte aus dieser Abgeschlossenheit nach zwei Seiten Nachteile in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen, wie sie in keiner anderen Region Bayerns ähnlich gravierend auftraten. 90 % der Bevölkerung auf rd. 85 % der Regionsfläche lebten im ehemaligen Zonenrandgebiet. Vor allem die Mittelbereiche Hof, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg, Naila und Selb waren weitgehend von ihren natürlichen Ergänzungsräumen und traditionellen Märkten getrennt und in einer politischbedingten Randlage, die sich durch die Verlagerung der Bevölkerungs- und Wirtschaftsschwerpunkte innerhalb der EU immer gravierender auszuwirken drohte.

Die Abgeschlossenheit nach Norden ist entfallen, die Grenze zur Tschechischen Republik bleibt weiterhin Außengrenze Deutschlands und der EU, ist aber sehr viel durchlässiger geworden. Damit kann Oberfranken-Ost langfristig die Vorteile seiner Mittelpunktslage in Europa wieder zur Geltung bringen, ist aber zunächst darauf angewiesen, dass die bisherigen Nachteile so rasch wie möglich abgebaut werden und keine neuen Nachteile entstehen. Sie zeichnen sich mit dem Verlust von Arbeitsplätzen und der Auflösung von Dienststellen grenzbezogener Einrichtungen ab und sind im Sicherheitsbereich in größerem Umfang zu erwarten.

Aufgrund des schrittweisen Abbaus der Zonenrandförderung müssen in Zukunft neue Förderungsmaßnahmen durchgeführt bzw. ausgeschöpft werden. Dadurch können Engpässe beseitigt und der Nachholbedarf abgedeckt, aber auch durch Umstrukturierungen, Verlagerung von Aufgaben aus dem Binnenland, grenzüberschreitende Entwicklungseinrichtungen o.a. neue Nachteile abgewendet oder zumindest ausgeglichen werden. Künftig können dazu auch vermehrt Hilfen der EU in Anspruch genommen werden.

Die Realisierung der Ziele für die Entwicklung des überwiegenden Teilgebietes der Region hängt wesentlich von der Beseitigung der bisher lagebedingten Nachteile ab. Neben der Aufrechterhaltung und Forcierung von Fördermaßnahmen und Strukturverbesserungen sind vor allem der Bau bzw. Ausbau der immer noch fehlenden überregionalen Verkehrsverbindungen auf Schiene und Straße und die Stärkung des Dienstleistungssektors vordringlich.

Beim weiteren Ausbau von Einrichtungen – insbesondere in den im strukturschwachen Raum liegenden Mittelbereichen Marktredwitz/Wunsiedel, Selb, Kulmbach und Münchberg – sind künftig auch die grenzüberschreitenden Funktionen und Verflechtungen abzustimmen und zu berücksichtigen. Dabei sind entsprechende Einrichtungen in den an die Region Oberfranken-Ost angrenzenden Gebieten einzubeziehen.

Trotz des Abbaus der Zonenrandförderung gelten für die Teilräume des ehemaligen Zonenrandgebietes auch weiterhin die Ziele und Erfordernisse der jeweiligen Gebietskategorien. Das Landesentwicklungsprogramm 1984 räumt den Gebieten, deren Struktur zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll, Vorrang ein und weist darauf hin, dass die Mittelbereiche, deren Struktur außerdem zur Erhaltung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll, besonderer Maßnahmen bedürfen. Damit gilt der Vorrang für die unter A II 1.3 genannten Mittelbereiche, vor allem für die Mittelbereiche Marktredwitz/Wunsiedel und Münchberg.

Begründung Begründung

2.1 Ökologische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer Teilräume

Die natürlichen Lebensgrundlagen sind in der Region und ihren Teilräumen nachhaltig zu schützen, zu erhalten und zu verbessern. Boden, Wasser und Luft sollen von Schadstoffen, die den Naturhaushalt belasten, befreit und freigehalten werden. Dem Waldsterben in der Region muss durch wirksame Sofortmaßnahmen dringend entgegengewirkt werden. Eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt soll angestrebt werden.

Natürliche Lebensgrundlagen sind Naturgüter und Naturkräfte, die in komplexen Ökosystemen zusammenwirken. Ihre Erhaltung ist die wichtigste Voraussetzung für eine gesunde Umwelt, einen funktionsfähigen Naturhaushalt und den Schutz der Tier- und Pflanzenarten. Nach den Grundsätzen der bayerischen Umweltpolitik sind die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere Luft, Boden, Wasser sowie Tier- und Pflanzenwelt, zu schützen und zu erhalten, das ökologische Gleichgewicht ist zu wahren oder wieder herzustellen, für eine gesunde und saubere Umwelt ist zu sorgen.
Die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen werden durch die Verschlechterung ihrer Qualität und durch zunehmenden Verbrauch bedroht. So verursachen Siedlungstätigkeit, stei-gender Energie- und Wasserbedarf, Gewässerverunreinigungen, Entwässerungs- und Regu-lierungsmaßnahmen, Rodungen, Immissionen, Zerschneidungen der Landschaft durch Straßen und Leitungen sowie vermehrte Bedürfnisse nach Freizeit und Erholung in der Natur ständig Veränderungen und teilweise erhebliche Beeinträchtigungen von Boden, Wasser, Luft, Tier- und Pflanzenwelt. Auf die Kapitel B XI 3. Gewässerschutz und B XII 2. Luftreinhaltung wird hingewiesen. Danach sind insbesondere in den Landkreisen Bayreuth und Kulmbach Grundwasserbelastungen durch Nitrate bei Untersuchungen von Wassergewinnungsanlagen ermittelt worden. Des weiteren wird vor allem im Fichtelgebirge und Frankenwald eine zunehmende Versauerung der Gewässer in den Oberläufen und des oberflächennahen Grundwassers festgestellt. Lufthygienische Belastungen treten vor allem im Nordosten der Region, etwa im Raum Hof-Arzberg, auf.

Der Boden ist ein unbewegliches, unvermehrbares und leicht zerstörbares Naturgut. Schadstoffbelastungen, Erosion und Flächenverbrauch verursachen die wesentlichen Gefährdungen des Bodens. Der Schutz des Bodens wird zunehmend für dringend erforderlich gehalten. Die Umweltministerkonferenz hat Anfang 1985 beschlossen, dass gemeinsam von Bund und Ländern in den Bereichen Gesetzgebung, Forschung und Information sowie Verwaltungsvollzug ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werden soll. Vor allem sind im Vergleich zu Wasser und Luft beim Boden Grundlagenermittlungen dringend erforderlich. Aufgrund der hohen lmmissionsbelastungen in der Region ist neben der Gewässerversauerung auch mit einer erheblichen Bodenversauerung zu rechnen. Durch flächendeckende PH-Wert-Untersuchungen wird im Regierungsbezirk Oberfranken erstmalig versucht, einen Überblick über das Ausmaß der Bodenversauerung zu erhalten, um Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
Des weiteren wird eine Belastung mit anorganischen und organischen Schadstoffen durch einen unsachgemäßen Einsatz von Düngern und Schädlingsbekämpfungsmitteln und die verstärkte Verwendung von Zivilisations- und lndustrieabfällen (Klärschlamm, Müllkompost usw.) in der Landwirtschaft verursacht.
Ehe konkrete Ziele für die Region formuliert werden können, sind weitere Untersuchungen über den Umfang und die Ursachen der Schadstoffbelastungen des Bodens dringend erforderlich.
Veränderungen oder Gefährdungen durch Schadstoffbelastungen sind vor allem nordöstlich des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst erkennbar. Beispielhaft sei hier auf die vom Waldsterben besonders betroffenen Gebiete im Frankenwald, Fichtelgebirge und Steinwald, auf ausgeräumte Fluren, die Belastung vieler Fließgewässer und ihrer Einzugsge-biete hingewiesen. Erheblich unter dem Landesdurchschnitt von 4,3 Prozent liegt in der Region der Biotopflächenanteil mit 2,9 Prozent. Äußerst gering sind auch die Anteile der Feuchtgebiete mit nur 0,15 Prozent an der Regionsfläche und der Laubwälder mit 0,6 Prozent an der Regionsfläche bzw. 3,9 Prozent der Waldfläche, während er im Landesdurchschnitt unter Berücksichtigung der von Natur aus laubholzreichen Gebiete, wie z. B. des Spessart, bei 22 Pro-zent der Waldfläche liegt.

Die natürlichen Lebensbedingungen müssen deshalb in allen Teilen der Region langfristig und nachhaltig geschützt und erhalten, teilweise auch verbessert werden. Dazu ist es erforderlich, dass alle Maßnahmen vermieden werden, die die Naturfaktoren überbeanspruchen oder den Naturhaushalt in seinen ökologischen Wirkungszusammenhängen erheblich stören.
Nach der Waldschadenserhebung 1985 sind zwischen 53 und 72 Prozent der Waldfläche der Region vorwiegend durch lufthygienische Belastungen geschädigt. Fichtelgebirge und Fran-kenwald sind dabei am stärksten betroffen. Dort sind 1985 73 Prozent der Fichten und 79 Prozent der Kiefern als geschädigt und abgestorben zu bezeichnen. Es ist jedoch eine Abnahme der stärkeren Schäden festzustellen. Die Erholung der mittelstark geschädigten Wälder dürfte in erster Linie auf die 1985 für das Waldwachstum günstige Witterung zurückzuführen sein.
Bei einem Waldanteil von rund 39 Prozent an der Regionsfläche sind der Naturhaushalt, vor allem der Wasserhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt sowie das Landschaftsbild, besonders stark gefährdet. Zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen müssen deshalb auf Bundes- und Länderebene sowie unter kommunaler Mithilfe vorrangig wirksame Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung gesunder Wälder durchgeführt werden.
Einer Reduzierung der lufthygienischen Belastungen auch auf der Grundlage überregionaler administrativer Maßnahmen, internationaler Abkommen und zwischenstaatlicher Vereinbarungen, insbesondere mit der DDR und der CSSR, kommt dabei besondere Bedeutung zu. Neben den dringend notwendigen Maßnahmen zur weiteren Verringerung der Luftschadstoffe müssen auch die forstlichen Maßnahmen, wie z. B. Düngung zur Vitalisierung schwach geschädigter Bestände und Vorbeugung gegen zunehmende Bodenversauerung, Verjüngungsmaßnahmen zur Vermeidung größerer Kahlflächen und Begründung möglichst gemischter, stabiler, vitaler, standorts- und herkunftsgerechter Nachfolgebestände usw., in verstärktem Maße durchgeführt werden.

