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6.4.4 Ziele für einzelne
Teilräume (Karte 4.4)
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41 Naturaum
Mittelvogtländisches |
A 41.01 Im
Saaletal von Unterkotzau bis Blankenstein sind die naturschutzfachlich
wertvollen Bereiche von z.T. überregionaler Bedeutung zu erhalten und
zu optimieren. Auf die Verbesserung der Gewässerqualität ist hinzuwirken.
Hierzu soll die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen entlang
der Ufer und um wertvolle Feuchtgebiete, die extensive Grünlandnutzung
sowie allgemein die Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in
den Talräumen gefördert werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung
von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen
werden.
Der Biotopverbund von Trockenstandorten (z.B. magere, östliche Talhänge
zwischen Brunnenthal und Saalenstein, Felsbildungen) soll verstärkt entwickelt
werden.
Die Entwicklung und Förderung naturnaher Wälder soll die Lebensraumqualität
verbessern.
Das Saaletal hat eine hervorragende Bedeutung als Lebensraum und als Wanderweg von Organismen. Es bildet ein überregional bedeutsames Bindeglied zwischen den Höhenlagen der bayerisch-sächsischen Grenzgebirge zu den Landschaften in Mitteldeutschland. Trotz vorhandener Nadelforste und intensiver Grünlandnutzung (z. T. Weiden) ist es von überregionaler Bedeutung für den Naturschutz, mit einzelnen Schwerpunkten im faunistischen (z.B. Vorkommen von Ringelnatter, Schlingnatter und Uhu) und floristischen Artenschutz (z.B. gefährdete Moose und Flechten auf Schiefer oder dem nach Merkel & Walter (1998) vom Aussterben bedrohten Steinbrech-Habichtskraut, Hieracium saxifragum). Herausragend sind dabei die Trockenhänge nördlich Unterkotzau, Felsbildungen und Talhänge der Durchbruchstäler sowie der Flusslauf und die Aue nördlich Joditz.
Die Gewässerqualität der Saale ist unterhalb von Hof laut Gewässergütekarte von Oberfranken 2000 kritisch belastet, durch die Erweiterung der Kläranlage Hof hat sie sich bereits verbessert. Die Nähstoffeinträge aus den landwirtschaftlich genutzten Flächen spielt jedoch für die Gesamtbelastung des Gewässers eine bedeutende Rolle, weswegen auf deren Reduktion hingewirkt werden soll. Die Extensivierung der Grünlandnutzung in der Aue sowie die Entwicklung von Pufferstreifen entlang der Ufer kann dazu erhebliche Beiträge leisten.
Neben der Funktion als Bindeglied von Trocken- und Felsstandorten sowie Feuchtgrünland- und Gewässerlebensräumen beherbergt das Saaletal neben versprengten Resten im Bereich des Kuppenlandes (vgl. A 41.03 und A 41.02) wichtige Restflächen naturnaher Laubmischwälder (am Prallhang gegenüber der Lamitzmühle sogar mit Naturverjüngung der Tanne!). Diese besitzen aber eine verschwindend geringen Flächenanteil und liegen z. T. isoliert. Ihr Flächenanteil sollte durch Rücknahme der umgebenden Fichtenbestockung und das Zulassen natürlicher Sukzession auf Bruch- oder Kahlschlagsflächen deutlich erhöht werden. Wo möglich ist eine Verbindung der isoliert gelegenen Waldinseln herzustellen.
Von großer Bedeutung für den Biotopverbund, für die Sicherung und Optimierung von Mager- und Trockenstandorten sind
A 41.02 Die
Kulturlandschaft von Zedwitz bis Nentschau soll in den Teilgebieten
mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Arten
und Lebensräumen erhalten werden. In den weniger wertvollen Bereichen
sollen verstärkt Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Besonders die wertvollen Trocken- und Felslebensräume (Diabas) der Anhöhen
und Talhänge (Krebsbach, Rohrbach) sowie die Feuchtwiesen entlang der
Landesgrenze sind im Rahmen eines Biotopverbundes unter Einbezug des angrenzenden
Saaletals und vorhandener Steinbrüche zu vergrößern, zu optimieren und
nachhaltig zu sichern.
