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6.4.4      Ziele für einzelne Teilräume (Karte 4.4)

 

 

39     Naturrraum Thüringisch - Fränkisches Mittelgebirge (39), Nordwestlicher Frankenwald (392), Münchberger Hochfläche (393), Hohes Fichtelgebirge (394), Selb - Wunsiedler Hochfläche (395)

 

 

 

A 39.01      Das Höllental und das Tal der einmündenden Thüringer Muschwitz soll als Gebiet von hervorragender Bedeutung erhalten und optimiert werden. Der Schwerpunkt ist dabei auf den Erhalt licht- und wärmeliebender Tier- und Pflanzenarten zu legen. Entsprechende Maßnahmen sollten in Zusammenarbeit der Naturschutz- und Forstbehörden im Rahmen der Umsetzung des Managementplanes zum NATURA 2000-Gebiet „Fränkische und thüringische Muschwitz mit Höllental“ (FFH-Gebiets-Nr. 5636-301) geplant und durchgeführt werden. 
Die Restwassermenge der Selbitz sollte in der Ausleitungsstrecke erhöht werden, um das Überleben der charakteristischen Gewässerfauna zu ermöglichen.

Als Höllental wird das enge Durchbruchstal der Selbitz zwischen dem Ort Hölle und der Talaufweitung bei der Selbitzmühle bezeichnet. Charakteristisch sind wertvolle Schluchtwälder, zahlreiche, oft senkrechte Felsen (Diabas) sowie ausgedehnte aktive Schutthalden. Von besonderer Bedeutung ist das Kontinuum von nassen Auwaldstandorten bis hin zu extrem xerothermen Felspartien. An der nördlichen Regionsgrenze mündet die Thüringer Muschwitz in die Selbitz, deren südliche Talseite in dieses Zielgebiet integriert ist.

Zur Zeit des Hammer- und Hüttenwesens war das Höllental teilweise entwaldet, die verbliebenen Wälder waren wesentlich lichter als heute. Ein weiterer Eingriff war die Errichtung der mittlerweile stillgelegten Bahnlinie durch das Tal. Das Höllental ist (bzw. war) z.B. durch das Vorkommen folgender Arten ausgezeichnet: Schlingnatter, Ringelnatter, Kleiner Eisvogel, Fetthennen-BläuIing, Roter Scheckenfalter sowie zahlreiche bedrohte Nachtfalterarten. Aufgrund seiner hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit wurde es als NSG ausgewiesen und als Teil des NATURA 2000-Gebietes „Fränkische und thüringische Muschwitz mit Höllental“ (5636-301) gemeldet. Auch das Tal der Muschwitz ist Lebensraum vieler gefährdeter Arten, wie z.B. Fischotter, Schwarzstorch, Wasseramsel, Eisvogel.

Die besonnten Felspartien und Blockschutthalden stellen zentrale Elemente eines Verbundes von Trockenstandorten entlang der Selbitz- und Saaletalhänge dar. Pflegeziel im NATURA 2000-Gebiet ist die Offenhaltung dieser Felsbiotope als Lebensraum charakteristischer Felsspalten- und Felsbandgesellschaften. An den beschatteten Talhängen sowie im Talgrund sollte eine natürliche Entwicklung der Schlucht- und Auwälder gewährleistet sein.

Der Flusslauf der Selbitz ist trotz einiger wasserbaulicher Eingriffe noch weitgehend naturnah. Die Wasserentnahme zur Energiegewinnung wirkt sich einschneidend auf die Auenstandorte, die Durchgängigkeit der Fließgewässerzönose und das Selbstreinigungsvermögen aus. Die Gewässergüte liegt im Oberlauf bei II (mäßig belastet), zwischen Naila und kurz oberhalb der Mündung bei II-III (kritisch belastet). In der Ausleitungsstrecke sollte die Mindestabflussmenge den Habitatansprüchen der für die Fließgewässerregion charakteristischen Fauna angepasst werden. Der Optimierung der Fischaufstiegshilfen an den Querbauwerken kommt große Bedeutung zu.

Auf die Wiederbelebung der Bahnlinie durch das Tal sollte ebenso wie auf weitere Verkehrserschließungen verzichtet werden, um in diesen wertvollen Lebensraum keine zusätzlichen Störpotenziale einzubringen.

A 39.02      Die kleinstrukturierte Kulturlandschaft der Bad Stebener Rodungsinsel soll durch geeignete Fördermaßnahmen erhalten werden.   
Die Grünlandgebiete mit landesweit bedeutsamen Wiesenbrütervorkommen (ABSP Hof, StMLU 1994) sollen erhalten werden.          
Die als hervorragend eingestuften, gebietstypischen Magerwiesenkomplexe (z.B. Bärwurzwiesen) und Niedermoore, die viele geschützte Tier- und Pflanzenarten beheimaten, sind vordringlich zu sichern und zu entwickeln. Hier soll vorrangig extensive Grünlandbewirtschaftung gefördert werden.      
Die wertvollsten Bereiche sollten naturschutzrechtlich gesichert werden. Auf den intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen soll eine möglichst extensive Grünlandnutzung gefördert und die Anreicherung mit Kleinstrukturen wie Hecken oder Raine angestrebt werden. Diese Bereiche sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden    
In den vorwiegend ackerbaulich genutzten Gebieten ist auf eine Verringerung stofflicher Einträge aus der Landwirtschaft hinzuwirken.      
Die wertvollen, extensiv genutzten Wiesenkomplexe der Rodungsinsel sind von Erstaufforstung freizuhalten.

Die Bad Stebener Rodungsinsel gehört zum Diabasgebiet im Frankenwald. Der Teilbereich wird auf Grund der guten Bodenverhältnisse überwiegend landwirtschaftlich genutzt (hauptsächlich Mischnutzung Acker und Grünland).

Das Gebiet zwischen Steinbach bei Geroldsgrün und Bobengrün bis nördlich Bad Steben hat für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten eine hervorragende Bedeutung. Alle weiteren Bereiche außer dem Gerlaser Forst um den Spitzberg sind Bereiche von besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten. Besonders hervorzuheben sind die Diabaskuppen im Gebiet, die für den Lebensraumschutz überregional bedeutsam sind.

Die Besonderheit der Wiesenbrütergebiete der Bad Stebener Rodungsinsel besteht in der engen Verzahnung von Hochstaudenfluren mit spät gemähtem Grünland, wodurch pflanzensoziologisch ein weites Spektrum abgedeckt wird. Auf Grund der traditionell extensiven Grünlandnutzung gibt es hier landesweit bedeutsame Schwerpunktvorkommen von Braunkehlchen und Wiesenpieper.

Die mageren Bergwiesen mit den gefährdeten Pflanzengesellschaften wie Borstgrasrasen und Rotschwingel-Rotstraußgraswiesen sollen zum Schutz einer Vielzahl seltener Arten wie Bärwurz, Arnika, Wiesen-Leinblatt, Stattlichem Knabenkraut sowie dem Dukatenfalter als gebietstypischer Charakterart erhalten und gefördert werden. Diese Grünlandbereiche sind daher sowohl aus faunistischen als auch aus floristischen und vegetationskundlichen Gründen besonders erhaltenswürdig.

Die naturschutzrechtliche Sicherung der für den Arten- und Lebensraumschutz wertvollsten Bereiche soll sicherstellen, dass Kerngebiete in hoher Qualität erhalten bleiben, an denen eine Biotopvernetzung mit der umgebenden Kulturlandschaft ansetzen kann. In landwirtschaftlich intensiver genutzten Hangbereichen und Hochflächen sollten Kleinstrukturen, wie z.B. Hecken, Gebüsche, magere Altgrasraine und -säume neu angelegt werden, um eine überlebensfähige Dichte dieser Lebensräume zu gewährleisten.

Ein wesentlicher Gefährdungsfaktor für die naturschutzfachlich bedeutsame Lebensräume besteht in Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft. Zum Schutz der wertvollen Grünlandbereiche sollte auf eine Verringerung der stofflichen Einträge hingewirkt werden.

Zur Erhaltung der Lebensraumqualität ist es notwendig, die wertvollen Offenlandbereiche, wie die oben genannten Wiesenbrütergebiete, Diabaskuppen, Bergwiesen, Borstgrasrasen u. a. von Erstaufforstung freizuhalten.

A 39.03      Im Fließgewässersystem der Selbitz (u. a. Edlendorfer Bach, Lehstenbach, Rothenbach, Froschbach, Stebenbach, Lippertsgrüner Bach, Döbrabach) sollen die Bachläufe und die grünlandgenutzten Auenbereiche von hervorragender Bedeutung in ihrer Funktion als Lebensraum bedrohter Arten erhalten, gepflegt und optimiert werden. Dies beinhaltet die Schaffung ausreichend dimensionierter Pufferzonen entlang der Bäche und den abschnittsweisen Rückbau wasserbaulicher Maßnahmen.         
Die Gewässergüte aller kritisch belasteter oder stark bis übermäßig verschmutzter Bäche (Gewässergüte II - III oder schlechter) sollte auf mindestens II verbessert werden.      
Es sollten Fischschonbezirke ausgewiesen werden. Der Besatz der Gewässer im Rahmen der fischereilichen Nutzung soll nur durch heimische Fischarten erfolgen.

Die überregional bedeutsame Gewässerfauna des Selbitzsystems beherbergt noch Vorkommen von Bachneunauge, Elritze, Nerfling, Koppe sowie Edelkrebs.

Die Bachläufe sind abschnittsweise noch naturnah, mäandrieren und weisen Gewässerbegleitgehölze auf. Von entscheidender Bedeutung für die vorkommenden gefährdeten Gewässerarten ist neben der Gewässergüte auch die Struktur des Bachlaufes, des Bachbettes sowie die unmittelbaren Uferstrukturen. Ein weiterer positiver Faktor ist die überwiegende Grünlandnutzung der Auen. Feuchtgebiete südlich und nordöstlich von Helmbrechts beherbergen die Wiesenbrüterarten Braunkehlchen und Wiesenpieper.

Die Gewässergüte der Selbitz oberhalb Naila liegt überwiegend bei II (mäßig belastet), einige Seitenbäche im gesamten Selbitzsystem sind jedoch, oft schon im Oberlauf, kritisch belastet bis stark verschmutzt. Das Fehlen von Uferstreifen erleichtert Stoffeinträge (Gülle und Agrarchemikalien) aus der direkt angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung. Um eine Ausbreitung der seltenen und gefährdeten Arten zu ermöglichen, ist eine deutliche Verbesserung der Gewässergüte in diesen Bachabschnitten Voraussetzung.

Die Längsdurchgängigkeit der Bäche kann durch die Schaffung von Sohlrampen, Sohlrutschen oder die Umgehung der Querbauwerke (naturnahe Fischaufstiegshilfen) verbessert werden.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu. Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

A 39.04      Die Waldgebiete im Frankenwald sind als großflächig unzerschnittene und störungsarme Lebensräume der Leitarten Luchs und Schwarzstorch zu erhalten und sollen entwickelt werden.          
Die Schutzgebiete des Geroldsgrüner Forstes sollten möglichst erweitert werden, um die Lebensräume der Arten mit großräumigen Arealansprüchen zu sichern.       
Die Quellbereiche und Bachläufe in Au- und Feuchtwäldern sind in ihrer hervorragenden Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz zu erhalten und ggf. wieder zu entwickeln.     
In den übrigen Waldgebieten soll der Anteil standortheimischer Laubbäume sowie des Alt- und Totholzes erhöht werden.        
Die z. T. sehr engen Wiesentäler mit ihren wertvollen Feucht- und Nasswiesen, Niedermooren, Hochstaudenfluren und naturnahen Bachläufen sind durch die Förderung extensiver Bewirtschaftung zu erhalten und von Erstaufforstung freizuhalten; Nicht standortgerechte Fichtenaufforstungen in der Talsohle sollten zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit wertvoller Offenlandbiotope und eines Biotopverbundes entfernt werden.      
Die im Rahmen der historischen Flößerei ausgebauten Fließgewässer sollen renaturiert werden. Dabei sollen Belange der Denkmalpflege Berücksichtigung finden.

