Inhalt Teil A – Raumstruktur

Die Region Oberfranken-Ost

Die Region Oberfranken-Ost soll insgesamt und in ihren Teilräumen so entwickelt werden, dass ihre Vorzüge langfristig erhalten und zugunsten der Bevölkerung und der Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt in der Region eingesetzt werden. Insbesondere sollen die natürlichen Ressourcen, die landschaftliche Schönheit und Vielfalt, das kulturelle Erbe, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Bevölkerung gesichert und ebenso wie die Mittlerfunktion in Deutschland, zur Tschechischen Republik und zu den Ländern Osteuropas, verstärkt für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region nutzbar gemacht werden.

Die Vielfalt reizvoller Landschaften auf engem Raum, große naturnahe Bereiche und weitgehend intakte Ortsbilder sind ebenso wie Denkmäler der Geschichte, Kunst und Kultur und die überschaubaren historisch gewachsenen Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozialstrukturen unverwechselbare Vorzüge der Region und ihrer Teilräume. Sie haben zu entwickelten Frem-denverkehrsgebieten und abwechslungsreichen wohnortnahen Erholungsmöglichkeiten geführt, die nach Wegfall der innerdeutschen und Durchlässigkeit der Grenze zur Tschechischen Republik auch wieder aus den benachbarten stärker verdichteten Räumen Thüringens, Sachsens und Böhmens genutzt werden.

Abbauwürdige Rohstofflagerstätten, Trinkwasservorkommen, ein überdurchschnittlicher Waldanteil und zusammenhängende große Waldflächen sowie die arbeitsgewohnte, qualitätsbewusste Bevölkerung haben zu bedeutenden alteingesessenen Industrien geführt. Sie können heute traditionelle Verflechtungen wiederbeleben.

Hochwertige Infrastruktureinrichtungen, wie die Universität Bayreuth und Fachhochschuleinrichtungen in Hof und Münchberg, Verkehrslandeplätze, Telekommunikationseinrichtungen, Theater, Museen und Gesundheitseinrichtungen sind weitere wichtige Voraussetzungen zur Entwicklung der Region, deren Infrastrukturausstattung weitgehend der in anderen Regionen Bayerns vergleichbar, teilweise sogar besser ist.

Zur Lebensqualität in der Region Oberfranken-Ost tragen auch niedrige Lebenshaltungskosten, günstige Wohnbedingungen und die Möglichkeit, relativ preiswert Wohneigentum erwer-ben zu können, bei.

Die damit bestehenden Ansatzpunkte müssen als wichtige Grundlagen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region aber langfristig gesichert, weiter verbessert und verstärkt genutzt werden, nachdem die bisherige Randlage wieder durch die zentrale Lage in Deutschland und Europa ersetzt ist und damit neue Anforderungen und Möglichkeiten entstanden sind. Der Erhaltung und Verbesserung der Erholungsfunktion und Maßnahmen zur Erhaltung des Waldes zur Sicherung der Trinkwasserversorgung und zur Verbesserung der sonstigen natürlichen Lebensgrundlagen sowie zur Wiederherstellung gesunder Umweltbedingungen kommen dabei besondere Bedeutung zu.

Trotz erfreulicher Entwicklungen in den letzten Jahren liegen Struktur und Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft und Arbeitsplätzen, Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Einkommensniveau und Finanzausstattung der Gemeinden noch unter dem Landesdurchschnitt. Dies ist wesentlich auch darauf zurückzuführen, dass die Region durch die Grenzziehung nach dem Zweiten Weltkrieg in eine extreme Randlage geraten war und der Abbau und Ausgleich dieser zonenrandbedingten Nachteile nur mittel- und langfristig herbeigeführt werden können. Die Mittelbereiche Hof, Naila, Kulmbach, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg und Selb mit zusammen rd. 67 % der Bevölkerung und 63 % der Fläche der Region sind deshalb im Landesentwicklungsprogramm als ländlicher Teilraum ausgewiesen, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll. Die neuen Entwicklungen haben sich noch nicht in einem stetigen Bevölkerungswachstum und ausreichend vielen qualifizierten Arbeitsplätzen niedergeschlagen. Mit dem Abbau der Zonenrandförderung, der Herausnahme eines Großteils der Region aus dem Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” und künftig verstärkter Förderung in Thüringen und Sachsen, werden sich die Konkurrenzverhältnisse zwischen den Regionen verschärfen. Deshalb wird das Entwicklungspotential primär in der Region benötigt, um dauerhaft eine günstigere Entwicklung zu gewährleisten, zumal weiterhin die Entwicklungsmöglichkeiten vorwiegend durch die vorhandenen Betriebe, die Infrastruktur und die Erschließung und Nutzung vorhandener Faktoren bestimmt werden. Bei der Beurteilung konkurrierender Planungen und Maßnahmen sind deshalb verstärkt ihre Auswirkungen zur Stärkung der heimischen Wirtschaft, die Sicherung und Verbesserung der vorhandenen Arbeitsmöglichkeiten und die Verbesserung der Lebensbedingungen in der Region einzubeziehen.

Die Lage und verkehrsgeographische Situation in der Mitte Europas weisen Oberfranken-Ost eine Mittlerfunktion zwischen den untermainischen Verdichtungsräumen und den böhmischen bzw. osteuropäischen Industriegebieten sowie zwischen den bayerischen großen Verdichtungsräumen und Sachsen, Thüringen und Berlin zu. Die Auflösung der Grenze in Deutschland und die Intensivierung der Austauschbeziehungen mit der Tschechischen Republik sowie den Ländern Osteuropas hat die bisherige Marktferne, besonders des Nordens und Ostens der Region, gemildert. Die Nachfrage nach Gewerbeflächen, gerade in Nähe zur bisherigen und zur fortbestehenden Grenze kann Entwicklungsimpulse für die Region verstärken, wenn es gelingt, diese in Betriebsansiedlungen umzusetzen.

Begründung Begründung

Region

Die Attraktivität der Region als vielfältiger eigenständiger Lebens- und Wirtschaftsraum soll gesichert und insbesondere im nördlichen und östlichen Teil weiter erhöht werden. Dabei soll in der Region vor allem die Leistungsfähigkeit der Oberzentren Bayreuth und Hof sowie der zentralen Orte in den Mittelbereichen Hof, Kulmbach, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg, Naila, Pegnitz und Selb gestärkt werden.

Die Attraktivität der Region als vielfältiger eigenständiger Lebens- und Wirtschaftsraum soll gesichert und insbesondere im nördlichen und östlichen Teil weiter erhöht werden. Dabei soll in der Region vor allem die Leistungsfähigkeit der Oberzentren Bayreuth und Hof sowie der zentralen Orte in den Mittelbereichen Hof, Kulmbach, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg, Naila, Pegnitz und Selb gestärkt werden.

Begründung Begründung

Mittelbereiche Bayreuth und Pegnitz

Die Mittelbereiche Bayreuth und Pegnitz sollen so gestärkt und weiterentwickelt werden, dass die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen mit der Entwicklung des Landes Schritt hält.

Insbesondere sollen- in beiden Mittelbereichen die Land- und Forstwirtschaft zur Sicherung von Arbeitsplätzen, als wesentlicher Produktionszweig und zur Pflege der Kulturlandschaft erhalten und gestärkt werden. Die Grundlagen von Fremdenverkehr und Erholung sollen, vor allem in den Naturparkbereichen, gesichert und zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur weiter ausgebaut werden.