Die Restbestände naturnaher Laub- bzw. Bergmischwälder sollen erhalten
werden.
Strukturreiche Reste der Kulturlandschaft um Feilitzsch, Trogen und Kirchgattendorf
(Heckengebiete, Gehölz-/Rasenkomplexe) sollen erhalten, gefördert und
aufgewertet werden.
Fichtenforste sollen zu naturnahen Mischwäldern mit standortheimischer
Baumartenzusammensetzung entwickelt werden.
Dieses Teilgebiet des Mittelvogtländischen Kuppenlandes nördlich und östlich von Hof enthält trotz vorherrschender ackerbaulicher und forstlicher Nutzung noch Bereiche mit hohem Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume. Insgesamt kommt dem Zielgebiet jedoch allgemeine bis besondere Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zu.
In diesem Gebiet des Mittelvogtländischen Kuppenlandes haben sich noch zahlreiche regional bedeutsame Reste extensiver und naturnaher Biotoptypen erhalten (Fels- und Trockenstandorte, Reste wärmeliebender Eichenmisch- und Bergmischwälder). Diese liegen i. d. R. auf felsigen Kuppen oder den schwer zugänglichen, steilen Talbereichen, die eine intensive Nutzung ausschließen. Dennoch besitzen diese Restflächen einen sehr geringen Flächenanteil und zeichnen sich durch inselartiges, voneinander isoliertes Vorkommen aus. Die geringe Größe der Bestände macht sie äußerst empfindlich gegen äußere Einflüsse.
Die artenreichsten und naturschutzfachlich bedeutensten Vorkommen von Diabasfelsen und Diabasmagerrasen dieses Landschaftsteiles befinden sich an den Talhängen des Rohrbaches, der nördlichen Regnitz und des Krebsbaches nördlich und östlich von Hof; wichtige Flächen wie der Talhang westlich Haidt und das Naturdenkmal „Diabasfels Unterkotzau“ befinden sich dabei im Stadtgebiet von Hof. Besonders die südexponierten, als Grünland genutzten Talhänge des Krebsbaches von Haidt bis Hof bieten noch ein hohes Entwicklungspotenzial für die Optimierung und Neuschaffung potenzieller Magerrasenstandorte und sind unverzichtbarer Bestandteil eines zu schaffenden Biotopverbundes, durch den diese wertvollen Lebensräume optimiert, gefördert und nachhaltig gesichert werden sollen. Ähnlich verhält es sich mit den Talhängen entlang des Hohbühl, südlich von Zedwitz einschließlich der Prallhänge des Rohrbaches bei Unterkotzau. Im östlichen Gebietsbereich (Gattendorf, Oberhartmannsreuth, Trogenau, Nentschau) finden sich noch Anhöhen („Bühle“) mit wertvollen Komplexen aus Magerrasen, Fels, Gehölz- und Saumbereichen sowie Diabas- und Kalksteinbrüchen, für die analoge Entwicklungsziele wie für die Talbereiche gelten. Entlang des ehemaligen Grenzstreifen haben sich wertvolle Feuchtwiesen mit Vorkommen des Skabiosen-Scheckenfalters (Euphydryas aurinia) erhalten, die ebenfalls in den Biotopverbund einbezogen werden sollen.
Für die Laubwaldreste (Unterhartmannsreuth, Talhang östlich Haidt, Talhänge bei Oberhartmannsreuth) ist neben der Sicherung ihrer Vorkommen eine Ausdehnung ihrer Bestände durch Zulassen der natürlichen Sukzession auf benachbarten Kahlschlagsflächen und eine Förderung des Laubholzanteiles im engeren Umkreis anzustreben. Sie stellen im Gebiet die einzigen Biotope dar, die der Potenziellen Natürlichen Vegetation entsprechen oder ihr nahe kommen. Ein Verbund montaner Waldelemente ist von Oberhartmannsreuth ins nördliche gelegene NSG „Feilebachtal“ (Land Sachsen) möglich.
