Inhalt Teil B – Sozial- und Gesundheitswesen

1 Beratungsdienste

Begründung Begründung

1.1

Das flächendeckende Netz sozialer Beratungsdienste im möglichen Mittelzentrum Rehau, in den Mittelzentren der Region den möglichen Oberzentren und den Oberzentren Bayreuth und Hof soll gesichert werden.

Der zunehmende Bedarf an Beratung in allen Lebensbereichen hat in den letzten Jahren zur Entwicklung eines differenzierten Netzes von Beratungsangeboten geführt, das überwiegend von den Kirchen getragen und mit staatlichen Mitteln gefördert wird. In den zentralen Orten der Region bestehen flächendeckend leicht erreichbare Beratungsstellen für Ehe- und Familienfragen, Erziehungs- und Jugendfragen sowie Einrichtungen der Schwangerschaftsberatung und der Suchtberatung. In den Oberzentren Bayreuth und Hof sind alle genannten Einrichtungen vorhanden. Schwangerschaftsberatung ist auch bei den Staatlichen Gesundheitsämtern in den möglichen Oberzentren Kulmbach und Marktredwitz/Wunsiedel möglich. Ehe- und Familienberatungsstellen sowie Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen stehen als selbständige Einrichtungen oder Außenstellen in den Mittelzentren und allen zentralen Orten höherer Stufe zur Verfügung. Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung wird darüber hinaus im möglichen Mittelzentrum Rehau, Ehe- und Familienberatung auch im Kleinzentrum Bad Steben angeboten.

Bevölkerungsrückgang und Kostensituation lassen für den Planungszeitraum keine weiteren Beratungsstellen mehr erwarten, vielmehr kann bereits die Sicherung des erreichten Ausbaustands in Einzelfällen zu Problemen führen. Um eine Verschlechterung des Beratungsangebots zu verhindern und eine günstigere Auslastung der bestehenden Einrichtungen zu erreichen, wird vor allem eine stärkere Inanspruchnahme anzustreben sein. Bei einzelnen Einrichtungen wird sich dies von selbst aus der noch steigenden Tendenz zur Nutzung des Angebots ergeben, bei anderen bietet es sich an, die Beratungsmöglichkeiten stärker herauszustellen.

Begründung Begründung

1.2

Auf die Errichtung eines überregionalen Beratungszentrums in Angliederung an eine bestehende Einrichtung der Jugendhilfe, insbesondere im Mittelzentrum Naila, soll hingewirkt werden.

Erziehungshilfe ergänzt die Erziehung in Familie, Schule und Beruf. In der Region steht dafür ein überdurchschnittlich gut ausgebautes Netz an Einrichtungen der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung zur Verfügung. Diese bedürfen aber der Unterstützung durch überregionale Beratungszentren mit der Möglichkeit zur differenzierten mehrdimensionalen Diagnostik und stationären Therapie. Als kleine Einheiten sollen überregionale Beratungszentren für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen, die mangels ausreichender Plätze in psychotherapeutischen Kinderkliniken ohne ausreichende Hilfe bleiben würden. Von den in Bayern vorgesehenen neun Zentren wird eines auch in der Region für erforderlich gehalten. Als Standort bietet sich der Norden der Region mit den Einrichtungen des heilpädagogischen Zentrums Martinsberg im Mittelzentrum Naila an. Neben diesem überregionalen Beratungszentrum, das sozialpädagogisch-erzieherische Funktionen wahrnehmen wird, kommt auch der geplanten kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung am Bezirksnervenkrankenhaus Bayreuth für die medizinisch-psychiatrische Versorgung erhebliche Bedeutung zu. Eine enge Zusammenarbeit und Funktionsergänzung beider Einrichtungen wird angestrebt.

Begründung Begründung

2 Soziale Dienste

Auf den Ausbau bestehender oder die Errichtung neuer sozialer Dienste soll insbesondere in den ländlich geprägten Bereichen der Region sowie im möglichen Mittelzentrum Rehau hingewirkt werden.

Die Entwicklung zur Kleinfamilie, die Übertragung sozialer Dienstleistungen auf den öffentlichen Bereich und der Wunsch nach einer möglichst langen selbständigen Lebensführung, aber auch die Notwendigkeit, die Krankenhäuser von Pflegefällen zu entlasten und eine kostengünstige Betreuung zu ermöglichen, haben im letzten Jahrzehnt die Bedeutung der sozialen Dienste stark ansteigen lassen. Sie umfassen im wesentlichen die von den freien Trägern der Wohlfahrtspflege angebotene ambulante Krankenpflege, ambulante Altenpflege sowie Haus- und Familienpflege. Im weiteren Sinne gehören dazu auch Nachbarschaftshilfen, Mahlzeitendienste, Altenbetreuungszentren und ähnliche Hilfsangebote zur Versorgung älterer oder behinderter Menschen in ihrer Häuslichkeit und für notwendige Transporte.