Der Frankenwald ist in vielen Bereichen von Nadelwald geprägt. Zumeist dominiert die Fichte. Im Nordwesten des Zielraumes, dem Geroldsgrüner Forst, v. a. im Oberlauf von Langenaubach und Lamitz, gibt es auch großflächige naturnahe Laub- und Mischwaldbereiche, die sich vorzugsweise in steilen Hanglagen befinden. Au- und Feuchtwälder sind noch fragmentarisch erhalten. Diese Kernbereiche sollten wegen ihrer Naturnähe, Ungestörtheit und ihres Artenreichtums langfristig rechtlich gesichert werden.

Insgesamt ist der Wald mit einem großflächig unzerschnittenen Bereich von ca. 71 km2, der mit einem weiteren großen Waldgebiet der Region im Süden (ca. 70 km2, Zielgebiet A 39.06) und mit dem übrigen Frankenwald und Thüringer Wald im Verbund steht, von hervorragender Bedeutung als Lebensraum für Tiere mit großen Arealansprüchen. Das Vorkommen solcher Tierarten wie Luchs (einzelne Hinweise gem. Müller 2001), Schwarzstorch oder verschiedene Fledermausarten belegen diese Bedeutung. Eine Vielzahl wertvoller Quellbereiche, feuchter Talauen und naturnaher, kaum belasteter Fließgewässer bereichern zudem die Biotopvielfalt dieses Zielgebietes.

Au- und Feuchtwälder sind besonders gefährdete Lebensräume und daher erhaltenswürdig. Zur Förderung und zur Erhaltung von überlebensfähigen Populationen der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ist die Optimierung der Bachläufe und deren Auen als wichtige Verbundachsen von besonderer Bedeutung.

Das Gebiet um Schwarzenbach am Wald bis nördlich von Naila wurde mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten eingestuft. Es ist durch das Vorkommen von vielen kleinen Quellen und Quellbächen gekennzeichnet. Die Bäche bilden tief eingeschnittene Kerbsohlentäler, die häufig mit Fichten aufgeforstet worden sind.

Wiesentäler sind auf Grund der Vielfalt seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten mit ihren Feucht- oder Nasswiesen, den Hochstaudenfluren oder den Vermoorungen von sehr hoher naturschutzfachlicher Bedeutung und daher als extensiv genutztes Grünland zu erhalten. Bereiche, die mit Fichten oder anderen nicht standortheimischen Nadelbäumen aufgeforstet wurden, sind wegen des hohen Standortpotenzials für seltene und gefährdete Lebensgemeinschaften wieder zu roden.

In den von Fichten geprägten Waldgebieten, z.B. dem südlichen Gerlaser Forst, soll eine naturnahe Waldbewirtschaftung mit Erhöhung des Anteiles standortheimischer Laubbäume, sowie Erhöhung des Alt- und Totholzanteiles gefördert werden. Vorrangig sind dabei die feuchten Sonderstandorte zu entwickeln, damit schützenswerte Tier- und Pflanzenarten (z.B. Schwarzstorch, Großer Schillerfalter), oder Lebensgemeinschaften, wie die gefährdeten Quellbiozönosen, in ihrem Bestand gesichert werden können.

Durch die Flößereiwirtschaft, die im Frankenwald bis zum Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts durchgeführt worden ist, wurden eine Reihe von Fließgewässern ausgebaut und begradigt. Unter Berücksichtigung der Belange der Denkmalpflege ist die Rückführung zu einem naturnahen Zustand der Bäche erstrebenswert. Denn es handelt sich i.d.R. um Fließgewässerabschnitte in wenig gestörten, naturnahen Wäldern mit einem hohen Biotopentwicklungspotenzial, v. a. in den feuchteren Auen. Durch die Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes für alle kulturhistorisch Zeugnisse der Flößereiwirtschaft sollten die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege sowie der Denkmalpflege entflochten werden.

A 39.05      Die Lebensgemeinschaften hervorragender Bedeutung im Gewässersystem der Saale und Schwesnitz sollen erhalten, gepflegt und optimiert werden. Dies beinhaltet die Schaffung ausreichend dimensionierter Pufferzonen entlang der Bäche und den abschnittsweisen Rückbau wasserbaulicher Maßnahmen. Die Durchgängigkeit der Fließgewässer und ihrer Talauen soll erhalten werden bzw. wiederhergestellt werden. Die Talräume sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.  
Wertvolle Feuchtgebiete sollten naturschutzrechtlich gesichert werden. Das Saaletal sollte von Hof bis Zell als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.     
Es sollten Fischschonbezirke ausgewiesen werden. Der Besatz der Gewässer im Rahmen der fischereilichen Nutzung soll nur durch heimische Fischarten erfolgen.
 

Die Bedeutung der Förmitztalsperre als Rast- bzw. Überwinterungsgebiet für Zugvögel ist im Zeitraum von Anfang September bis Mitte April durch eine Steuerung der Freizeitnutzung zu erhalten und zu verbessern.

Dieses Zielgebiet umfasst die Sächsische Saale von der Quelle bei Zell bis Hof, eine Reihe von Nebenbächen, wie Schwesnitz, Lamitz, Pulschnitz, Ulrichsbach und Haidbach, sowie den Förmitzspeicher.

Die Gewässergüte des Saalesystems bis Hof entspricht weitgehend der Güteklasse II (mäßig belastet). Einige Bereiche der Sächsischen Saale sind mehr oder weniger stark ausgebaut und begradigt (z.B. nördlich Oberkotzau), während sie insbesondere im Oberlauf noch naturnahe, mäandrierende Abschnitte aufweist. Die Saale oberhalb Hof zeichnet sich durch das Vorkommen charakteristischer Fischarten aus (z.B. Bachneunauge, Koppe, Elritze sowie Edelkrebs). Auch unterhalb Hof hat sich seit der Erweiterung der Kläranlage Hof der Fischbestand wesentlich verbessert. Das Saalesystem oberhalb Oberkotzau ist als überregional bedeutsames Fließgewässersystem einzustufen.

An den Saaleufern befinden sich kleinflächige Au- und Feuchtwaldreste. Kennzeichnend für das Saale-, das Lamitz- und das Schwesnitztal sowie die Täler der Nebenbäche sind die grünlandgenutzten Auen, die Vorkommen von Bekassine, Wiesenpieper und Braunkehlchen beherbergen.

Die Förmitztalsperre ist mit 110 ha der größte Stausee im Landkreis Hof. Sie unterliegt im Sommerhalbjahr einer intensiven Freizeitnutzung, wogegen sie während der Vogelzugzeit im Winterhalbjahr ornithologisch von hoher Bedeutung ist. Regelmäßig treten z.B. Gän­sesäger, Stock-, Spieß-, Knick-, Tafel-, Löffel-, Scheu-, Reiher- und Pfeifente, Trauerseeschwalbe sowie Haubentaucher auf. Auch äußerst seltene Arten wie Eis‑, Pracht-, Rothalstaucher, Moor-, Eis-, Samt- und Eiderente, Mittel- und Zwergsäger werden beobachtet. Auch für Limikolen (z.B. Kiebitz-, Sand- und Flussregenpfeifer, Uferschnepfe, Brachvogel, Grünschenkel, Wald-, Kleiner und Bruchwasserläufer, Flussuferläufer, Bekassine u. a.) ist der Speichersee von Bedeutung. Durch eine verstärkte Freizeitnutzung zur Zugzeit ist diese Funktion gefährdet.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes sowie der Fließgewässerdynamik kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.

Durch die Förderung extensiver Grünlandnutzung und die Konzentration von kommunalen Ausgleichsmaßnahmen auf die Auenbereiche soll die Durchgängigkeit der feuchten Offenlandlebensräume erhalten und verbessert werden.

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

Durch wasserbauliche Maßnahmen wie Uferaufweitungen oder die Neuanlage von Flutmulden soll die Dynamik verbauter Gewässerabschnitte wiederhergestellt werden. Sohlrampen, Sohlrutschen oder die Umgehung von Querbauwerken mit naturnahen Fischaufstiegshilfen (z.B. Umgehungsgerinne) sollen die Längsdurchgängigkeit verbessern.

A 39.06      Der Anstieg des Frankenwaldes und das anschließende Gebiet der Rodungsinseln im südlichen Frankenwald soll mit den großflächig unzerschnittenen Waldflächen und der kleinteiligen, inselartig eingestreuten Kulturlandschaft in seiner Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz erhalten und gefördert werden.
Bestehende Laub- und Mischwälder an feuchten und trockenen Sonderstandorten sollen erhalten werden. In strukturärmeren Teilbereichen ist auf die Erhöhung von Alt- und Totholzanteilen hinzuwirken. In den Nadelwäldern soll der Laubholzanteil mit standortheimischen Baumarten gefördert werden.   
Die naturschutzfachlich wertvollen und entwicklungsfähigen Wälder an den Talhängen der Steinach sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.
Die wertvollen Wiesen der Kerbsohlentäler sollen als Bestandteil eines Biotopverbundes für schützenswerte Tier- und Pflanzenarten erhalten und gefördert werden. Die extensive Grünlandnutzung soll hier vorrangig gefördert werden. Die Wiesentäler sind von Erstaufforstung freizuhalten, um die Durchgängigkeit für die Lebensräume des Offenlandes zu erhalten.      
In den Rodungsinseln der Hochlagen soll extensive Grünlandnutzung gefördert und Erstaufforstung vermieden werden. Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung zu einer Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche und Vernetzung wertvoller Lebensräume beitragen.   
Die Qualität der Fließgewässer als Lebensraum für seltene Arten soll erhalten und gefördert werden.      
Sonderstandorte wie Felsen und Steinbrüche sind für schützenswerte Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sollen durch Offenhaltung, Pflege und ggf. Freistellung gefördert werden.

Der Anstieg des Frankenwaldes und das anschließende Gebiet der Rodungsinseln im südlichen Frankenwald ist geprägt durch einen hohen Waldanteil mit vielen eingestreuten Rodungsinseln. Die Waldflächen mit einem unzerschnitten Raum von ca. 70 km2 weisen eine hervorragende Bedeutung, die Rodungsinseln und ein Großteil des Gebietes im Osten eine besondere Bedeutung für Arten und Lebensräume auf.

Die Wälder des Frankenwaldanstiegs im Südwesten sind als naturnahe Laub- und Mischwaldbestände besonders erhaltenswert. In den zumeist durch die Fichte geprägten Nadelwäldern der Hochfläche ist die Verbesserung der Biotopqualität durch die Erhöhung des Anteiles standortheimischer Laubbäume und des Alt- und Totholzes erforderlich.