Für die intensiv genutzte Kulturlandschaft im Umfeld von Hof besitzen die strukturreichen Hänge bei Feilitzsch, Trogen und Kirchgattendorf eine große Bedeutung als Trittsteinbiotope. Hier sollte eine weitere Aufwertung durch die Förderung extensiver Grünlandbewirtschaftung, die Förderung von Saumbereichen sowie Extensivierung und Strukturanreicherung der umgebenden Ackerflächen angestrebt werden.
A 41.03 Die
Kulturlandschaft um Köditz soll durch die Vernetzung wertvoller
Biotoprestflächen verstärkt entwickelt werden.
Durch Biotopverbundplanungen soll v. a. das hohe Entwicklungspotenzial
für extensives Grünland in den Bachtälern und der räumliche Bezug zu wertvollen
Biotopen im Saaletal genutzt werden. Die Talräume sollten daher vorrangig
für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen
Bauleitplanung herangezogen werden.
Bereiche mit wertvollen Artenvorkommen sollten naturschutzrechtlich als
Trittsteine gesichert werden.
Fichtenforste sollen zu Mischwäldern mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung
entwickelt werden.
Stärker noch als in den übrigen Bereichen des Bayerischen Vogtlandes sind die Restflächen von Mager- und Trockenrasen, extensiven (Feucht-) Grünlandes und naturnaher Laubwälder mit lokal bedeutsamen Artenvorkommen (z.B. Paris quadrifolia in Gehölzinsel nördlich der B 173 nähe Schlegel, Laubwaldrest in Scharten) isoliert und von sehr geringer Ausdehnung (z. T. < 0,25 ha). Trotz der überwiegend geringen Lebensraumqualität in diesem Landschaftsausschnitt bestehen noch Potenziale für die Sicherung seltener Arten und die Entwicklung extensiver Grünlandbereiche. Von hoher Qualität sind z. T. die hier vorkommenden Teiche (z.B. bei Epplas) und Abschnitte der Göstra, die von der gefährdeten Flussperlmuschel bewohnt werden. Insbesondere das Tal der Göstra und der Köditzer Hang zwischen Köditz und Hof sollten in einen Biotopverbund für Diabasmagerrasen einbezogen werden. Entlang der Göstra bilden wertvolle Feuchtwiesen noch Lebensräume für Wiesenbrüter.
Die Sicherung des Restbestandes an Laubwaldarten ist nur durch die Förderung standortheimischer Laubbäume und die Zulassung der natürlichen Sukzession in Bereichen derzeitiger Fichtenforste möglich.
A 41.04 Die
Kulturlandschaft und die Wälder um Zinnbach und Südliche Regnitz
sind v. a. im Hinblick auf die Qualität der Fließgewässer
mit ihren europaweit bedeutenden Vorkommen der Flussperlmuschel zu erhalten
und zu entwickeln.
Dies soll insbesondere die Nutzungsextensivierung der Talauen, die Entwicklung
von Nadelforsten zu naturnahen Laub- und Mischwäldern und die Verminderung
des Nährstoffeintrages durch Extensivierung der Landwirtschaft im
gesamten Einzugsgebiet dieser Gewässer umfassen. Die Talräume
und Einzugsbereiche von Zinnbach und Südlicher Regnitz sollten daher
auch vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im
Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.
Die naturschutzfachlich hochwertigen Auekomplexe und die bodensauren Magerrasen
der Talräume des Zinnbaches und der Südlichen Regnitz zwischen
Oberprex und Regnitzlosau sollen erhalten und optimiert werden.
Die Entwicklung von Uferrandstreifen mit Auengehölzen, die das Gewässer
beschatten und vor Stoffeinträgen aus angrenzenden Flächen schützen
ist möglichst durchgängig anzustreben.
