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7.1 Schwerpunktgebiete naturschutzfachlicher ZieleDie fachlichen Anforderungen für die nachhaltige Sicherung des Naturhaushalts und die Bewahrung der landschaftlichen Qualitäten für die naturbezogene Erholung sind in Kapitel 6 schutzgutspezifisch in umfassender Form dargestellt. Durch Zielüberlagerung und Zielabgleich werden aus diesen schutzgutspezifischen Zielkonzepten sogenannte Funktionsräume entwickelt, welche durch jeweils spezifische Zielkombinationen gekennzeichnet sind. Diese hinsichtlich ihrer Zielansprüche weitgehend homogenen Funktionsräume bilden für die Region Oberfranken-Ost ein integriertes, d. h. schutzgutübergreifendes Leitbild des Naturschutzes und der Landschaftspflege für eine dauerhaft umweltschonende Regionalentwicklung. Ausgehend von den jeweiligen Werten und Funktionen der verschiedenen Landschaftsteile werden folgende Funktionsräume unterschieden: · Gebiet mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung, · Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild, · Landnutzung mit bedeutenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild, · Landnutzung mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild, · übrige Flächennutzungen mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild. Das dargestellte Leitbild der Landschaftsentwicklung zeigt damit aus einer ganzheitlichen Sichtweise heraus, wo und mit welcher Priorität Sicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen notwendig sind und gibt damit den räumlichen Orientierungsrahmen für Maßnahmen des Naturschutzes vor, wie z.B. für die Anwendung von Förderprogrammen zur Landschaftspflege oder für Schutzgebietsplanungen. Dieses Leitbild kann aber auch für andere Fachplanungsträger hilfreich sein, etwa für die Landwirtschaftsverwaltung bei Fragen des Ressourcenschutzes im Zusammenhang mit der Anwendung des Kulturlandschaftsprogramms oder für die Forstwirtschaft bei der Anwendung des waldbaulichen Förderprogramms. Aus der Darstellung der angestrebten Funktionsräume werden auch Vorschläge für regionalplanerische Instrumente (insbesondere landschaftliches Vorrang- und Vorbehaltsgebiet) zur Sicherung dieser Ziele abgeleitet. Aufbauend auf der Zielhierarchisierung kann hierbei jedem Gebietsvorschlag eine besondere Zweckbestimmung (prioritäre schutzgutbezogene Ziele) zugewiesen werden (siehe Karte 7), wodurch ein hoher Konkretisierungs- und Bestimmtheitsgrad der Instrumente „landschaftliches Vorranggebiet“ und „landschaftliches Vorbehaltsgebiet“ erzielt wird (vgl. Kap. 8.1). Im Folgenden werden die aus der Zielkombination für die Region Oberfranken-Ost abgeleiteten und in Karte 6 dargestellten Funktionsräume in ihrer räumlichen Verteilung beschrieben und allgemeine Ziele sowie daraus resultierende Anforderungen an Nutzungen für die Funktionsräume benannt.
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