In den letzten Jahrzehnten ist ein zunehmender Rückgang zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zu beobachten. Das Ausmaß ihrer Gefährdung bzw. der Veränderungen in ihrem Bestand zeigen die von der Regierung von Oberfranken zwischen 1978 und 1982 durchgeführten Rasterkartierungen von Vegetationsbeständen und die Liste seltener und bedrohter Farn- und Blütenpflanzen in Oberfranken auf. Danach sind rund 11 Prozent der um die Jahrhundertwende in Oberfranken einheimischen Arten verschollen und weitere rund 35 Prozent einheimischer Arten in ihrem Bestand insgesamt oder in Teilräumen stark gefährdet oder gefährdet. Die Verarmung der oberfränkischen Flora läuft für einzelne Teilräume weitaus schneller ab als eine Betrachtung der Verhältnisse in ganz Bayern erwarten ließe. Eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt trägt jedoch im Zusammenwirken aller natürlichen Lebensgrundlagen wesentlich zur Erhaltung gesunder Umweltbedingungen und zur Stabilisierung eines leistungsfähigen Naturhaushalts bei. In allen Teilen der Region soll deshalb eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt gefördert werden.

Begründung Begründung

2.2 Ökologische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer Teilräume

In allen Teilräumen der Region soll die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts gesichert, Überbeanspruchungen sollen vermieden werden. Großflächige bisher nicht oder nur gering beeinträchtigte Landschaftsbereiche sollen erhalten werden.

Der Naturhaushalt ist durch die Zunahme unterschiedlicher qualitativer und quantitativer Belastungen in vielen Teilen der Region gefährdet und teilweise erheblich beeinträchtigt. Die vorhandenen Schäden resultieren vor allem aus lufthygienischen Belastungen, die entscheidend von der DDR und der CSSR verursacht werden. Weitere Belastungen und Schädigungen ergeben sich aus wirtschaftlichen Aktivitäten, Siedlungstätigkeit, Infrastrukturausbau, Erholung und Fremdenverkehr. Der Umfang der Gefährdungen und Beeinträchtigungen des Naturhaushalts wird deutlich aus
– dem mit rund 53 bis 72 Prozent hohen Anteil geschädigter Wälder an der gesamten Waldfläche der Region, wobei der überwiegende Teil der Schadfläche rund 38 Prozent mittlere und starke Schäden aufweist.
– der Verteilung großflächiger Landschaftsbereiche, die von Bebauung und Infrastruktur bisher nicht oder nur gering beeinträchtig sind. Bei einem Anteil von zirka 16 Prozent an der Regionsfläche liegen etwa 85 Prozent in den Naturparken Fichtelgebirge und Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst.
– der Notwendigkeit, naturnahe Landschaftsbestandteile zu sichern, zumal in der Region nur 2,9 Prozent der Fläche Biotope sind, im Landesdurchschnitt dagegen 4,2 Prozent.
– der Güte der Fließgewässer. Von 2200 km untersuchter Fließgewässer in Oberfranken sind 907 km kritisch belastet und 194 km stark bis übermäßig verschmutzt.
– der Belastung des Grundwassers. In der Region weisen rund 4 Prozent der Grundwassererschließungen für öffentliche Wasserversorgungen überhöhte Nitratgehalte aus.
– der Versauerung der Oberläufe der Fließgewässer im Fichtelgebirge und Frankenwald sowie des oberflächennahen Grundwassers im Fichtelgebirge.
– der Verarmung der Flora in Teilräumen. In Oberfranken gelten rund 11 Prozent einheimischer Arten als verschollen und rund 35 Prozent als in ihrem Bestand stark gefährdet oder gefährdet, während es im Landesdurchschnitt lediglich 1,6 und 22,4 Prozent sind.

Zur Erhaltung eines funktionsfähigen Naturhaushalts sind deshalb insbesondere die Verringerung der lufthygienischen Belastung, die Bewahrung bisher nicht oder nur gering beeinträchtigter Landschaftsräume, die Sicherung des natürlichen Potentials, die Verbesserung der Gewässergüte der Fließgewässer, die Verringerung der Grundwasserbelastung und die Erhaltung der Lebensvoraussetzungen für Tiere und Pflanzen, insbesondere die Erhaltung der vor-handenen naturnahen Biotope, dringend notwendig. Dazu ist es erforderlich, dass sich die Nutzungsansprüche an die Landschaft künftig stärker an der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts orientieren. Diese ist aufgrund der Naturausstattung und bestehender Vorbelastungen in den einzelnen Teilräumen sehr unterschiedlich ausgebildet. Veränderungen des ökologischen Wirkungsgefüges können bereits eintreten, wenn ein Faktor des Naturhaushalts belastet wird. Deshalb hat ein Nutzungsanspruch grundsätzlich dort seinen günstigsten Standort, wo er Naturhaushalt und Landschaftsbild am wenigsten beeinträchtigt.

Die sog. “freie Landschaft” existiert in Wirklichkeit kaum noch. Nur noch in wenigen Land-schaftsräumen sind im Umkreis von 15 Gehminuten bzw. 1,5 km keine Bauten, Straßen oder Hochspannungsleitungen anzutreffen. Großflächige, bisher nicht oder nur gering beeinträchtigte Landschaftsbereiche haben wegen ihrer ökologischen Ausgleichsfunktion und als Regenerationsräume für die Tierwelt und den erholungssuchenden Menschen große Bedeutung. In der Region liegen solche Räume fast ausschließlich in den Fremdenverkehrsgebieten und Naturparken. Aufgrund ihrer Bedeutung sollen diese noch weitgehend unbeeinträchtigten Landschaftsräume gesichert und erhalten werden.

Frankenwald, Fichtelgebirge und Steinwald sind vom Waldsterben besonders stark betroffen. Natursteinabbau und Erschließungsmaßnahmen für den intensiven Erholungs- und Fremdenverkehr beeinträchtigen Teilbereiche dieser Landschaftsräume. Zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der Attraktivität und Erholungseignung der Landschaft und ihrer Bedeutung für den Fremdenverkehr ist die vorrangige Beseitigung vorhandener Beeinträchtigungen dringend erforderlich. Gleiches gilt für die im Ziel genannten Nahbereiche.

Die Wälder der Region weisen einen hohen Schadholzanteil von bis zu 50 Prozent beim Ge-samteinschlag von Tanne und Fichte auf. Im überwiegenden Teil des bayerischen Staatswalds beträgt er dagegen nur bis zu 15 Prozent. Je nach Waldgebiet und Baumart sind zwi-schen 53 und 72 Prozent der Waldfläche geschädigt, wobei die mittleren und starken Schäden bereits über ein Drittel der Waldfläche erfasst haben. Neben Frankenwald und Fichtelgebirge sind auch die Wälder um Bayreuth und Kulmbach vom Waldsterben stark betroffen. Sobald der Erkenntnisstand über Ursachen und Wirkungszusammenhänge konkrete Maßnahmen ermöglicht, ist eine sofortige Sanierung der eingetretenen Schäden in der gesamten Region, vorrangig in den Erholungs- und Fremdenverkehrsgebieten sowie in den Nahbereichen Bayreuth und Kulmbach, durchzuführen.

Begründung Begründung

2.3 Ökologische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer Teilräume

Die ökologische Ausgleichsfunktion von Waldflächen, regionalen Grünzügen und gliedernden Grünflächen, rekultivierten Abbauflächen und naturnahen Landschaftsbestandteilen soll vor allem in den Nahbereichen Bayreuth und Hof sowie beim Ausbau der zentralen Orte und Entwicklungs-achsen in allen Teilen der Region berücksichtigt werden.

Waldflächen, extensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, regionale Grünzüge und Trenngrünbereiche, naturnah rekultivierte Abbauflächen und naturnahe Landschaftsbestandteile sind wegen ihrer ökologischen Ausgleichwirkungen besonders für die Regionsbereiche mit stärkeren Belastungen bzw. intensiverer Siedlungsentwicklung und Nutzungsüberlagerungen sowie Strukturveränderungen unersetzlich. Sie sollen deshalb erhalten und soweit möglich und erforderlich entwickelt oder verbessert werden.

Der Wald ist von besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt; er ist wesentlicher Teil der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Erhaltung der Waldflächen, vor allem in den im Ziel genannten Räumen, ist von großer ökologischer Bedeutung. Standortgemäße Wälder haben einen sehr hohen ökologischen Wirkungsgrad. Ein herausragendes Ziel ist deshalb ihre Bewahrung oder Wiederherstellung.

Regionale Grünzüge und Trenngrünbereiche sind wegen ihrer Mischung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und naturnahen Landschaftsbestandteilen in unmittelbarer Siedlungsnähe sehr wertvolle ökologische Ausgleichs- und Erholungsflächen. Da sie dem Siedlungsdruck besonders ausgesetzt sind, ist ihre Erhaltung vorrangig erforderlich. Naturnah rekultivierte Abbauflächen können als ungestörte Biotope neben anderen naturnahen Land-schaftsbestandteilen einen hohen ökologischen Wirkungsgrad erzielen. Da es sich oft um kleinere Flächen handelt, besteht der besondere Wert in ihrer meist kleinräumigen ökologischen Ausgleichsfunktion.

Je vielfältiger die Ausstattung der intensiver genutzten Räume mit naturnahen Flächen ist, desto größer ist ihr ökologischer Wirkungsgrad. Die Erhaltung naturnaher Landschaftsbestandteile und naturnah rekultivierter Abbauflächen ist deshalb hier besonders notwendig. Sämtliche sich bietenden Möglichkeiten zur Erhaltung von Flächen mit ökologischen Ausgleichsfunktionen sollten, z. B. im Rahmen der Bauleitplanung, der Flurbereinigung und durch Unterschutzstellung sowie bei sonstigen Planungen und Maßnahmen, ausgeschöpft werden.

Begründung Begründung

2.4 Ökologische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer Teilräume

Die landschaftliche Vielfalt soll vor allem in den Naturparken Frankenwald, Fichtelgebirge, Steinwald und Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst möglichst kleinräumig erhalten werden. In den Mittelbereichen Bayreuth, Hof, Münchberg und Naila sowie im westlichen Teil des Mittelbereichs Kulmbach soll außerdem auf eine Bereicherung durch ökologisch bedeutende Landschaftsbestandteile hingewirkt werden.