Das Steinachtal mit seinen weitverzweigten Nebentälern ist von hervorragender Bedeutung. Herausragende Lebensraumelemente sind das Naturwaldreservat Kühberg sowie die Steinachklamm mit im Gebiet seltenen, besonders bedeutsamen offenen Felsbereichen. Charakteristische Tierarten sind u.a. Feuersalamander, Eisvogel, Turteltaube, Schwarzstorch, schützenswerte Pflanzenarten sind u.a. Arnika, Fieberklee, Gelappter Schildfarn, Waldgeißbart und verschiedene Orchideenarten. Die Lebensraumqualität des Fließgewässersystems der Unteren Steinach mit den ihr zufließenden Bächen ist sehr hoch. Charakterarten sind Koppe und Edelkrebs. Wegen der starken Versauerung der Bäche und Quellen ist ein Umbau der Fichtenforste in standortgerechte Laubholzbestände anzustreben.

A 39.07      Die Serpentinitstandorte auf der Münchberger Hochfläche von hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten sollen erhalten und gefördert werden.      
Serpentinitfelsbereiche sind für gefährdete Tier- und Pflanzenarten offenzuhalten oder wieder freizustellen. Der Verbuschung und Eutrophierung soll entgegengewirkt werden.      
Der Abbau von Bodenschätzen soll mit den Belangen des Natur- und Artenschutzes abgestimmt werden.      
Lichte Kiefernwaldbestände sollen erhalten und gefördert werden, Fichtenaufforstungen sollen in lichte Wälder umgebaut werden.

Die Serpentinitstandorte ziehen sich in mehreren Teilbereichen bandartig nördlich von Gefrees (Zell) bis westlich Rehau (Wurlitz). Der Peterleinstein nördlich von Kupferberg stellt ein isoliertes Vorkommen dar (vgl. A 39.11).

Serpentinitstandorte sind in Mitteleuropa als sehr selten einzustufen. Die spezifische Bodenchemie führt zur Ansiedlung spezieller reliktischer Pflanzengemeinschaften. Die Serpentinstandorte gehören zu den großen naturkundlichen Besonderheiten in Bayern. Die an den Reliktstandort gebundene Serpentinit-Strichfarn-Felsspaltengesellschaft ist die wertvollste Pflanzengesellschaft auf den Serpentinstandorten in Bayern. Weitere Besonderheiten sind das Alpen-Leinblatt, der Baltische Enzian, die Serpentin-Grasnelke, die Pfingstnelke, der Rasen-Steinbrech und das Berg-Johanniskraut. Typische Waldgesellschaften auf Serpentin sind lichte Kieferwälder mit Zwergbuchs. Der hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit wurde dieser Standorte auch durch die Meldung als NATURA 2000-Gebiet (5737-301, „Woja- und Haidleite“) Rechnung getragen.

Auf Grund der Vorbehaltsgebiete für den Abbau von Serpentin bestehen Konflikte mit den Belangen des Naturschutzes. Weitere Konflikte sind eine Eutrophierung der Standorte durch Immissionen, Verbuschung bzw. Bewaldung der Serpentinfelsbereiche, sowie Fichtenaufforstungen.

A 39.08      Die Waldflächen des Hohen Fichtelgebirges (Kornberg, Waldstein, Schneeberg, Platte, Ochsenkopf, Kösseine) sind als großflächig unzerschnittene und störungsarme Lebensräume der Leitarten Luchs, Schwarzstorch und Auerhuhn zu erhalten und zu entwickeln. Möglichst große Bereiche der Wälder in den Hochlagen (über 700 m NN) sollten mit dem Ziel des Prozessschutzes der natürlichen Dynamik überlassen werden.      
Die bestehenden Schutzgebiete der Gipfellagen (v. a. Schneeberg, Platte, Kösseine und Waldstein) sollten im Hinblick auf die Lebensraumansprüche oben genannter Leitarten großräumig erweitert werden.         
Besucherlenkungskonzepte sollen die Entflechtung der Ansprüche von Erholung und Naturschutz (v. a. Schutz störungsempfindlicher Arten, wie z.B. Auerhuhn) sicherstellen.        
Die bereichernden Offenlandstandorte, wie in Rodungsinseln oder Wiesentäler, sind von Erstaufforstung freizuhalten und zu optimieren (Hochmoorreste, Zwischenmoore, Zwergstrauchheiden, Bergwiesen, Feuchtgebiete, Steinbrüche).      
Die in den Gipfelregionen vorhandenen Felsbildungen und Blockmeere mit ihren reliktischen Vorkommen alpin bzw. arktisch verbreiteter Arten sollen erhalten und ggf. optimiert werden.     
Die Bachläufe sind in ihrer hohen Gewässerqualität zu erhalten, der Versauerung der Oberläufe soll entgegengewirkt werden. In den Wäldern soll allgemein eine Erhöhung des Laub-, Alt- und Totholzanteils sowie der Strukturvielfalt angestrebt werden.   
Die Pässe durch das Hohe Fichtelgebirge, wie z.B. das Lamitztal, die Tröstau-Nagel-Senke, die Torfmoorhölle-Kornbach-Verbindung oder das Perlbachtal sind als wichtige Biotopverbundachsen vorrangig für Arten der Fließgewässer und extensiv genutzter Offenlandlebensräume (v. a. Berg- und Feuchtwiesen) zu fördern und von Erstaufforstungen freizuhalten (vgl. BV 12, BV 20, BV 32).

Der Mittelgebirgszug des Hohen Fichtelgebirges hat als großflächig zusammenhängender Waldlebensraum herausragende Bedeutung, da er zusammen mit den anderen ostbayerischen Grenzgebirgen, Böhmerwald und Erzgebirge für Tierarten mit großen Raumansprüchen wie Luchs (Müller 2001) oder Auerhuhn geeignete Voraussetzungen bietet. Maßnahmen zur Bestandserhaltung der nach FFH- (92/43/EWG) und Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) besonders zu schützenden Arten besitzen auch aus landesweiter Sicht höchste Priorität. Waldstein, Schneeberg-Platte und Kösseine stellen großflächig unzerschnittene Waldbereiche von jeweils ca. 40 km2, das Kornbergmassiv von über 50 km2 dar. Als weitere schutzwürdige Artvorkommen sind z.B. Dreizehenspecht (Schneeberg), Schwarzstorch und Kreuzotter zu nennen.

Der Rückgang des Auerhuhns ist hauptsächlich auf veränderte Waldbewirtschaftung und den Verlust störungsarmer Rückzugsräume zurückzuführen. Diese Auerhuhnpopulation ist die einzige der bayerischen Mittelgebirge, die sich bisher ohne bestandsstützende Maßnahmen erhalten hat. Ein Schwerpunktvorkommen besiedelt die Kammlagen um den Schneeberg. Zum Schutz des Auerhuhns wurde ein Wildschutzgebiet am Schneeberg ausgewiesen. Die aufgelassenen Militäranlagen des Schneeberggipfels sollten renaturiert werden und die Beeinträchtigung durch Freizeit- und Erholungsnutzung minimiert werden.

Auerhuhn (und Luchs) sind direkt von Freizeitaktivitäten wie Wandern, Skilanglauf oder Mountain-Biking betroffen, wenn diese bislang ungestörte Bereiche oder traditionelle Einstände berühren. Größere, bislang ungestörte Waldbereiche mit Vorkommen beider Arten sollten daher durch Lenkung der Erholungssuchenden konsequent beruhigt werden.

Gleichfalls von herausragender Bedeutung sind die Offenlandstandorte dieses großen Waldgebietes, v. a. das Fichtelseemoor mit dem ca. 45 ha großen bedeutendsten Hochmoorrest in Oberfranken, ein Lebensraum für boreoalpine Glazialrelikte (vgl. Merkel 1982, IVL 1992, Vollrath 1957, Schuberth 1935). Weitere bedeutsame Moorstandorte sind das NSG „Hahnenfilz“ oder die Haidenaab-Quellmoore.

Auch die ehemaligen Granitsteinbrüche (z.B. Epprechtstein) sind als Ersatzlebensraum für die Arten der montanen Felslebensräume naturschutzfachlich von besonderer Bedeutung.

In den Felsbildungen und Blockmeeren der Gipfellagen haben Reliktvorkommen alpiner bzw. arktischer Arten, z.B. der Gefäßpflanzen, Moose, Flechten, Mollusken oder Spinnen, überdauert. Die Gipfelbereiche und ein Großteil der Felsbildungen wurden der Wertigkeit entsprechend als Naturschutzgebiete oder Naturdenkmale gesichert. Zahlreiche Moos- und Flechtenarten sind durch die zunehmende Bodenversauerung gefährdet.

Die Oberläufe und Quellbereiche der Fichtelgebirgsbäche (Fichtelnaab, Warme Steinach, Kronach, Weißer Main u. a.) sind nur gering durch anorganische oder organische Nährstoffe belastet und weisen keine nennenswerte Sauerstoffzehrung auf. Sie sind jedoch z. T. (Fichtelnaab, Kronach, Weißer Main) durch ganzjährig starke Versauerung beeinträchtigt. Die im Fichtelgebirge in allen Höhenstufen vorherrschenden Fichtenwälder verstärken die Versauerung durch Säureeinträge über den Luftpfad. Dies führt nicht nur zu einer Beeinträchtigung der Gewässerlebensräume, sondern auch der Wälder mit den darin vorkommen Artengemeinschaften selbst.

Die auch natürlicherweise vorkommenden Fichtenwälder der höheren Lagen (Herzynischer Fichtenwald) sind als Gesamtlebensraum durch Versauerung und Schadstoffeintrag über die Luft (insbesondere Stickstoff) besonders gefährdet.

Buchen-Tannenwälder würden höhenlagen- und substratbedingt in verschiedenen Ausprägungen (Hainsimsen-Tannen-Buchenwald, Waldmeister-Tannen-Buchen­wald, Zahnwurz-(Tannen-)Buchenwald, Zwiebelzahnwurz-Buchenwald, Bergahorn-Buchenwald) potenziell weite Teile des Fichtelgebirges bedecken (Türk 1993, Walentowski et al. 2001, ABSP Bayreuth und Wunsiedel StMLU 1999, 2002). Durch die Erhöhung des Laubholzanteils standortheimische Mischwälder in den entsprechenden Höhenzonen (zumeist unter 700 m NN) aufzubauen, ist also nicht nur für die Entwicklung naturnäherer, artenreicherer Wälder, sondern auch als Maßnahme gegen die Versauerung erforderlich. Die Lebensraumqualität der Wälder hängt auch wesentlich von der Strukturvielfalt, d. h. vom Anteil an Alt- und Totholz sowie dem Vorkommen unterschiedlicher Altersklassen ab. Auch diese Faktoren sind in den Fichtelgebirgswäldern noch verbesserungsbedürftig. Insbesondere für die Leitart Auerhuhn ist ferner die Förderung beerstrauchreicher, lichter Bestände erforderlich, wie sie natürlicherweise in Vermoorungen, Feuchtbereichen oder auch durch Windwurf, Überalterung und Schädlingsbefall entstehen (Scherzinger, W. 1976, 1991, 2002). Durch ein Maximum an natürlicher Dynamik, die entsteht, wenn Teilbereiche sich selbst überlassen werden, entwickeln sich strukturreiche, offene Wälder wie sie für das Auerhuhn von Bedeutung sind (Krott 1970 und Eiberle 1974 in Scherzinger 1976).