Die Trockenlebensräume und Gehölze auf den Talhängen sind
durch Maßnahmen eines Biotopverbundes zu sichern und zu entwickeln.
Die intensiver genutzten Talauen zwischen Regnitzlosau und Hof sollten
auf Grund ihres hohen Entwicklungspotenzials vorrangig für die Umsetzung
von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung
herangezogen werden.
Der Schwerpunkt für Artenhilfsmaßnahmen und Entwicklungsziele der Talräume und Gewässer Zinnbach und Südliche Regnitz soll auf den international bedeutsamen Vorkommen (gem. Anhang II FFH-Richtlinie 92/43/EWG) der in der Bundesrepublik vom Aussterben bedrohten (LFU (Hrsg.) 1992) Flussperlmuschel liegen. Im Zentrum steht dabei die Verringerung der diffusen Einträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Verbesserung der biologischen Gewässergüte durch Extensivierung der Nutzung im gesamten Gewässereinzugsbereich.
Im engen Zusammenhang dazu stehen die weitere Flora (z.B. die nach Merkel & Walter 1998 in Bayern vom Aussterben bedrohten Arten Knöterich-Laichkraut, Potamogeton polygonifolius und Wechselblütiges Tausendblatt, Myriophyllum alterniflorum) und Fauna dieser Gebirgsbäche und der extensiv genutzten Täler mit Komplexen aus Niedermoorlinsen, Feucht- und Nasswiesen, Hochstaudenfluren und Gewässerbegleit-/Auengehölzen.
Insbesondere das Zinnbachtal und das Tal der Südlichen Regnitz zwischen Wolfsbachmündung und Regnitzlosau mit ihren Einzugsbereichen sind für die Erhaltung und die Optimierung der Auenkomplexe mit ihrem Artenbestand und deren Lebensgemeinschaften von hervorragender Bedeutung.
Auch die extensiven Feuchtwiesen der mineralischen Talaue (montane Frisch- und Feuchtwiesen), wie sie in der Südlichen Regnitz vorkommen (zwischen Nentschau und Regnitzlosau), sind durch stärkere Entwässerung bayernweit gefährdet.
Die Zinnbachaue und der östliche Abschnitt der Regnitz besitzen naturräumlich und auf Grund der Lebensgemeinschaften (Flussperlmuschel, allgemeine Biotopausstattung) enge Beziehungen zum Rehauer Forst (dort Höll- und Mähringsbach) und dem nördlichen Fichtelgebirge (dort Perlbachaue und Seitentäler). Sie stellt ein wichtiges Verbundelement zwischen Fichtelgebirge und Elster-/Erzgebirge dar und ist daher länderübergreifend in diesem größeren Zusammenhang zu sehen.
Überregionale Bedeutung kommt im Bereich paläozoischer Schiefer (Zinnbachaue, Regnitz bis Mittelhammer) auch den bodensauren Magerrasen zu, die hier in enger Verzahnung mit Niedermoorflächen oder als trockene Ausprägungen noch ein geschlossenes Verbreitungsgebiet besitzen.
Die Entwicklung des Rehauer Forstes zu montanen Buchenmischwäldern sollte v. a. im Umfeld der Perlbäche weiter gefördert werden, um der Gewässerversauerung durch Nadelstreu und Rohhumus entgegenzuwirken.
A 41.05 Die
äußerst wertvollen Moore, Perlmuschelbäche und extensiven Weiherketten
des Rehauer Forstes sind wegen ihrer überregionalen Bedeutung und
dem Vorkommen von Flussperlmuscheln zu erhalten, zu sichern und stellenweise
zu optimieren.
Vorrangig sind die Sicherung eines intakten Wasserhaushaltes, der Schutz
vor Nährstoffeinträgen und die Entwicklung von naturnahen Buchenmischwäldern
montaner Prägung. Intensiv genutzte Teiche sollten extensiviert und entwässerte
Moorgebiete wieder vernässt werden. Fichtenbestände in Moorgebieten sollten
entfernt werden.