– im Mittelbereich Bayreuth die Sicherung und qualitative sowie quantitative Verbesserung des Arbeitsplatzangebots angestrebt und durch eine geordnete weitere Verdichtung die Voraussetzungen für die Entwicklung zum Verdichtungsraum geschaffen werden.

– im Mittelbereich Pegnitz die Voraussetzungen für eine Zuwanderung verbessert werden. Eine größere Eigenständigkeit von Wirtschaft und Arbeitsmarkt, die Verbreiterung der industriellen Branchenstruktur und weitere, vor allem höher qualifizierte und Dienstleistungsarbeitsplätze sollen angestrebt werden.

Die Mittelbereiche Bayreuth und Pegnitz gehören nach dem Landesentwicklungsprogramm 1984 nicht zu den Gebieten, deren Struktur zur Erhaltung gesunder oder zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll. Ihre Strukturdaten weisen häufig günstigere Werte auf als die der anderen Mittelbereiche der Region. So bei der Bevölkerungsentwicklung, den Löhnen und Gehältern je Beschäftigten, der Beschäftigtenentwicklung oder der industriellen Branchenstruktur. Der Landesdurchschnitt wird aber nur in wenigen Fällen erreicht oder überschritten, wobei zwischen der günstigeren Entwicklung im Mittelbereich Bayreuth und der Entwicklung im Mittelbereich Pegnitz ebenfalls häufig große Unterschiede bestehen.

Um ein Zurückbleiben dieses Raumes hinter der Entwicklung Bayerns und in den angrenzen-den Teilräumen der Nachbarregionen zu vermeiden, ist es notwendig, die Lebens- und Ar-beitsbedingungen mindestens so zu entwickeln wie im Landesdurchschnitt.

Mit 74,5 bzw. 98,4 Beschäftigten je 1 000 Einwohner war die Bedeutung der Land- und Forst-wirtschaft als Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeit 1979 in den Mittelbereichen Bay-reuth und Pegnitz noch erheblich größer als im Regionsdurchschnitt (66,2).

In der gesamten Region bot dieser Wirtschaftszweig mit über 34000 Personen gut halb so viel Erwerbsmöglichkeiten wie der tertiäre Sektor. Im Mittelbereich Bayreuth lag der Anteil unter dem Regionsdurchschnitt, im Mittelbereich Pegnitz dagegen wesentlich darüber.
Die Zahl der in der Land- und Forstwirtschaft Tätigen wird weiter zurückgehen, bei Problemen in den anderen Wirtschaftsbereichen kann die Land- und Forstwirtschaft aber relativ an Bedeutung zunehmen. Dazu kommen ihre Funktionen in der Versorgung mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen, in der Landschaftspflege sowie für Erholung und Fremdenverkehr, durch die indirekt ebenfalls eine erhebliche Zahl von Arbeitsplätzen gesichert und ermöglicht werden.

Die landschaftliche Eignung und die vorhandene Freizeitinfrastruktur haben in beiden Mittelbereichen Fremdenverkehr und Erholung zu einer wichtigen wirtschaftlichen Grundlage werden lassen. Allein im Gastgewerbe bestehen Beschäftigungsmöglichkeiten für über 2400 Personen. Mehr als die Hälfte der Gästebetten und der Übernachtungen der Region entfallen allein auf die Mittelbereiche Bayreuth und Pegnitz, die überwiegend in den Naturparken Fichtelgebirge und Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst bzw. vollständig im Naturpark Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst liegen. Eine verlängerte Freizeit, der wachsende Trend zum Kurz- und lnlandsurlaub sowie der erreichte Ausbaustand der Erholungsinfrastruktur lassen einen weiteren Zuwachs in diesem Wirtschaftssektor erwarten. Um diese Entwicklungsmöglichkeiten langfristig sichern und nutzen zu können, wird künftig vermehrt darauf zu achten sein, dass Landschaft und Funktion des Naturhaushalts nicht durch übermäßige Erschließung und gewerbliche Nutzung, insbe-sondere durch Großprojekte, beeinträchtigt werden und damit die Voraussetzungen für die Erholung verloren gehen oder in ihrer Attraktivität gemindert werden.

Im Mittelbereich Bayreuth bestehen gegenüber anderen Teilräumen der Region verhältnismäßig bessere Beschäftigungsdaten, aber auch Schwächen hinsichtlich der Sicherheit der Arbeitsplätze und der Qualifikationsstruktur, wie die anhaltend hohen Arbeitslosenquoten, unterdurchschnittlichen Angestelltenanteile und überdurchschnittlichen Lohnanteile zeigen. Künftig stehen die Sicherung des Arbeitsplatzangebots und qualitative Verbesserungen im Vordergrund. Dabei erfordert die Sicherung eines quantitativ ausreichenden Arbeitsplatzangebots aber auch neue Arbeitsplätze, zumal sich schon aus der Entwicklung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ein Bedarf an zusätzlichen Arbeitsplätzen ergibt.

Trotz vorhandener Ansätze einer Verdichtung konnte der Raum Bayreuth bisher im Landesentwicklungsprogramm nicht als Verdichtungsraum ausgewiesen werden. Seine eigendyna-mischen Entwicklungstendenzen haben sich auch in den letzten Jahren, vor allem in der positiven Bevölkerungsentwicklung der Nahbereiche Bayreuth und Bindlach, fortgesetzt. Die weitere Verdichtung wird angestrebt, um den Raum Bayreuth als Raum hoher wirtschaftlicher und kultureller Aktivität so zu stärken, dass er seine Aufgaben für die Entwicklung des gesamten Staatsgebiets erfüllen und wichtige Entwicklungsimpulse für die Region übernehmen kann.

Die weitere Verdichtung wird vor allem vom Oberzentrum Bayreuth und den zentralen Orten sowie geeigneten Siedlungseinheiten im Verlauf der Entwicklungsachsen zu tragen sein. Zwi-schen 1973 und 1983 wanderten aus dem zur Region gehörenden Teil des Mittelbereichs Pegnitz rund 600 Einwohner mehr ab als dorthin zuzogen; zwischen 1978 und 1983 waren es immerhin noch rund 200. 1981 und 1982 konnten aufgrund einer ausgeglichenen bzw. positiven Wanderungsbilanz des Mittelzentrums im Mittelbereich Pegnitz erstmals deutlich niedrigere Wanderungsverluste, seither sogar Wanderungsgewinne erreicht werden.
Um diese positive Entwicklung zu sichern und auf eine breitere Basis zu stellen, sind neben einer weiteren Attraktivitätssteigerung des Raums und seiner zentralen Orte vielfältige neue Arbeitsplätze, insbesondere im Dienstleistungsbereich und für höher qualifizierte Bewerber, erforderlich.
Die industrielle Branchenstruktur im Mittelbereich wird überwiegend durch den Maschinenbau, daneben auch durch die Textil- und Bekleidungsindustrie geprägt, die zusammen rund 80 Prozent aller industriellen Arbeitsplätze stellen. Um eine größere Unabhängigkeit des Arbeitsmarkts und der wirtschaftlichen Entwicklung und eine größere Krisensicherheit zu erreichen, muss die industrielle Branchenstruktur verbreitert werden, wodurch sich auch eine größere Eigenständigkeit des Arbeitsmarkts gegenüber dem benachbarten großen Verdichtungsraum erreichen lässt.