Seit 1972 sind ergänzend zu den vorwiegend örtlich wirkenden Pflegeeinrichtungen Sozialstationen entstanden, in denen die verschiedenen Pflegedienste zusammengefasst sind. Sie dienen gleichzeitig als Hilfs- und Leitstellen für Ratsuchende in sozialen Angelegenheiten. Als überörtliche Einrichtungen sind sie vor allem dort sinnvoll und notwendig, wo soziale Dienste am Ort nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen oder für die Zukunft Versorgungslücken zu erwarten sind. 1983 waren in der Region Sozialstationen in den beiden Oberzentren, den möglichen Oberzentren Kulmbach und Marktredwitz/Wunsiedel, in den Mittelzentren Münchberg, Pegnitz, Selb, und Naila, im möglichen Mittelzentrum Hollfeld, in den Unterzentren Bad Berneck i. Fichtelgebirge, Stadtsteinach, Bindlach, Fichtelberg/Warmensteinach und Weidenberg sowie in den Kleinzentren Eckersdorf und Waischenfeld vorhanden. Zusammen mit den Haus- und Familienpflegestationen in den beiden Oberzentren, den Dorfhelferinnenstationen im möglichen Mittelzentrum Hollfeld, im Unterzentrum Kirchenlamitz/Marktleuthen/Weißenstadt, den Kleinzentren Berg, Creußen, Waischenfeld und Himmelkron und den Krankenpflegestationen in zahlreichen Gemeinden in der Region decken sie die Mindestversorgung ab. Der erforderliche Grundbedarf an sozialpflegerischen Diensten mit 2,5 Pflegekräften je 10000 Einwohnern wird in allen Mittelbereichen überschritten.

Versorgungslücken bestehen lediglich im Südosten des Mittelbereichs Hof und im Süden des Mittelbereichs Selb. Angestrebt wird auch die Errichtung einer Sozialstation im Unterzentrum Arzberg.

Im Interesse einer gleichwertigen Versorgung aller Teilräume wird eine enge Kooperation aller in einem Bereich vorhandenen sozialen Dienste angestrebt, die eine ausreichende gegenseitige Urlaubs- und Krankheitsvertretung ebenso umfasst, wie die Abstimmung des Pflegeangebots, die Abstimmung und gegenseitige Aushilfe bei der Beschaffung und Verwendung kostspieliger Hilfsmittel oder gemeinsame Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.

Physische und psychische Gewalt in der Familie ist nicht auf die großen Verdichtungsräume beschränkt, kann aber in der Region häufiger durch Hilfsangebote der örtlichen Gemeinschaft aufgefangen werden. Dennoch werden sich gerade außerhalb der üblichen Arbeitszeiten in Einzelfällen Probleme ergeben, eine geeignete Betreuung und geschätzte Zuflucht für Frauen und ihre Kinder zu finden. Im Mittelzentrum Selb wurde deshalb eine Wohnmöglichkeit für Frauen in Not zur Verfügung gestellt.

Begründung Begründung

3 Altenhilfe

Begründung Begründung

3.1 Offene Altenhilfe

Am 31. Dezember 1984 lebten in der Region 82919 Personen im Alter von 65 und mehr Jahren, davon mehr als 39000 mit 75 und mehr Jahren. Während die Zahl der hochbetagten Mitbürger bis etwa 1987 kontinuierlich weiter auf 41 000 steigen und bis 1990 dann auf rund 38 500 zurückgehen wird, wurde für die Gesamtzahl der Einwohner mit 65 und mehr Jahren 1982 bereits der Höchststand erreicht. Ein Teil davon ist zunehmend auf die Hilfe gesellschaftlicher und staatlicher Einrichtungen angewiesen. Die unterschiedliche Entwicklung in den Altersgruppen erfordert Einrichtungen, die in ihrer Kapazität flexibel sind und den unterschiedlichen Bedürfnissen entsprechen.

Altenhilfe soll vorrangig Hilfe zur Selbsthilfe sein und dazu beitragen, dass ältere Menschen so lange wie möglich ein selbstständiges Leben führen können. Der offenen Altenhilfe und darin vor allem den sozialen Diensten kommen daher besondere Bedeutung zu. Der weitere Ausbau der Alten- und Altenpflegeheime ist aber in Teilräumen weiterhin erforderlich, zumal die Zahl der Hochbetagten noch immer ansteigt und die Angehörigen, besonders bei schlechtem Gesundheitszustand, die Versorgung und pflegerische Betreuung häufig nicht auf Dauer leisten zu können.

Begründung Begründung

3.1.1

Im Oberzentrum Bayreuth soll auf die Schaffung eines Altenbetreuungszentrums hingewirkt werden. Weitere Einrichtungen zur Beratung und Betreuung sollen vor allem in den Mittelbereichen Bayreuth, Marktredwitz/Wunsiedel, Pegnitz und Selb angestrebt werden.

Altentagesstätten als Einrichtungen, die für alle älteren Einwohner eines Einzugsgebiets zu bestimmten Zeiten offen stehen, und Altenclubs als Gruppen älterer Mitbürger regen zu gegenseitiger Hilfe und Selbsthilfe an und wirken so einer möglichen Vereinsamung und Isolation entgegen. Sie entwickeln sich häufig zu Dienstleistungszentren, deren Angebot von der Unterhaltung über Bildung, Sport und Gymnastik bis zur Beratung und zur Vermittlung von Heimunterkunft reicht.

