Inhalt Teil A – Allgemeine Ziele

1 Allgemeine Ziele

Die Region Oberfranken-Ost soll insgesamt und in ihren Teilräumen so entwickelt werden, dass ihre Vorzüge langfristig erhalten und zugunsten der Bevölkerung und der Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt in der Region eingesetzt werden. Insbesondere sollen die natürlichen Ressourcen, die landschaftliche Schönheit und Vielfalt, das kulturelle Erbe, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Bevölkerung gesichert und ebenso wie die Mittlerfunktion in Deutschland, zur Tschechischen Republik und zu den Ländern Osteuropas, verstärkt für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region nutzbar gemacht werden.

Die Vielfalt reizvoller Landschaften auf engem Raum, große naturnahe Bereiche und weitgehend intakte Ortsbilder sind ebenso wie Denkmäler der Geschichte, Kunst und Kultur und die überschaubaren historisch gewachsenen Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozialstrukturen unverwechselbare Vorzüge der Region und ihrer Teilräume. Sie haben zu entwickelten Frem-denverkehrsgebieten und abwechslungsreichen wohnortnahen Erholungsmöglichkeiten geführt, die nach Wegfall der innerdeutschen und Durchlässigkeit der Grenze zur Tschechischen Republik auch wieder aus den benachbarten stärker verdichteten Räumen Thüringens, Sachsens und Böhmens genutzt werden.

Abbauwürdige Rohstofflagerstätten, Trinkwasservorkommen, ein überdurchschnittlicher Waldanteil und zusammenhängende große Waldflächen sowie die arbeitsgewohnte, qualitätsbewusste Bevölkerung haben zu bedeutenden alteingesessenen Industrien geführt. Sie können heute traditionelle Verflechtungen wiederbeleben.

Hochwertige Infrastruktureinrichtungen, wie die Universität Bayreuth und Fachhochschuleinrichtungen in Hof und Münchberg, Verkehrslandeplätze, Telekommunikationseinrichtungen, Theater, Museen und Gesundheitseinrichtungen sind weitere wichtige Voraussetzungen zur Entwicklung der Region, deren Infrastrukturausstattung weitgehend der in anderen Regionen Bayerns vergleichbar, teilweise sogar besser ist.

Zur Lebensqualität in der Region Oberfranken-Ost tragen auch niedrige Lebenshaltungskosten, günstige Wohnbedingungen und die Möglichkeit, relativ preiswert Wohneigentum erwer-ben zu können, bei.

Die damit bestehenden Ansatzpunkte müssen als wichtige Grundlagen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region aber langfristig gesichert, weiter verbessert und verstärkt genutzt werden, nachdem die bisherige Randlage wieder durch die zentrale Lage in Deutschland und Europa ersetzt ist und damit neue Anforderungen und Möglichkeiten entstanden sind. Der Erhaltung und Verbesserung der Erholungsfunktion und Maßnahmen zur Erhaltung des Waldes zur Sicherung der Trinkwasserversorgung und zur Verbesserung der sonstigen natürlichen Lebensgrundlagen sowie zur Wiederherstellung gesunder Umweltbedingungen kommen dabei besondere Bedeutung zu.