Begründung Begründung

Mittelbereiche Hof, Naila, Kulmbach, Selb, Marktredwitz/Wunsiedel und Münchberg

Die Struktur der Mittelbereiche Hof, Kulmbach, Naila und Selb ist zur Erhaltung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen, die Struktur der Mittelbereiche Marktredwitz/Wunsiedel und Münchberg außerdem zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig zu stärken.

Insbesondere sollen
– in allen Mittelbereichen einer weiteren Abwanderung entgegengewirkt und die Voraussetzungen für eine Zuwanderung verbessert werden. Die Land- und Forstwirtschaft soll zur Sicherung von Arbeitsplätzen, als wesentlicher Produktionszweig und zur Pflege der Kulturlandschaft erhalten und gestärkt werden. Die Grundlagen von Fremdenverkehr und Er-holung sollen vor allem in den Naturparkbereichen gesichert und zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur weiter ausgebaut werden.

– in den Mittelbereichen Hof, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg, Naila und Selb der quantitative und qualitative Ausbau des Arbeitsplatz- und Berufsausbildungsangebots bei Verbreiterung der Branchenstruktur angestrebt werden.

– im Mittelbereich Kulmbach die Arbeitsplatz-, Ausbildungs- und Branchenstruktur durch weitere Arbeitsplätze, vor allem im Dienstleistungsbereich, verbessert werden.

Die genannten Mittelbereiche sind stark industrialisierte Gebiete, in denen die Anteile der im verarbeitenden Gewerbe Tätigen und der im produzierenden Bereich Beschäftigten je Einwohner erheblich über dem Landes- und Regionsdurchschnitt liegen.
Die Mittelbereiche Hof, Naila und Selb sind wesentlich dichter besiedelt als im Landes- und Regionsdurchschnitt; die Mittelbereiche Kulmbach, Marktredwitz/Wunsiedel und Münchberg erreichen dagegen die Vergleichswerte nicht.

Die Land- und Forstwirtschaft bot in den genannten Mittelbereichen 1979 mehr als 22000 Erwerbsmöglichkeiten. Dazu kommen Arbeitsplätze in der Holzbe- und -verarbeitung und der Nahrungsmittelindustrie, im Handel sowie in der Landwirtschafts- und Forstverwaltung, so dass dieser Bereich trotz erheblich verringerten Umfangs weiterhin Bedeutung für den Arbeitsmarkt besitzt und die Grundlage für die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen bildet. Zunehmende Bedeutung haben Land- und Forstwirtschaft auch als Voraussetzungen für Fremdenverkehr und Erholung erlangt, vor allem in den Naturparkbereichen als den bevorzugten Erholungsgebieten der Region. Hier besteht im Fichtelgebirge, im Frankenwald und in Teilen der Nördlichen Frankenalb die Gefahr einer Verringerung des Erholungswerts der Landschaft, weil Teile des Grünlands nicht mehr bewirtschaftet und Flächen, gerade in Talbereichen, häufig aufgeforstet werden.
Eine wesentliche Ursache für die anhaltende und unter Status-quo-Bedingungen weiterhin zu erwartende Abwanderung ist die relativ geringe Breite des Arbeitsplatzangebots, insbesondere auf dem Sektor der Dienstleistungen.

Der Anteil der Beschäftigten in den Industriezweigen Steine und Erden, Feinkeramik und Glas, Holz, Papier und Druck, Leder sowie Textil und Bekleidung liegt mit 56,9 Prozent in der Region nahezu doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt, in den genannten Mittelbereichen mit Ausnahme des Mittelbereichs Kulmbach teilweise sogar erheblich darüber.

Anhaltend negative Wanderungssalden und eine ungünstige Altersstruktur sind weitere Kennzeichen dieser Gebiete, in denen besondere Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen eines eventuellen Zurückbleibens gegenüber dem Bundesdurchschnitt erforderlich sind. Maßgebend für die Abgrenzung dieser Mittelbereiche als Gebiete, deren Struktur zur Erhaltung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll, sind Kriterien, die die Situation zu Beginn der siebziger Jahre wiedergeben.

In der Zwischenzeit haben sich in verschiedenen Teilbereichen zwar Veränderungen ergeben, insgesamt zeigen aber zahlreiche Indikatoren zur Bevölkerungs- und Beschäftigungssituation weiterhin ein Defizit gegenüber der Entwicklung in anderen Bereichen der Region, des Landes und des Bundesgebiets.

Die Attraktivität dieser Mittelbereiche muss besonders gestärkt werden, um einer weiteren Abwanderung entgegenzuwirken und die Voraussetzungen für eine Zuwanderung verbessern zu können. Dies erfordert neben weiteren Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen zur Steigerung der Konkurrenzfähigkeit ansässiger Unternehmen vor allem auch eine Ergänzung der bestehenden Branchenstruktur durch Neuansiedlung von Betrieben. Dabei müssen insgesamt das bisher nicht ausreichende Angebot qualifizierter Arbeitsplätze erhöht und ein Ausgleich von Angebot und Nachfrage im Bereich der Berufsausbildung gefunden werden. Während in den Mittelbereichen Hof, Naila, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg und Selb das Arbeitsplatz- und Berufsausbildungsangebot sowie die Branchenstruktur quantitativ und quali-tativ erweitert werden müssen, stehen im Mittelbereich Kulmbach die Sicherung und weitere Verbesserung der bestehenden Arbeitsplatz-, Ausbildungs- und Branchenstruktur im Vordergrund. Dabei werden weitere Arbeitsplätze vor allem im bisher unterdurchschnittlich repräsentierten tertiären Bereich benötigt.

Die Mittelbereiche Marktredwitz/Wunsiedel und Münchberg gehören nach dem Landesent-wicklungsprogramm 1984 gleichzeitig zu den Gebieten, deren Struktur zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll und somit zu den Räumen Bayerns, die in ihrer Gesamtheit im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt wesentlich zurückgeblieben sind. Hier und insbesondere auch im Mittelbereich Selb sind besondere Maßnahmen erforderlich, um nicht nur ein Schritthalten mit der Entwicklung des Landes, sondern auch eine größere Annäherung an den Bundesdurchschnitt erreichen zu können. Unter Berücksichtigung fachlicher Dringlichkeiten wird ihnen deshalb gegenüber allen anderen Räumen eine zeitliche Priorität für Planungen und Maßnahmen zur Stärkung ihrer Struktur eingeräumt. Diese bezieht sich vor allem auf die Bereitstellung und Erhaltung von Infrastruktureinrichtungen, vielseitiger qualifizierter Arbeitsplätze in Wohnortnähe und einer günstigen Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung.

Begründung Begründung

Ehemaliges Zonenrandgebiet

Die Nachteile des ehemaligen Zonenrandgebietes in der Region sollen rasch abgebaut, zusätzliche Belastungen und Nachteile vermieden oder ausgeglichen werden. Dazu sollen vor allem die überregionalen Verkehrsverbindungen und öffentlichen Verkehrssysteme wesentlich verbessert, sowie öffentliche Einrichtungen ausgebaut und neu angesiedelt werden.