Mit Altentagesstätten in den Oberzentren Bayreuth und Hof, den möglichen Oberzentren Kulmbach und Marktredwitz/Wunsiedel, im Mittelzentrum Münchberg und in den Unterzentren Stadtsteinach und Selbitz verfügt die Region bereits über eine relativ gute Versorgung. Dazu kommt eine große Zahl von Altenclubs, die ähnliche Aufgaben wahrnehmen. Weitere Einrichtungen werden insbesondere in den genannten Mittelbereichen für erforderlich gehalten, wobei sich im Hinblick auf zumutbare Entfernungen und eine Mindestbenutzerzahl die zentralen Orte als Standorte anbieten.

In Altenbetreuungszentren zusammengefasste beratende und pflegerische Dienste können ein größeres und flexibleres Angebot entwickeln als Einzeleinrichtungen. Aufgrund positiver Erfahrungen sieht der Dritte Bayerische Landesplan für Altenhilfe vor, langfristig in jeder Region wenigstens ein Altenbetreuungszentrum einzurichten. Als Standort bietet sich wegen der zentralen Lage und großen Zahl älterer Menschen das Oberzentrum Bayreuth an.

Begründung Begründung

3.1.2

Bei der Sanierung bestehender und der Schaffung neuer Wohngebiete soll, insbesondere in den möglichen Mittelzentren Helmbrechts und Rehau, den Mittelzentren, möglichen Oberzentren und den Oberzentren Bayreuth und Hof, verstärkt der Bedarf an günstig gelegenen Altenwohnungen berücksichtigt werden.

Altengerechte Wohnungen sind nach Lage, Ausstattung und Einrichtung auf die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen abgestellt. Sie erleichtern bei gesundheitlicher und sozialpflegerischer Betreuung durch ambulante soziale Dienste eine selbständige Lebensführung und vermindern den Bedarf an Heimplätzen. Um eine Integration sicherzustellen, sollten diese Wohnungen in enger Nachbarschaft zu Familienwohnungen oder zu Einrichtungen der Altenhilfe liegen.
Landesplan für Altenhilfe und Landesentwicklungsprogramm sehen vor, dass für mindestens 3 Prozent der Einwohner mit 65 und mehr Jahren Altenwohnungen zur Verfügung stehen sollen. Da der Bestand altengerechter Wohnungen statistisch nicht erfasst ist und die Bedarfsermittlung die genaue Kenntnis örtlicher Verhältnisse voraussetzt, beschränken sich die Aussagen auf die Forderung, grundsätzlich bei der Sanierung bestehender und der Planung neuer Wohngebiete auf eine altengerechte Gestaltung hinzuwirken. Bedarf an derartigen Einrichtungen besteht in allen zentralen Orten der Region, vor allem aber in den Sanierungsgebieten der möglichen Mittelzentren, Mittelzentren, möglichen Oberzentren und Oberzentren wegen der größeren Zahl und höheren Anteile an Mietwohnungen und dort lebender älterer Menschen.

Begründung Begründung

3.2 Stationäre Altenhilfe

Das in Teilräumen noch bestehende Defizit an Wohn- und Pflegeplätzen in Heimen der Altenhilfe soll abgebaut werden. Insbesondere sollen die Unterbringungsmöglichkeiten im Oberzentrum Hof, im möglichen Oberzentrum Kulmbach, in den Mittelzentren Münchberg, Naila und Selb sowie im möglichen Mittelzentrum Helmbrechts in zeitgemäßen Heimen mit hohen Pflegeplatzanteilen verbessert werden.

In der Region sind die älteren Mitbürger noch meist in die Familie integriert. Dadurch hielt sich bisher die Nachfrage nach Heimunterbringung in Grenzen. Die wachsende Zahl Hochbetagter erfordert aber weiterhin die Bereitstellung neuer Heim-, vor allem Pflegeplätze. Der Landesplan für Altenhilfe sieht für die Region 4,5 Heimplätze je 100 Einwohner mit 65 und mehr Jahren als bedarfsgerecht an, wovon ein Drittel Pflegeplätze sein sollten. In keinem Landkreis und in keiner kreisfreien Stadt soll dabei ein Mindestversorgungsgrad von drei Heimplätzen (davon ein Pflegeplatz) je 100 Einwohner mit 65 und mehr Jahren unterschritten werden.br> Im Regionsdurchschnitt und in allen Landkreisen einschließlich der kreisfreien Städte werden diese Mindestwerte bereits überschritten. Die Nachfrage zeigt jedoch einen höheren Bedarf an Pflegeplätzen.