Trotz erfreulicher Entwicklungen in den letzten Jahren liegen Struktur und Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft und Arbeitsplätzen, Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, Einkommensniveau und Finanzausstattung der Gemeinden noch unter dem Landesdurchschnitt. Dies ist wesentlich auch darauf zurückzuführen, dass die Region durch die Grenzziehung nach dem Zweiten Weltkrieg in eine extreme Randlage geraten war und der Abbau und Ausgleich dieser zonenrandbedingten Nachteile nur mittel- und langfristig herbeigeführt werden können. Die Mittelbereiche Hof, Naila, Kulmbach, Marktredwitz/Wunsiedel, Münchberg und Selb mit zusammen rd. 67 % der Bevölkerung und 63 % der Fläche der Region sind deshalb im Landesentwicklungsprogramm als ländlicher Teilraum ausgewiesen, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll. Die neuen Entwicklungen haben sich noch nicht in einem stetigen Bevölkerungswachstum und ausreichend vielen qualifizierten Arbeitsplätzen niedergeschlagen. Mit dem Abbau der Zonenrandförderung, der Herausnahme eines Großteils der Region aus dem Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” und künftig verstärkter Förderung in Thüringen und Sachsen, werden sich die Konkurrenzverhältnisse zwischen den Regionen verschärfen. Deshalb wird das Entwicklungspotential primär in der Region benötigt, um dauerhaft eine günstigere Entwicklung zu gewährleisten, zumal weiterhin die Entwicklungsmöglichkeiten vorwiegend durch die vorhandenen Betriebe, die Infrastruktur und die Erschließung und Nutzung vorhandener Faktoren bestimmt werden. Bei der Beurteilung konkurrierender Planungen und Maßnahmen sind deshalb verstärkt ihre Auswirkungen zur Stärkung der heimischen Wirtschaft, die Sicherung und Verbesserung der vorhandenen Arbeitsmöglichkeiten und die Verbesserung der Lebensbedingungen in der Region einzubeziehen.

Die Lage und verkehrsgeographische Situation in der Mitte Europas weisen Oberfranken-Ost eine Mittlerfunktion zwischen den untermainischen Verdichtungsräumen und den böhmischen bzw. osteuropäischen Industriegebieten sowie zwischen den bayerischen großen Verdichtungsräumen und Sachsen, Thüringen und Berlin zu. Die Auflösung der Grenze in Deutschland und die Intensivierung der Austauschbeziehungen mit der Tschechischen Republik sowie den Ländern Osteuropas hat die bisherige Marktferne, besonders des Nordens und Ostens der Region, gemildert. Die Nachfrage nach Gewerbeflächen, gerade in Nähe zur bisherigen und zur fortbestehenden Grenze kann Entwicklungsimpulse für die Region verstärken, wenn es gelingt, diese in Betriebsansiedlungen umzusetzen.

Begründung Begründung

2 Allgemeine Ziele

Auf einen Ausgleich der Nachteile aus der durch die Teilung Deutschlands bedingten Randlage und aus natürlichen Gegebenheiten soll hingewirkt werden. Dazu müssen die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region zumindest mit der Entwicklung des Landes Schritt halten, überregionale Verbindungen umgehend ausgebaut, Infrastrukturen mit Thüringen, Sachsen und Böhmen enger verflochten sowie die Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik weiter entwickelt werden. Als Ausgleich für die eingeschränkte GA-Fördergebietskulisse und den Wegfall der Zonenrandförderung soll die gesamte Region verstärkt mit bayerischen Fördermitteln berücksichtigt werden. *

 

 

* von der Rechtsverbindlichkeit ausgenommen

Oberfranken-Ost grenzt als einzige Region Bayerns an Thüringen, Sachsen und die Tschechische Republik an. Sie hat daraus längerfristig beträchtliche Fühlungsvorteile zu erwarten, trägt kurz- und mittelfristig aber weiterhin die Hauptlast durch Be- und Übernutzung seiner Infrastruktur, durch Verkehrs- und Umweltprobleme, durch Information, Beratung und Ausbildung seiner Nachbarn.

Die in der Region spontan erbrachten vielfältigen Leistungen für Nachbarräume müssen und sollen als Beitrag zur Integration Deutschlands und Europas, zur Herstellung der vom Grundgesetz geforderten gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen weiter erbracht werden. Dies kann aber nicht zur Nivellierung auf niedrigerem Niveau führen und wird nur möglich sein, wenn die weitere Entwicklung in der Region selbst nicht darunter leidet. Erforderlich sind deshalb eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Oberfranken-Ost, die sich zumindest im Gleichschritt mit der bayerischen Entwicklung vollzieht und ein angemessener Ausgleich zusätzlicher Leistungen und Belastungen. Dazu müssen bis zur Überwindung der Folgen der bisherigen Randlage die Fördermöglichkeiten mit genügend großen Präferenzen aufrechterhalten, der Nachholbedarf im Infrastrukturbereich, insbesondere in der Verkehrsin-frastruktur, schnellstmöglich gedeckt und die Infrastrukturen insgesamt miteinander verfloch-ten und an die neue Bedarfssituation angepasst werden. Zur Entlastung von Umwelt und Bevölkerung sind, insbesondere in den größeren zentralen Orten und grenznahen Bereichen der Region, umgehend verkehrsverbessernde Maßnahmen dringend notwendig.