Das Lamitztal stellt, wie auch der Pilgramsreuther Sattel (vgl. BV 26), die Senken Tröstau-Nagel und Torfmoorhölle-Kornbach, sowie das Perlbach-, das Feisnitz- und das Kösseinetal einen für den Artenaustausch durch den Gebirgsriegel des Hohen Fichtelgebirges bedeutsamen Durchgangsbereich dar. Daher kommt der Vernetzung der bestehenden, extensiv genutzten Feuchtlebensräume große Bedeutung zu. Die Entwicklung eines Verbundkorridors mit herabgesetzter Nutzungsintensität als Übergangszone zwischen dem Hohen Fichtelgebirge und der Kulturlandschaft des Selb-Wunsiedler Hügellandes stellt ein mögliches Umsetzungsprojekt dar.

A 39.09      Perlenbach, Lauterbach und Bocksbach mit ihren Einzugsgebieten sollen auf Grund ihrer hervorragenden Lebensraumqualität erhalten und gezielt entwickelt werden.      
Hierzu sollte auf die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen um hochwertige Restvorkommen und allgemein auf eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen hingewirkt werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.       
Besonders bedeutsame Abschnitte sollten naturschutzrechtlich gesichert werden, die bestehenden und geplanten Schutzgebiete sollten um die Zuflüsse oberhalb von Reichenbach ergänzt werden.

Der Perlenbach stellt mit seiner Aue einen weitgehend naturnahen, wenig beeinträchtigten Biotopkomplex von überregionaler Bedeutung dar. Die Gewässergüte liegt bei II, in einigen Nebenbächen abschnittsweise bei I - II (gering belastet). Leit- und Zielarten sind Flussperlmuschel, Wasseramsel, Braunkehlchen und Wiesenpieper sowie weitere gefährdete Indikatorarten der Feuchtgebiete (z.B. Moorfrosch, Violetter Feuerfalter, Moorklee - Trifolium spadiceum). Die Bäche beherbergen Steinkrebs, Koppe und gefährdete Fließgewässerlibellen (Zweigestreifte Quelljungfer, Blauflügel-Prachtlibelle).

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) sowie der Fließgewässerdynamik kommt aus natur­schutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu. Durch diese Maßnahmen können für Wiesenbrüter und für den Weißstorch günstige Lebensbedingungen geschaffen werden. Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

Durch die Erhaltung naturnaher Bachabschnitte bzw. die Wiederherstellung der Strukturvielfalt in begradigten und befestigten Abschnitten kann die Selbstreinigungskraft der Fließgewässer erhalten bzw. verbessert werden.

Zur Erhaltung und Vernetzung der Vorkommen an Borstgrasrasen kann die Schaffung von extensiv oder nur periodisch genutzten, mageren Saumzonen an Ranken, Rainen, Wegrändern und Gehölzsäumen einen wirkungsvollen Beitrag leisten.

A 39.10     Die Auen der Selb und ihre Seitenbäche (Bernsteinbach, Engelbach) sollen auf Grund ihrer hervorragenden Lebensraumqualität erhalten und gezielt entwickelt werden. Als Grundlage hierfür sollte ein Pflegeplan für die Selb­aue erstellt werden.        
Es sollte auf die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen um hochwertige Restvorkommen und allgemein auf eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen hingewirkt werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.    
Die Einträge aus kommunalen und industriellen Abwässern und landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die Nährstoffeinträge aus den Teichanlagen in das Fließgewässersystem sollten reduziert werden.      
Fichtenforste in den Talauen sollen zu standortheimischen Laubholzauen umgebaut werden.    
Besonders bedeutsame Abschnitte sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.

Die Selbaue zeichnet sich durch großflächige naturschutzfachlich bedeutsame Auenabschnitte aus. In den ebenfalls zum Zielgebiet gehörenden Tälern des Bernsteinbaches und des Engelbaches kommen Feuchtwiesen und überregional bedeutsame Flachmoore vor. In Borstgrasen tritt die in Oberfranken vom Aussterben bedrohte Grüne Hohlzunge (Coeloglossum viride) auf.

Als schutzwürdige Artvorkommen und Leitarten sind Fischotter, Weißstorch (zwei Horste in Selb), Eisvogel, Moorfrosch, Koppe, Rutte, Fließgewässerlibellen sowie Heuschrecken und Schmetterlinge der Feuchtlebensräume zu nennen. Landesweite Bedeutung hat das Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Mopsfledermaus (zudem gem. FFH-Richtlinie (92/43/EWG) streng zu schützende Art, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen), von der in Selb-Stopfersfurth eine der wenigen in Nordbayern bekannten Fortpflanzungskolonien existiert.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) sowie der Fließgewässerdynamik kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu. Durch diese Maßnahmen können für Wiesenbrüter, den Weißstorch und vorrangig auch dem Abbiss-Scheckenfalter (Anhang II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG) günstige Lebensbedingungen geschaffen werden.

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden. Die Nährstoffeinträge aus Teichanlagen tragen nicht unerheblich zur Eutrophierung der Gewässer bei. Sie sollten daher durch Klärung (z.B. in Pflanzenkläranlagen) vermindert werden.

Bestehende Fichtenforste unterbrechen die Durchgängigkeit der feuchten Offenlandlebensräume in der Talaue und sollten deswegen entfernt oder zu standortheimischen Laubholzauen umgebaut werden.

Der Erhaltung und Wiederausdehnung von Magerrasen und Magerwiesen u. a. als mageren Saumzonen an Ranken, Rainen, Wegrändern und Gehölzsäumen kommt große Bedeutung zu.

A 39.11      Die Tälchen der südwestlichen Münchberger Hochfläche sollen auf Grund ihrer hervorragenden Lebensraumqualität erhalten und gezielt entwickelt werden.
Es sollte auf die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen um hochwertige Restvorkommen und allgemein auf eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen hingewirkt werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.    
Die Einträge aus kommunalen und industriellen Abwässern und landwirtschaftlichen Nutzflächen in das Fließgewässersystem sollten reduziert werden.       
Die Serpentinitstandorte des Peterleinsteins, denen eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zukommt, sollen als offene bis licht bewaldete Lebensräume erhalten und gefördert werden.

Ein Charakteristikum der Münchberger Hochfläche sind die vielen, in Talmulden angelegten Teiche, deren ökologischer Zustand sich in den letzten Jahren durch die Intensivierung der Iandwirtschaftlichen Nutzung verschlechtert hat. Ein Teil der Teiche ist völlig verschwunden. Umso wichtiger ist die Erhaltung und – falls möglich – Aufwertung der verbliebenen Reste naturnaher Strukturen als Ausgangspunkte für eine Verbesserung der ökologischen Situation auf der Münchberger Hochfläche.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) sowie der Fließgewässerdynamik kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

Das isolierte Serpentinitvorkommen des Peterleinsteins stellt eine naturkundliche Besonderheit dar und wurde auf Grund seiner hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit als NATURA 2000-Gebiet gemeldet. Die Serpentinfelskuppen mit lichter Kiefernbestockung, Silikatmagerrasen, Felsen und Felsspaltenvegetation; gehören zu einer der größten erhaltenen Serpentinstandorte Deutschlands mit bedeutenden Vorkommen von Serpentinfarnen. Zur Sicherung der Lebensrauqualität sollten sie langfristig als offene bis lichte Waldbestände erhalten werden.

A 39.12      Die Auen der Ölschnitz und ihr Einzugsgebiet sollen auf Grund ihrer hervorragenden Lebensraumqualität erhalten und gezielt entwickelt werden. Hierbei ist besonders auf die Erhaltung und Optimierung der Verbundsituation in den Talräumen der Ölschnitz und ihrer Zuflüsse und die Entwicklung zusammenhängender Biotoplinien aus naturnahen Gewässern, Feuchtgebieten und Extensivgrünland hinzuwirken.           
Die insbesondere im Oberlauf und in den Seitenbächen hohe Fließgewässerqualität sollte u. a. als Voraussetzung für das Überleben der Flussperlmuschel durch die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen und durch eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen erhalten und verbessert werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.    
Der großflächig naturnahe Lebensraumkomplex der Bernecker Felshänge soll in seiner Ungestörtheit erhalten bleiben.
Die strukturreichen Offenlandbereiche auf der Hohen Warte und der Westfalskuppe sollen erhalten und entwickelt werden.

Das Talsystem der Ölschnitz und ihrer zahlreichen Zuflüsse bildet den Biotopschwerpunkt und den zentralen Verbundkorridor der Münchberger Hochfläche. Als schutzwürdige Artvorkommen sind u. a. Vorkommen von Flussperlmuschel, Bachneunauge, Koppe und Edelkrebs zu nennen. Die Gewässergüte der Bäche im Einzugsbereich der Ölschnitz liegt z. T. noch bei I-II.

Das Artenhilfsprogramm des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz nennt als wesentliche Voraussetzung zum Schutz der hochbedrohten Flussperlmuschel das Zusammenwirken von Naturschutz, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Fischerei. Dies gilt insbesondere bei der Verbesserung der Wasserqualität (Reduzierung der Einträge aus der Landwirtschaft), der Berücksichtigung des Muschelschutzes bei Wasserbau, Gewässerunterhaltung und Eingriffsplanung, der Förderung des Wirtsfischbestandes sowie vermehrter Aufklärung der Bevölkerung.

Die „Bernecker Felshänge“ sind mit beispielhaft ausgeprägten Hangmischwäldern, Schluchtwäldern, Felsfluren und Blockschutthalden auf Diabas bestockt. Auf Grund der hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit wurde das Gebiet als NATURA 2000-Gebiet (AllMBl Nr. 11/2001) ausgewiesen.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) sowie der Fließgewässerdynamik kommt aus natur­schutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

An der Hohen Warte und der Westfalskuppe existieren noch Reste einer struktur- und heckenreichen Kulturlandschaft.

A 39.13      Im Lamitztal zwischen Kirchenlamitz, Niederlamitz und Schnepfenmühle sind vorrangig die bedeutsamen grünlandgenutzten Auenbereiche in ihrer Funktion als Lebensraum bedrohter Arten zu erhalten, zu pflegen und ggf. zu optimieren.
Die Verbundfunktion zwischen den Feuchtlebensräumen entlang des Bachtales nach Norden, auch durch die Gebiete A 39.08 und A 39.05 soll gestärkt werden. Bedeutende Teillebensräume sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.

Die Lamitz und ihre Zuflüsse haben ihren Ursprung in den Wäldern des Hohen Fichtelgebirges. Das Zielgebiet umfasst die Offenlandbereiche am Fichtelgebirgsrand und die anschließenden Auen von Lamitz und Sandlohbach. Von besonderer Bedeutung sind die ausgedehnten grünlandgenutzten Auenbereiche mit Nasswiesen. Als schutzwürdige Tierarten wurden hier Brutvorkommen wiesenbrütender Vogelarten wie Bekassine, Wiesenpieper und Braunkehlchen nachgewiesen. Im Sandlohbach lebt das Bachneunauge. Die Auen sind zudem Nahrungslebensraum für den Weißstorch (Horst in Marktleuthen).

Der Wiederaufnahme bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (z.B. durch Bachaufweitungen, Flutmulden, Rückbau von Drainagen) kommt daher aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu. Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von mindestens 20 m breiten Uferrandstreifen aus nicht zu düngendem Grünland reduziert werden.

Das Lamitztal stellt (vgl. A 39.08, BV 12 einen für den Artenaustausch durch den Gebirgsriegel des Hohen Fichtelgebirges bedeutsamen Durchgangsbereich dar. Daher kommt der Vernetzung der bestehenden, extensiv genutzten Feuchtlebensräume große Bedeutung zu. Die Entwicklung eines Verbundkorridors mit herabgesetzter Nutzungsintensität als Übergangszone zwischen dem Hohen Fichtelgebirge und der Kulturlandschaft des Selb-Wunsiedler Hügellandes stellt ein mögliches Umsetzungsprojekt dar.