Die landschaftliche Vielfalt wird einerseits durch eine vielfältige Naturausstattung, d. h. eine Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten und an Landschaftsstrukturen, andererseits durch eine mehr oder weniger kleinräumige Durchmischung verschiedenartiger Nutzungen geprägt. Landschaften mit großer ökologischer Vielfalt weisen eine hohe Stabilität und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, ein vielgestaltiges, erholungswirksames Landschaftsbild und eine hohe Erholungseignung auf. Sie sind eher in der Lage auf äußere Einflüsse zu reagieren und können Beeinträchtigungen ausgleichen, sofern diese nicht von übermäßiger Dauer und Intensität sind.
In der Region soll deshalb eine vielfältige Landschaft bewahrt und insbesondere auch im Rahmen der ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft entwickelt werden. Weite Teile der Region, vor allem die Naturparke Fichtelgebirge, Fränkische Schweiz/Veldensteiner Forst, Frankenwald und Steinwald weisen noch eine landschaftliche Vielfalt auf, die möglichst kleinräumig, arten- und strukturreich erhalten werden muss. Gleichzeitig sind sie wichtige Ausgleichsräume für die intensiver genutzten Regionsgebiete; deshalb ist hier die Erhaltung der vorhandenen Naturausstattung besonders wichtig.
Die genannten Mittelbereiche werden in Teilräumen intensiver genutzt, sie sind weniger viel-fältig und deshalb geringer belastbar. Damit sich bereits gestörte Bereiche regenerieren können und keine weitere ökologische Verschlechterung erfolgt, wird neben der Erhaltung eine Verbesserung der landschaftlichen Vielfalt durch zusätzliche ökologisch bedeutende Landschaftsbestandteile angestrebt. Die Berücksichtigung landschaftspflegender Maßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung und der Bauleitplanung sowie die Bereitstellung ökologischer Ausgleichsflächen im Zuge der Rekultivierung von Abbaumaßnahmen und beim Neubau von Verkehrswegen ermöglichen Verbesserungen.

Begründung Begründung

2.5 Ökologische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer Teilräume

Die wertvollen Landschaftsteile der Region sollen als ein Netz von Naturparken, Landschafts-schutzgebieten, Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und Landschaftsbestandteilen gesichert, entwickelt und im notwendigen Umfang gepflegt werden. Dabei soll die Verflechtung mit schützenswerten Landschaftsteilen sowie die Erhaltung eines vernetzenden Biotopverbundes mit den angrenzenden Regionen in Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik berücksichtigt werden.

Landschaftsteile, die die Voraussetzungen für Naturschutzgebiete, Nationalparke, Naturdenkmäler, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke oder Landschaftsbestandteile und Grünbestände erfüllen, sind nach dem bayerischen Naturschutzgesetz schutzwürdig. Sie sollen zur Erhaltung der natürlichen Lebensbedingungen, eines funktionsfähigen Naturhaushalts, natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaften sowie eines möglichst artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenbestands, aber auch zur Erhaltung charakteristischer Landschaftsbilder und der Erholungseignung bestimmter Landschaftsräume gesichert, entwickelt und, soweit es der Schutzzweck erfordert, gepflegt werden. Geschützte Landschaftsteile sind eine wesentliche Voraussetzung zur Sicherung der ökologischen Ausgleichsfunktion und der landschaftlichen Vielfalt in den verschiedenen Teilräumen der Region. Ihre Ausgleichwirkungen kommen den intensiver genutzten Bereichen zugute. Eine netzartige Verflechtung der zu sichernden wertvollen Landschaftsteile fördert die Stabilität und das Leistungsvermögen der Landschaft und trägt damit zur Erhaltung oder Wiederherstellung einer gesunden Umwelt bei. Wertvolle Landschaftsteile, die sich in angrenzenden Regionen in Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik fortsetzen, werden wegen ihres ökologischen Zusammenhangs bei der Sicherung als Gesamtfläche berücksichtigt.

Begründung Begründung

Bestimmung der Kleinzentren

Als zentrale Orte der untersten Stufe (Kleinzentren) werden folgende Gemeinden bestimmt. Durch Schrägstrich verbundene Gemeinden werden gemeinsam als Kleinzentren ausgewiesen (zentrale Doppelorte):

Landkreis Bayreuth

Betzenstein
Bischofsgrün
Creußen
Eckersdorf
Gefrees
Mistelgau/Glashütten
Pottenstein
Speichersdorf
Waischenfeld

Landkreis Hof

Bad Steben
Berg
Feilitzsch/Trogen
Geroldsgrün
Konradsreuth
Lichtenberg
Oberkotzau
Regnitzlosau
Schauenstein
Sparneck
Stammbach

Landkreis Kulmbach

Himmelkron
Kasendorf
Marktleugast
Neudrossenfeld
Presseck
Untersteinach

Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Röslau
Schirnding/Hohenberg a.d.Eger
Schönwald
Thiersheim
Tröstau

Kleinzentren haben die Aufgabe, die überörtlichen, häufig in Anspruch genommenen Grundversorgungseinrichtungen zur Deckung des allgemeinen Bedarfs der Bevölkerung in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht bereitzustellen. Rechtsgrundlage für die Kleinzentren, die bis zum Inkrafttreten des Landesentwicklungsprogramms 1994 (LEP) bestimmt wurden, waren detaillierte Auswahlgrundsätze des LEP 1984. Die danach bestimmten Kleinzentren bleiben in der Region weiter bestehen, so weit sie nicht gemäß LEP 1994 zu Unterzentren aufgestuft wurden.
Die in den Zielen A IV 1.4.1 bis 1.4.2.4 des LEP enthaltenen, geänderten Grundsätze für die Bestimmung von Kleinzentren ermöglichen es dem Regionalen Planungsverband, über diesen Bestand hinaus zusätzliche Kleinzentren auszuweisen. Wegen des bereits vorhandenen engen Netzes der Grundversorgung wurde im LEP hierzu auf die Vorgabe umfangreicher, detaillierter, verbindlicher Auswahlvorschriften verzichtet und im Sinne von LEP A IV 1.4 nur in allgemeiner Form verlangt, dass die Kleinzentren die Einrichtungen zur Deckung des Grundbedarfs in Wohnortnähe bereitstellen sollen. Jedes Kleinzentrum soll nach LEP A IV 1.4.1 über folgende Einrichtungen verfügen:

  • Grundschule,
  • öffentliche Bücherei,
  • regelmäßige Veranstaltungen der Erwachsenenbildung,
  • Kindergarten,
  • Sportplatz,
  • Sporthalle,
  • Praktische Ärzte und Allgemeinärzte,
  • Zahnärzte, Apotheke,
  • Niederlassung mehrerer Geldinstitute,
  • Gasthof mit Übernachtungsmöglichkeit,
  • Postamt oder Poststelle I (Postdienstfiliale oder Postdienstfilia I),
  • handwerkliche Dienstleistungsbetriebe zur Deckung des Grundbedarfs,
  • Einzelhandelsgeschäfte zur Deckung des Grundbedarfs.

Darüber hinaus soll jedes Kleinzentrum einen angemessenen Einzelhandelsumsatz und ein angemessenes Angebot an nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen aufweisen.
Wesentlicher Gesichtspunkt bei der Abgrenzung der Nahbereiche ist die wirtschaftliche Auslastung der zur Verfügung stehenden kleinzentralen Einrichtungen, da nur sie auch deren dauerhaften Bestand im Sinne von LEP A IV 1.4.2.4 garantiert. Dieser Aspekt ist bei der Ausweisung zusätzlicher Kleinzentren und der Abgrenzung ihrer Nahbereiche besonders zu berücksichtigen, weil zusätzliche Nahbereiche nur auf Kosten bereits bestehender Nahbereiche abgegrenzt werden können und damit die Auslastung schon bestehender Kleinzentren beeinträchtigt werden kann. Andererseits ist das im Ziel A IV 1.3.4 des LEP normierte Vorhalteprinzip zu beachten, wonach vor allem in dünner besiedelten Teilräumen die Infrastruktur auch dann bereitgehalten werden soll, wenn ihre Auslastung nicht in vollem Umfang gesichert ist.
Um bei der Bestimmung zusätzlicher Kleinzentren auch künftig einen landesweit einheitlichen Maßstab zu gewährleisten, sollen sich die regionalen Planungsverbände laut Begründung zu LEP A IV 1.4.2.1 an den nachstehenden Kriterien als Richtschnur orientieren. Wesentliche Abweichungen können nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht kommen.

Auswahlkriterien für Kleinzentren
Kriterien Schwellenwerte Mindestwerte
Einzelhandelsumsatz 1985 9 Mio. DM 7 Mio. DM
Nichtlandwirtschaftliche Arbeitsplätze 1987 900 700
Zentralörtliche Einrichtungen
(Anzahl gesamt: 14, vgl. Ziel LEP A IV 1.4 1)
13
12
Richtwert für die Einwohner im Nahbereich 5.000 EW.

Als zusätzliche Kleinzentren werden nach diesen vereinfachten Kriterien entsprechend den Vorgaben des LEP grundsätzlich die Gemeinden bestimmt, die bei den Auswahlkriterien “Einzelhandelsumsatz 1985”, “nichtlandwirtschaftliche Arbeitsplätze 1987” und “zentralörtliche Einrichtungen” entweder zwei Schwellenwerte oder drei Mindestwerte erreichen und deren Nahbereich rd. 5.000 Einwohner als Richtwert umfasst oder erwarten lässt. Um die Sonderentwicklung vieler Gemeinden in der Region nach der Grenzöffnung berücksichtigen zu können, wurden bei den Entscheidungen außerdem möglichst aktualisierte Werte des Einzelhandelsumsatzes und der nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätze herangezogen und Sonderfunktionen einzelner Gemeinden berücksichtigt.
Erhöhte Anforderungen bezüglich einer deutlichen Überschreitung aller Schwellenwerte werden nach LEP A IV 1.4.2.3 an die Gemeinden gestellt, die in Stadt- und Umlandbereichen außerhalb der großen Verdichtungsräume oder in unmittelbarer Nachbarschaft zu Mittelzentren liegen. Benachbarte Gemeinden werden nur dann gemeinsam als Kleinzentrum bestimmt, wenn zwei Siedlungseinheiten mit vergleichbarer zentralörtlicher Bedeutung bestehen, die als einheitlicher Versorgungs- und Siedlungskern zu betrachten sind oder als solche entwickelt werden sollen und zwischen denen ein baulicher Zusammenhang gegeben oder zu erwarten ist (LEP A IV 1.4.2.2).
Kleinzentren, die im Sinne von LEP A IV 1.4.3 bevorzugt entwickelt werden sollen, werden vom Regionalen Planungsverband als solche bestimmt, wenn sie zur flächendeckenden wohnortnahen Grundversorgung in noch unterversorgten Räumen der Planungsregion erforderlich sind, aber ihrer Ausstattung nach den heutigen Anforderungen bezüglich der vorgenannten Auswahlkriterien für Kleinzentren noch nicht genügen. Diese Kleinzentren sind in Karte 1 “Raumstruktur” (Zweite Änderung) entsprechend gekennzeichnet.

