![]() |
![]() |
|
6.4.4 Ziele für einzelne
Teilräume (Karte 4.4)
|
08 Naturraum Nördliche Frankenalb |
A 08.01 Die strukturreiche Kulturlandschaft der nordöstlichen
Hochfläche und Abdachung der Wiesentalb ist v. a. im Umfeld von
Wonsees, des oberen Lochautals, bei Zultenberg und entlang des Albtraufs
zu erhalten. Hier ist auf eine Verringerung stofflicher Einträge aus der
Landwirtschaft hinzuwirken.
In den übrigen, strukturärmeren Gebieten soll ein Biotopverbundsystem
von Magerstandorten und Gehölzstrukturen in einer ökologisch funktionsfähigen
Dichte entwickelt werden.
Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen sollen v. a.
im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung zu einer Entflechtung konkurrierender
Nutzungsansprüche und zur Vernetzung wertvoller Lebensräume beitragen.
Die gebietstypischen Hüllweiher sollen erhalten und gepflegt werden. Ihr
Lebensraumverbund sollte durch die Anlage neuer Gewässer an traditionellen
Standorten entwickelt werden.
Die charakteristischen Obstwiesen in Ortsrandlage sollen im Rahmen der
gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere
Beachtung finden und ggf. wieder entwickelt werden.
Die vorhandenen strukturreichen Laub- und Mischwälder der nordöstlichen
Albabdachung sollen erhalten und Nadelforste zu standortheimischen Laubwäldern
entwickelt werden.
Im Bereich des Ostrandes der Frankenalb zwischen Kasendorf und Berndorf
sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz“ erweitert
werden.
Die nordöstliche Hochfläche der Wiesentalb ist v. a. in den Gebieten um Wonsees (Krögelstein bis Schirradorf, Sanspareil, Großenhül/Kleinhül), im oberen Lochautal (um Trumsdorf, Alladorf und Lochau) sowie am nordöstlichen Albtrauf bei Zultenberg von hervorragender naturschutzfachlicher Bedeutung. Hier prägen Heckenlandschaften und ökologisch funktionsfähige magere Biotopkomplexe, wie Wacholderheiden, Magerrasen, wärmeliebende Säume und Ranken sowie lichte Kiefernwälder auf ehemaligen Schafhutungen die Landschaft. Vereinzelt (Krögelstein, Schirradorf) finden sich an überhängenden Felsen als Besonderheit die Balmengesellschaften mit Vorkommen des stark gefährdeten Scharfkrautes (Asperugo procumbens), dessen bayerischer Verbreitungsschwerpunkt in Oberfranken liegt (Merkel & Walter 1998).
Auf Grund des wenig filterfähigen Karstuntergrundes und der erosionsanfälligen Böden liegen die Hauptkonflikte in der stellenweise intensiven ackerbaulichen Nutzung. Sie führt zu erhöhten stofflichen Einträgen in die Gewässer der angrenzenden Zielgebiete (A 08.03: Wiesent und Zuflüsse, A 08.02: Kasendorfer Trockenhänge, A 08.05: Albhochfläche zwischen Wiesent und Truppach), in die wertvollen Magerstandorte sowie im Falle einer weitergehenden Intensivierung zum Verlust von Kleinstrukturen. Für die Erhaltung des Landschaftscharakters und seiner Lebensraumvielfalt sollte daher auf die Förderung extensiver Nutzungsformen hingewirkt werden.
Die strukturärmeren Gebiete der übrigen Hochfläche sind überwiegend von allgemeiner Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten. Der Entwicklung eines funktionsfähigen Biotopverbundes der verbliebenen Magerstandorte kommt hier große Bedeutung zu.
Der Biotopverbund für Magerstandorte sollte v. a. durch folgende Maßnahmen verbessert werden:
Oben erläuterte Maßnahmen sind in der Regel als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft geeignet und können so zur Erhaltung und Entwicklung der Magerstandorte beitragen.