Die Region grenzt im Norden mit 71 km an die ehemalige DDR, im Osten mit 59 km an die frühere CSSR. Sie hatte aus dieser Abgeschlossenheit nach zwei Seiten Nachteile in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen, wie sie in keiner anderen Region Bayerns ähnlich gravierend auftraten. 90 % der Bevölkerung auf rd. 85 % der Regionsfläche lebten im ehemaligen Zonenrandgebiet. Vor allem die Mittelbereiche Hof, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg, Naila und Selb waren weitgehend von ihren natürlichen Ergänzungsräumen und traditionellen Märkten getrennt und in einer politischbedingten Randlage, die sich durch die Verlagerung der Bevölkerungs- und Wirtschaftsschwerpunkte innerhalb der EU immer gravierender auszuwirken drohte.

Die Abgeschlossenheit nach Norden ist entfallen, die Grenze zur Tschechischen Republik bleibt weiterhin Außengrenze Deutschlands und der EU, ist aber sehr viel durchlässiger geworden. Damit kann Oberfranken-Ost langfristig die Vorteile seiner Mittelpunktslage in Europa wieder zur Geltung bringen, ist aber zunächst darauf angewiesen, dass die bisherigen Nachteile so rasch wie möglich abgebaut werden und keine neuen Nachteile entstehen. Sie zeichnen sich mit dem Verlust von Arbeitsplätzen und der Auflösung von Dienststellen grenzbezogener Einrichtungen ab und sind im Sicherheitsbereich in größerem Umfang zu erwarten.

Aufgrund des schrittweisen Abbaus der Zonenrandförderung müssen in Zukunft neue Förderungsmaßnahmen durchgeführt bzw. ausgeschöpft werden. Dadurch können Engpässe beseitigt und der Nachholbedarf abgedeckt, aber auch durch Umstrukturierungen, Verlagerung von Aufgaben aus dem Binnenland, grenzüberschreitende Entwicklungseinrichtungen o.a. neue Nachteile abgewendet oder zumindest ausgeglichen werden. Künftig können dazu auch vermehrt Hilfen der EU in Anspruch genommen werden.

Die Realisierung der Ziele für die Entwicklung des überwiegenden Teilgebietes der Region hängt wesentlich von der Beseitigung der bisher lagebedingten Nachteile ab. Neben der Aufrechterhaltung und Forcierung von Fördermaßnahmen und Strukturverbesserungen sind vor allem der Bau bzw. Ausbau der immer noch fehlenden überregionalen Verkehrsverbindungen auf Schiene und Straße und die Stärkung des Dienstleistungssektors vordringlich.

Beim weiteren Ausbau von Einrichtungen – insbesondere in den im strukturschwachen Raum liegenden Mittelbereichen Marktredwitz/Wunsiedel, Selb, Kulmbach und Münchberg – sind künftig auch die grenzüberschreitenden Funktionen und Verflechtungen abzustimmen und zu berücksichtigen. Dabei sind entsprechende Einrichtungen in den an die Region Oberfranken-Ost angrenzenden Gebieten einzubeziehen.

Trotz des Abbaus der Zonenrandförderung gelten für die Teilräume des ehemaligen Zonenrandgebietes auch weiterhin die Ziele und Erfordernisse der jeweiligen Gebietskategorien. Das Landesentwicklungsprogramm 1984 räumt den Gebieten, deren Struktur zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll, Vorrang ein und weist darauf hin, dass die Mittelbereiche, deren Struktur außerdem zur Erhaltung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig gestärkt werden soll, besonderer Maßnahmen bedürfen. Damit gilt der Vorrang für die unter A II 1.3 genannten Mittelbereiche, vor allem für die Mittelbereiche Marktredwitz/Wunsiedel und Münchberg.

Begründung Begründung

2.1 Ökologische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer Teilräume

Die natürlichen Lebensgrundlagen sind in der Region und ihren Teilräumen nachhaltig zu schützen, zu erhalten und zu verbessern. Boden, Wasser und Luft sollen von Schadstoffen, die den Naturhaushalt belasten, befreit und freigehalten werden. Dem Waldsterben in der Region muss durch wirksame Sofortmaßnahmen dringend entgegengewirkt werden. Eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt soll angestrebt werden.

Natürliche Lebensgrundlagen sind Naturgüter und Naturkräfte, die in komplexen Ökosystemen zusammenwirken. Ihre Erhaltung ist die wichtigste Voraussetzung für eine gesunde Umwelt, einen funktionsfähigen Naturhaushalt und den Schutz der Tier- und Pflanzenarten. Nach den Grundsätzen der bayerischen Umweltpolitik sind die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere Luft, Boden, Wasser sowie Tier- und Pflanzenwelt, zu schützen und zu erhalten, das ökologische Gleichgewicht ist zu wahren oder wieder herzustellen, für eine gesunde und saubere Umwelt ist zu sorgen.
Die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen werden durch die Verschlechterung ihrer Qualität und durch zunehmenden Verbrauch bedroht. So verursachen Siedlungstätigkeit, stei-gender Energie- und Wasserbedarf, Gewässerverunreinigungen, Entwässerungs- und Regu-lierungsmaßnahmen, Rodungen, Immissionen, Zerschneidungen der Landschaft durch Straßen und Leitungen sowie vermehrte Bedürfnisse nach Freizeit und Erholung in der Natur ständig Veränderungen und teilweise erhebliche Beeinträchtigungen von Boden, Wasser, Luft, Tier- und Pflanzenwelt. Auf die Kapitel B XI 3. Gewässerschutz und B XII 2. Luftreinhaltung wird hingewiesen. Danach sind insbesondere in den Landkreisen Bayreuth und Kulmbach Grundwasserbelastungen durch Nitrate bei Untersuchungen von Wassergewinnungsanlagen ermittelt worden. Des weiteren wird vor allem im Fichtelgebirge und Frankenwald eine zunehmende Versauerung der Gewässer in den Oberläufen und des oberflächennahen Grundwassers festgestellt. Lufthygienische Belastungen treten vor allem im Nordosten der Region, etwa im Raum Hof-Arzberg, auf.

Der Boden ist ein unbewegliches, unvermehrbares und leicht zerstörbares Naturgut. Schadstoffbelastungen, Erosion und Flächenverbrauch verursachen die wesentlichen Gefährdungen des Bodens. Der Schutz des Bodens wird zunehmend für dringend erforderlich gehalten. Die Umweltministerkonferenz hat Anfang 1985 beschlossen, dass gemeinsam von Bund und Ländern in den Bereichen Gesetzgebung, Forschung und Information sowie Verwaltungsvollzug ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werden soll. Vor allem sind im Vergleich zu Wasser und Luft beim Boden Grundlagenermittlungen dringend erforderlich. Aufgrund der hohen lmmissionsbelastungen in der Region ist neben der Gewässerversauerung auch mit einer erheblichen Bodenversauerung zu rechnen. Durch flächendeckende PH-Wert-Untersuchungen wird im Regierungsbezirk Oberfranken erstmalig versucht, einen Überblick über das Ausmaß der Bodenversauerung zu erhalten, um Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
Des weiteren wird eine Belastung mit anorganischen und organischen Schadstoffen durch einen unsachgemäßen Einsatz von Düngern und Schädlingsbekämpfungsmitteln und die verstärkte Verwendung von Zivilisations- und lndustrieabfällen (Klärschlamm, Müllkompost usw.) in der Landwirtschaft verursacht.
Ehe konkrete Ziele für die Region formuliert werden können, sind weitere Untersuchungen über den Umfang und die Ursachen der Schadstoffbelastungen des Bodens dringend erforderlich.
Veränderungen oder Gefährdungen durch Schadstoffbelastungen sind vor allem nordöstlich des Naturparks Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst erkennbar. Beispielhaft sei hier auf die vom Waldsterben besonders betroffenen Gebiete im Frankenwald, Fichtelgebirge und Steinwald, auf ausgeräumte Fluren, die Belastung vieler Fließgewässer und ihrer Einzugsge-biete hingewiesen. Erheblich unter dem Landesdurchschnitt von 4,3 Prozent liegt in der Region der Biotopflächenanteil mit 2,9 Prozent. Äußerst gering sind auch die Anteile der Feuchtgebiete mit nur 0,15 Prozent an der Regionsfläche und der Laubwälder mit 0,6 Prozent an der Regionsfläche bzw. 3,9 Prozent der Waldfläche, während er im Landesdurchschnitt unter Berücksichtigung der von Natur aus laubholzreichen Gebiete, wie z. B. des Spessart, bei 22 Pro-zent der Waldfläche liegt.