Aufgrund der Altersstruktur wird der Bedarf an Pflegeplätzen weiter steigen. Durch den weiteren Ausbau der offenen Altenhilfe kann sich der Bedarf an reinen Altenheim- oder Altenwohnheimplätzen zwar verringern, der Bedarf an Pflegeplätzen wird aber kaum berührt. Neue Heime, die nach dem Landesentwicklungsprogramm grundsätzlich in Mittelzentren und zentralen Orten höherer Stufe, aber auch in geeigneten zentralen Orten der unteren Stufen in Betracht kommen, werden daher vorwiegend dazu beitragen müssen, das Angebot an Pflegeplätzen zu erhöhen. Ein weiteres Problem stellt die Betreuung desorientierter alter Menschen dar. br>br>

Planungen bestehen für ein neues Alten- und Pflegeheim im Mittelzentrum Naila mit ca. 40 Wohn- und 60 Pflegeplätzen, für die Erweiterung der Altenheime im Mittelzentrum Münchberg und im möglichen Mittelzentrum Helmbrechts durch Angliederung von Pflegestationen, für die Sanierung von Heimen im Oberzentrum Hof mit Erhöhung der Pflegeplatzzahl, für die Errichtung einer Pflegestation sowie für den Ersatzbau und die Erweiterung eines Altenheims im möglichen Oberzentrum Kulmbach und für die Sanierung eines Alten- und Pflegeheims im Mittelzentrum Selb bei gleichzeitiger Umstrukturierung auf einen höheren Pflegeplatzanteil.

Begründung Begründung

4 Rehabillitation

Rehabilitation strebt an, körperliche, geistige und seelische Behinderungen durch medizinische, schulische, berufliche und soziale Maßnahmen zu überwinden oder zu verringern, Beeinträchtigungen weitgehend zu kompensieren und den Behinderten in Gesellschaft und Beruf einzugliedern. Als Hilfe zur Selbsthilfe umfasst sie alle Lebensbereiche des Behinderten. Dabei überwiegen die offenen Maßnahmen, die möglichst wohnortnah angeboten werden sollen. Die Eingliederung erfordert vielfältige Kontakte zwischen Behinderten und Nichtbehinderten, so dass die Errichtung integrierter Einrichtungen angestrebt wird. l.

Begründung Begründung

4.1 Frühförderung

Das flächendeckende Netz an Frühförderungseinrichtungen in den Oberzentren Bayreuth und Hof und in den möglichen Oberzentren Kulmbach und Marktredwitz/Wunsiedel soll gesichert werden. Ergänzend dazu soll durch den Ausbau kinder- und jugendpsychiatrischer Einrichtungen im Oberzentrum Bayreuth das Diagnose- und Therapieangebot weiter verbessert werden.

Bei ca. 6 Prozent aller Neugeborenen bestehen oder drohen Behinderungen. Frühzeitiges Erkennen und Behandeln sind entscheidend, um Behinderungen zu verhüten oder wesentlich zu mildern. Die Erfolgsaussichten sind bei Säuglingen und Kleinkindern besonders günstig, da die ersten Lebensjahre entscheidend für die weitere Entwicklung der körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten sind und die Aufnahmefähigkeit, Offenheit und Prägbarkeit in diesem Lebensalter die besten Voraussetzungen für eine Förderung der Gesamtpersönlichkeit bieten.

Das nach dem Zweiten Bayerischen Landesplan für Behinderte angestrebte flächendeckende Netz mit je einer Frühförderstelle in jedem Landkreis besteht in der Region bereits. Bisher nicht vorhanden sind dagegen ausreichende Diagnosemöglichkeiten. Mit dem geplanten Ausbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Oberzentrum Bayreuth werden im Planungszeitraum differenzierte Diagnose- und Therapiemöglichkeiten geschaffen.

Begründung Begründung

4.2 Werkstätten für Behinderte

In den Oberzentren Bayreuth und Hof, im möglichen Oberzentrum Kulmbach und im Kleinzentrum Himmelkron soll das Angebot differenzierter Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten in den Werkstätten für Behinderte gesichert werden.

Im möglichen Oberzentrum Marktredwitz/Wunsiedel soll es durch den Neubau einer Werkstatt weiter verbessert werden.

Eine umfassende Integration Behinderter in das Arbeitsleben erfordert, dass möglichst viele einen angemessenen Arbeitsplatz in Betrieben und Verwaltungen des allgemeinen Arbeitsmarktes einnehmen.

Zahlreiche Behinderte sind aber so stark beeinträchtigt, dass ihre Arbeitsleistung für eine Beschäftigung in der Wirtschaft nicht ausreicht. Um auch diesen Mitbürgern einen Arbeitsplatz oder die Möglichkeit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit bieten zu können, wurde mit den Werkstätten für Behinderte ein Sonderarbeitsmarkt geschaffen. Der Zweite Bayerische Landesplan für Behinderte strebt ein flächendeckendes Netz leistungsfähiger teilstationärer Werkstätten mit einem Arbeitsplatz je 1000 Einwohner an. Darüber hinaus wird ein ausreichendes Angebot in stationären Einrichtungen für notwendig gehalten. Mit teilstationären Werkstätten in den beiden Oberzentren und im möglichen Oberzentrum Kulmbach und stationären Werkstätten im Kleinzentrum Himmelkron stehen über 500 Arbeitsplätze in teilstationären und 200 Plätze in stationären Werkstätten zur Verfügung. Vorgesehen ist die Errichtung einer neuen Werkstatt in Marktredwitz anstelle des bisherigen Provisoriums in der Gemeinde Nagel (Region Oberpfalz-Nord).