Gerade in den ökologisch wertvollen Grenzertragslagen wird häufig die landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben und die Flächen statt dessen aufgeforstet. Dadurch geht sowohl die naturschutzfachliche Wertigkeit als auch der Charakter dieser reich gegliederten Kulturlandschaft verloren.
Die Ausweisung von Aufforstungsgewannen und nicht aufzuforstenden Flächen in Erstaufforstungskonzepten ermöglicht in Verbindung mit Biotopverbundplanungen die Berücksichtigung der gebietsspezifischen Erfordernisse und der naturschutzfachlichen Belange. Sie sind daher als wesentlicher Teil der Landschaftsplanung für alle Gemeinden des Zielgebietes sinnvoll.
Die Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung der wenigen noch vorhandenen Hüllweiher sollten fortgesetzt werden. Die Anlage neuer Kleingewässer zum Verbund der inzwischen vielfach isoliert liegenden Weiher sollte, insbesondere bei Vorhandensein hochwertiger Artvorkommen, angestrebt werden (vgl. Dürer et al. 1995).
Die charakteristischen Streuobstwiesen in Ortsrandlage tragen wesentlich zum Arten- und Strukturreichtum der Kulturlandschaft bei. Sie sind in erster Linie durch die bauliche Entwicklung der Siedlungen gefährdet und sollen deswegen durch eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung erhalten und ggf. wiederhergestellt werden.
Die z. T. mittelwaldartig genutzten, standortheimischen
Laub- und Mischwälder der steilen nordöstlichen Albabdachung sind äußerst
struktur- und artenreich und daher erhaltenswürdig und ggf. auf entsprechenden
Standorten wieder zu entwickeln.
A 08.02 Die Trockenhänge bei Kasendorf sind als reich strukturiertes, extensives Grünland zu erhalten, zu entwickeln sowie naturschutzrechtlich zu sichern.
Die extensiven, artenreichen Wiesen, Halbtrockenrasen, mageren Altgrasbestände und die mit dem Offenland eng verzahnten Hecken und Gebüsche sind ein mögliches Ausbreitungszentrum für Pflanzen- und Tierarten der Trockenlebensräume und von hervorragender Bedeutung für den Biotopverbund.
Während die Trockenhänge früher überwiegend beweidete Halbtrockenrasen waren, sind sie heute eher als trockene, etwas nährstoffreichere Glatthaferwiesen anzusprechen. Gut ausgebildete Halbtrockenrasen existieren nur noch kleinflächig.
Neben der naturschutzrechtlichen Sicherung dieses Gebietes ist die Erhaltung und Optimierung der Lebensraumqualität durch die Förderung extensiver Bewirtschaftung oder durch Pflegemaßnahmen ein wesentliches Ziel. Dazu zählt vorrangig die Förderung der Wanderschäferei, die sehr effektiv zum Artenaustausch entlang der Schaftriftsysteme beiträgt und damit den Biotopverbund von Trockenlebensräumen auf der Hochfläche der Frankenalb stärkt.
Auch die wärmeliebenden Waldsäume stellen wichtige Teillebensräume und Verbundelemente dar und sollen durch Pflegemaßnahmen erhalten werden.
A
08.03 Das Wiesenttal mit seinen Seitentälern (Aufseß-,
Kainach-, Truppach-, Zeubach-, Ailsbach-, Püttlachtal) ist als landesweiter
Erhaltungs- und Entwicklungsschwerpunkt für Arten und Lebensräume (ABSP
Bayreuth, StMLU 2002) besonders
zu fördern und soll in weiten Bereichen naturschutzrechtlich gesichert
werden.
Die naturnahen, sehr struktur- und artenreichen Laubmischwälder der steilen
Talhänge (v. a. von Wiesent, Ailsbach, Püttlach, Aufseß und Kainach)
sollen in ihrer ursprünglichen Ausprägung weiterentwickelt werden. Hierfür
soll auf eine stellenweise Rücknahme der forstlichen Nutzung, z.B. durch
Ausweisung von Naturwaldreservaten oder durch die naturschutzrechtliche
Sicherung, z.B. des Püttlachtales östlich von Pottenstein, hingewirkt
werden. Das überregional bis landesweit bedeutsame Verbundsystem von Trockenlebensräumen
(v. a. Kalkmagerrasen, Wacholderheiden, Felsheiden, lichte Kiefernwälder)
soll durch Pflege und die Förderung der Schafbeweidung langfristig erhalten
bzw. durch die Förderung von Felsfreilegungen und Entbuschungen wieder
entwickelt werden.