Begründung Begründung

Ausbau der zentralen Orte

Die zentralen Orte sollen in allen Teilräumen der Region so entwickelt und ausgebaut werden, dass sie in ihrem Verflechtungsbereich die ihrer Zentralitätsstufe entsprechenden Versorgungsaufgaben zur Deckung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedarfs nachhaltig erfüllen können.

Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen erfordern in allen Teilräumen eine quantitativ und qualitativ ausreichende Versorgung mit Gütern, Diensten und Arbeitsplätzen in zumutbarer Entfernung. Leistungsfähige Einrichtungen können aus organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Gründen häufig nicht in jeder Gemeinde vorhanden sein. Sie werden daher gebündelt in den zentralen Orten unterschiedlicher Größe und Funktion bereitgestellt. Das relativ dichte Netz der zentralen Orte in der Region ist bisher nicht in allen Bereichen vollständig ausgebaut. Soweit die Ausstattung mit Versorgungseinrichtungen gegenwärtig nicht vollständig ist, bedarf es einzelner Verbesserungen und Erweiterungen, vor allem in den bevölkerungsschwachen Nahbereichen sowie in den gut ausgestatteten Zentren mit zurückgehender Bevölkerung, zunehmend der Sicherung der Versorgungsinfrastruktur durch eine höhere Auslastung und der Erhaltung der Arbeitsplätze.

Die Ziele zum Ausbau berücksichtigen die jeweiligen Versorgungsaufgaben und die vorhandene Ausstattung der zentralen Orte. Sie beziehen sich auf die überörtlichen Versorgungsfunktionen entsprechend der unterschiedlichen Größe und Einstufung und umfassen die durch das LEP vorgegebenen Kriterien:

– Ausstattung mit zentralitätstypischen Einrichtungen
– Handelszentralität
– Arbeitsplatzzentralität

Nach dem LEP sollen die zentralen Orte über bestimmte zentralörtliche Einrichtungen der jeweiligen Zentralitätsstufe verfügen. Die Ziele zur Versorgungsinfrastruktur enthalten daher die Forderung nach ihrer Erweiterung, wenn einzelne Einrichtungen nicht vorhanden sind, oder nach einer Verbesserung, wenn sie nicht in dem vom LEP vorgegebenen, ausreichendem Umfang vorhanden sind. Die Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen aufgrund anderer überfachlicher oder fachlicher Ziele bleibt davon unberührt.
Zur langfristigen Erhaltung der zentralörtlichen Versorgungseinrichtungen ist eine ausreichende Auslastung notwendig. Das LEP gibt deshalb für Kleinzentren eine Richtgröße von 5.000 Einwohnern im Nahbereich vor. Die Bereitstellung der qualifizierten Grundversorgung in Unterzentren geht von einem Richtwert von 10.000 Einwohnern im Nahbereich aus. Die Sicherung der Versorgungsinfrastruktur stellt in den zentralen Orten, deren Nahbereiche unter den Richtwerten liegen, eine wesentliche Aufgabe dar. Hier ist die Erhaltung, soweit möglich, die Erhöhung der Einwohnerzahl im Nahbereich durch geeignete Maßnahmen, wie Baulandausweisung, Ansiedlung von Betrieben oder Einrichtungen, notwendig. Zur Auslastung bietet sich daneben eine Mitbenutzung durch die Einwohner benachbarter Nahbereiche oder im Rahmen des Fremdenverkehrs an.

Der Beurteilung der Handels- und Arbeitsplatzzentralität liegen die im LEP genannten Kriterien “Einzelhandelsumsatz” und “nichtlandwirtschaftliche Arbeitsplätze”, umgerechnet auf aktuelle Werte, zugrunde. Bei den in den Ausbauzielen in diesem Zusammenhang genannten Gemeinden bestehen Defizite gegenüber den Schwellenwerten des LEP oder den Regionsdurchschnitten der zentralen Orte gleicher Stufe, die innerhalb des Nahbereichs nicht ausgeglichen werden können. Die angestrebte Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze ist dabei keinesfalls zwingend mit einer weiteren Verringerung knapper landwirtschaftlicher Nutzflächen verbunden.

Begründung Begründung

2.1 Kleinzentren | 2.1.1

Die Kleinzentren Berg, Betzenstein, Feilitzsch/Trogen, Lichtenberg, Neudrossenfeld, Presseck, Sparneck und Tröstau sollen im Versorgungs- und Siedlungskern in ihrer Grundversorgungsfunktion für den Nahbereich bevorzugt entwickelt werden. Insbesondere sollen angestrebt werden:

in Berg
– die Sicherung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels

in Betzenstein
– die Sicherung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

in Feilitzsch/Trogen
– die Erweiterung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

in Lichtenberg
– die Sicherung, Verbesserung und Erweiterung der Versorgungsinfrastruktur
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

in Neudrossenfeld
– die Sicherung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

in Presseck
– die Sicherung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

in Sparneck
– die Sicherung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

in Tröstau
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

Die im Ziel genannten Kleinzentren sollen vor allem in den mit Grundversorgungseinrichtungen noch unterversorgten Teilräumen der Region eine flächendeckende, wohnortnahe Grundversorgung gewährleisten und dazu beitragen, die Bevölkerung in den meist dünn besiedelten, teilweise abwanderungsgefährdeten Räumen zu halten. Ihre Ausstattung mit zentralitätstypischen Einrichtungen und Arbeitsplätzen reicht, gemessen an den geltenden Kriterien zur Einstufung als Kleinzentrum, zur Erfüllung dieser Versorgungsaufgaben bisher nicht aus. Dennoch sind diese Kleinzentren aufgrund ihrer Lage im Raum, der Größe ihrer Einzugsbereiche oder ihrer Fremdenverkehrsfunktion weiterhin als Zentren der Grundversorgung erforderlich. Der vollständigen Ausstattung dieser Kleinzentren und der Sicherung ihrer Versorgungsfunktion kommt daher zur Erhaltung der Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten und zur Steigerung der Attraktivität des ländlichen Raumes besondere Bedeutung zu. Vor allem in den Nahbereichen Berg, Betzenstein, Lichtenberg, Neudrossenfeld und Presseck kann die gegenwärtige Einwohnerzahl langfristig keine entsprechende Auslastung der kleinzentralen Grundversorgungseinrichtungen gewährleisten. Deshalb muss besonders dort die Versorgungsinfrastruktur auch auf Dauer gesichert werden. Nach den im LEP aufgezeigten Möglichkeiten sollen sie bevorzugt entwickelt werden.

Von den kleinzentralen Soll-Einrichtungen, bei deren Vorhandensein laut LEP die Grundversorgung als gegeben angesehen werden kann, sind in den Versorgungs- und Siedlungskernen Berg, Betzenstein, Feilitzsch/Trogen, Presseck und Sparneck unabhängig von der kassen(zahn)ärztlichen Bedarfsplanung jeweils der zweite Allgemeinarzt und Zahnarzt, in Neudrossenfeld ein zweiter Zahnarzt, in Lichtenberg beide nicht vorhanden. Ein zweiter Allgemeinarzt fehlt in Lichtenberg. Mit einer Apotheke sind noch nicht ausgestattet Berg, Feilitzsch/Trogen und Lichtenberg. Eine öffentliche Bücherei fehlt in Feilitzsch/Trogen und Sparneck, ein Gasthof mit Übernachtungsmöglichkeiten in Feilitzsch/Trogen. Als einzige zentrale Orte der Region verfügen der Markt Sparneck und die Stadt Lichtenberg über keine eigene Grundschule. Mit zwei Grund- und Teilhauptschulen in Zell und Weißdorf und einer Beschulung durch Grundschulklassen in Sparneck ist der Nahbereich Sparneck jedoch ausreichend versorgt. Ebenso ausreichend versorgt ist der Nahbereich Lichtenberg durch die Grund- und Hauptschule Bad Steben mit einer Beschulung durch Grundschulklassen in Lichtenberg. Die Schüler von Issigau werden in der Grund- und Hauptschule Naila unterrichtet.

Verbesserungen der weit unter dem Durchschnitt der Kleinzentren in der Region liegenden Handelszentralität sind in allen bevorzugt zu entwickelnden Kleinzentren erforderlich.

Der vom LEP vorgegebene Mindestwert der nichtlandwirtschaftlich Beschäftigten wird in den Versorgungs- und Siedlungskernen der Kleinzentren mit Ausnahme von Berg, Neudrossenfeld und Sparneck nicht erreicht. Die Ausstattung mit nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen liegt mit Ausnahme von Berg dabei auch weit unter dem Durchschnitt der Kleinzentren in der Region. Die deshalb angestrebte Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze in diesen Kleinzentren muss dabei keinesfalls dort mit einer weiteren Verringerung knapper landwirtschaftlicher Nutzflächen verbunden sein.