A 39.14      Die Zuflüsse der Eger mit der Kulturlandschaft ihrer Einzugsgebiete sind als Teil eines naturschutzfachlich hochbedeutsamen Flusssystems (vgl. A 39.19) in den Bereichen mit hervorragender Lebensraumqualität zu erhalten und in den Bereichen mit besonderer oder allgemeiner Bedeutung zu erhalten und gezielt zu entwickeln.     
Hierzu soll auf die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen um hochwertige Restvorkommen und allgemein auf eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen hingewirkt werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.    
Besonders hochwertige Abschnitte sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.
Die Bereiche mit allgemeiner Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten sollten entwickelt und optimiert werden. Insbesondere in der Umgebung von Marktleuthen, Großwendern, Spielberg oder Rügersgrün sollte die intensiv genutzte Kulturlandschaft mit Hecken, Gehölzen, Ranken und Rainen angereichert werden.

Das Gewässer- und Talnetz im Einzugsbereich der Eger gehört – wie auch der Egerlauf selbst – zum Gerüst des zu schaffenden Biotopverbundes im Fichtelgebirge. Durch landwirtschaftliche Nutzungsintensivierung wurden zahlreiche, ursprünglich vorhandene Feuchtlebensräume beeinträchtigt bzw. gingen vollständig verloren. Die Seitentäler weisen z. T. noch überregional bedeutsame Flächen mit zahlreichen schutzwürdigen Artvorkommen auf (z.B. Kreuzkröte, Moorfrosch, Knoblauchkröte, Wiesenpieper, Bekassine, Braunkehlchen, Flussregenpfeifer, Neuntöter, Raubwürger, sowie zahlreiche Tagfalter-, Heuschrecken- und Libellenarten).

Ausgehend von den noch vorhandenen wertvollen Restvorkommen an naturnahen Lebensräumen und gefährdeten Arten in den Seitentälern auf der Selb-Wunsiedler Hochfläche und im Selber Forst kann daher ein Biotopverbundsystem von Feucht- und Trockenlebensräumen wieder etabliert werden.

Die Gewässerqualität der Eger wird in entscheidendem Maße von den Stoffeinträgen aus landwirtschaftlichen Nutzflächen in die Zuflüsse bestimmt. Die Fachberatung der Landwirte durch die Ämter für Landwirtschaft mit dem Ziel einer Nutzungsextensivierung der Bachaue, der angrenzenden Hangbereiche und der Einzugsgebiete im Oberlauf der Bäche ist daher von großer Bedeutung. Die Grünlandnutzung sollte extensiviert und auch auf bisher intensiv genutzte Gley- und Moorböden ausgedehnt werden. Feucht- und Nasswiesenstandorte können durch die Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes optimiert werden (Wiesenbrütergebiete).

Durch die naturnahe Umgestaltung verbauter Bachabschnitte, vorzugsweise durch Sohlanhebung und Einbringen dynamikfördernder Elemente sowie die Entwicklung naturnaher Bachsäume (Uferrandstreifen), kann die Selbstreinigungskraft der Fließgewässer verbessert werden.

Die Schutzmaßnahmen zur Erhaltung der Restvorkommen der Flussperlmuschel in der Steinselb sind fortzusetzen und gegebenenfalls zu intensivieren.

A 39.15      Die Kulturlandschaft um Längenau, zwischen Selb und der Grenze der Tschechischen Republik, soll in ihrem Reichtum an Kleinstrukturen erhalten und optimiert werden.         
Die besonders wertvollen Biotopkomplexe am Wartberg und am Laubbühl sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.         
Wertvolle Lebensräume, die auf extensive Nutzung angewiesen sind, sollen durch Förderung extensiver Bewirtschaftung und Pflege erhalten werden.

Das relativ kleine Zielgebiet besitzt eine hohe morphologische und strukturelle Vielfalt und ist überwiegend von hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten.

Als Bereiche mit überregionaler Bedeutung sind die Biotopkomplexe auf dem Wartberg und am Laubbühl zu nennen. Die mit Hecken, Gebüschen, Feldgehölzen, Ranken und Rainen sowie Feuchtwiesenresten reich gegliederten Gebiete besitzen eine besonders artenreiche Flora. Als schutzwürdige Tierart konnte u. a. der Raubwürger als Brutvogel nachgewiesen werden. Diese Bereiche sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.

Extensiv genutzte Wiesen und Weiden (z.B. Borstgrasrasen, Magerrasen und ‑wie­sen) sollten als Lebensräume gefährdeter Arten (wie z.B. dem Skabiosen-Scheckenfalter, Euphydryas aurinia, Anhang II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG, der hier einen Verbreitungsschwerpunkt aufweist) ebenso wie magere Saumzonen an Ranken, Rainen, Wald- und Wegrändern erhalten und ausgedehnt werden. Hierzu sind gezielt Mittel des Randstreifenprogramms einzusetzen. Alternativ sollte die Einrichtung eines Beweidungsprojektes erwogen werden.

A 39.16      Die Waldflächen des Selber Forstes sollen als großflächig unzerschnittene und störungsarme Lebensräume der Leitarten Luchs, Schwarzstorch und Auerhuhn erhalten und entwickelt werden.    
Dabei sind in erster Linie die Mager- und Trockenstandorte, die lichten Schneeheide-Kiefernwälder, die bestehenden Laubwaldbereiche und die mageren Waldsäume zu erhalten. In den übrigen Wäldern ist auf eine Erhöhung des Anteils standortheimischer Laubbäume sowie in allen Wäldern auf eine Mehrung des Alt- und Totholzanteils hinzuwirken.

Im Selber Forst weisen die flachgründigen Böden nur sehr geringe Bodenertragszahlen auf. Dies ist zusammen mit der ehemaligen Nutzung als markgräfliches Jagdgebiet der Grund, warum der Selber Forst als größtes zusammenhängendes Waldgebiet der Selb-Wunsiedler Hochfläche erhalten geblieben ist. Er beherbergt bayernweit bedeutsame Schwerpunktgebiete des Naturschutzes (z.B. Schneeheide-Kiefernwälder oder die Randbereich des Egertales, z.B. mit den Südhängen bei Sommerhau, die noch in diesem Zielraum liegen; vgl. Zielgebiet A 39.19, ABSP Wunsiedel, StMLU 1999).

Als großflächiger, sich in der Tschechischen Republik fortsetzender Waldlebensraum mit ausgedehnten störungsarmen Bereichen spielt der Selber Forst eine wichtige Rolle für die Wiederausbreitung des Luchses (Müller 2001) und des Schwarzstorches im böhmisch-bayerischen Grenzgebiet. Der Bereich östlich der St 2178 von Selb nach Hohenberg a. d. Eger gehört zu einem Waldgebiet mit einer Größe von mehr als 50 km2, das bis heute nicht von stärker frequentierten Verkehrswegen (>1.000 DTV) zerschnitten ist. Als weitere relevante Artvorkommen ist z.B. die Mopsfledermaus zu nennen. Einer weiteren Zerschneidung des Waldgebietes durch neue Verkehrstrassen sollte entgegengewirkt werden, da die ungestörten Bereiche dieses Zielgebietes wichtige Funktionen als Lebensraum für Tierarten mit großen Arealansprüchen erfüllen.

Im Selber Forst liegt der Verbreitungsschwerpunkt von Schneeheide-Kiefern­wäldern in Oberfranken. Die Schneeheide (Erica carnea) erreicht bei Selb ihr nördlichstes Vorkommen in den alten Bundesländern. Zusammen mit den Vorkommen im Arzberger Forst (vgl. A 39.24) handelt es sich um Relikte einer ursprünglich ausgedehnteren und geschlosseneren Verbreitung.

Hauptbaumart ist die Wald-Kiefer (Pinus sylvestris) in der autochthonen, kleinkronigen Rasse der „Selber Höhenkiefer“, die an die Witterungsbedingungen Ostoberfrankens ideal angepasst ist. Dieser Baum lässt viel Licht auf den Waldboden, so dass diese Wälder in besonderem Maße von lichtliebenden Arten gekennzeichnet werden.

Das Naturwaldreservat und NSG „Großer Hengstberg“ ist einer der wenigen ausgedehnten Laubholzbestände (u. a. Hainsimsen-Buchenwälder, Zwiebelzahnwurz-Buchenwälder) im Fichtelgebirge und beherbergt für den Naturraum seltene Vogelarten wie Grauspecht, Uhu und Hohltaube.

Von sehr großer Bedeutung für den ökologischen Wert des Selber Forstes ist die Sicherung aller Sonderstandorte und die Erhöhung des Alt- und Totholzanteiles, der v a. für baumbewohnende Tierarten wesentlich ist.

Die Bemühungen der Staatsforstverwaltung, durch eine Erhöhung des Laubholzanteils standortheimische Mischwälder aufzubauen, sollten fortgesetzt werden. Die Standorte von Schneeheide-(Weißmoos)-Kiefernwäldern sind jedoch bei der Entwicklung von Laubmischbeständen auszusparen.

A 39.17      Die großflächigen Moor- und Weiherkomplexe im nördlichen Selber Forst, denen auf Grund ihrer Lebensraumqualität eine herausragende Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz zukommt, sind unter Einbeziehung ihrer Randbereiche zu erhalten, zu pflegen und ggf. zu renaturieren.         
Hochwertige und gefährdete Teilbereiche sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.    
Naturschutzfachliche Belange sind gegenüber anderen Nutzungen, wie z.B. der Teichwirtschaft, vorrangig zu berücksichtigen.  
Die existierenden Pflege- und Entwicklungskonzepte für das Naturschutzgebiet Häuselloh sollen umgesetzt werden, für das Naturschutzgebiet Wunsiedler Weiher sollte ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt werden.

Das Zielgebiet umfasst die beiden Naturschutzgebiete Häuselloh und Wunsiedler Weiher, die großen Teichgebiete am Nordrand des Selber Forstes sowie Verbundkorridore untereinander und in Richtung Tschechische Republik. Es zeichnet sich durch eine Vielzahl gefährdeter Arten der Hoch-, Übergangs- und Flachmoore, der Verlandungsbereiche und des Feuchtgrünlandes aus.

In den Moor- und Teichkomplexen wurden z.B. folgende schutzwürdige Arten nachgewiesen: Luchs (Müller 2001), Mopsfledermaus, Schwarzstorch, Moorfrosch, sowie Moorschmetterlinge und -libellen. Die Moore sind Teil eines allein auf bayerischer Seite über 50 km2 großen unzerschnittenen und störungsarmen Raumes.

Den großflächigen Moor- und Weiherkomplexen im Selber Forst kommt daher überregionale bis landesweite Bedeutung zu. Sie sind Teil eines grenzüberschreitenden Verbundes in die Tschechische Republik.

Die vorrangige Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange im Rahmen anderer Nutzungen, wie z.B. der fischereilichen Nutzung von Teichen und Weihern (z.B. Teichgebiete bei Buchwald), ist für die Erhaltung der hochwertigen Lebensräume von besonderer Wichtigkeit.

Pflege- und Entwicklungskonzepte sind ein wesentlicher Beitrag für ein sinnvolles Schutzgebietsmanagement. Daher ist die Umsetzung der bestehenden Konzepte und die Erstellung eines solchen für den Wunsiedler Weiher erforderlich.