Die wertvollen zusammenhängenden Feuchtlebensräume der Talbereiche und
die weitgehend naturnahen Fließgewässer sollen in ihrer Biotopfunktion
erhalten und verbessert werden. Die Talräume sollten daher vorrangig für
die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung
herangezogen werden.
Durch Besucherlenkung sind die Konflikte zwischen der Erholungsnutzung
und dem Schutz der Lebensräume weiter zu entflechten.
In den intensiver bewirtschafteten Einzugsbereichen von Püttlach, Wiesent,
Kainach, Truppach, Ailsbach und Aufseß ist auf eine Verringerung des Nährstoffeintrages
aus der Landwirtschaft hinzuwirken.
Im Bereich des Wiesenttals und das Zeubachtals bei Waischenfeld sowie
des Ahorntals sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische
Schweiz“ erweitert werden. AllMBl Nr. 11/2001) gemeldet und stellen einen
Lebensraumkomplex von sehr hoher naturschutzfachlicher Bedeutung dar.
Weite Strecken von Wiesenttal, Püttlachtal, Zeubachtal, Kainachtal und Ailsbachtal sind als NATURA 2000-Gebiete (AllMBl Nr. 11/2001) gemeldet und stellen einen Lebensraumkomplex von sehr hoher naturschutzfachlicher Bedeutung dar.
Die Täler mit ihren strukturreichen, z. T. naturnah ausgeprägten Laubwäldern der steilen Hanglagen (wenn auch zumeist sekundär in Folge aufgelassener Hutungen oder Niederwaldbewirtschaftung entstanden), mit den häufig freistehenden Kalkfelsen, den ausgedehnten Karsthöhlensystemen, mit Feuchtwiesen und naturnahen Flussläufen sowie den südexponierten Trockenhängen sind als Gesamtlebensraumkomplex sehr artenreich. Sie bieten auch Tierarten mit großen Arealansprüchen wie dem Großen Mausohr (Myotis myotis, Anhang II und IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG) Nahrungshabitate, Winterquartiere und Sommerquartiere von europaweiter Bedeutung (Bewertung entsprechend Rudolph 2000). Hier erreicht diese Art eine der bundesweit höchsten nachgewiesenen Populationsdichten (Rudolph & Liegl 1990). Damit liegt deren Schutz in besonderer Verantwortung der Region.
Auch eine Reihe weiterer streng geschützter Tierarten, wie z.B. Uhu oder Wanderfalke, belegen als anspruchsvolle Endglieder der Nahrungsketten die Bedeutung dieser Lebensraumkomplexe.
Die Waldbereiche sind auf Grund ihrer steilen Hanglage nur schwer zu bewirtschaften und daher sehr strukturreich und naturnah ausgeprägt (z.B. Laubmischwald im oberen Aufseßtal mit einer für Oberfranken seltenen, optimalen Ausprägung des Märzenbecher-Ahorn-Eschenwaldes; eines der größten Märzenbecher-Vorkommen in Oberfranken, Merkel 1987). In Abschnitten, die als Naturwaldreservate ausgewiesen sind (z.B. Buchenwald mit Eibenvorkommen an der Stempfermühle bei Gößweinstein, Region Oberfranken-West), kann eine besonders hohe Struktur- und Artenvielfalt beobachtet werden. Die Ausweisung weiterer Naturwaldreservate sollte daher auch für einige Laubwaldhangbereiche der Region angestrebt werden (z.B. Wiesenttal unterhalb Waischenfeld und oberhalb Hollfeld, unteres Aufseßtal und Ailsbachtal oder Püttlachtal östlich von Pottenstein).