Begründung Begründung

2.1.2

Die Kleinzentren Bischofsgrün, Eckersdorf, Geroldsgrün, Himmelkron, Kasendorf, Konradsreuth, Marktleugast, Mistelgau/Glashütten, Pottenstein, Regnitzlosau, Röslau, Schauenstein, Schirnding/Hohenberg a.d.Eger, Schönwald, Speichersdorf, Stammbach, Thiersheim, Untersteinach und Waischenfeld sollen im Versorgungs- und Siedlungskern in ihrer Grundversorgungsfunktion für den Nahbereich gesichert und bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden. Insbesondere sollen angestrebt werden: Insbesondere sollen angestrebt werden:

in Bischofsgrün
– die Sicherung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

in Geroldsgrün
– die Sicherung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Stärkung der Versorgungsinfrastruktur des Einzelhandels

in Himmelkron
– die Sicherung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur

in Kasendorf
– die Sicherung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

in Konradsreuth
– die Sicherung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur

in Marktleugast
– die Erhaltung und Weiterentwicklung des erreichten zentralörtlichen Ausbaustandes

in Mistelgau/Glashütten
– die Erweiterung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

in Pottenstein
– die Erhaltung und Weiterentwicklung des erreichten zentralörtlichen Ausbaustands

in Regnitzlosau
– die Sicherung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

in Röslau
– die Sicherung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

in Schauenstein
– die Sicherung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

in Schirnding/Hohenberg a.d.Eger
– die Sicherung der Versorgungsinfrastruktur
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels

in Schönwald
– die Erhaltung und Weiterentwicklung des erreichten zentralörtlichen Ausbaustands

in Speichersdorf
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels

in Stammbach
– die Sicherung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

in Thiersheim
– die Sicherung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

in Untersteinach
– die Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

in Waischenfeld
– die Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze

Die im Ziel genannten Kleinzentren erfüllen zwar die für die Einstufung erforderlichen Kriterien, verfügen aber nicht über alle Soll-Einrichtungen oder weisen in Teilbereichen Schwächen auf. Zur dauernden Gewährleistung der Grundversorgungsfunktion ist die Erweiterung vorhandener Einrichtungen, ihre Verbesserung oder die Sicherung des insgesamt erreichten Ausbaustands notwendig. Gemessen an den Zielvorgaben des LEP für Kleinzentren und unabhängig von der kassen(zahn)ärztlichen Bedarfsplanung fehlen an kleinzentralen Soll-Einrichtungen in Mistelgau/Glashütten und Regnitzlosau öffentliche Büchereien, in Kasendorf, Mistelgau/Glashütten, Regnitzlosau, Schauenstein, Thiersheim und Waischenfeld der jeweils zweite Allgemeinarzt und Zahnarzt, in Bischofsgrün, Geroldsgrün, Himmelkron, Röslau, Stammbach und Untersteinach der zweite Zahnarzt, in Konradsreuth der zweite Allgemeinarzt.

In den Nahbereichen Bischofsgrün, Geroldsgrün, Himmelkron, Kasendorf, Konradsreuth, Regnitzlosau, Röslau, Schauenstein, Schirnding/Hohenberg a.d. Eger und Stammbach kann die gegenwärtige Einwohnerzahl langfristig keine entsprechende Auslastung der Grundversorgungseinrichtungen gewährleisten. Die Versorgungsinfrastruktur muss deshalb dort auf Dauer gesichert werden.

Die Kleinzentren Geroldsgrün, Kasendorf, Regnitzlosau, Röslau, Schauenstein, Schirnding/Hohenberg a.d. Eger, Speichersdorf, Stammbach, Thiersheim und Waischenfeld sind, am aktuellen Schwellenwert Einzelhandelsumsatz für Kleinzentren gemessen, nicht ausreichend mit Einzelhandelsleistungen versorgt. Der Ausbau der Versorgungsstruktur des Einzelhandels ist deshalb zunächst zur Stärkung der Versorgungsfunktion der Kleinzentren unabhängig von der Versorgungssituation in benachbarten zentralen Orten erforderlich. Der erforderliche Ausbau des Einzelhandels am Versorgungs- und Siedlungskern trägt dabei in Waischenfeld auch zur Erhöhung der Fremdenverkehrsattraktivität bei.

Der Schwellenwert von 900 nichtlandwirtschaftlich Beschäftigten am Versorgungs- und Siedlungskern wird in Bischofsgrün, Regnitzlosau, Schauenstein, Untersteinach und Waischenfeld nicht erreicht. Die regional unterdurchschnittliche Ausstattung mit Arbeitsplätzen kann in Bischofsgrün, Eckersdorf, Kasendorf, Mistelgau/Glashütten, Regnitzlosau, Röslau, Schauenstein, Stammbach, Thiersheim, Untersteinach und Waischenfeld auch durch weitere Arbeitsplatzstandorte im Nahbereich und durch überdurchschnittlich gut ausgestattete Nachbarzentren in zumutbarer Entfernung nicht ausgeglichen werden. In diesen Kleinzentren sind deshalb weitere Arbeitsplätze besonders notwendig. Bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze wird vor allem in den Naturparken und Fremdenverkehrsgebieten darauf zu achten sein, dass sie Umwelt und Fremdenverkehr nicht unzumutbar beeinträchtigen. Die angestrebte Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze muss dabei aber keinesfalls mit einer weiteren Verringerung knapper landwirtschaftlicher Nutzflächen verbunden sein.

Begründung Begründung

2.1.3

Die Kleinzentren Bad Steben, Creußen, Gefrees und Oberkotzau sollen in ihrer Grundversorgungsfunktion sowie in der qualifizierten Grundversorgung für den Nahbereich gestärkt und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Insbesondere sollen angestrebt werden:

in Bad Steben
– die Sicherung und weitere Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur

in Creußen
– die Erweiterung der Versorgungsinfrastruktur

in Gefrees
– die Weiterentwicklung des erreichten zentralörtlichen Ausbaustands

in Oberkotzau
– die Weiterentwicklung des erreichten zentralörtlichen Ausbaustands

Mit 4.000 bis 7.000 Einwohnern im Nahbereich und Beschäftigtenzahlen, die den Zahlen bestehender Unterzentren in der Region entsprechen, heben sich Bad Steben, Creußen, Gefrees und Oberkotzau von den übrigen Kleinzentren in der Region ab. Sie sind nach Größe, Ausstattung und Funktion weitgehend mit Unterzentren vergleichbar. Ihre Weiterentwicklung zu Zentren der qualifizierten Grundversorgung soll daher angestrebt werden. Deutlich über dem Schwellenwert liegende Einzelhandelsumsätze in Bad Steben, Creußen, Gefrees und Oberkotzau untermauern dies ebenso wie eine weitgehend vollständige Ausstattung mit Einrichtungen der qualifizierten Grundversorgung und eine zusätzliche, teilweise Ausstattung mit Einrichtungen des gehobenen Bedarfs wie Realschulen, Dreifachsporthallen oder Altenheimen. Unter dem Blickwinkel der Entwicklung zu Unterzentren sind neben der weiteren Verbesserung der Grundversorgung vor allem in Creußen (fehlender Gasthof mit Übernachtungsmöglichkeit) und der Sicherung der umfassenden Grundversorgungseinrichtungen in Bad Steben angesichts des bevölkerungsschwachen Nahbereichs vor allem die Weiterentwicklung des erreichten zentralörtlichen Ausbaustands von Bedeutung. Dies kann durch eine weitere Ausstattung mit einzelnen Einrichtungen der qualifizierten Grundversorgungsinfrastruktur erreicht werden.

Begründung Begründung

2.2 Unterzentren / Mögliche Mittelzentren

Zu 2.2.1 bis 2.2.5

Unterzentren bieten durch ihr größeres und vielfältigeres Angebot an zentralörtlichen Einrichtungen und Arbeitsplätzen eine qualifizierte Grundversorgung für ihren Nahbereich, teilweise auch für die Nahbereiche benachbarter Kleinzentren. Entsprechend ihrer unterschiedlichen Schwerpunktbildung und Größe bestehen erhebliche Ausstattungsunterschiede, die neben der in Arzberg, Hollfeld, Schwarzenbach a. d. Saale und Stadtsteinach notwendigen Sicherung der bisherigen Versorgungsfunktion in allen Unterzentren der Region auch einen weiteren Ausbau erfordern.

Besondere Bedeutung und Vorrang kommen dabei der Entwicklung des jeweils mehr als 25 km von den benachbarten Mittelzentren Forchheim, Lichtenfels, dem möglichen Oberzentrum Kulmbach und den Oberzentren Bayreuth und Bamberg entfernten möglichen Mittelzentrums Hollfeld zu.

Die Soll-Einrichtungen des Landesentwicklungsprogramms 1984 sind bisher nur im Unterzentrum Arzberg vollständig vorhanden. Die Büchereien in den Nahbereichen Schwarzenbach a. d. Saale und Stadtsteinach verfügen ebenfalls über umfangreiche Bestände, während im Nahbereich Bad Berneck i. Fichtelgebirge die Versorgung bisher erheblich unter dem Durchschnitt liegt und im möglichen Mittelzentrum Hollfeld im Zuge der laufenden Sanierung des Witthauerhauses eine Bücherei eingerichtet werden soll.
Für die langfristig vorgesehene Errichtung eines Freibads in Bad Berneck i. Fichtelgebirge sieht der Flächennutzungsplan einen Standort vor; im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan Hollfeld sind alternativ Ersatzstandorte für das bestehende Freibad aufgeführt. An unterzentralen Kann-Einrichtungen sind in Hollfeld und Stadtsteinach Schulen vorhanden, die eine weiterführende Bildung vermitteln, in Schwarzenbach a. d. Saale auch eine Sondervolksschule. Außer in Arzberg bestehen Hallenbäder in allen Unterzentren der Region. Über Dreifachsporthallen verfügt das Unterzentrum Arzberg und das mögliche Mittelzentrum Hollfeld. Altenheime sind in Arzberg, Bad Berneck i. Fichtelgebirge und in Hollfeld vorhanden.

In Arzberg, Hollfeld, Schwarzenbach a. d. Saale und Stadtsteinach muss die Versorgungsinfrastruktur auf Dauer gesichert werden, da die unter 10000 liegende Einwohnerzahl im Nahbereich langfristig eine ausreichende Auslastung nicht gewährleistet, auch wenn in einzelnen Unterzentren die Einrichtungen durch Gäste und Besucher mitgenutzt werden.

In Hollfeld und Stadtsteinach wurden 1968 die nach dem Landesentwicklungsprogramm erforderlichen 7,5 Mio. DM Einzelhandelsumsatz in Ladengeschäften nicht erreicht. Auch nach neueren Zahlen unterschreitet das Unterzentrum Stadtsteinach weiterhin diesen Schwellenwert, während in Hollfeld seither eine erhebliche Umsatzsteigerung erfolgt ist. Dennoch liegen die Umsätze weiterhin absolut und pro Einwohner unter dem Durchschnitt der Unterzentren in der Region. Ein weiterer Ausbau wird auch erforderlich, da in Hollfeld nicht ausreichend auf weitere Einkaufsmöglichkeiten benachbarter zentraler Orte zurückgegriffen werden kann und in Stadtsteinach – trotz teilweiser Anrechnung von Werten des möglichen Oberzentrums Kulmbach – keine ausreichende Versorgung besteht. In beiden Zentren trägt der Ausbau des Dienstleistungsangebots im Einzelhandel auch zur Erhöhung der Fremdenverkehrsattraktivität bei.