A 39.18      Das Fichtelgebirgsvorland um Weißenstadt, zwischen Ruppertsgrün im Westen, Großschloppen im Norden und Röslau im Osten, ist in den Bereichen mit hervorragender Bedeutung zu erhalten und entwickeln. Gebiete mit besonderer Bedeutung sollen optimiert und weiterentwickelt werden.      
Wertvolle Feuchtlebensräume, die auf extensive Nutzung angewiesen sind, sollen durch Förderung extensiver Bewirtschaftung und Pflege erhalten werden.      
Die Paradiesteiche und das Waldgebiet um den Buchberg und den Neudorfer Fels sowie entlang des Zinnbaches bei Dürnberg sollten naturschutzrechtlich gesichert werden. Für diese Bereiche sollten Pflege- und Entwicklungskonzepte erstellt und umgesetzt werden.

Das Zielgebiet umfasst das Fichtelgebirgsvorland nördlich von Weißenstadt bis nördlich von Röslau. Eine Vielzahl von z. T. großflächigen Feuchtgebieten (Vermoorungen, verbrachtes Feuchtgrünland, Teiche, Schilfverlandungszonen) rund um Weißenstadt, zwischen denen noch Austauschbeziehungen existieren bzw. neu ermöglicht werden können, geben dem Gebiet in Teilbereichen eine hervorragende Bedeutung. Als überregional bedeutsame Lebensräume seien das Feuchtgebiet südlich der Zigeunermühle und die alten Torfstiche nördlich Weiherhofen und nordwestlich Grubbach genannt. Hier leben gefährdete Pflanzenarten wie die Spirke, der Kleine Igelkolben (Sparganium minimum), die Schlammsegge (Carex limosa) oder die Drahtsegge (C. diandra).

Als kennzeichnende und schutzwürdige Tierarten sind die Vorkommen von Bekassine, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Kiebitz und Weißstorch zu nennen; unter der Insektenfauna insbesondere gefährdete Tagfalter- (z.B. der Hochmoor-Perlmuttfalter Boloria aquilonaris), Heuschrecken- und Libellenarten.

Für die Erhaltung der bestehenden Feuchtflächen ist eine Mindestpflege (z.B. Entbuschung, extensive Grünlandnutzung auf Feuchtwiesen und Borstgrasrasen, ggf. Beweidung mit Rindern) notwendig. Zusätzlich können die Flächen durch die Verringerung des Nährstoffeintrages aus der Landwirtschaft in ausgewiesenen Pufferzonen geschützt werden. Der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (z.B. durch Bachaufweitungen, Flutmulden, Rückbau von Drainagen) kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.

Die Oberläufe der Gewässer (z.B. Lehstenbach, Schloppenbach) weisen noch eine hervorragende Gewässergüte auf (I – II, „gering belastet“).

Zum Zielgebiet gehört auch das Waldgebiet um die Granitgipfel des Buchberges und des Neudorfer Felses und den Zinngraben bei Dürnberg. Diesem Gebiet kommt landesweite Bedeutung zu. Hervorzuheben sind die Vorkommen von Luchs (gem. Müller 2001 Bereich mit belegter Reproduktion), Sumpfspitzmaus, Braunem Langohr, Brutvorkommen von Schwarzstorch, Sperlingskauz, Rauhfußkauz und Hohltaube, sowie Nachweise der Kreuzotter und mehrerer vom Aussterben bedrohter Moorlibellen. Die Paradiesteiche mit dem Vorkommen der nach Merkel & Walter (1998) vom Aussterben bedrohten Glänzenden Seerose (Nymphaea candida) und der Buchberg bei Dürnberg sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.

Die Entwicklung eines Verbundkorridors mit herabgesetzter Nutzungsintensität als Übergangszone zwischen dem Hohen Fichtelgebirge und der Kulturlandschaft des Selb-Wunsiedler Hügellandes verbessert wesentlich den Artenaustausch zwischen den Teillebensräumen. Vor allem der Übergangsbereich zum Waldgebiet des Buchberges ist für Tierarten der Waldlebensräume mit großem Arealanspruch wie dem Luchs ein wichtiger Wanderkorridor.

A 39.19      Das Tal der Eger unterhalb von Weißenstadt bis zur Landesgrenze bei Fischern ist als landesweiter Erhaltungs- und Entwicklungsschwerpunkt für Arten und Lebensräume (ABSP Wunsiedel, StMLU 1999) besonders zu fördern und es soll in weiten Strecken naturschutzrechtlich gesichert werden.
Das Tal soll in seinem gesamten Verlauf auf Grund seines hohen Entwicklungspotenzials für seltene und gefährdete Lebensräume und seiner Funktion als landesweit bedeutsame Verbundachse (ABSP Wunsiedel, StMLU 1999) insbesondere mit folgenden Zielsetzungen optimiert und weiter entwickelt werden:

  • Einrichtung von Pufferzonen um schutzwürdige und empfindliche Lebensräume,
  • Verringerung der Barrierewirkung von Querbauwerken im gesamten Verlauf der Eger,
  • Zulassung der natürlichen Fließgewässerdynamik zumindest in Teilbereichen,
  • Naturschutzrechtliche Sicherung weiter Teile des Egertales als landesweit bedeutsames Beispiel für einen naturnahen Fluss geringen Gefälles.
  • Verbesserung des Biotopverbundes in der Talaue (Feuchtgebiete, extensiv genutztes Grünland) und entlang der Talhänge (Magerrasen, Magerwiesen, Säume).          
  • Die Talräume sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.

Das Egertal besitzt als noch weitgehend zusammenhängender Lebensraumkomplex mit einem außerordentlich breiten Spektrum hinsichtlich Bodenfeuchte, Geologie, Nutzung und Mikroklima überregionale und in Teilbereichen landesweite Bedeutung.

Begünstigt durch die klimatische, geologische und biogeographische Verbindung zum Egerer Becken zeichnet sich das Egertal (wie auch das Untere Röslautal, vgl. A 39.23) durch das Zusammentreffen mehrerer Florenelemente aus. Hier finden sich überregional bedeutsame Artvorkommen (z.B. Fischotter, Biber, Mopsfledermaus, Barbe, Rutte, Bachneunauge, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Bekassine, Eisvogel, Weißstorch, Sumpfschrecke, Buschnelke (Dianthus seguieri), sowie diverse gefährdete Heuschrecken- und Tagfalterarten). Das Tal ist ein bedeutender Rastplatz für durchziehende Wasservögel. Dem wertvollsten Magerrasen-Magerwiesen-Komplex bei Sommerhau kommt landesweite Bedeutung zu (ABSP Wunsiedel, StMLU 1999), da er über ein reiches Artenspektrum verfügt und florengeographisch günstig an einer der wichtigsten Ost-West-Ausbreitungsachsen liegt. Die Fortsetzung vergleichbarer Flächen auf tschechischer Seite stärkt zudem die gute Verbundsituation.

Das gesamte Egertal mit den Talflanken und -böschungen soll entsprechend seiner Bedeutung als landesweiter Erhaltungs- und Entwicklungsschwerpunkt und als Biotopverbundachse für Gewässer-, Feucht- und Trockenlebensräume naturschutzrechtlich gesichert werden.

Der Flusslauf ist durch mehrere Wehre für Stromgewinnungsanlagen gestaut; eine biologische Durchlässigkeit des Fließgewässersystems ist in diesen Bereichen nicht mehr gegeben (Unterbrechung der Biotopvernetzungsfunktion durch Wehre, durch die nicht ausreichende Restwassermenge in der Ausleitungsstrecke und durch Schwallbetrieb in der Stauhaltung Leupoldshammer). Diese Situation wird im Rahmen eines Interreg IIIa-Projektes verbessert. An der Neudorfermühle bei Marktleuthen fällt die Eger auf ca. 100 m Länge trocken. Dies stellt das größte Hindernis für den angestrebten Biotopverbund im Egertal dar. Besonders wichtig ist daher die Erhaltung und Optimierung des Tales in seiner Funktion als Wander- und Ausbreitungskorridor von Wasserorganismen. Dies kann durch den Rückbau von Querbauten erfolgen, wo das nicht möglich ist, durch die Anlage von Umgehungsgerinnen oder Fischaufstiegshilfen. In den Ausleitungsstrecken sollte der Mindestabfluss die Habitatansprüche der für die Forellenregion charakteristischen Fauna erfüllen. Im Hinblick auf das Selbstreinigungsvermögen ist auch das Fließverhalten wesentlich zu verbessern. Lange Aufstauzeiten sind zu vermeiden.

Durch eine weitere Verbesserung der Wasserqualität (Verringerung der Einträge aus kommunalen/industriellen Abwässern und landwirtschaftlichen Nutzflächen) sollten die Lebensbedingungen für viele typische Fließgewässerarten verbessert werden. Da der Flusslauf abschnittsweise begradigt und befestigt ist, käme der Einrichtung eines Uferrandstreifens und Entwicklungsraumes, in dem die Eger ihre natürliche Dynamik zur Entfaltung bringen kann, große Bedeutung zu. Bei ufernahen Fichtenbeständen auf ehemaligen Feuchtwiesenstandorten ist durch gezielten Einsatz von Fördermitteln die Wiederherstellung von Feuchtwiesen anzustreben.

A 39.20      Die Kulturlandschaft der Rodungsinseln des Fichtelgebirges mit ihren extensiv genutzten, wertvollen Bergwiesenkomplexen (Nagel, Fichtelberg, Mehlmeisel, Warmensteinach, Oberwarmensteinach, Grassemann, Bischofsgrün, Wülfersreuth, Kornbach) sind von Erstaufforstung freizuhalten und überwiegend als Grünland genutzte Landschaft zu erhalten und zu entwickeln.       
Die Bergwiesen u. a. Biotopkomplexe mit hervorragender Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz sollen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere Beachtung finden und von Bebauung oder anderen Beeinträchtigungen verschont werden.          
Durch Besucherlenkung sollen Nutzungskonflikte, v. a. zwischen Winter- und Trendsportarten, wie Alpinskilauf, Langlauf oder Mountain-Biking, sowie Arten- und Lebensraumschutz entflochten werden.      
Die Bereiche von besonderer Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz sollen durch die Förderung extensiver Grünlandbewirtschaftung entwickelt werden.

Die offenen Mittelgebirgslandschaften um die Siedlungen im Hohen Fichtelgebirge weisen inmitten der bewaldeten Fichtelgebirgshöhen eine große Vielfalt an wertvollen Lebensräumen wie Bärwurz reiche Borstgrasrasen, Bergwiesen, Braunseggensümpfe, Übergangsmoore, Zwergstrauchheiden und Hecken auf.

Als schutzwürdige Artvorkommen wurden z.B. in der Nageler Rodungsinsel Bekassine, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Moorfrosch, Kreuzotter sowie verschiedene Libellen- und Tagfalterarten nachgewiesen.

Die ungünstigen landwirtschaftlichen Erzeugungsbedingungen und der anhaltende Strukturwandel in der Landwirtschaft bringen zudem die Gefahr mit sich, dass die traditionelle bäuerliche Kulturlandschaft aufgegeben wird (Verbrachung, Aufforstung). Durch gezielten Einsatz der Förderprogramme sollte hier gegengesteuert werden (Pflegemaßnahmen, Beweidungskonzepte).