Begründung Begründung

3 Allgemeine Ziele

Die räumliche Ordnung und Entwicklung soll dazu beitragen, unausgewogene Strukturen zu vermeiden, die innere Verflechtung zu fördern und die Anziehungskraft der Region als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum zu stärken. Die Erarbeitung und Durchsetzung gemeinsamer Entwicklungskonzepte sollen über die Regionsgrenzen hinaus angestrebt werden.

Den verschiedenartigen Natur- und Strukturräumen entsprechend ergeben sich innerhalb der Region unterschiedliche Probleme, Interessen und Entwicklungsaussichten. So haben im Mittelbereich Bayreuth und teilweise auch in den Mittelbereichen Kulmbach und Pegnitz Standort- und Lagevorteile, eine breiter gefächerte Wirtschaftsstruktur, kürzere Entfernungen und bessere Verbindungen zu den benachbarten Wirtschaftszentren, der günstigere Altersaufbau und das noch anhaltende leichte Bevölkerungswachstum oder deutlich geringere Bevölkerungsverluste sowie naturbedingte Vorzüge zu einer günstigeren Entwicklung als im Nord- und Ostteil der Region geführt.

Die Bevölkerungs-, Arbeitsplatz- und Siedlungsentwicklung im Mittelbereich Bayreuth wird auch künftig zu einer Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Region beitragen. Sie soll auch auf die übrigen Mittelbereiche ausstrahlen, um innerhalb der Region möglichst ausgewogene Verhältnisse zu sichern.

Die Konkurrenz anderer Räume, die knappen verfügbaren Mittel und die geringer gewordene Bedeutung der Entfernungen innerhalb der Region erfordern und ermöglichen künftig eine stärkere Konzentration größerer Entwicklungsmaßnahmen auf die Standorte, an denen dafür die relativ günstigsten Voraussetzungen vorliegen oder an denen sich damit die größten Struktureffekte erzielen lassen. Dazu sind verstärkt Kooperation und Koordination erforderlich. Bisher fanden diese nicht immer in ausreichendem Maße statt. Funktionsteilungen ergaben sich oft mehr oder weniger zu-fällig. Um einen höheren Gesamtnutzen herbeiführen und die Verhältnisse grundlegend bessern zu können, ist künftig eine stärker entwickelte Funktionsteilung und -ergänzung zwischen den Teilräumen der Region erforderlich, wie sie zum Beispiel mit der Bestimmung von Vor-rang- und Vorbehaltsbereichen angestrebt wird. Sie stärkt auch deren innere Verflechtung und fördert das Regionsbewusstsein.

Mit den bayerischen Nachbarregionen bestehen Funktionsteilungen und -ergänzungen in ähn-licher Weise wie innerhalb der Region. Diese müssen zwischen den bisher voneinander abgeschlossenen Nachbarbereichen in Thüringen, Sachsen, der Tschechischen Republik und der Region erst noch entwickelt werden. Hier besteht in Folge der bisher nahezu vollständigen Isolierung unterschiedlicher Volkswirtschaften, Wirtschafts- und Gesellschaftsordnungen ein weitaus größerer Bedarf an detaillierten grenzüberschreitenden Entwicklungs- und Hand-lungskonzepten und an der gemeinsamen Durchsetzung von Entwicklungsvorstellungen für einen zusammenwachsenden Raum, dessen Vorteile gemeinsam besonders effektiv zur Geltung gebracht werden können.
Oberfranken-Ost bleibt aber weiterhin an einer Außengrenze der EU und hat sich künftig verstärkt auf die neuen Erfordernisse des größeren Wirtschaftsgebietes, aber auch auf neue Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der EU einzustellen.