Die natürlichen Lebensbedingungen müssen deshalb in allen Teilen der Region langfristig und nachhaltig geschützt und erhalten, teilweise auch verbessert werden. Dazu ist es erforderlich, dass alle Maßnahmen vermieden werden, die die Naturfaktoren überbeanspruchen oder den Naturhaushalt in seinen ökologischen Wirkungszusammenhängen erheblich stören.
Nach der Waldschadenserhebung 1985 sind zwischen 53 und 72 Prozent der Waldfläche der Region vorwiegend durch lufthygienische Belastungen geschädigt. Fichtelgebirge und Fran-kenwald sind dabei am stärksten betroffen. Dort sind 1985 73 Prozent der Fichten und 79 Prozent der Kiefern als geschädigt und abgestorben zu bezeichnen. Es ist jedoch eine Abnahme der stärkeren Schäden festzustellen. Die Erholung der mittelstark geschädigten Wälder dürfte in erster Linie auf die 1985 für das Waldwachstum günstige Witterung zurückzuführen sein.
Bei einem Waldanteil von rund 39 Prozent an der Regionsfläche sind der Naturhaushalt, vor allem der Wasserhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt sowie das Landschaftsbild, besonders stark gefährdet. Zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen müssen deshalb auf Bundes- und Länderebene sowie unter kommunaler Mithilfe vorrangig wirksame Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung gesunder Wälder durchgeführt werden.
Einer Reduzierung der lufthygienischen Belastungen auch auf der Grundlage überregionaler administrativer Maßnahmen, internationaler Abkommen und zwischenstaatlicher Vereinbarungen, insbesondere mit der DDR und der CSSR, kommt dabei besondere Bedeutung zu. Neben den dringend notwendigen Maßnahmen zur weiteren Verringerung der Luftschadstoffe müssen auch die forstlichen Maßnahmen, wie z. B. Düngung zur Vitalisierung schwach geschädigter Bestände und Vorbeugung gegen zunehmende Bodenversauerung, Verjüngungsmaßnahmen zur Vermeidung größerer Kahlflächen und Begründung möglichst gemischter, stabiler, vitaler, standorts- und herkunftsgerechter Nachfolgebestände usw., in verstärktem Maße durchgeführt werden.

In den letzten Jahrzehnten ist ein zunehmender Rückgang zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zu beobachten. Das Ausmaß ihrer Gefährdung bzw. der Veränderungen in ihrem Bestand zeigen die von der Regierung von Oberfranken zwischen 1978 und 1982 durchgeführten Rasterkartierungen von Vegetationsbeständen und die Liste seltener und bedrohter Farn- und Blütenpflanzen in Oberfranken auf. Danach sind rund 11 Prozent der um die Jahrhundertwende in Oberfranken einheimischen Arten verschollen und weitere rund 35 Prozent einheimischer Arten in ihrem Bestand insgesamt oder in Teilräumen stark gefährdet oder gefährdet. Die Verarmung der oberfränkischen Flora läuft für einzelne Teilräume weitaus schneller ab als eine Betrachtung der Verhältnisse in ganz Bayern erwarten ließe. Eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt trägt jedoch im Zusammenwirken aller natürlichen Lebensgrundlagen wesentlich zur Erhaltung gesunder Umweltbedingungen und zur Stabilisierung eines leistungsfähigen Naturhaushalts bei. In allen Teilen der Region soll deshalb eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt gefördert werden.

Begründung Begründung

2.2 Ökologische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer Teilräume

In allen Teilräumen der Region soll die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts gesichert, Überbeanspruchungen sollen vermieden werden. Großflächige bisher nicht oder nur gering beeinträchtigte Landschaftsbereiche sollen erhalten werden.

Der Naturhaushalt ist durch die Zunahme unterschiedlicher qualitativer und quantitativer Belastungen in vielen Teilen der Region gefährdet und teilweise erheblich beeinträchtigt. Die vorhandenen Schäden resultieren vor allem aus lufthygienischen Belastungen, die entscheidend von der DDR und der CSSR verursacht werden. Weitere Belastungen und Schädigungen ergeben sich aus wirtschaftlichen Aktivitäten, Siedlungstätigkeit, Infrastrukturausbau, Erholung und Fremdenverkehr. Der Umfang der Gefährdungen und Beeinträchtigungen des Naturhaushalts wird deutlich aus
– dem mit rund 53 bis 72 Prozent hohen Anteil geschädigter Wälder an der gesamten Waldfläche der Region, wobei der überwiegende Teil der Schadfläche rund 38 Prozent mittlere und starke Schäden aufweist.
– der Verteilung großflächiger Landschaftsbereiche, die von Bebauung und Infrastruktur bisher nicht oder nur gering beeinträchtig sind. Bei einem Anteil von zirka 16 Prozent an der Regionsfläche liegen etwa 85 Prozent in den Naturparken Fichtelgebirge und Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst.
– der Notwendigkeit, naturnahe Landschaftsbestandteile zu sichern, zumal in der Region nur 2,9 Prozent der Fläche Biotope sind, im Landesdurchschnitt dagegen 4,2 Prozent.
– der Güte der Fließgewässer. Von 2200 km untersuchter Fließgewässer in Oberfranken sind 907 km kritisch belastet und 194 km stark bis übermäßig verschmutzt.
– der Belastung des Grundwassers. In der Region weisen rund 4 Prozent der Grundwassererschließungen für öffentliche Wasserversorgungen überhöhte Nitratgehalte aus.
– der Versauerung der Oberläufe der Fließgewässer im Fichtelgebirge und Frankenwald sowie des oberflächennahen Grundwassers im Fichtelgebirge.
– der Verarmung der Flora in Teilräumen. In Oberfranken gelten rund 11 Prozent einheimischer Arten als verschollen und rund 35 Prozent als in ihrem Bestand stark gefährdet oder gefährdet, während es im Landesdurchschnitt lediglich 1,6 und 22,4 Prozent sind.