Die Werkstattplätze in den stationären Einrichtungen in Himmelkron können nur zum Teil auf die regionale Versorgung angerechnet werden. Mit den teilstationären Einrichtungen steht aber flächendeckend eine Arbeitsplatzzahl zur Verfügung, die bereits über den Mindestbedarf hinausgeht. .

Begründung Begründung

4.3 Wohnmöglichkeiten für Behinderte

Den speziellen Wohnbedürfnissen Behinderter soll durch die Bereitstellung geeigneter Wohnungen und Wohnheime, insbesondere in den Nahbereichen Bayreuth, Hof, Kulmbach und Marktredwitz, entsprochen werden.

Trotz einer behindertenfreundlichen Gestaltung des Wohnungsbaus besteht weiterhin ein erheblicher Bedarf an behindertenfreundlichen und behindertengerechten Wohnmöglichkeiten in normalen Wohngebieten. Besonders an den Standorten der teilstationären Werkstätten wird deshalb bei der Errichtung von Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus auch auf eine entsprechende Lage und Ausgestaltung zu achten sein. Neben verbesserten Wohnmöglichkeiten auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt werden verstärkt auch Wohnheimplätze in Nähe der Werkstätten für Behinderte notwendig, um dort Beschäftigte, die aus familiären oder altersbedingten Gründen nicht mehr zu Hause wohnen können aufzunehmen. Wohnheime oder Wohngruppen bestehen in den Oberzentren Bayreuth und Hof, im Gemeindeteil Martinsreuth des Kleinzentrums Konradsreuth sowie im Unterzentrum Stadtsteinach.

Im Oberzentrum Bayreuth wurde in Verbindung mit der Werkstatt 1984 mit dem Neubau eines weiteren Behindertenwohnheims begonnen. Weiterer Bedarf wird vor allem im Oberzentrum Hof sowie in den möglichen Oberzentren Kulmbach und Marktredwitz/Wunsiedel gesehen.

Begründung Begründung

5 Psychiatrische Versorgung

Im Oberzentrum Bayreuth sollen zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung qualitative und strukturelle Maßnahmen beim Bezirkskrankenhaus im Rahmen des festgestellten Bettenbedarfs durchgeführt werden. Dabei soll die Nachtklinik um eine Tagklinik erweitert und eine kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtung geschaffen werden.

Im möglichen Mittelzentrum Rehau soll zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung des Nordens und Ostens der Region eine weitere Bezirksklinik durch Umstrukturierung des bisherigen Kreiskrankenhauses errichtet werden.

Der Erste Bayerische Landesplan zur Versorgung psychisch Kranker und psychisch Behinderter strebt in allen Landesteilen eine gleichwertige Versorgung durch niedergelassene Nervenärzte, zeitgerechte psychiatrische Krankenhäuser und ergänzende Dienste und Einrichtungen an, die vorbeugend, nachsorgend oder therapiebegleitend tätig werden.

Unter Berücksichtigung der Verwaltungsgrenzen und der sozioökonomischen Verflechtungsbereiche wurden Standardversorgungsgebiete festgelegt, um eine patientennahe Versorgung zu gewährleisten. Die Mittelbereiche Bayreuth, Kulmbach und Pegnitz (außer Nahbereich Auerbach i. d. OPf.) wurden danach dem Standardversorgungsgebiet Bayreuth zugeordnet, die Mittelbereiche Hof, Marktredwitz/Wunsiedel (außer Nahbereich Brand/Ebnath und Waldershof), Münchberg und Selb dem Standardversorgungsgebiet Hof.

Auch in der psychiatrischen Versorgung hat die Bedeutung der ambulanten und ergänzenden Einrichtungen und Dienste in den letzten Jahren erheblich zugenommen, die Nervenkrankenhäuser nehmen aber weiterhin den entscheidenden Platz im Gesamtsystem der Psychiatrie ein. Sie sollen die stationäre und teilstationäre Behandlung sicherstellen, soweit dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

In Anpassung an die Fortschritte der wissenschaftlichen Psychiatrie wurden in den letzten Jahren im Bezirkskrankenhaus Bayreuth Maßnahmen zu einer neuen fachlichen und differenzierten Gliederung sowie die Gesamtsanierung eingeleitet. So konnten insbesondere die Entflechtung und innere Differenzierung vorangebracht und ein Sozialzentrum sowie eine Nachtklinik eingerichtet werden. Als wesentliche noch durchzuführende Maßnahmen stehen vor allem das diagnostische Zentrum mit Sanierung der neurologischen Abteilung, die Erweiterung der Nachtklinik um eine Tagesklinik sowie die Ergänzung um eine kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung an. Der Neubau der Krankenhausküche bzw. eines Wirtschaftsgebäudes wurde vorläufig zurückgestellt. Zur Beseitigung der gravierendsten Mängel wurde 1984 eine Sanierung eingeleitet. Die stationäre psychiatrische Versorgung des Standardversorgungsgebiets Hof erfolgt bisher durch das Bezirksnervenkrankenhaus Bayreuth. Zur Entlastung dieser Klinik und im Interesse einer wohnortnahen Versorgung für den Norden und Osten der Region beabsichtigt der Bezirk Oberfranken das bisherige Krankenhaus der Ergänzungsversorgung im möglichen Mittelzentrum Rehau in eine psychiatrische Klinik umzuwandeln. Durch entsprechende Verringerung beim Bezirkskrankenhaus Bayreuth wird die Bettenzahl für Psychiatrie in der Region jedoch nicht erhöht.