Die Bedeutung der Orte dieser Gebiete für die Erholung und den Fremdenverkehr haben v. a. in Fichtelberg, Warmensteinach, Oberwarmensteinach oder Bischofsgrün zu Beeinträchtigungen durch Bebauung sowie intensiven Wintersport (Schiabfahrt und -langlauf) geführt. Für die Erhaltung der Qualität dieser Bergwiesenkomplexe sind eine weitere Verkleinerung und Zerschneidung oder erhebliche Beeinträchtigungen durch Schifahrer nicht verträglich. Besucherlenkungskonzepte und eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung sollten daher helfen, die wertvollsten Bereiche vor Beeinträchtigungen zu schützen.

A 39.21      Die Egeraue westlich von Weißenstadt, der am Egeroberlauf gelegene Moorkomplex Torfmoorhölle und das Hahnenbachtal nördlich Voitsumra sollen erhalten und optimiert werden.    
Das Egertal soll als landesweit bedeutsames Beispiel für einen naturnahen Fluss geringen Gefälles (ABSP Wunsiedel, StMLU 1999) naturschutzrechtlich gesichert werden.       
Die großflächigen Moorbereiche sollen durch Wiedervernässung und Entwicklung der Fichtenforste zu naturnahen Waldbeständen optimiert werden.

Trotz Entwässerung und ehemaligem Torfabbau konnten insbesondere in den offenen und nassen Bereichen des überregional bedeutsamen Moorkomplexes stark gefährdete und an diesen Lebensraum angepasste Arten (z.B. Moorfrosch, Libellen- und Schmetterlingsarten, Spirke Pinus rotundata var. arborea in einem Spirkenmoorwaldrest südlich Voitsumra). Allerdings wurden die am stärksten gefährdeten Arten, das Moor-Wiesenvögelchen und der Hochmoorgelbling, in den letzten Jahren nicht mehr nachgewiesen, was auf den Verlust blütenreicher Wiesen in der Umgebung zurückgeführt werden muss. Dennoch besitzt der gesamte Moorkomplex im Oberlauf und Einzugsbereich der Eger eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten.

Der Versauerung des Egeroberlaufes soll u. a. durch die Förderung des Laubholzanteiles in reinen Fichtenbeständen entgegengewirkt werden.

Das gesamte Egertal soll entsprechend seiner Bedeutung als landesweiter Erhaltungs- und Entwicklungsschwerpunkt (ABSP Wunsiedel, StMLU 1999) als Naturschutzgebiet gesichert werden.

A 39.22      Das Moorgebiet Zeitelmoos mit den umliegenden Wäldern, zwischen Wunsiedel, Röslau und Meierhof gelegen, ist zu erhalten und zu optimieren.      
Für das gesamte Zielgebiet soll ein Pflege- und Entwicklungskonzept erstellt und umgesetzt werden, mit den Schwerpunkten:

  • Extensivierung der Nutzung in den landwirtschaftlichen Flächen,
  • Extensivierung der Teichbewirtschaftung,
  • Pflegemanagement für die Offenlandlebensräume,
  • Wiedervernässung der trockengefallenen Moorbereiche,
  • Erhaltung und Förderung der Moorspirkenwälder,
  • Erhaltung der ungestörten Waldbereiche (Leitart Luchs und Schwarzstorch),
  • Erhöhung des Laubholzanteiles, der Strukturvielfalt sowie des Alt- und Totholzanteiles,
  • Reduzierung des Nährstoffeintrages durch den Zeitelmoosbach und
  • Vernetzung der Offenlandbiotope.

Das Zielgebiet umfasst das große Waldgebiet zwischen Wunsiedel und dem westlichen Fichtelgebirgsrand sowie dessen Vorland, das große Flächen mit ungünstigen Ertragsleistungen aufweist. Die basenarme Gesteinsunterlage mit wasserstauenden Letten und das kühlfeuchte Klima ermöglichten die Entstehung zahlreicher Moorkomplexe mit Hochmoor-, Übergangsmoor- und Flachmoorbildungen.

Trotz Entwässerung und ehemaligem Torfabbau (bis in die sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts) konnten insbesondere in den offenen und nassen Bereichen des überregional bedeutsamen Moorkomplexes stark gefährdete und an diesen Lebensraum angepasste Eiszeitrelikte und Moorspezialisten (z.B. Moorfrosch, Speer-Azurjungfer, Mond-Azurjungfer, Torf-Mosaikjungfer, Hochmoor-Mosaik­jungfer, Kleine Moosjungfer, Nordische Moosjungfer, Gestreifte Quelljungfer, Zweigestreifte Quelljungfer, Hochmoorbläuling, Hochmoor-Perlmuttfalter, Rausch­beerspanner) überleben. Auf Grund der Größe und Komplexität des Gebietes liegen gute Voraussetzungen vor, diese Arten durch gezielte Pflegemaßnahmen langfristig zu erhalten.

Zudem beherbergt das Zeitelmoos ein überregional bedeutsames Brutvorkommen des Schwarzstorches.

Mittelfristig sollte die Optimierung der Habitatstrukturen an den Teichen und Weihern (u. a. Vorkommen der nach Merkel & Walter 1998 vom Aussterben bedrohten Glänzenden Seerose, Nymphea candida) durch eine Extensivierung der Bewirtschaftung angestrebt werden. Die Offenlandlebensräume (Vermoorungen, Zwergstrauchheiden, Wiesentäler, Waldwiesen) sollten als bereichernde Habitatstrukturen innerhalb der großflächig strukturarmen Fichtenforste erhalten und entwickelt werden.

A 39.23      Das Flusssystem von Röslau und Kösseine mit seinen Seitenbächen und Einzugsgebieten soll in den Bereichen mit hervorragender Lebensraumqualität erhalten und in den Bereichen mit besonderer Bedeutung erhalten sowie gezielt entwickelt werden.          
Hierzu soll auf die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen um hochwertige Restvorkommen von Feuchtlebensräumen und allgemein auf eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen hingewirkt werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.   
Besonders hochwertige Abschnitte der Röslau sowie der Seitentäler sollten naturschutzrechtlich gesichert werden. Bei der Gewässerunterhaltung sollten naturschutzfachliche Gesichtspunkte vorrangig berücksichtigt werden.
Die Bereiche mit besonderer und allgemeiner Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten sollten entwickelt und optimiert werden. Insbesondere in der Umgebung von Poppenreuth, Marktredwitz, Arzberg oder Wunsiedel sollte die intensiv genutzte Kulturlandschaft mit Hecken, Gehölzen, Ranken und Rainen angereichert werden.

Das Gewässer- und Talnetz im Einzugsbereich von Röslau und Kösseine gehört wie auch der Lauf der Eger mit ihren Nebenflüssen (vgl. A 39.14 und A 39.19) zum Gerüst des zu schaffenden Biotopverbundes im Fichtelgebirge. Das Zielgebiet umfasst eine Großteil der Biotopflächen und der Biotopentwicklungsachsen im südlichen Landkreis Wunsiedel. Durch die landwirtschaftliche Nutzungsintensivierung wurden zahlreiche, ursprünglich vorhandene Feuchtlebensräume beeinträchtigt bzw. gingen vollständig verloren.

Röslau und Kösseine weisen auf weiten Strecken eine naturnahe Mäanderbildung mit regelmäßigen Vorkommen schutzwürdiger Arten (Eisvogel, Wasseramsel, Weißstorch, Barbe, Schneider, Bachneunauge, Fließgewässerlibellen, Sumpfschrecke) auf. Der Fischotter wurde in der Röslau von der Mündung zumindest bis nach Wunsiedel beobachtet. Die Talräume beider Gewässer werden großenteils noch von grünlandgenutzten Überschwemmungsauen mit eingestreuten, naturschutzfachlich wertvollen Tümpeln und Kleingewässern (Vorkommen der Sibirischen Winterlibelle, Nahrungshabitate von Weißstorch) eingenommen. Der Unterlauf der Röslau besitzt ein landesweite Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz. Im Auebereich sollte die Freizeitnutzung (Radwege, Wanderwege) so gesteuert werden, dass störungsempfindliche Arten wie der Fischotter oder der Eisvogel nicht an ihren Brut- bzw. Fortpflanzungs- und Nahrungshabitaten beeinträchtigt werden.

Neben den Gewässern, Ufergehölzen und den Grünlandkomplexen in den Talauen besitzen auch die Talflanken mit ihren Gehölzen, Altgrasbeständen und Magerstandorten eine wesentliche Funktion als Biotopverbundachsen (z.B. für den Violetten Feuerfalter).

Probleme bereiten die Versauerung im Oberlauf der Röslau und die Verschmutzung beider Gewässer im Raum Marktredwitz (Gewässergüte „kritisch belastet“). Entscheidend für die Erhaltung bzw. Optimierung der naturschutzfachlichen Wertigkeit ist daher die Verbesserung der Wasserqualität durch Verringerung der Einträge aus kommunalen und industriellen Abwässern sowie aus landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Überregional bedeutsame Fledermausquartiere in Felsenkellern und strukturreiche Gehölzbestände machen den Katharinenberg zu einem wertvollen Lebensraumkomplex. In der Ortschaft Brand befindet sich am Rande des Kösseinetales eine der wenigen Wochenstubenkolonien der Mopsfledermaus in Bayern.

Das untere Röslautal zwischen Marktredwitz und Schirnding sollte entsprechend seiner Bedeutung naturschutzrechtlich gesichert werden. In naturnahen Flussabschnitten sollte die Lebensraumqualität durch eine Minimierung gewässerregulierender Eingriffe erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Die Durchlässigkeit für wandernde Tierarten wird derzeit im Rahmen des Interreg IIIa-Projektes verbessert.

A 39.24      Die Waldbestände des Arzberger Waldes sollen erhalten und optimiert werden.
Dabei sind in erster Linie die lichten Schneeheide-(Weißmoos)-Kiefernwälder als stark gefährdete Reliktgesellschaften zu erhalten und zu entwickeln.  
Die bereichernden Offenlandstandorte (Vermoorungen, Zwergstrauchheiden, Wiesentäler, Waldwiesen) sollen als wichtige Biotopverbundelemente von Erstaufforstung freigehalten und entwickelt werden.          
In den Wäldern soll allgemein eine Erhöhung des Laub- und Totholzanteils sowie der Strukturvielfalt angestrebt werden. Bärlappvorkommen sollen erhalten und gefördert werden.

Der Arzberger Forst ist die südöstliche Erhebung des Hohen Fichtelgebirges, das die Selb-Wunsiedler Hochfläche hufeisenförmig umgibt. Das Waldgebiet ist Teil des bayernweiten Entwicklungsschwerpunktes Hohes Fichtelgebirge (vgl. auch A 39.08). Wie im gesamten Fichtelgebirge dominiert auch hier die Fichte. Unbedingt erhaltenswert sind Restvorkommen von Schneeheide-Kiefernwäldern, die Teil des oberfränkischen Verbreitungsschwerpunktes sind (vgl. Merkel 1994, siehe auch A 39.16). Diese Bereiche sollen von der Förderung des Laubholzanteiles ausgenommen werden.

Das Gebiet ist ferner durch naturnahe Bachtäler (z.B. Buchbrunnenbachtal, Oberlauf der Feisnitz) mit z. T. sehr guter Wasserqualität (Bäche oberhalb Scheitelteich) und das Vorkommen von Zwergstrauchheiden ausgezeichnet.