Zur Erhaltung eines funktionsfähigen Naturhaushalts sind deshalb insbesondere die Verringerung der lufthygienischen Belastung, die Bewahrung bisher nicht oder nur gering beeinträchtigter Landschaftsräume, die Sicherung des natürlichen Potentials, die Verbesserung der Gewässergüte der Fließgewässer, die Verringerung der Grundwasserbelastung und die Erhaltung der Lebensvoraussetzungen für Tiere und Pflanzen, insbesondere die Erhaltung der vor-handenen naturnahen Biotope, dringend notwendig. Dazu ist es erforderlich, dass sich die Nutzungsansprüche an die Landschaft künftig stärker an der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts orientieren. Diese ist aufgrund der Naturausstattung und bestehender Vorbelastungen in den einzelnen Teilräumen sehr unterschiedlich ausgebildet. Veränderungen des ökologischen Wirkungsgefüges können bereits eintreten, wenn ein Faktor des Naturhaushalts belastet wird. Deshalb hat ein Nutzungsanspruch grundsätzlich dort seinen günstigsten Standort, wo er Naturhaushalt und Landschaftsbild am wenigsten beeinträchtigt.

Die sog. “freie Landschaft” existiert in Wirklichkeit kaum noch. Nur noch in wenigen Land-schaftsräumen sind im Umkreis von 15 Gehminuten bzw. 1,5 km keine Bauten, Straßen oder Hochspannungsleitungen anzutreffen. Großflächige, bisher nicht oder nur gering beeinträchtigte Landschaftsbereiche haben wegen ihrer ökologischen Ausgleichsfunktion und als Regenerationsräume für die Tierwelt und den erholungssuchenden Menschen große Bedeutung. In der Region liegen solche Räume fast ausschließlich in den Fremdenverkehrsgebieten und Naturparken. Aufgrund ihrer Bedeutung sollen diese noch weitgehend unbeeinträchtigten Landschaftsräume gesichert und erhalten werden.

Frankenwald, Fichtelgebirge und Steinwald sind vom Waldsterben besonders stark betroffen. Natursteinabbau und Erschließungsmaßnahmen für den intensiven Erholungs- und Fremdenverkehr beeinträchtigen Teilbereiche dieser Landschaftsräume. Zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der Attraktivität und Erholungseignung der Landschaft und ihrer Bedeutung für den Fremdenverkehr ist die vorrangige Beseitigung vorhandener Beeinträchtigungen dringend erforderlich. Gleiches gilt für die im Ziel genannten Nahbereiche.

Die Wälder der Region weisen einen hohen Schadholzanteil von bis zu 50 Prozent beim Ge-samteinschlag von Tanne und Fichte auf. Im überwiegenden Teil des bayerischen Staatswalds beträgt er dagegen nur bis zu 15 Prozent. Je nach Waldgebiet und Baumart sind zwi-schen 53 und 72 Prozent der Waldfläche geschädigt, wobei die mittleren und starken Schäden bereits über ein Drittel der Waldfläche erfasst haben. Neben Frankenwald und Fichtelgebirge sind auch die Wälder um Bayreuth und Kulmbach vom Waldsterben stark betroffen. Sobald der Erkenntnisstand über Ursachen und Wirkungszusammenhänge konkrete Maßnahmen ermöglicht, ist eine sofortige Sanierung der eingetretenen Schäden in der gesamten Region, vorrangig in den Erholungs- und Fremdenverkehrsgebieten sowie in den Nahbereichen Bayreuth und Kulmbach, durchzuführen.

Begründung Begründung

2.3 Ökologische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer Teilräume

Die ökologische Ausgleichsfunktion von Waldflächen, regionalen Grünzügen und gliedernden Grünflächen, rekultivierten Abbauflächen und naturnahen Landschaftsbestandteilen soll vor allem in den Nahbereichen Bayreuth und Hof sowie beim Ausbau der zentralen Orte und Entwicklungs-achsen in allen Teilen der Region berücksichtigt werden.

Waldflächen, extensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, regionale Grünzüge und Trenngrünbereiche, naturnah rekultivierte Abbauflächen und naturnahe Landschaftsbestandteile sind wegen ihrer ökologischen Ausgleichwirkungen besonders für die Regionsbereiche mit stärkeren Belastungen bzw. intensiverer Siedlungsentwicklung und Nutzungsüberlagerungen sowie Strukturveränderungen unersetzlich. Sie sollen deshalb erhalten und soweit möglich und erforderlich entwickelt oder verbessert werden.

Der Wald ist von besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt; er ist wesentlicher Teil der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Erhaltung der Waldflächen, vor allem in den im Ziel genannten Räumen, ist von großer ökologischer Bedeutung. Standortgemäße Wälder haben einen sehr hohen ökologischen Wirkungsgrad. Ein herausragendes Ziel ist deshalb ihre Bewahrung oder Wiederherstellung.

Regionale Grünzüge und Trenngrünbereiche sind wegen ihrer Mischung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und naturnahen Landschaftsbestandteilen in unmittelbarer Siedlungsnähe sehr wertvolle ökologische Ausgleichs- und Erholungsflächen. Da sie dem Siedlungsdruck besonders ausgesetzt sind, ist ihre Erhaltung vorrangig erforderlich. Naturnah rekultivierte Abbauflächen können als ungestörte Biotope neben anderen naturnahen Land-schaftsbestandteilen einen hohen ökologischen Wirkungsgrad erzielen. Da es sich oft um kleinere Flächen handelt, besteht der besondere Wert in ihrer meist kleinräumigen ökologischen Ausgleichsfunktion.

Je vielfältiger die Ausstattung der intensiver genutzten Räume mit naturnahen Flächen ist, desto größer ist ihr ökologischer Wirkungsgrad. Die Erhaltung naturnaher Landschaftsbestandteile und naturnah rekultivierter Abbauflächen ist deshalb hier besonders notwendig. Sämtliche sich bietenden Möglichkeiten zur Erhaltung von Flächen mit ökologischen Ausgleichsfunktionen sollten, z. B. im Rahmen der Bauleitplanung, der Flurbereinigung und durch Unterschutzstellung sowie bei sonstigen Planungen und Maßnahmen, ausgeschöpft werden.

Begründung Begründung

2.4 Ökologische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer Teilräume

Die landschaftliche Vielfalt soll vor allem in den Naturparken Frankenwald, Fichtelgebirge, Steinwald und Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst möglichst kleinräumig erhalten werden. In den Mittelbereichen Bayreuth, Hof, Münchberg und Naila sowie im westlichen Teil des Mittelbereichs Kulmbach soll außerdem auf eine Bereicherung durch ökologisch bedeutende Landschaftsbestandteile hingewirkt werden.