Dazu können gemeinsame institutionelle und administrative Strukturen wesentlich beitragen. Zum Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf einer sich selbst verstärkenden Basis hat die Region Oberfranken-Ost zusammen mit den Nachbarregion im Sächsischen Vogtland, in Westböhmen und mit der Planungsregion Oberpfalz-Nord (6) die grenzüberschreitende Euregio Egrensis gegründet. Die Leitstelle auf bayerischer Seite wurde in Marktredwitz eingerichtet.

Begründung Begründung

4 Allgemeine Ziele

Auf die vollständige Beseitigung von Folgen der jahrzehntelangen Teilung soll hingewirkt, Nachteile aus der fortbestehenden Randlage und aus natürlichen Gegebenheiten sollen ausgeglichen werden. Die Lage der Region in der Mitte Deutschlands und Europas, aber auch am Rande der Europäischen Union, und die sich daraus ergebenden Funktionen sollen zur Geltung gebracht und bei allen raumwirksamen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt werden.

Der Verlust nahegelegener traditioneller Absatz- und Bezugsmärkte und die Notwendigkeit, sich auf weiterentfernte Märkte in den wirtschaftlichen Schwerpunkträumen Bayerns, der Bundesrepublik und der EU zu orientieren, brachten der Region jahrzehntelang erhebliche Wettbewerbsnachteile. Höherer Zeitaufwand, höhere Transportkosten und geringere Fühlungsvorteile als Folgen dieser Randlage lassen sich nur allmählich abbauen, zumal die überregionale Verkehrseinbindung der Region sich schon bisher als Entwicklungshemmnis erwies und nach Abbau und Öffnung der Grenzen zusätzlich weit höherer Anpassungsbedarf für die Infrastruktur besteht. Die Folgen dieser Nachteile müssen rasch abgebaut werden; soweit dies nicht möglich ist, sollten an anderer Stelle Vorteile gegenübergestellt werden.

Die Region liegt weiterhin am Rande der EU mit großen Entfernungen zu den wirtschaftlichen Schwerpunkträumen der Gemeinschaft. Sie weist darüber hinaus naturbedingte Nachteile auf, die geringere landwirtschaftliche Erträge bedingen und einen höheren Aufwand für Bau und Unterhalt von Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen sowie einen höheren Energiebedarf als in anderen Landesteilen erfordern. Maßnahmen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Stärkung sind deshalb in den nächsten Jahren noch verstärkt erforderlich um zu verhindern, dass Oberfranken-Ost künftig zu einem reinen Transitland zwischen den Verdichtungsräumen im Süden und Norden sowie wirtschaftlich interessanten Gebieten im Westen und Osten wird. Als Ausgleich müssen vor allem der rasche Infrastrukturausbau, die vermehrte Erschließung von Finanzierungsmöglichkeiten für Forschungs-, Entwicklungs- und Gemeinschaftsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Koordination und Ausbau der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit zur besseren Ausnutzung des technologischen und organisatorischen Potentials realisiert werden.

Lage und Funktion der Region müssen bei allen raumwirksamen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt und zur Geltung gebracht werden, vor allem auch bei der Planung überregiona-ler Infrastruktureinrichtungen, der Verlagerung und Neugründung von Behörden und Bildungseinrichtungen und grenzbezogenen oder gemeinsamen grenzüberschreitenden Maßnahmen.

Begründung Begründung

5 Allgemeine Ziele

Die Wirtschaftskraft und die Wirtschaftsstruktur sollen gestärkt, das Arbeitsplatz- und Berufsausbildungsangebot insgesamt erhöht, breiter gefächert und qualitativ verbessert werden. Auf eine weitere Stärkung der regionalen Wirtschaft soll auch zur Erhaltung ihrer Konkurrenzfähigkeit im europäischen Binnenmarkt hingewirkt werden.

Die Notwendigkeit einer Stärkung der Wirtschaftskraft in der Region und ihren Teilräumen wird besonders deutlich aus dem Vergleich einwohnerbezogener Indikatoren mit dem Landes- und dem Bundesdurchschnitt. So lag das Bruttoinlandsprodukt der Region 1980 mit 22291 DM je Einwohner um 4 Prozent unter dem Landes- und um rund 8 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. Lediglich die beiden Oberzentren überschritten die Vergleichswerte. Besonders groß war der Abstand in den Landkreisen Bayreuth mit 47 bzw. 49 Prozent und Hof mit 19 bzw. 23 Prozent.