Begründung Begründung

6 Stationäre und ambulante ärztliche Versorgung

Begründung Begründung

6.1 Krankenhäuser

Eine möglichst gleichwertige stationäre ärztliche Versorgung der Bevölkerung in allen Teilen der Region soll durch ein abgestuftes, bedarfsgerecht gegliedertes System leistungsfähiger Krankenhäuser sichergestellt werden.

Vorrangig soll die Schwerpunktversorgung ausgebaut werden, wobei die IV. Versorgungsstufe im Verbund der Bayreuther Krankenanstalten verwirklicht werden soll.* Das Klinikum Hof soll ausgebaut werden. Das Kreiskrankenhaus Münchberg soll vorrangig ausgebaut und saniert werden.

Die in den Mittelbereichen Bayreuth, Hof, Kulmbach, Pegnitz, Selb und Wunsiedel/Marktredwitz geplanten oder begonnenen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen sollen zügig durchgeführt werden.

Eine leistungsfähige Krankenhausversorgung zählt zu den wichtigsten Infrastruktureinrichtungen. Der Krankenhausplan ist das Instrument, mit dem der Freistaat Bayern den konkreten Bedarf an stationären Krankenhausleistungen feststellt und bestimmt, welche Krankenhäuser zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und damit nach dem Krankenhausgesetz gefördert werden. Die Anzahl der geförderten Krankenhäuser, der Betten und deren Verteilung innerhalb der Region ist aus Tabelle 4 zu ersehen.

Tabelle 4: Geförderte Krankenhäuser in der Region Oberfranken-Ost

Gebiet

Anzahl der
Kranken-
häuser Anzahl der ge-
förderten
Betten Fachrichtungen Versorgungs-
stufen
Mittelbereich
Bayreuth 3 1.533 Ch, Inn, Ki,
HNO, A, MKG,
R, Psych; N,
KJPsych, Ur,
NCh, HD, O III, F
Mittelbereich
Hof 3 678 Ch, Inn, GG, Ki,
HNO, A, Ur, R,
HD, Psych III, II, F
Mittelbereich
Kulmbach 2 500 Ch, Inn, GG,
HNO, A II, I
Mittelbereich
Marktredwitz/
Wunsiedel 1 350 Ch, Inn, GG,
HNO, A, Ur, O,
HD III
Mittelbereich
Münchberg 1 230 Ch, Inn, GG,
HNO, A, O II
Mittelbereich
Pegnitz 1 125 Ch, Inn, GG,
HNO II
Mittelbereich
Selb 1 182 Ch, Inn, GG,
HNO, HD II
Region 12
3.598

Fachrichtungen:

Inn = Innere Medizin
Ch = Chirurgie
O = Orthopädie
Ur = Urologie
GG = Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Ki = Kinderheilkunde (konservativ)
HNO = Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
A = Augenheilkunde
N = Neurologie
KJPsych = Kinder- und Jugendpsychiatrie
R = Radiologie
HD = Hämodyaliese (besondere Einrichtung)
MKG = Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
NCh = Neurochirurgie

Versorgungsstufen:

I = Krankenhaus der ersten Versorgungsstufe
II = Krankenhaus der zweiten Versorgungsstufe
III = Krankenhaus der dritten Versorgungsstufe
F = Fachkrankenhaus

In der Region soll vorrangig die Schwerpunktversorgung ausgebaut und durch Betten für bisher nicht vertretene, überregional bedeutsame Fachrichtungen ergänzt werden. Dies ist in den Krankenanstalten im Oberzentrum Bayreuth in den letzten Jahren zunehmend geschehen. So stehen folgende überregionale Einrichtungen zur Verfügung: Geriatrie, Neurochirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Rehabilitation von Rückenmarkverletzten und künftig Herzchirurgie. In den bereits bestehenden Einrichtungen zur stationären Versorgung und Rehabilitation von Schlaganfall-Patienten und Schädel-Hirn-Verletzten werden die Kapazitäten weiter ausgebaut. Für Oberfranken-Ost und die nördliche Oberpfalz sind Erlangen und Regensburg die nächstgelegenen Universitätskliniken. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten und nach Öffnung der Grenzen zur Tschechischen Republik ist eine vermehrte Nachfrage nach stationärer medizinischer Versorgung, insbesondere in den Krankenhäusern entstanden, die über differenzierte diagnostische und therapeutische Möglichkeiten sowie über Einrichtungen verfügen, die nur bei überregionaler Versorgung vorhanden sind. Um diesen steigenden Bedarf befriedigen zu können, sollten die Bayreuther Krankenanstalten im Verbund mit der IV. Versorgungsstufe ausgestattet werden.*

Auch im Klinikum Hof (Versorgungsstufe III) ist wegen des seit Öffnung der Grenzen wesentlich erweiterten Einzugsbereichs ein Bedarf an zusätzlichen Fachabteilungen (z. B. Hautklinik, Mund-Kiefer-Chirurgie) entstanden, dem im Rahmen der krankenhausplanerischen Vorgaben Rechnung getragen werden sollte.