Neben den strukturreichen Wäldern bestimmen auch die überregional bis landesweit bedeutsamen Trockenlebensräume der meist südexponierten Hänge die hohe naturschutzfachliche Wertigkeit des Talsystems. Die Ausbildung von trockenen Magerstandorten reicht von lichten Blaugras-Kiefernwäldern mit der in Oberfranken stark gefährdeten Scheiden-Kronwicke (Coronilla vaginalis, z.B. Wiesenthänge an der Wiesentfelser Mühle) über thermophile Gehölze auf Dolomitfelsen mit der auf Nordbayern beschränkten Fränkischen Mehlbeere (Sorbus franconica) bis zu Wacholderheiden, Felsheiden und (Halb-)trockenrasen. Die Kalktrockenrasen sind Wuchsorte einiger in Oberfranken endemischer Pflanzenarten (z.B. Schneids-Habichtskraut, Hieracium schneidii, bei Pottenstein). Für den Schutz weiterer Arten trägt Oberfranken eine besondere Verantwortung. Dies trifft z.B. für die Gewöhnliche Kugelblume (Globularia punctata) oder das stark gefährdete Sand-Strohblümchen (Helichrysum arenarium) zu (Merkel & Walter 1998, StMLU 2002).
Die naturnahen und meist unverbauten Fließgewässer mit ihren maximal mäßig und streckenweise (Püttlach östlich von Pottenstein) gering belasteten Abschnitten weisen u. a. Vorkommen von Wasseramsel, Eisvogel, Bachneunauge, Elritze, Äsche, Steinkrebs, Edelkrebs und Bachmuschel auf. Sie stellen einen landesweit bzw. abschnittsweise zumindest überregional bedeutsamen Lebensraum dar.
Die wertvollen Biotopkomplexe dieses Zielgebietes sind v. a. durch folgende Faktoren gefährdet:
A 08.04
Die Kulturlandschaft der Dolomitgebiete entlang von Aufseß und
Wiesent ist in den Teilgebieten hervorragender Bedeutung für den Arten-
und Lebensraumschutz zu erhalten, in den Teilgebieten besonderer oder
allgemeiner Bedeutung soll sie entwickelt werden.
Die struktur- und artenreichen Heckenlandschaften sollen als Biotopverbundsystem
in einer ökologisch funktionsfähigen Dichte erhalten und entwickelt werden.
Der Biotopverbund von Magerstandorten soll verstärkt entwickelt werden.
Auf eine Verringerung stofflicher Einträge aus der Landwirtschaft sowie
der
erosionsfördernden Kulturen ist v. a. in überwiegend ackerbaulich
genutzten Gebieten westlich und südlich von Hollfeld bis Plankenfels sowie
rund um Waischenfeld hinzuwirken.
Die gebietstypischen Hüllweiher sollen erhalten und gepflegt werden. Ihr
Lebensraumverbund sollte durch die Anlage neuer Gewässer an traditionellen
Standorten entwickelt werden
Die charakteristischen Obstwiesen in Ortsrandlage sollen im Rahmen der
gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere
Beachtung finden und ggf. wieder entwickelt werden.
Im Bereich um Waischenfeld, zwischen Waischenfeld und Kirchahorn sowie
um Kobelsberg sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische
Schweiz“ erweitert werden.
Die Kulturlandschaft der Albhochflächen zwischen Aufseß und Wiesent ist v. a. durch die Vielfalt an Kleinstrukturen (Hecken, Ranken, Raine und Feldgehölze) von besonderer Bedeutung und in Teilbereichen, z.B. um Waischenfeld, Löhlitz, südlich Plankenfels oder westlich von Nankendorf auf Grund erhöhter Biotopdichte und eines damit verbundenen hohen Entwicklungspotenziales für gefährdete Biotope auch von hervorragender Bedeutung.