Auch bei den Berufseinpendlern und den Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe erreichten und erreichen Hollfeld und Stadtsteinach die geforderten Schwellenwerte von 800 bzw. 900 nicht. Ein Ausgleich durch besser ausgestattete benachbarte zentrale Orte in zumutbarer Entfernung oder weitere Arbeitsplätze im Nahbereich ist in Hollfeld nicht, in Stadtsteinach nur zum Teil möglich. In beiden Zentren werden deshalb vor allem weitere Arbeitsplätze im Handel und im verarbeitenden Gewerbe angestrebt.

Das insgesamt gut mit nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen ausgestattete Unterzentrum Schwarzenbach a. d. Saale weist absolut und einwohnerbezogen nur unterdurchschnittlich viele Arbeitsplätze im Handwerk auf. Weitere Arbeitsplätze werden deshalb vor allem in diesem Bereich angestrebt. Die starke Konzentration der Beschäftigungsmöglichkeiten auf wenige dominierende Branchen ist besonders in Arzberg, Hollfeld und Stadtsteinach stark ausgeprägt. Bei strukturellen und konjunkturellen Veränderungen kann dies zu erheblichen Beschäftigungsproblemen führen. Während in Arzberg und in Stadtsteinach in zumutbarer Entfernung ausreichend Alternativen bestehen, ist dies in Hollfeld nicht der Fall. Zwar sind im Nahbereich acht Branchen vertreten, die dominierenden Wirtschaftsbereiche Bau und Ausbau sowie Holz, die beide stark von der Konjunktur in der Bauwirtschaft abhängig sind, verfügen aber über zwei Drittel der Arbeitsplätze, so dass eine Erweiterung der Branchenstruktur langfristig wünschenswert erscheint.

Die Entlastung der Versorgungs- und Siedlungskerne von Schwarzenbach a. d. Saale und von Stadtsteinach ist im Bundesfernstraßenbedarfsplan vorgesehen. Die Ortsumgehungen werden zur weiteren Entlastung und funktionalen Verbesserung der Ortskerne beitragen.

Trotz der durch die Grenzöffnung 1989 mit verursachten strukturellen Veränderungen in der Porzellanindustrie und dem damit verbundenen Rückgang an Arbeitsplätzen im vorwiegend industriell geprägten Arzberg, übertrifft die Stadt weiterhin deutlich die Einstufungskriterien für Unterzentren. Mit 2.994 nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen im vorwiegend industriell geprägten Arzberg, übertrifft die Stadt weiterhin deutlich die Einstufungskriterien für Unterzentren. Mit 2.994 nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen im Jahr 1987 übertraf Arzberg sogar den im LEP 1994 festgelegten Mindestwert “nichtlandwirtschaftliche Arbeitsplätze” für mögliche Mittelzentren und näherte sich mit 31,6 Mio. DM auch dem entsprechenden Mindestwert “Einzelhandelumsatz 1984”. Unter Berücksichtigung dessen, dass Arzberg vollständig über die unterzentralen Einrichtungen verfügt und einzelne zentralörtliche Einrichtungen von Mittelzentren wie Altenheim und Dreifachsporthalle vorhält, soll durch eine weitere Stärkung der unterzentralen Versorgungsaufgaben die Entwicklung des Unterzentrums Arzberg hin zum möglichen Mittelzentrum unterstützt werden. Dies um so mehr, als Arzberg, das einen Rückgang der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf 2.178 zum 30.06.1993 hinnehmen musste, im ländlichen Teilraum liegt, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll. Außerdem nimmt das Unterzentrum im Rahmen der Euregio Egrensis verschiedene länderübergreifende Funktionen in unmittelbarer Nähe zu CR wahr. Da mögliche Mittelzentren neben den Funktionen von Unterzentren einzelne Funktionen von Mittelzentren, insbesondere im Bildungswesen, bei der gesundheitlichen Versorgung, im Einzelhandel und bei der Bereitstellung von Arbeitsplätzen wahrnehmen sollen, soll Arzberg vor allem in den Bereichen, wo ein Nachholbedarf besteht, unterstützt werden. Damit die zentralörtliche Versorgungsfunktion Arzbergs und ihre Entwicklung hin zum möglichen Mittelzentrum im Osten des Mittelbereichs Marktredwitz/Wunsiedel voll zum Tragen kommen kann, wäre allerdings die Verbesserung des bislang unzureichenden ÖPNV sowohl auf der Schiene, als auch auf der Straße erforderlich. Außerdem kann eine Entlastung der Innenstadt vom grenznahen Durchgangsverkehr die Bedeutung der Stadt als Versorgungsschwerpunkt stärken.

Begründung Begründung

2.2.2

Das Unterzentrum Bad Berneck i. Fichtelgebirge soll in seinen unterzentralen Versorgungsaufgaben für den Nordosten des Mittelbereichs Bayreuth und für Teile des Mittelbereichs Kulmbach* gestärkt werden.

Insbesondere sollen angestrebt werden:
– die Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur im Kultur- und Bildungswesen und ihre Erweiterung im Sport.

Begründung Begründung

2.2.3

Das mögliche Mittelzentrum Hollfeld soll in seinen unterzentralen Versorgungsaufgaben für den Westen des Mittelbereichs Bayreuth sowie für kleinere Teile der angrenzenden Mittelbereiche Bamberg und Kulmbach vorrangig entwickelt und gesichert werden.

Insbesondere sollen angestrebt werden:
– die Sicherung der Versorgungsinfrastruktur sowie ihre Erweiterung und Verbesserung im Kultur- und Bildungswesen einschließlich des Sports,
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels,
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze im Versorgungs- und Siedlungskern, vor allem im Handel und im verarbeitenden Gewerbe,
– die Erweiterung der Branchenstruktur im verarbeitenden Gewerbe,
– die Verbesserung der Erreichbarkeit des zentralen Ortes mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Begründung Begründung

2.2.4

Das Unterzentrum Schwarzenbach a. d. Saale soll in seinen unterzentralen Versorgungsaufgaben gestärkt und weiter ausgebaut werden.

Insbesondere sollen angestrebt werden:
– die Sicherung der Versorgungsinfrastruktur sowie ihre Erweiterung und Verbesserung im Kultur- und Bildungswesen einschließlich des Sports,
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze im Versorgungs- und Siedlungskern, vor allem im Handwerk,
– die Entlastung des Versorgungs- und Siedlungskerns vom Durchgangsverkehr.

Begründung Begründung

2.2.5

Das Unterzentrum Stadtsteinach soll in seinen unterzentralen Versorgungsaufgaben für den Nordosten des Mittelbereichs Kulmbach entwickelt und gesichert werden.

Insbesondere sollen angestrebt werden:
– die Sicherung der Versorgungsinfrastruktur sowie ihre Erweiterung und erbesserung im Kultur- und Bildungswesen,
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels,
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze im Versorgungs- und iedlungskern, vor allem im Handel und im verarbeitenden Gewerbe,
– die Entlastung des Versorgungs- und Siedlungskerns vom Durchgangsverkehr.

Begründung Begründung

2.3 Mögliche Mittelzentren/Mittelzentren

Zu 2.3.1 bis 2.3.3

Die vollständig mit unterzentralen Soll-Einrichtungen und weitgehend auch mit mittelzentralen bis 2.3.3 Einrichtungen ausgestatteten möglichen Mittelzentren nehmen über die qualifizierte Grundversorgung ihrer Nahbereiche hinaus in Teilbereichen auch mittelzentrale Versorgungsaufgaben für den Mittelbereich Münchberg und für Teile des Mittelbereichs Hof wahr.

Mit weiterführenden Schulen und Hallenbädern sind in allen zwei möglichen Mittelzentren auch unterzentrale Kann-Einrichtungen vorhanden, darüber hinaus im Mittelzentrum Naila eine Sondervolksschule, in Naila und Rehau Dreifachturnhallen und in Helmbrechts und Rehau Altenheime. An mittelzentralen Soll- und Kann-Einrichtungen sind zu nennen:
Realschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und freie Berufe in den möglichen Mittelzentren und im Mittelzentrum Naila; in Naila ein Gymnasium, Einrichtungen für größere kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen, Gebietsärzte, ein Krankenhaus der I. Versorgungsstufe, größere Park- oder Grünanlagen und berufliche Schulen; in Rehau eine Leichtathletikanlage mit 400-m-Bahn, Einrichtungen für größere kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen, Gebietsärzte, ein Krankenhaus der Ergänzungsversorgung, größere Park- oder Grünanlagen und die Außenstelle der Berufsschule Naila.

Zur Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur wird darüber hinaus in Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan langfristig in Helmbrechts ein Neubau für das Freibad für notwendig gehalten. Das Spektrum der Gebietsärzte soll nach dem Kassenärztlichen Bedarfsplan um einen Augenarzt in Rehau erweitert werden. Für Naila bestehen auch Überlegungen zur Errichtung eines Altenheims, in Heimbrechts ist die Angliederung einer Pflegestation an ein Altenheim vorgesehen.

Die Einzelhandelsumsätze in Naila und Rehau liegen zwar deutlich über denen der Unterzentren in der Region, unterscheiden sich aber erheblich von den Umsätzen der Mittelzentren. Sie liegen in Rehau absolut und je Einwohner des Nahbereichs erheblich unter dem Durchschnitt der möglichen Mittelzentren, während in Naila ein weiterer Ausbau vor allem auch zur Verbesserung der Versorgung benachbarter Nahbereiche notwendig ist.

Unterdurchschnittliche Beschäftigtenzahlen deuten in Helmbrechts auf eine nicht ausreichende Ausstattung mit nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen, vor allem im Handwerk und im verarbeitenden Gewerbe hin. Unterdurchschnittliche Betriebs- und Beschäftigtenzahlen im Handel in Naila und im Handwerk in Rehau, die auch durch benachbarte zentrale Orte nicht ausgeglichen werden können, lassen Verbesserungen in diesen Bereichen wünschenswert erscheinen.
Da im Nahbereich Helmbrechts und in den angrenzenden Nahbereichen nur eine Industriebranche dominiert, kann dies bei strukturellen und konjunkturellen Veränderungen erhebliche Beschäftigungsprobleme mit sich bringen. In zumutbarer Entfernung sind auch keine ausreichenden Alternativen verfügbar. Deshalb müssen Möglichkeiten zur Erweiterung der Branchenstruktur künftig verstärkt genutzt werden.