Neben dem Auerhuhn, für das Sichtbeobachtungen vorliegen, stellt das Zielgebiet einen potenziellen Lebensraum für den Luchs dar und ist insgesamt ein Lebensraum hervorragender Bedeutung (u. a. Vorkommen von Ziegenmelker, Kreuzotter) für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten.

A 39.25      Im Fichtelgebirgsvorland zwischen Tröstau und Weißenstadt, dem eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen zukommt, soll die Entwicklung einer extensiven Kulturlandschaft unter Förderung kleinräumiger Nutzungsformen angestrebt werden. Hierzu sollte eine Mindestpflege gewährleistet werden.
Naturnahe Bachabschnitte sollen in ihrer Lebensraumqualität erhalten und gewässerregulierende Eingriffe (Begradigung, Uferbefestigung) unterlassen werden.          
Es sollte auf die Schaffung von extensiv genutzten Pufferbereichen um hochwertige Restvorkommen von Vermoorungen und Feuchtgebieten und allgemein auf eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den Talräumen hingewirkt werden. Sie sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.

Das kleinstrukturierte Gebiet bildet als Ergänzungsraum zum Hohen Fichtelgebirge einen regionalen Entwicklungsschwerpunkt. Es wird charakterisiert durch den naturnahen Oberlauf der Röslau, zahlreiche aus dem Hohen Fichtelgebirge kommende Bäche mit kleinen Feuchtflächen (oft Vermoorungen) und das unberührte Wiesental des Hammerlbaches (Gewässergüte im Oberlauf I - II). Im nördlichen Teil des Zielgebietes bildet der ebenfalls naturnahe aber säurebelastete Birkenbach die zentrale Biotopverbundlinie. Besonders bedeutsam ist am buchtenreichen Fichtelgebirgsrand die enge Verzahnung zwischen Wald- und Offenlandlebensräumen mit Borstgrasrasen und Feuchtflächen (Vermoorungen).

Schutzwürdige Artvorkommen sind z.B. Wasseramsel, Moorfrosch, Bachforelle, Kleine Binsenjungfer oder Moorperlmuttfalter (Boloria aquilonaris). Den verbliebenen Moorflächen kommt auch als Ergänzungshabitat für das Auerhuhnvorkommen im angrenzenden Gebiet Schneeberg-Platte und als Nahrungsgebiete für den Schwarzstorch erhebliche Bedeutung zu.

Der Erhaltung bzw. Ausweitung extensiver Grünlandnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Wasserhaushaltes (Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen) sowie der Fließgewässerdynamik kommt aus naturschutzfachlicher Sicht große Bedeutung zu.

Die bestehenden Feuchtflächen sind durch eine Mindestpflege (z.B. Entbuschung, extensive Grünlandnutzung auf Feuchtwiesen und Borstgrasrasen, ggf. Beweidung mit Rindern) zu erhalten und zu entwickeln.

Der Nährstoffeintrag in die Fließgewässer sollte durch die Schaffung von durchgehenden mindestens 5 bis 10 m (Gewässer III. Ordnung) bzw. 20 m breiten Uferrandstreifen (Gewässer II. Ordnung), in denen eine Düngung unterbleibt, reduziert werden.

Die Entwicklung eines Verbundkorridors mit herabgesetzter Nutzungsintensität als Übergangszone zwischen dem Hohen Fichtelgebirge und der Kulturlandschaft des Selb-Wunsiedler Hügellandes verbessert wesentlich den Artenaustausch zwischen den Teillebensräumen.

A 39.26      Im Bereich des Fichtelgebirgsanstieges um die Ortschaft Bärnreuth, dem eine besondere Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zukommt, soll die Erhaltung und Entwicklung einer extensiven Kulturlandschaft unter Förderung kleinräumiger Nutzungsformen angestrebt werden.  
Im Rahmen dessen sollten Obstwiesen, Heckenstrukturen und Feldgehölze gepflegt, angepflanzt und entwickelt werden. Diese Bereiche sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.

Das Zielgebiet umfasst das klein strukturierte Gebiet am Anstieg des Fichtelgebirges um die Ortschaft Bärnreuth. Der Entwicklung eines Verbundkorridors mit herabgesetzter Nutzungsintensität als Übergangszone zwischen dem Hohen Fichtelgebirge und der Kulturlandschaft des Fichtelgebirgsvorlandes kommt zur Verbesserung des Artenaustausches zwischen den Teillebensräumen große Bedeutung zu.

A 39.27      Das Tal des Weißen Mains zwischen Bischofsgrün und Bad Berneck sollte als überregional bedeutsame Verbundachse und Entwicklungskorridor entwickelt und optimiert werden.        
Die Durchgängigkeit des Weißen Mains für Fließgewässerorganismen, insbesondere für Fische, ist wiederherzustellen. Vorhandene Querbauwerke sollen zurückgebaut werden.

Der Weiße Main beherbergt u. a. Bachneunauge und Koppe. Zahlreiche Querbauwerke zum Gewässerausbau und zur Energiegewinnung bzw. frühere Mühlen reduzieren die biologische Durchgängigkeit erheblich. Da der Fluss eine bedeutsame Verbundachse für Organismen der Fließgewässer darstellt, sollten Verbesserungsmaßnahmen hier ansetzen.

A 39.28      Auf der Geseeser Höhe, der überwiegend eine besondere Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen zukommt, soll die Erhaltung und Entwicklung einer extensiven Kulturlandschaft unter Förderung kleinräumiger Nutzungsformen angestrebt werden.

In dem teilweise noch klein strukturierten Gebiet erfolgt eine intensive landwirtschaftliche Nutzung mit einem hohen Anteil erosionsgefährdender Kulturen. Zur Stabilisierung der Agrarlandschaft sollte die Landschaft mit Strukturelementen wie Hecken, Gehölzen, Rainen, Wildgrasfluren und Extensivgrünland vernetzt werden.

Die Reste strukturreicher Hecken-Rankengebiete, die Relikte einer alten kleinbäuerlichen Kulturlandschaft darstellen, sind sowohl aus naturschutzfachlicher als auch aus kulturhistorischer Sicht zu erhalten.

A 39.29      Der Reichsforst und die angrenzende reich strukturierte Kulturlandschaft (u. a. in Rodungsinseln) sollen erhalten und entwickelt werden.     
Die bestehenden Laub- und Mischwaldbereiche sollen erhalten und in ihrer Funktion als Lebensraum optimiert werden.
Die bereichernden Offenlandstandorte (v. a. Waldwiesen) sind als wichtige Biotopverbundelemente von Erstaufforstung freizuhalten und zu entwickeln. Dort soll vorrangig extensive Grünlandbewirtschaftung gefördert werden.
Fichtenforste sollen auf entsprechenden Standorten zu laubholzreicheren Beständen entwickelt werden.

Der Reichsforst ist, zwischen der Marktredwitzer Talbucht und dem Arzberger Forst (vgl. A 39.24) gelegen, ein Teil der südlichen Umrandung des Hohen Fichtelgebirges. Er unterscheidet sich von den anderen Waldflächen im Naturraum durch das Vorkommen von Basaltdecken und -kuppen, die durch ihren Basen- und Nährstoffreichtum das Vorkommen anspruchsvoller Buchenwaldgesellschaften ermöglichen. Neben Fichtenforsten prägen daher v. a. Laub- und Mischwaldbestände das Zielgebiet, die Lebensraum für Vogelarten wie Hohltaube, Sperlingskauz, Rauhfußkauz, Uhu und Waldschnepfe von insgesamt hervorragender Bedeutung bieten. Bereichernd sind Sonderstandorte wie extensiv genutzte Waldwiesen (regionstypische Rodungsinseln), Steinbrüche, Zwergstrauchheiden und strukturreiche Waldbuchten eingestreut (u. a. Habitate von Schwarzstorch, Mopsfledermaus). Die Offenlandbereiche stellen eine durch extensive Nutzung geprägte Kulturlandschaft mit wertvollen Ersatzgesellschaften dar und besitzen daher ebenso hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten.

A 39.30      Der Pechofener Wald soll erhalten und entwickelt werden.
Dabei sollen insbesondere die bestehenden Laub- und Mischwaldbereiche in ihrer Funktion als Lebensraum gestärkt werden.   
In den Nadelwäldern soll der Laubholzanteil mit standortheimischen Baumarten gefördert werden.      
Besonders wertvolle Basaltkuppen sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.

Im Gegensatz zum zentralen Steinwald ist der benachbarte Pechofener Wald, der nur mit seinen nordwestlichen Ausläufern in die Region 5 hineinragt, von bereichernden Rodungsinseln durchsetzt, jedoch auch stärker von Verkehrswegen durchschnitten. Eine Besonderheit des Pechofener Waldes sind Basaltdecken und -kuppen, die durch ihren Basen- und Nährstoffreichtum das Vorkommen anspruchsvoller Buchenwaldgesellschaften ermöglichen. Insgesamt kommt dem Zielgebiet eine überwiegend hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zu.

Bemerkenswerte Vogelarten sind z.B. Hohltaube, Sperlingskauz, Rauhfußkauz und Schwarzstorch. Als wertvolle Sonderstandorte innerhalb des Waldes sind noch extensiv genutzte Waldwiesen mit Vorkommen seltener Pflanzenarten zu nennen.

A 39.31      Die Waldflächen des Zentralen Steinwaldes im Bereich der Platte sind als großflächig unzerschnittene und störungsarme Lebensräume der Leitarten Luchs und Auerhuhn zu erhalten und zu entwickeln.           
Es ist auf eine Erhöhung des Laubholz- und Tannenanteiles hinzuwirken. Die Strukturvielfalt soll erhalten und durch die Förderung des Alt- sowie Tot­holzanteiles weiter entwickelt werden. 
Bereichernde Offenlandstandorte (Magerrasen, Feucht-, Nass- und Streuwiesen) sind von Erstaufforstung freizuhalten und sollen vernetzt und durch die Förderung extensiver Grünlandnutzung optimiert werden.

Der Zentrale Steinwald ist ein geschlossenes Waldgebiet, das sich rings um die Platte (946 m ü NN) erstreckt. Er wird bislang nur von wenigen Straßen geringer Verkehrsdichte gequert (St 2121, DTV 975) und weist damit hohe Lebensraumqualitäten für Arten mit großflächigen Habitatansprüchen bzw. großer Störungsempfindlichkeit auf. Überwiegend handelt es sich um Nadelholzbestände, in die noch Reste des ursprünglich standortheimischen Bergmischwaldes eingestreut sind. Dem überwiegenden Teil des Zielgebietes kommt daher eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zu.

Als schutzwürdige Artvorkommen sind der Luchs (gem. Müller 2001 Bereich mit belegter Reproduktion), Rauhfußkauz, Sperlingskauz und Hohltaube zu nennen. Das Vorkommen des Auerhuhns wurde 1991 letztmalig bestätigt. Dem Steinwald kommt auch für den Schutz weitgehend unbelasteter Fließgewässer (Güteklasse I, I - II) große Bedeutung zu. Für die Steigerung der Lebensraumqualität des Waldes ist sowohl im Hinblick auf das Auerhuhn als Zielart als auch allgemein auf schutzwürdige Pflanzen- und Tierarten die Erhöhung der Strukturvielfalt (Alt- und Totholz, unterschiedliche Altersstufen) und des Anteiles standortheimischer Laubbäume sinnvoll.

Die Förderung extensiver Grünlandnutzung in z. Zt. intensiv genutzten Bereichen ist für die Vernetzung und Stabilisierung von Biotopkomplexen des Offenlandes erforderlich.

 

 

 

 


 

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