Die Lohn- und Gehaltssumme je Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe war 1983 in der Region mit 28316 DM um rund 20 Prozent, in den Mittelbereichen Münchberg und Selb um 23 Prozent und Hof sowie Marktredwitz/Wunsiedel um je 22 Prozent niedriger als im Landesdurchschnitt. Zwar liegen in diesen Bereichen auch die Lebenshaltungskosten niedriger, Kauf-kraftvergleiche zeigen aber für die Region und ihre Teilräume, mit Ausnahme der beiden Oberzentren, ebenfalls unterdurchschnittliche Werte. Die Steuer- und Finanzsituation der Gemeinden ist vor allem in den Mittelbereichen Bayreuth, Pegnitz, Marktredwitz/Wunsiedel und Selb erheblich ungünstiger als im Landesdurchschnitt.

Verbesserungen können sich vor allem aus einer Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze ergeben. So strebt das Landesentwicklungsprogramm für Oberfranken-Ost von 1978 bis 1990 neben der Erhaltung auch eine Zunahme der Zahl nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze um rund 8000 an. Dringend erforderlich sind diese Arbeitsplätze auch, um den verstärkt in das Berufsleben eintretenden Altersgruppen wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten bieten und einer Abwanderung entgegenwirken zu können. Notwendig sind aber auch qualitative Verbesserungen, damit der gestiegenen Qualifikation der Arbeitskräfte entsprochen und Inno-vationen erfolgreich durchgeführt werden können.

Der Anteil der Beschäftigten im tertiären Bereich liegt in der Region um rund 9 Prozent, im Mittelbereich Selb sogar um mehr als 50 Prozent unter dem Landesdurchschnitt. Fast 60 Prozent der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe sind in nur 3 Branchen tätig. Der Anteil der Beschäftigten mit Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulausbildung beträgt weniger als die Hälfte des Landesdurchschnitts und auch die Lohn- und Gehaltssumme der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe ist deutlich niedriger. Daraus wird deutlich, dass nicht nur quantitative und qualitative Verbesserungen des Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebots in den bestehenden Betrieben und Dienststellen erforderlich sind, sondern auch eine breitere Streuung auf mehr Berufe, wenn die beruflichen Auswahl- und Aufstiegschancen nicht weiterhin hinter denen in anderen Teilräumen Bayerns und des Bundesgebiets zurückbleiben und der Abstand sich nicht ständig weiter vergrößern soll. Damit würden nicht nur ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen erbracht, sondern auch wirksam gegen die gerade bei den Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen immer noch anhaltenden empfindlichen Wanderungsverluste vorgegangen und so Voraussetzungen für die erhöhte Attraktivität der Region geschaffen.

Der europäische Binnenmarkt nimmt nicht nur in seinem Umgriff, sondern vor allem auch in seinen unmittelbaren Auswirkungen auf sehr viele Betriebe der Region laufend an Bedeutung zu. Es ist deshalb geboten, diesen aktuellen Aspekt bei dem überfachlichen Ziel der Stärkung der regionalen Wirtschaftkraft ausdrücklich zu nennen.

Der die Mittelbereiche Bayreuth, Kulmbach und Pegnitz umfassende Arbeitsmarkt Bayreuth wies jahrelang eine der ungünstigsten Relationen zwischen Stellenangebot und Bewerbernachfrage bei Ausbildungsplätzen in Bayern auf. Im Arbeitsamtsbezirk Hof war die Situation etwas günstiger, aber ebenfalls wesentlich ungünstiger als im Landesdurchschnitt. 1984 konnte in der Region erfreulicherweise ein beträchtlicher Zuwachs an neu registrierten Ausbildungsverträgen erreicht werden, aber auch in den nächsten Jahren werden noch erhebliche Probleme bestehen, Angebot und Nachfrage im Bereich der Berufsausbildung in Übereinstimmung zu bringen, so dass zusätzliche Berufsausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies ist umso notwendiger, als in der Region ein künftig noch zunehmender Mangel an Facharbeitern besteht.