Begründung Begründung

2.2.1

Das Unterzentrum Arzberg soll in seinen unterzentralen Versorgungsaufgaben für den Osten des Mittelbereichs Marktredwitz/Wunsiedel gestärkt und in seiner Arbeitsplatzzentralität gesichert werden. Insbesondere sollen angestrebt werden:

– die Sicherung und Weiterentwicklung des zentralörtlichen Ausbaustands,
– die Sicherung der Versorgungsinfrastruktur im Kultur- und Bildungsbereich und ihrer rweiterung im Sport,
– Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels,
– Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze, vor allem im ienstleistungssektor, im Handel und im verarbeitenden Gewerbe,
– die Erweiterung der Branchenstruktur im verarbeitenden Gewerbe,
– die Verbesserung der Erreichbarkeit des zentralen Ortes mit öffentlichen erkehrsmitteln und die Entlastung des Versorgungs- und Siedlungskerns vom urchgangsverkehr.

Begründung Begründung

2.3.1

Das mögliche Mittelzentrum Helmbrechts soll in Abstimmung mit dem Mittelzentrum Münchberg in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben gestärkt werden.

Insbesondere sollen angestrebt werden:
– die Erweiterung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur im Kultur- und ildungswesen einschließlich des Sports,
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze im Versorgungs- und iedlungskern, vor allem im Handwerk und im verarbeitenden Gewerbe,
– die Erweiterung der Branchenstruktur im verarbeitenden Gewerbe.

Begründung Begründung

2.3.2

Das Mittelzentrum Naila soll in Abstimmung mit dem Mittelzentrum Hof in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben gestärkt werden.

Insbesondere sollen angestrebt werden:
– die Sicherung der Versorgungsinfrastruktur sowie ihre Erweiterung und erbesserung im Sozial- und Gesundheitswesen und im Kultur- und Bildungswesen,
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels,
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze im Versorgungs- und iedlungskern, vor allem im Handel.

Begründung Begründung

2.3.3

Das mögliche Mittelzentrum Rehau soll in Abstimmung mit dem Oberzentrum Hof in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben für den Osten des Mittelbereichs Hof gestärkt werden.

Insbesondere sollen angestrebt werden:
– die Erweiterung der Versorgungsinfrastruktur im Gesundheitswesen und ihre erbesserung im Kultur- und Bildungswesen,
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels,
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze im Versorgungs- und Siedlungskern, vor allem im Handwerk.

Begründung Begründung

2.4 Mittelzentren/Mögliche Oberzentren

Über ihren nahbereich hinaus versorgen Mittelzentren die Bevölkerung ihres Mittelbereichs mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs und stellen in Quantität und Qualität gehobenes Arbeitsplatzangebot zur Verfügung.
Die Schwellenwerte des Landesentwicklungsprogramms 1984 werden von den meisten Mittelzentren vollständig erreicht bzw. erheblich überschritten. Lediglich in Münchberg und Pegnitz liegt die Zahl der Berufseinpendler mit 2088 bzw. 2490 unter dem Schwellenwert von 2500.

Gemess am Landesdurchschnitt sind die Mittelzentren in der Region relativ gut ausgestattet. Sie weisen aber untereinander teilweise erhebliche Unterschiede und insbesondere auf dem Arbeitsmarkt Defizite auf, deren Abbau zur Erhaltung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen notwerndig ist.

Begründung Begründung

2.4.1

Das mögliche Oberzentrum Kulmbach soll in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben gestärkt werden.

Insbesondere sollen angestrebt werden:
– die weitere Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur im Gesundheitswesen,
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels,
– die Verbesserung der Erreichbarkeit des möglichen Oberzentrums mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
– die Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Mängel.

Im vollständig mit mittelzentralen Soll-Einrichtungen und einzelnen oberzentralen Einrichtungen ausgestatteten möglichen Oberzentrum Kulmbach soll die Zentralität durch die Ansiedlung der nach dem Kassenärztlichen Bedarfsplan erforderlichen weiteren Gebietsärzte gestärkt werden. Nach Marktredwitz/Wunsiedel werden in Kulmbach zwar die höchsten Einzelhandelsumsätze in den möglichen Oberzentren und Mittelzentren der Region getätigt, gemessen an der Einwohnerzahl des zu versorgenden Nahbereichs und des Mittelbereichs ergeben sich jedoch nur unterdurchschnittliche Umsätze, so dass eine weitere Verbesserung der Handelszentralität angestrebt wird. Der nach dem Nahverkehrsgutachten erforderliche zentrale Omnibusbahnhof verbessert die Erreichbarkeit.
Nach Abschluss umfangreicher Voruntersuchungen wurde in Kulmbach ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und mit der Sanierung begonnen. Die Bestimmung eines weiteren Sanierungsgebietes ist vorgesehen.

Im Hinblick auf ihre Lage im Zonenrandgebiet sowie bestehende Arbeitsmarktschwächen durch Wirtschaftszweige mit Strukturproblemen halten Stadt und Landkreis Kulmbach den Ausbau des Dienstleistungsbereichs für erforderlich, auch wenn die Stadt im Vergleich zu den Mittelzentren der Region eine relativ hohe Dienstleistungsdichte aufweist. Eine Möglichkeit könnte die Verlegung von Behörden in das Zonenrandgebiet sein, für die Kulmbach wegen der vorhandenen Infrastruktur und seiner Standortgunst gute Voraussetzungen aufweist.

Begründung Begründung

2.4.2

Das mögliche Oberzentrum Marktredwitz/Wunsiedel soll in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben gestärkt werden.

Insbesondere sollen angestrebt werden:
– die Erweiterung und Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur im Kultur- und Bildungswesen und ihre Verbesserung im Sozialwesen,
– die Schaffung weiterer, insbesondere höher qualifizierter Arbeitsplätze im Versorgungs- und Siedlungskern, vor allem im verarbeitenden Gewerbe,
– die Verbesserung der Erreichbarkeit des möglichen Oberzentrums mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
– die Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Mängel.

Im möglichen Oberzentrum Marktredwitz/Wunsiedel sind die mittelzentralen Soll-Einrichtungen vollständig vorhanden. Mit der Errichtung eines Teilbereichs der überbetrieblichen Ausbildungsstätte für Steinmetze und Steinbildhauer sowie einer Fortbildungsstätte für Steinrestauratoren werden auch zahlreiche Kann-Einrichtungen vorhanden sein. Mit dem Fichtelgebirgsmuseum und dem Egerland-Museum sowie dem Krankenhaus der II. Versorgungsstufe bestehen darüber hinaus auch oberzentrale Soll-Einrichtungen.
Die Nahbereiche Marktredwitz und Wunsiedel weisen in der Region neben Bayreuth und Hof die meisten Betriebe und hinter Hof, Bayreuth und Kulmbach auch die mit Abstand höchste Beschäftigtenzahl im verarbeitenden Gewerbe auf. Gemessen an der Zahl der zu versorgenden Einwohner ergibt sich aber der niedrigste Versorgungsgrad unter den möglichen Oberzentren und Mittelzentren der Region. Nachdem in zumutbarer Entfernung auch durch benachbarte Zentren kein Ausgleich erfolgen kann, sind weitere Arbeitsplätze vor allem in diesem Bereich erforderlich. Unterdurchschnittliche Angestellten- und überdurchschnittliche Lohnanteile sowie relativ niedrige Durchschnittsverdienste zeigen, dass dabei gleichzeitig ein größerer Anteil höher qualifizierter Arbeitsplätze erforderlich ist. Die Qualifikationsstruktur des Arbeitsplatzangebots insgesamt muss auch deswegen verbessert werden, weil sich beim erreichten hohen Stand des weiterführenden Schulwesens die immer noch anhaltende Abwanderung der zunehmend besser ausgebildeten Schulabgänger nur verhindern lässt, wenn in zumutbarer Entfernung adäquate Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Möglichkeiten dafür wären die Bestimmung als Standort des Zentralen Mahngerichts und die Berücksichtigung bei der Verlagerung überörtlicher Behörden.
Die bereits gute Erreichbarkeit des möglichen Oberzentrums, das auch ein überregional bedeutsamer Eisenbahn- und Fernstraßenknotenpunkt ist, kann durch die im Nahverkehrsgutachten vorgeschlagene Errichtung eines zentralen Omnibusbahnhofs in Marktredwitz und die Verstärkung des Personennahverkehrs entsprechend den Ergebnissen des laufenden Modellversuchs weiter verbessert werden. Nach Abschluss vorbereitender Untersuchungen und Festlegung eines Sanierungsgebiets wurde in Marktredwitz mit der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz begonnen, in Wunsiedel wird eine Sanierung im Innenstadtbereich angestrebt.

Begründung Begründung

2.4.3

Das Mittelzentrum Münchberg soll in Abstimmung mit dem möglichen Mittelzentrum Helmbrechts in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben gestärkt werden.

Insbesondere sollen angestrebt werden:
– die Erweiterung der Versorgungsinfrastruktur im kulturellen Bereich und ihre Verbesserung im Kultur- und Bildungswesen sowie im Gesundheitswesen,
– die Schaffung weiterer, insbesondere höher qualifizierter Arbeitsplätze im Versorgungs- und Siedlungskern, vor allem im Handwerk und im verarbeitenden Gewerbe,
– die Erweiterung der Branchenstruktur im verarbeitenden Gewerbe.