Die landschaftliche Vielfalt wird einerseits durch eine vielfältige Naturausstattung, d. h. eine Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten und an Landschaftsstrukturen, andererseits durch eine mehr oder weniger kleinräumige Durchmischung verschiedenartiger Nutzungen geprägt. Landschaften mit großer ökologischer Vielfalt weisen eine hohe Stabilität und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, ein vielgestaltiges, erholungswirksames Landschaftsbild und eine hohe Erholungseignung auf. Sie sind eher in der Lage auf äußere Einflüsse zu reagieren und können Beeinträchtigungen ausgleichen, sofern diese nicht von übermäßiger Dauer und Intensität sind.
In der Region soll deshalb eine vielfältige Landschaft bewahrt und insbesondere auch im Rahmen der ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft entwickelt werden. Weite Teile der Region, vor allem die Naturparke Fichtelgebirge, Fränkische Schweiz/Veldensteiner Forst, Frankenwald und Steinwald weisen noch eine landschaftliche Vielfalt auf, die möglichst kleinräumig, arten- und strukturreich erhalten werden muss. Gleichzeitig sind sie wichtige Ausgleichsräume für die intensiver genutzten Regionsgebiete; deshalb ist hier die Erhaltung der vorhandenen Naturausstattung besonders wichtig.
Die genannten Mittelbereiche werden in Teilräumen intensiver genutzt, sie sind weniger viel-fältig und deshalb geringer belastbar. Damit sich bereits gestörte Bereiche regenerieren können und keine weitere ökologische Verschlechterung erfolgt, wird neben der Erhaltung eine Verbesserung der landschaftlichen Vielfalt durch zusätzliche ökologisch bedeutende Landschaftsbestandteile angestrebt. Die Berücksichtigung landschaftspflegender Maßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung und der Bauleitplanung sowie die Bereitstellung ökologischer Ausgleichsflächen im Zuge der Rekultivierung von Abbaumaßnahmen und beim Neubau von Verkehrswegen ermöglichen Verbesserungen.

Begründung Begründung

2.5 Ökologische Erfordernisse für die Entwicklung der Region und ihrer Teilräume

Die wertvollen Landschaftsteile der Region sollen als ein Netz von Naturparken, Landschafts-schutzgebieten, Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und Landschaftsbestandteilen gesichert, entwickelt und im notwendigen Umfang gepflegt werden. Dabei soll die Verflechtung mit schützenswerten Landschaftsteilen sowie die Erhaltung eines vernetzenden Biotopverbundes mit den angrenzenden Regionen in Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik berücksichtigt werden.

Landschaftsteile, die die Voraussetzungen für Naturschutzgebiete, Nationalparke, Naturdenkmäler, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke oder Landschaftsbestandteile und Grünbestände erfüllen, sind nach dem bayerischen Naturschutzgesetz schutzwürdig. Sie sollen zur Erhaltung der natürlichen Lebensbedingungen, eines funktionsfähigen Naturhaushalts, natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaften sowie eines möglichst artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenbestands, aber auch zur Erhaltung charakteristischer Landschaftsbilder und der Erholungseignung bestimmter Landschaftsräume gesichert, entwickelt und, soweit es der Schutzzweck erfordert, gepflegt werden. Geschützte Landschaftsteile sind eine wesentliche Voraussetzung zur Sicherung der ökologischen Ausgleichsfunktion und der landschaftlichen Vielfalt in den verschiedenen Teilräumen der Region. Ihre Ausgleichwirkungen kommen den intensiver genutzten Bereichen zugute. Eine netzartige Verflechtung der zu sichernden wertvollen Landschaftsteile fördert die Stabilität und das Leistungsvermögen der Landschaft und trägt damit zur Erhaltung oder Wiederherstellung einer gesunden Umwelt bei. Wertvolle Landschaftsteile, die sich in angrenzenden Regionen in Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik fortsetzen, werden wegen ihres ökologischen Zusammenhangs bei der Sicherung als Gesamtfläche berücksichtigt.

Begründung Begründung

Bestimmung der Kleinzentren

Als zentrale Orte der untersten Stufe (Kleinzentren) werden folgende Gemeinden bestimmt. Durch Schrägstrich verbundene Gemeinden werden gemeinsam als Kleinzentren ausgewiesen (zentrale Doppelorte):

Landkreis Bayreuth

Betzenstein
Bischofsgrün
Creußen
Eckersdorf
Gefrees
Mistelgau/Glashütten
Pottenstein
Speichersdorf
Waischenfeld

Landkreis Hof

Bad Steben
Berg
Feilitzsch/Trogen
Geroldsgrün
Konradsreuth
Lichtenberg
Oberkotzau
Regnitzlosau
Schauenstein
Sparneck
Stammbach

Landkreis Kulmbach

Himmelkron
Kasendorf
Marktleugast
Neudrossenfeld
Presseck
Untersteinach

Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Röslau
Schirnding/Hohenberg a.d.Eger
Schönwald
Thiersheim
Tröstau

Kleinzentren haben die Aufgabe, die überörtlichen, häufig in Anspruch genommenen Grundversorgungseinrichtungen zur Deckung des allgemeinen Bedarfs der Bevölkerung in sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht bereitzustellen. Rechtsgrundlage für die Kleinzentren, die bis zum Inkrafttreten des Landesentwicklungsprogramms 1994 (LEP) bestimmt wurden, waren detaillierte Auswahlgrundsätze des LEP 1984. Die danach bestimmten Kleinzentren bleiben in der Region weiter bestehen, so weit sie nicht gemäß LEP 1994 zu Unterzentren aufgestuft wurden.
Die in den Zielen A IV 1.4.1 bis 1.4.2.4 des LEP enthaltenen, geänderten Grundsätze für die Bestimmung von Kleinzentren ermöglichen es dem Regionalen Planungsverband, über diesen Bestand hinaus zusätzliche Kleinzentren auszuweisen. Wegen des bereits vorhandenen engen Netzes der Grundversorgung wurde im LEP hierzu auf die Vorgabe umfangreicher, detaillierter, verbindlicher Auswahlvorschriften verzichtet und im Sinne von LEP A IV 1.4 nur in allgemeiner Form verlangt, dass die Kleinzentren die Einrichtungen zur Deckung des Grundbedarfs in Wohnortnähe bereitstellen sollen. Jedes Kleinzentrum soll nach LEP A IV 1.4.1 über folgende Einrichtungen verfügen:

  • Grundschule,
  • öffentliche Bücherei,
  • regelmäßige Veranstaltungen der Erwachsenenbildung,
  • Kindergarten,
  • Sportplatz,
  • Sporthalle,
  • Praktische Ärzte und Allgemeinärzte,
  • Zahnärzte, Apotheke,
  • Niederlassung mehrerer Geldinstitute,
  • Gasthof mit Übernachtungsmöglichkeit,
  • Postamt oder Poststelle I (Postdienstfiliale oder Postdienstfilia I),
  • handwerkliche Dienstleistungsbetriebe zur Deckung des Grundbedarfs,
  • Einzelhandelsgeschäfte zur Deckung des Grundbedarfs.

Darüber hinaus soll jedes Kleinzentrum einen angemessenen Einzelhandelsumsatz und ein angemessenes Angebot an nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen aufweisen.
Wesentlicher Gesichtspunkt bei der Abgrenzung der Nahbereiche ist die wirtschaftliche Auslastung der zur Verfügung stehenden kleinzentralen Einrichtungen, da nur sie auch deren dauerhaften Bestand im Sinne von LEP A IV 1.4.2.4 garantiert. Dieser Aspekt ist bei der Ausweisung zusätzlicher Kleinzentren und der Abgrenzung ihrer Nahbereiche besonders zu berücksichtigen, weil zusätzliche Nahbereiche nur auf Kosten bereits bestehender Nahbereiche abgegrenzt werden können und damit die Auslastung schon bestehender Kleinzentren beeinträchtigt werden kann. Andererseits ist das im Ziel A IV 1.3.4 des LEP normierte Vorhalteprinzip zu beachten, wonach vor allem in dünner besiedelten Teilräumen die Infrastruktur auch dann bereitgehalten werden soll, wenn ihre Auslastung nicht in vollem Umfang gesichert ist.
Um bei der Bestimmung zusätzlicher Kleinzentren auch künftig einen landesweit einheitlichen Maßstab zu gewährleisten, sollen sich die regionalen Planungsverbände laut Begründung zu LEP A IV 1.4.2.1 an den nachstehenden Kriterien als Richtschnur orientieren. Wesentliche Abweichungen können nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht kommen.