Das Vorkommen von Kalkscherbenäckern, wie z.B. im Umfeld von Löhlitz lässt erkennen, wie flachgründig und nährstoffarm die Böden hier sind. Sie verfügen deswegen über ein hohes Potenzial für die Entwicklung magerer und trockener Lebensräume, wie z.B. Altgrasstreifen, Magerrasen, wärmeliebende Hecken oder Gehölze, die vorrangig entlang von Flurgrenzen auf Ranken oder Lesesteinriegeln entwickelt werden sollen.
Auf Grund des wenig filterfähigen Karstuntergrundes und der erosionsanfälligen Böden liegen die Hauptkonflikte in der stellenweise intensiven ackerbaulichen Nutzung. Sie führt zu erhöhten stofflichen Einträgen in die Gewässer der angrenzenden Zielgebiete (A 08.03: „Wiesent, Aufseß u. a.“) sowie im Falle einer weitergehenden Intensivierung zum Verlust von Kleinstrukturen. Für die Erhaltung des Landschaftscharakters und seiner Lebensraumvielfalt sollte daher auf die Sicherung und Entwicklung des Biotopverbundes durch Hecken, Ranken, Raine und Feldgehölze und v. a. auf die Förderung extensiver Nutzungsformen hingewirkt werden.
Die Ausstattung an sonst in der Frankenalb häufigeren Trockenstandorten ist eher gering und sollte auf Grund des hohen Potenzials wieder entwickelt werden.
Die Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung der wenigen hier noch bestehenden Hüllweiher sollten fortgesetzt werden; die Anlage neuer Kleingewässer zum Verbund der inzwischen vielfach isoliert liegenden Weiher, insbesondere im Umfeld hochwertiger Artvorkommen, sollte angestrebt werden (vgl. Dürer et al. 1995).
Die charakteristischen Streuobstwiesen in Ortsrandlage tragen wesentlich zum Arten- und Biotopreichtum der Kulturlandschaft bei. Sie sind in erster Linie durch die baulicher Entwicklung der Siedlungen gefährdet und sollen deswegen durch eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung erhalten oder ggf. wiederhergestellt werden.
A 08.05
Die Kulturlandschaft der Albhochfläche zwischen Wiesent und
Truppach mit ihrem Reichtum an Laub- und Mischwäldern sowie Grünland,
Hecken und Ranken ist in ihrer Strukturvielfalt zu erhalten.
Die naturnahen Wiesen, Hang- und Auwälder der Talräume von Lochau und
Ehrlichbach sowie der „Knock“ bei Obernsees sind auf Grund ihrer hervorragenden
Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz zu erhalten und zu pflegen.
Der Biotopverbund der zerstreut vorkommenden Magerstandorte soll durch
die Förderung extensiver Grünland- und Ackerbewirtschaftung sowie von
Schaftriftsystemen entwickelt werden.
Im Bereich des Ostrandes der Frankenalb bei Melkendorf sowie um Mengersdorf
und Wohnsgehaig sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische
Schweiz“ erweitert werden.
Die Gebiete zwischen Wiesent und Truppach sind in Teilbereichen von hervorragender Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften. Dies betrifft v. a. die Talräume von Lochau und Ehrlichbach bis östlich von Busbach. Sie sind geprägt von naturnahen Auen mit Kalkflachmooren, Quellmooren, Feuchtwiesen, naturnahen Auwaldresten und Laubwäldern der Hangbereiche. Aber auch Magerrasen- und Gehölzkomplexe, wie um den „Knock“ bei Obernsees oder die „Neubürg“ bei Wohnsgehaig, größere Mischwaldbereiche oder Heckenlandschaften, wie östlich von Hollfeld oder ebenfalls bei Wohnsgehaig, bilden Bereiche von hervorragender Bedeutung.
In den wertvollsten Gebieten sollten Entwicklungs- und Managementpläne erstellt werden, wie z.B. für das Lochautal und angrenzende Hangbereiche (einschließlich des Quellstandorts bei Wohnsdorf), für die Ehrlichbachaue mit den strukturreichen Hängen um den Busbacher Talkessel und für den Knock bei Obernsees mit der umgebenden Kulturlandschaft.