Offen- und Saumbereiche mit bodensauren Magerrasen sollen erhalten und
entwickelt werden.
Der zwischen Fichtelgebirge und Vogtland vermittelnde, ausgedehnte Forst östlich und nordöstlich Rehau ist durch spezielle standörtliche Gegebenheiten gekennzeichnet (wasserstauende Schiefer, Fließlehme z. T. mit Torfauflagen, subatlantisches Kleinklima mit relativ hohen Niederschlägen). Als Nutzungsform dominieren noch Fichtenforste, in denen sich häufig intensiver genutzte Fischteiche finden.
Kennzeichnend sind die Vorkommen bayernweit äußerst seltener Zwischenmoore, regional bedeutsamer bodensaurer Magerrasen und teilweise extensiv genutzter Teich-/Weiherketten entlang der zahlreichen Bäche, die das Gebiet entwässern.
Höll- und Mähringsbach sind Bestandteile der international bedeutsamen Vorkommen der Flussperlmuschel (gem. Anhang II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG) in Nordost-Oberfranken.
Der Rehauer Forst besitzt daher eine überwiegend hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten. Die Bestände sind zu erhalten, und vor Beeinträchtigungen zu schützen (z.B. Nährstoffeintrag, Entwässerung). Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Sicherung des Wasserhaushaltes und der Gewässergüte der Gebirgs- und Quellbäche. Auf die Ausführungen zur Flussperlmuschel im Zielgebiet 41.04 (Zinnbach/Südliche Regnitz) wird verwiesen.
Entscheidend für die Lebensraumqualität ist die weitere Rücknahme der Fichtenbestockung und Entwicklung zu standortheimischen, montanen Buchenmischwäldern. Im Vordergrund steht auch hier das Ziel, der oberflächlichen Versauerung entgegenzuwirken
A 41.06 Der
Perlenbach und seine Seitenbäche mit ihren Einzugsgebieten sollen
auf Grund ihrer hervorragenden Lebensraumqualität erhalten und gezielt
entwickelt werden.
Hierzu sollte auf die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen
um hochwertige Restvorkommen und allgemein auf eine Extensivierung der
landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen hingewirkt werden. Sie sollten
daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der
gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.
Besonders bedeutsame Abschnitte sollten naturschutzrechtlich gesichert
werden.
Der Perlenbach stellt mit seiner Aue einen weitgehend naturnahen, wenig beeinträchtigten Biotopkomplex von überregionaler Bedeutung dar. Die Gewässergüte liegt abschnittsweise bei I - II (gering belastet). Leit- und Zielarten sind neben der Flussperlmuschel, Wasseramsel, Braunkehlchen und Wiesenpieper sowie weitere gefährdete Indikatorarten der Feuchtgebiete (z.B. Moorfrosch, Violetter Feuerfalter, Moorklee - Trifolium spadiceum). Die Bäche beherbergen Steinkrebs, Koppe und gefährdete Fließgewässerlibellen (Zweigestreifte Quelljungfer, Blauflügel-Prachtlibelle).
Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) sowie der Fließgewässerdynamik kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu. Durch diese Maßnahmen können für Wiesenbrüter und für den Weißstorch günstige Lebensbedingungen geschaffen werden. Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden. Die Beeinträchtigungen durch die Einleitungen des Freibades Schönwald sollen minimiert werden.
Durch die Erhaltung naturnaher Bachabschnitte bzw. die Wiederherstellung der Strukturvielfalt in begradigten und befestigten Abschnitten kann die Selbstreinigungskraft der Fließgewässer erhalten bzw. verbessert werden.
Zur Erhaltung und Vernetzung der Vorkommen an Borstgrasrasen kann die Schaffung von extensiv oder nur periodisch genutzten, mageren Saumzonen an Ranken, Rainen, Wegrändern und Gehölzsäumen einen wirkungsvollen Beitrag leisten.