Auswahlkriterien für Kleinzentren
Kriterien Schwellenwerte Mindestwerte
Einzelhandelsumsatz 1985 9 Mio. DM 7 Mio. DM
Nichtlandwirtschaftliche Arbeitsplätze 1987 900 700
Zentralörtliche Einrichtungen
(Anzahl gesamt: 14, vgl. Ziel LEP A IV 1.4 1)
13
12
Richtwert für die Einwohner im Nahbereich 5.000 EW.

Als zusätzliche Kleinzentren werden nach diesen vereinfachten Kriterien entsprechend den Vorgaben des LEP grundsätzlich die Gemeinden bestimmt, die bei den Auswahlkriterien “Einzelhandelsumsatz 1985”, “nichtlandwirtschaftliche Arbeitsplätze 1987” und “zentralörtliche Einrichtungen” entweder zwei Schwellenwerte oder drei Mindestwerte erreichen und deren Nahbereich rd. 5.000 Einwohner als Richtwert umfasst oder erwarten lässt. Um die Sonderentwicklung vieler Gemeinden in der Region nach der Grenzöffnung berücksichtigen zu können, wurden bei den Entscheidungen außerdem möglichst aktualisierte Werte des Einzelhandelsumsatzes und der nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätze herangezogen und Sonderfunktionen einzelner Gemeinden berücksichtigt.
Erhöhte Anforderungen bezüglich einer deutlichen Überschreitung aller Schwellenwerte werden nach LEP A IV 1.4.2.3 an die Gemeinden gestellt, die in Stadt- und Umlandbereichen außerhalb der großen Verdichtungsräume oder in unmittelbarer Nachbarschaft zu Mittelzentren liegen. Benachbarte Gemeinden werden nur dann gemeinsam als Kleinzentrum bestimmt, wenn zwei Siedlungseinheiten mit vergleichbarer zentralörtlicher Bedeutung bestehen, die als einheitlicher Versorgungs- und Siedlungskern zu betrachten sind oder als solche entwickelt werden sollen und zwischen denen ein baulicher Zusammenhang gegeben oder zu erwarten ist (LEP A IV 1.4.2.2).
Kleinzentren, die im Sinne von LEP A IV 1.4.3 bevorzugt entwickelt werden sollen, werden vom Regionalen Planungsverband als solche bestimmt, wenn sie zur flächendeckenden wohnortnahen Grundversorgung in noch unterversorgten Räumen der Planungsregion erforderlich sind, aber ihrer Ausstattung nach den heutigen Anforderungen bezüglich der vorgenannten Auswahlkriterien für Kleinzentren noch nicht genügen. Diese Kleinzentren sind in Karte 1 “Raumstruktur” (Zweite Änderung) entsprechend gekennzeichnet.

Begründung Begründung

Ausbau der zentralen Orte

Die zentralen Orte sollen in allen Teilräumen der Region so entwickelt und ausgebaut werden, dass sie in ihrem Verflechtungsbereich die ihrer Zentralitätsstufe entsprechenden Versorgungsaufgaben zur Deckung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedarfs nachhaltig erfüllen können.

Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen erfordern in allen Teilräumen eine quantitativ und qualitativ ausreichende Versorgung mit Gütern, Diensten und Arbeitsplätzen in zumutbarer Entfernung. Leistungsfähige Einrichtungen können aus organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Gründen häufig nicht in jeder Gemeinde vorhanden sein. Sie werden daher gebündelt in den zentralen Orten unterschiedlicher Größe und Funktion bereitgestellt. Das relativ dichte Netz der zentralen Orte in der Region ist bisher nicht in allen Bereichen vollständig ausgebaut. Soweit die Ausstattung mit Versorgungseinrichtungen gegenwärtig nicht vollständig ist, bedarf es einzelner Verbesserungen und Erweiterungen, vor allem in den bevölkerungsschwachen Nahbereichen sowie in den gut ausgestatteten Zentren mit zurückgehender Bevölkerung, zunehmend der Sicherung der Versorgungsinfrastruktur durch eine höhere Auslastung und der Erhaltung der Arbeitsplätze.

Die Ziele zum Ausbau berücksichtigen die jeweiligen Versorgungsaufgaben und die vorhandene Ausstattung der zentralen Orte. Sie beziehen sich auf die überörtlichen Versorgungsfunktionen entsprechend der unterschiedlichen Größe und Einstufung und umfassen die durch das LEP vorgegebenen Kriterien:

– Ausstattung mit zentralitätstypischen Einrichtungen
– Handelszentralität
– Arbeitsplatzzentralität

Nach dem LEP sollen die zentralen Orte über bestimmte zentralörtliche Einrichtungen der jeweiligen Zentralitätsstufe verfügen. Die Ziele zur Versorgungsinfrastruktur enthalten daher die Forderung nach ihrer Erweiterung, wenn einzelne Einrichtungen nicht vorhanden sind, oder nach einer Verbesserung, wenn sie nicht in dem vom LEP vorgegebenen, ausreichendem Umfang vorhanden sind. Die Ausstattung mit Infrastruktureinrichtungen aufgrund anderer überfachlicher oder fachlicher Ziele bleibt davon unberührt.
Zur langfristigen Erhaltung der zentralörtlichen Versorgungseinrichtungen ist eine ausreichende Auslastung notwendig. Das LEP gibt deshalb für Kleinzentren eine Richtgröße von 5.000 Einwohnern im Nahbereich vor. Die Bereitstellung der qualifizierten Grundversorgung in Unterzentren geht von einem Richtwert von 10.000 Einwohnern im Nahbereich aus. Die Sicherung der Versorgungsinfrastruktur stellt in den zentralen Orten, deren Nahbereiche unter den Richtwerten liegen, eine wesentliche Aufgabe dar. Hier ist die Erhaltung, soweit möglich, die Erhöhung der Einwohnerzahl im Nahbereich durch geeignete Maßnahmen, wie Baulandausweisung, Ansiedlung von Betrieben oder Einrichtungen, notwendig. Zur Auslastung bietet sich daneben eine Mitbenutzung durch die Einwohner benachbarter Nahbereiche oder im Rahmen des Fremdenverkehrs an.

Der Beurteilung der Handels- und Arbeitsplatzzentralität liegen die im LEP genannten Kriterien “Einzelhandelsumsatz” und “nichtlandwirtschaftliche Arbeitsplätze”, umgerechnet auf aktuelle Werte, zugrunde. Bei den in den Ausbauzielen in diesem Zusammenhang genannten Gemeinden bestehen Defizite gegenüber den Schwellenwerten des LEP oder den Regionsdurchschnitten der zentralen Orte gleicher Stufe, die innerhalb des Nahbereichs nicht ausgeglichen werden können. Die angestrebte Schaffung weiterer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze ist dabei keinesfalls zwingend mit einer weiteren Verringerung knapper landwirtschaftlicher Nutzflächen verbunden.

Begründung Begründung