Der Biotopverbund für Magerstandorte sollte v. a. durch folgende Maßnahmen verbessert werden:
Für die langfristige Erhaltung der Heckenlandschaften, wie z.B. östlich von Hollfeld oder bei Wohnsgehaig, ist die Förderung einer extensiven und damit kleinräumigen landwirtschaftlichen Nutzung erforderlich.
A 08.06
Die reich strukturierte Kulturlandschaft auf den Hochlagen der
Pottensteiner Kuppenalb soll durch Förderung von Pflege und extensiver
Nutzung in ihrer typischen Charakteristik erhalten werden.
Die struktur- und artenreichen Heckenlandschaften sollen als Biotopverbundsystem
mit einer ökologisch funktionsfähigen Dichte erhalten werden.
Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen, insbesondere für
Magerstandorte an Waldsäumen, Trockenhängen und -tälern, Dolomitkuppen
etc. sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung
zu einer Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche und Vernetzung
wertvoller Lebensräume beitragen.
Die gebietstypischen Hüllweiher sollen erhalten und gepflegt werden. Ihr
Lebensraumverbund sollte durch die Anlage neuer Gewässer an traditionellen
Standorten entwickelt werden
Die charakteristischen Obstwiesen in Ortsrandlage sollen im Rahmen der
gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere
Beachtung finden und ggf. wieder entwickelt werden.
Diese Landschaft verfügt in erster Linie auf Grund des engen Nutzungsmosaiks und der hohen Strukturdichte durch Hecken, Ranken, Raine, Gebüsche und größere Feldgehölze über einen herausragenden naturschutzfachlichen Wert, den es zu erhalten gilt. Das Zielgebiet umfasst einen durch Knocks, Trockentäler, Dolinenfelder und Riffkalkfelsen reich strukturierten Jura-Hochflächenbereich. Er bietet durch die noch hohe Dichte und die größtenteils noch gut funktionierende Vernetzung von Trockenstandorten gute Voraussetzungen für die Sicherung der entsprechenden Lebensgemeinschaften. Obwohl die Größe der einzelnen Biotope meist weit unterhalb der für die Erhaltung vollständiger Lebensgemeinschaften erforderlichen Mindestarealgröße liegt, ist durch das vielfältige Verbundsystem der trockenen Rankensäume und Raine noch eine ständige Interaktion (Individuenaustausch usw.) zwischen allen Kleinbeständen sichergestellt. Die überregionale Bedeutung beruht hier auf der Refugialfunktion, die nur durch die Gesamtheit des Verbundsystems gewährleistet ist.
Von vorrangiger Bedeutung ist die Erhaltung der Strukturvielfalt durch
Die vorhandenen Maßnahmen zur Erhaltung und zur Sanierung der noch bestehenden Hüllweiher sind für die Qualität der Feuchtlebensräume und für das Fortbestehen deren Lebensgemeinschaften von großer Bedeutung; die Anlage neuer Kleingewässer, vorrangig im Umfeld hochwertiger Artvorkommen, ist für den Verbund der inzwischen vielfach isoliert liegenden Weiher erforderlich (vgl. Dürer et al. 1995).
Die charakteristischen Streuobstwiesen in Ortsrandlage tragen wesentlich zum Arten- und Biotopreichtum der Kulturlandschaft bei. Sie sind in erster Linie durch die bauliche Entwicklung der Siedlungen gefährdet und sollen deswegen durch eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung erhalten oder ggf. wiederhergestellt werden.
A 08.07 Die Sand-Kiefernwälder des Heiligenwaldes westlich von Lindenhardt sind in ihrer naturnahen Ausprägung zu erhalten und sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.
Die Sand-Kiefernwälder des Gebietes sind von hervorragender Bedeutung. Sie zeichnen sich v. a. durch individuenreiche Bestände der drei stark gefährdeten Flachbärlappe Lycopodium complanatum, L. zeilleri und L. tristachyum aus.