Aufgrund der Grenzöffnung ist die Autobahn A 9 eine Hauptschlagader des Süd-Nord-Verkehrs geworden. Das Verkehrsaufkommen auf den übrigen Straßen im Einzugsbereich des Kreiskrankenhauses Münchberg ist ebenfalls enorm gestiegen. Diese Situation ließ die Unfallhäufigkeit erheblich ansteigen. Die Autobahn A 9 ist im Einzugsbereich des Kreiskrankenhauses Münchberg zum “Unfallschwerpunkt” geworden. Die Wichtigkeit des Krankenhauses ist, wegen der verkehrsgünstigen Lage zur Autobahn, in den Fachrichtungen Chirurgie und Orthopädie ganz wesentlich gestiegen. Nach Wegfall der innerdeutschen Grenze ist zudem eine vermehrte Nachfrage nach stationärer medizinischer Versorgung, insbesondere in Krankenhäusern mit Einrichtungen überregionaler Bedeutung, gegeben. In den Fachbereichen “Chirurgie” und “operativer Orthopädie” ist dies am Kreiskrankenhaus Münchberg der Fall. Um diesen starken Bedarf befriedigen zu können, sollte die Sanierung und Erweiterung des Hauses vordringlich durchgeführt werden.

In den möglichen Oberzentren Kulmbach und Marktredwitz/Wunsiedel sowie den Mittelzentren Pegnitz und Selb sind für die dortigen Krankenhäuser, im Oberzentrum Bayreuth für das Krankenhaus Hohe Warte, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen im Rahmen des festgestellten Bettenbedarfs geplant bzw. begonnen.

Begründung Begründung

6.2 Ambulante ärztliche Versorgung

In allen Teilen der Region soll auf die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und gleichmäßigen ambulanten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung durch praktische Ärzte und Allgemeinärzte, sonstige Gebietsärzte, Zahnärzte und Kieferorthopäden hingewirkt werden.

Im Mittelbereich Kulmbach soll eine Verbesserung der ambulanten unfallchirurgischen Versorgung angestrebt werden.

Tabelle 5 zeigt die in den Teilräumen der Region unterschiedliche Dichte der ambulanten ärztlichen Versorgung. Insbesondere in den ländlich strukturierten Gebieten sind bei den sonstigen Gebietsärzten und Zahnärzten wesentlich mehr Einwohner von einem Arzt zu versorgen als in anderen Bereichen und als im Landesdurchschnitt.

Ein gewisser Ausgleich erfolgt durch die Oberzentren Bayreuth und Hof, die entsprechend ihren zentralörtlichen Funktionen ihre Nahbereiche mitversorgen.

Die ambulante unfallchirurgische Versorgung der Bevölkerung im Mittelbereich Kulmbach ist noch verbesserungsbedürftig.

Tabelle 5: Kassenärztliche und kassenzahnärztliche Versorgung in de Region Oberfranken-Ost

Gebiet Einwohner je
Kassenarzt in der Kassen-
zahnarzt Kiefer-
orthopäde
Allgemein-
ärztliche
Versorgung sonstigen
gebiets-
ärztlichen
Versorgung ärztlichen
Versorgung
insgesamt
Mittelbereich
Bayreuth 2.216 1.462 881 1.998 354.616
Mittelbereich
Hof 2.288 1.931 1.047 2.207 123.567
Mittelbereich
Kulmbach 1.883 1.883 941 2.225 73.434
Mittelbereich
Marktredwitz/
Wunsiedel 1.577 2.447 959 1.918 –
Mittelbereich
Münchberg 2.005 3.174 1.229 2.241 –
Mittelbereich
Pegnitz 2.172 2.172 1.086 2.172 –
Mittelbereich
Selb 2.121 2.062 1.069 12.062 –
Region 2.043 1.881 979 2.095 83.089
Bayern 1.871 1.425 809 1.702 41725
Wachsendes Gesundheitsbewusstsein sowie steigende Lebenserwartung dürften im Planungszeitraum die Nachfrage nach ärztlichen Leistungen ansteigen lassen, so dass die Niederlassung weiterer praktischer, Allgemein-, sonstiger Gebiets- und Zahnärzte sowie Kieferorthopäden in der Region erforderlich wird. Dabei ist die Bereitstellung geeigneter Praxisräume besonders in kleineren Orten oft entscheidend für die Niederlassung eines Arztes.

Da die Einrichtung einer neuen Arzt- oder Zahnarztpraxis in erheblichem Maße von den Kosten abhängt, ist eine Verbesserung der Versorgung auch dadurch erreichbar, dass durch moderne Formen des Praktizierens, wie Gemeinschaftspraxen, bessere Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Nutzung medizinischer Geräte sowie günstigere Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitszeiten für die beteiligten Ärzte und Zahnärzte insbesondere im ländlichen Raum geschaffen werden.