Begründung Begründung

6 Allgemeine Ziele

Die Leistungsfähigkeit der natürlichen Lebensgrundlagen soll erhalten und verbessert werden. Zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen soll ein wirksamer Ausgleich angestrebt werden. Dabei sollen ökologisch bedeutsame Räume im Bereich der Regionsgrenzen gemeinsam mit den Nachbarn gesichert und soweit erforderlich gepflegt werden.

Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen setzt voraus, dass die Qualität von Wasser, Luft, Boden, Pflanzen- und Tierwelt erhalten bleibt oder wieder hergestellt wird. Die natürlichen Lebensgrundlagen werden auch in Oberfranken-Ost zunehmend durch unterschiedliche Nutzungsansprüche belastet. Dazu kommen die erheblichen lufthygienischen Belastungen von außerhalb der Region, die bereits zu gravierenden, großräumigen Waldschäden sowie zur Versauerung unbelasteter stehender Gewässer und der Fließgewässer in ihren Oberläufen beigetragen haben und rasche Gegenmaßnahmen erfordern.

Konflikte zwischen der sozioökonomischen Entwicklung und der ökologischen Leistungsfähigkeit werden meist erst dann sichtbar, wenn bereits eine ernste Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen eingetreten ist, wie dies bei vielen Wäldern der Region der Fall ist, die Schädigungsraten aufweisen, die zu den höchsten im Bundesgebiet zählen. Deshalb müssen bei Planungen verschiedener Nutzungen deren Belastungswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen berücksichtigt und Nutzungskonflikte weitgehend vermieden werden.

Die Belastung der natürlichen Lebensgrundlagen durch wirtschaftliche Aktivitäten, Siedlungstätigkeit, Infrastrukturausbau, Erholung und Fremdenverkehr soll auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt werden, um langfristig günstige Voraussetzungen für die Daseinsfunktionen zu gewährleisten.
Soweit durch einzelne Vorhaben oder durch das Zusammenwirken verschiedener Belastun-gen wesentliche und langfristige Gefährdungen der natürlichen Lebensgrundlagen zu befürch-ten sind und ein Ausgleich nicht möglich ist, haben nach A I 4 des Landesentwicklungsprogramms die Belange der Ökologie Vorrang.

Art. 141 der Verfassung des Freistaates Bayern verpflichtet darüber hinaus nicht nur öffentliche Planungsträger, sondern jeden Bürger, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und mit Naturgütern schonend und sparsam umzugehen. Zu den vorrangigen Aufgaben öffentlicher Einrichtungen gehört es, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder aus-zugleichen sowie die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.

Der wirksamen Schonung dienen vor allem Erhaltung und Schutz von Lebensräumen durch Sicherungsmaßnahmen nach dem Naturschutzgesetz und dem Waldgesetz sowie durch Festsetzung als Wasserschutzgebiete. Da sich durch die jahrzehntelange Abgeschlossenheit beiderseits der weitgehend undurchdringlichen bisherigen Grenzen ökologisch hervorragende Lebensräume und Ruhebereiche für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten entwickelt haben, sollen diese als Lebensräume und wegen ihrer vielfältigen Ausgleichsfunktionen möglichst großräumig erhalten werden. Dazu ist es erforderlich, im grenznahen Bereich die Möglichkeiten gemeinsamer, grenzüberschreitender Schutzgebietsausweisungen zu prüfen und so den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Der Wegfall der Grenze bedeutet für diese Lebensgemeinschaft eine reale Bedrohung. Um das Ziel zu verwirklichen, bedarf es daher schneller Sicherungsmaßnahmen, zumal der notwendige Vorgang des Zusammenwachsens beider Teile Deutschlands den Konflikt zwischen Ökonomie und Ökologie gerade im grenznahen Bereich verschärfen wird.
Die Pflege ist auf bayerischer Seite in erster Linie durch Entbuschung und Mahd sowie extensive Beweidung von Wiesen erforderlich, um eine wünschenswerte Angleichung an die Ver-hältnisse im angrenzenden thüringischen, sächsischen und böhmischen Raum zu erzielen.

Begründung Begründung