Im Mittelzentrum Münchberg fehlen von den mittelzentralen Soll-Einrichtungen eine Realschule und eine Einrichtung für größere kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen. Die Errichtung einer Realschule wird nicht für erforderlich gehalten, da im Mittelbereich bereits im möglichen Mittelzentrum Helmbrechts und im Kleinzentrum Gefrees in relativ kurzer Entfernung zwei Realschulen bestehen und darüber hinaus in Münchberg mit einem Gymnasium und weiteren Schulen im beruflichen Bereich weiterführende Bildungsmöglichkeiten vorhanden sind. Zur weiteren Verbesserung der Versorgungsfunktion werden der vorgesehene Ausbau der beruflichen Schulen sowie die Ansiedlung des nach dem Kassenärztlichen Bedarfsplan erforderlichen weiteren Gebietsarztes beitragen.
Die Zahl der Betriebe und der Beschäftigten im Handwerk und im verarbeitenden Gewerbe erreicht in Münchberg nicht den Durchschnitt der Mittelzentren in der Region. Für die Einwohner im Nah- und im Mittelbereich stehen ebenfalls nur unterdurchschnittlich viele Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung. Ein Ausgleich ist auch durch die teilweise besser ausgestatteten benachbarten Zentren nicht möglich.
Unterdurchschnittliche Angestellten-, hohe Lohnanteile und die niedrigsten Durchschnittsverdienste aller Mittelzentren in der Region im verarbeitenden Gewerbe deuten darüber hinaus auch auf Schwächen in der Qualifikationsstruktur hin. Sie müssen im Interesse einer größeren Arbeitsplatzsicherheit langfristig ebenso abgebaut werden, wie der mit über 75 Prozent außerordentlich hohe Anteil der Arbeitsplätze in einer lndustriebranche an den Arbeitsplätzen in Industrie und verarbeitendem Gewerbe insgesamt.

Begründung Begründung

2.4.4

Das Mittelzentrum Pegnitz soll in seiner Eigenständigkeit gegenüber dem großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen und in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben gestärkt werden.

Insbesondere sollen angestrebt werden:
– die Erweiterung der Versorgungsinfrastruktur im Kultur- und Bildungswesen und ihre weitere Verbesserung im Gesundheitswesen,
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels,
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze im Versorgungs- und Siedlungskern.

Der Mittelbereich Pegnitz ist durch seine Lage und guten Verkehrsverbindungen mit seinem Arbeitsmarkt und seinen Versorgungsbeziehungen bereits stark mit dem benachbarten großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, vor allem mit dem Oberzentrum Nürnberg, verflochten. Daraus ergeben sich Probleme für eine eigenständige Entwicklung und die Erhaltung einer qualitativ guten Versorgungsinfrastruktur. Diese werden noch dadurch verstärkt, dass der Mittelbereich als einziger in der Region den für ein Mittelzentrum erforderlichen Verflechtungsbereich von mindestens 30000 Einwohnern gerade erreicht.
Die unter- und mittelzentralen Soll-Einrichtungen sind bis auf eine Jugendfreizeitstätte vorhanden, von den mittelzentralen Kann-Einrichtungen fehlen eine Sozialstation und eine überbetriebliche Ausbildungsstätte. Verbesserungen sind auch erforderlich im Büchereiwesen. Die im Vergleich zu den übrigen Mittelzentren niedrigen Handelsumsätze sowie unterdurchschnittliche Beschäftigungszahlen in allen Bereichen deuten auf Probleme des Arbeitsmarkts und der Handelszentralität hin. Die hohen Arbeitslosenquoten im Mittelbereich erfordern weitere Arbeitsplätze, wobei insbesondere Beschäftigungsmöglichkeiten angestrebt werden sollten, die zur Verbreiterung der vor allem durch den Maschinenbau geprägten Branchenstruktur beitragen können.

Begründung Begründung

2.4.5

Das Mittelzentrum Selb soll in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben gestärkt werden .

Insbesondere sollen angestrebt werden:
– die Sicherung der Versorgungsinfrastruktur und ihre Verbesserung im Kultur- und Bildungswesen und im Gesundheitswesen,
– die Stärkung der Versorgungsfunktion des Einzelhandels,
– die Schaffung weiterer, insbesondere qualifizierter Arbeitsplätze im Versorgungs- und Siedlungskern, vor allem im Handel und im Handwerk,
– die Erweiterung der Branchenstruktur im verarbeitenden Gewerbe,
– die Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Mängel,
– die Verbesserung der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Das Mittelzentrum Selb ist mit allen mittelzentralen Soll- und Kann-Einrichtungen ausgestattet, darüber hinaus auch mit einzelnen oberzentralen Einrichtungen, z. B. einem eigenen Theater. Die Sicherung des erreichten hohen Ausbaustands ist notwendig, da die Einwohnerzahl im Mittelbereich in absehbarer Zeit die erforderlichen 30000 unterschreiten wird.
Zur weiteren Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur werden künftig der angestrebte Ausbau des öffentlichen Büchereiwesens und die Neuerrichtung einer Sondervolksschule beitragen. Im Bereich des Gesundheitswesens sind Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen am Krankenhaus sowie Verbesserungen in der gebietsärztlichen Versorgung vorgesehen.
Unterdurchschnittliche Werte der Umsätze und der Beschäftigten je Einwohner zeigen Schwächen in der Ausstattung mit Handelsleistungen an. Die Zahl der Betriebe und der Arbeitsplätze je Einwohner im Handwerk liegt ebenfalls erheblich unter dem Durchschnitt der Mittelzentren in der Region.

Da besonders Absolventen mittlerer und höherer Schulen im Mittelbereich Selb zu wenig Arbeitsmöglichkeiten finden und deshalb wesentlich an den starken Abwanderungen beteiligt sind, werden vor allem auch Arbeitsplätze benötigt, die entsprechende Qualifikation erfordern. Durch Berücksichtigung des Mittelzentrums bei der Verlagerung von Behörden könnten Verbesserungen eingeleitet werden.
Mehr als zwei Drittel der Arbeitsplätze des verarbeitenden Gewerbes bestehen im Bereich Feinkeramik, der sich in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation – nicht zuletzt wegen durchgeführter Rationalisierungs- und Diversifikationsmaßnahmen – als relativ stabil erwiesen hat. Dennoch sollten Möglichkeiten zu einer Erweiterung der Branchenstruktur genutzt werden, um eine größere Unabhängigkeit von strukturellen und konjunkturellen Veränderungen einer Industriebranche und weitere Verbesserungen der Qualifikationsstruktur zu erreichen. Da die Versorgungsfunktion des Mittelzentrums Selb bisher auch durch unzureichende Nahverkehrsanschlüsse beeinträchtigt wird, sind erhebliche Verbesserungen in der Verkehrsbedienung erforderlich. Im Rahmen des laufenden Modellversuchs im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge werden dazu gegenwärtig Vorstellungen erarbeitet. Besondere Bedeutung kommen auch der Erhaltung und Verbesserung der Schienenverkehrsanbindung zu. Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wurde ein Sanierungsgebiet nach dem Städtebauförderungsgesetz festgelegt.

Begründung Begründung

2.5 Oberzentren

Die Oberzentren Bayreuth und Hof übernehmen zusätzlich zu ihrer mittelzentralen Versor- bis 2.5.2 gungsfunktion als Standorte oberzentraler Einrichtungen und hoch qualifizierter Arbeitsplätze für größere Teile oder für die gesamte Region Funktionen eines Oberzentrums. Sie sind vollständig mit mittelzentralen Kann- und Soll-Einrichtungen und nahezu vollständig mit den oberzentralen Soll-Einrichtungen ausgestattet.
Im Oberzentrum Hof fehlt ein schulisches Berufsbildungszentrum mit einer Berufsoberschule. Die geringen Schülerzahlen der in Bayreuth bestehenden Berufsoberschule zeigen, dass für eine weitere Einrichtung in der Region in absehbarer Zeit kein Bedarf bestehen wird.

Verbesserungen im schulischen Bereich stehen in beiden Oberzentren mit dem Neu- und Ausbau beruflicher Schulen bevor. Die ärztliche Versorgung des Mittelbereichs Hof wird durch die Ansiedlung des nach dem Kassenärztlichen Bedarfsplan erforderlichen weiteren Gebietsarztes im Oberzentrum verbessert.

Die beiden Oberzentren tragen in erheblichem Ausmaß auch zur Arbeitsplatzversorgung benachbarter Nahbereiche, ihrer Mittelbereiche und darüber hinaus bei hochqualifizierten Arbeitsplätzen auch weiter Teile der Region bei.
Verglichen mit dem Landesdurchschnitt weisen Bayreuth und Hof beim Angestellten-, beim Lohnanteil, bei der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltssumme und beim Anteil der Beschäftigten mit Fachschul- oder Hochschulausbildung relativ ungünstige Werte auf. Zur Stärkung der Arbeitsplatzzentralität sind deshalb vor allem hochwertige Arbeitsplätze, die auch Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Region bieten, erforderlich. Im Vergleich der oberfränkischen Oberzentren liegen die Beschäftigtenzahlen absolut und je Einwohner im verarbeitenden Gewerbe in Bayreuth am niedrigsten, im Handwerk und im Handel in Hof. Die Bemühungen um neue Arbeitsplätze sollten daher vor allem in den genannten Bereichen ansetzen.

Die Erreichbarkeit des Oberzentrums Bayreuth kann durch die Errichtung eines zentralen Omnibusbahnhofs weiter verbessert werden.

Zur Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Mängel wurden in Bayreuth und Hof Sanierungsgebiete nach dem Städtebauförderungsgesetz festgelegt. In Bayreuth wird darüber hinaus für den Verflechtungsbereich der Universität mit der Innenstadt eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt.

Begründung Begründung

2.5.1

Das Oberzentrum Bayreuth soll in seinen oberzentralen Versorgungsaufgaben für die Mittelbereiche Bayreuth, Kulmbach und Pegnitz und für die Region gestärkt und weiterentwickelt werden.

Insbesondere sollen angestrebt werden:
– die weitere Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur im Kultur- und Bildungswesen,
– die Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze im Versorgungs- und Siedlungskern, vor allem im verarbeitenden Gewerbe,
– die Verbesserung der Erreichbarkeit des Oberzentrums mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
– die Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Mängel sowie die Anbindung des Universitätsbereichs an die Innenstadt.

Begründung Begründung

2.5.2

Das Oberzentrum Hof soll in seinen oberzentralen Versorgungsaufgaben für die Mittelbereiche Hof, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg, Naila und Selb für die Region gestärkt und weiterentwickelt werden.

Insbesondere sollen angestrebt werden:
– die Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur im Kultur- und Bildungs- sowie im Gesundheitswesen,
– die Schaffung weiterer, insbesondere höher qualifizierter Arbeitsplätze im Versorgungs- und Siedlungskern, vor allem im Handel und im Handwerk,
– die Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Mängel im Altstadtbereich und die Modernisierung des Wohnungsbestands.

Begründung Begründung