Begründung Begründung

6.2.1

Auf die Verbesserung der Versorgung der Region mit praktischen Ärzten und Allgemeinärzten soll hingewirkt werden.

Die allgemeinärztliche Versorgung der Region insgesamt kann im Hinblick auf den Bedarfsrichtwert für die kassenärztliche Bedarfsplanung von 2400 Einwohnern je Allgemeinarzt weitgehend als gesichert angesehen werden. So weist der Bedarfsplan der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zum 31. Dezember 1985 lediglich je eine unbesetzte Arztstelle für die allgemeine ärztliche Versorgung in den Mittelbereichen Hof (Gemeinde Konradsreuth) und Kulmbach (Gemeinde Mainleus) aus.

Allerdings muss auch künftig auf die Ansiedlung weiterer praktischer und Allgemeinärzte hingewirkt werden, um insbesondere in den ländlich strukturierten Bereichen der Region die Versorgung der Bevölkerung zu verbessern.

Die Erfahrungen der Gemeinden lassen den Schluss zu, dass zumindest in Einzelfällen der tatsächliche Bedarf über dem Ansatz der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns liegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Arztpraxen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur unter schwierigen Umständen zu erreichen sind. Deshalb sollten vor allem die Bemühungen folgender Gemeinden um Ansiedlung eines Arztes für die allgemeine ärztliche Versorgung unterstützt werden:

Mittelbereich Bayreuth: Plankenfels;

Mittelbereich Hof: Köditz, Töpen;

Mittelbereich Naila: Schwarzenbach a. Wald, Selbitz

Mittelbereich Kulmbach: Grafengehaig, Ludwigschorgast

Mittelbereich Münchberg: Leupoldsgrün, Stammbach;

Mittelbereich Pegnitz: Betzenstein, Pottenstein.

Begründung Begründung

6.2.2

Auf die Verbesserung der Versorgung der Region mit sonstigen Gebietsärzten soll hingewirkt werden.

Nach dem Bedarfsplan der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns fehlten zum 31. Dezember 1985 zur Sicherstellung der sonstigen gebietsärztlichen Versorgung in der Region:

5 sonstige Gebietsärzte:

Mittelbereiche Hof und Naila: 1 Augenarzt, 1 Hautarzt,

Mittelbereiche Marktredwitz/Wunsiedel und Selb: 1 Hautarzt, 1 Internist,

Mittelbereich Münchberg: 1 Augenarzt.

Der für die Mittelbereiche Marktredwitz/Wunsiedel und Selb fehlende Hautarzt sollte für die Stadt Selb vorgesehen werden.

Selbst nach Ansiedlung dieser Ärzte wird die Versorgungsdichte in Teilräumen der Region immer noch erheblich unter den Bedarfsrichtwerten liegen, so dass weitere sonstige Gebietsärzte vordringlich erforderlich sind. Neue sonstige Gebietsärzte werden vorrangig in den Mittelzentren, möglichen Mittelzentren und Unterzentren der Region benötigt. Dabei sollten auch die über die Planungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns hinausgehenden Bemühungen des Landkreises Hof um einen Orthopäden, der Stadt Hollfeld um einen Augenarzt, der Stadt Naila um einen HNO-Arzt sowie des Kleinzentrums Bad Steben um 2 Badeärzte unterstützt werden.

Begründung Begründung

6.2.3

Auf die Verbesserung der Versorgung der Region mit Zahnärzten und Kieferorthopäden soll hingewirkt werden.

Obwohl in den vergangenen Jahren die zahnärztliche Versorgung der Region insgesamt deutlich verbessert werden konnte, weisen doch einige ländlich strukturierte Gebiete Versorgungsgrade unter den Bedarfsrichtwerten auf. Tabelle 5 zeigt, dass besonders im Bereich der Kieferorthopädie die Region noch nicht ausreichend versorgt ist. Dementsprechend werden im Bedarfsplan der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns zum 31. Dezember 1985 für die Region 4 Zahnärzte sowie 3 Kieferorthopäden als Fehlbedarf ausgewiesen.

Je 1 Zahnarzt fehlt:

Mittelbereich Bayreuth: Speichersdorf, Waischenfeld;

Mittelbereich Kulmbach: Untersteinach;

An Kieferorthopäden fehlen nach dem Kassenzahnärztlichen Bedarfsplan zum 31. Dezember 1985 2 für die Mittelbereiche Hof und Münchberg sowie 1 für die Mittelbereiche Marktredwitz/Wunsiedel und Selb.

Aus regionalplanerischer Sicht sowie nach den Erfahrungen der Gemeinden ist in Einzelfällen der tatsächliche Bedarf höher als der Ansatz der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns. Dies gilt insbesondere für jene ländlich strukturierten Bereiche, in denen Zahnarztpraxen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer zu erreichen sind. Deshalb sollten vor allem die Bemühungen folgender Gemeinden um Ansiedlung eines Zahnarztes unterstützt werden: Mittelbereich Kulmbach: Grafengehaig, Kasendorf, Marktschorgast, Mainleus, Rugendorf, Wonsees.

Begründung Begründung