Hier sollten die Schutz- und Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der überregional bedeutsamen Flachbärlappvorkommen fortgeführt und ausgedehnt werden, ggf. durch eine naturschutzrechtliche Sicherung des gesamten Waldgebietes.
A 08.08
Der Oberlauf der Pegnitz mit ihren Zuflüssen Fichtenohe, Zipser
Bach und Mühlbach ist als naturnahes, wenig belastetes und überwiegend
als Grünland genutztes Fließgewässer- und Auensystem mit überregionaler
Verbundfunktion zu erhalten und zu verbessern.
Die Talräume sollten vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen
z.B. im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden. Der
Versauerung im Oberlauf der Fichtenohe soll auch durch forstliche Maßnahmen
im Lindenhardter Forst (vgl. Zielgebiet 08.09) entgegengewirkt
werden.
Im Bereich der Täler von Fichtenohe, Erlbach und Zipser Mühlbach sollte
das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz“ erweitert
werden.
Die extensiven Mähwiesen, Nasswiesen, Hochstaudenfluren und Gewässerbegleitgehölze der oberen Pegnitz sowie ihrer Zuflüsse und die v. a. im Oberlauf nur mäßig veränderten Fließgewässer bilden ein Verbundsystem von Feuchtlebensräumen, das eine hervorragende Bedeutung aufweist. Die lediglich geringe bis mäßige Belastung der Zuflüsse sowie Vorkommen von Bachneunauge in der Fichtenohe und Koppe in der Pegnitz belegen den noch naturnahen Zustand dieser Fließgewässer. In den Talauen dominiert Grünlandnutzung.
Im Umfeld der Stadt Pegnitz ist die Pegnitz selbst jedoch auf einer kurzen Strecke unterhalb der Kläranlage kritisch belastet und der Flusslauf ist größtenteils stark verändert. Die Quellbereiche der Fichtenohe sind stark versauert.
Das wichtigste Ziel ist die Erhaltung und Optimierung der Lebensraumqualität und der überregionalen Verbundfunktion der Pegnitz und ihres Einzugsgebietes sowie der dazugehörigen Auen. Dazu können folgende Maßnahmen dienen:
Insbesondere bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung sollen die Talräume als Schwerpunktgebiete für die ökologische Aufwertung von Lebensräumen herangezogen werden. Oben erläuterte Maßnahmen sind in der Regel als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft geeignet und können so zur Verbesserung des Talgrundes beitragen.
A 08.09
Die Kulturlandschaft der Pegnitzalb ist in ihrer Strukturvielfalt
zu erhalten.
Die Heckenlandschaften zwischen Körbeldorf, Büchenbach, Pegnitz und Hainbronn
sollen als Biotopverbundsystem in einer ökologisch funktionsfähigen Dichte
erhalten und entwickelt werden. Hier ist auf eine Verringerung stofflicher
Einträge aus der Landwirtschaft in den überwiegend ackerbaulich genutzten
Gebieten hinzuwirken.
Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen, insbesondere für
Magerstandorte an Waldsäumen, Trockenhängen und -tälern, Dolomitkuppen
etc. sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung
zu einer Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche und Vernetzung
wertvoller Lebensräume beitragen.
Die gebietstypischen Hüllweiher sollen erhalten und gepflegt werden. Ihr
Lebensraumverbund sollte durch die Anlage neuer Gewässer an traditionellen
Standorten entwickelt werden.
Die charakteristischen Obstwiesen in Ortsrandlage sollen im Rahmen der
gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere
Beachtung finden und ggf. wieder entwickelt werden.
In den Nadelwäldern des Lindenhardter Forstes soll in erster Linie auf
eine Verringerung des Nadelholzanteiles, zu Gunsten von standortheimischen
Laubbaumarten, wie z.B. Eiche oder Buche, hingewirkt werden.
In den Bereichen östlich Trockau, nördlich Weidensees bzw. Weidenhüll
um Pegnitz, dort speziell das Gebiet zwischen der Stadt und BAB A 9
und um Buchau und den Zipser Berg sowie um Hainbronn bis zur südlichen
Regionsgrenze sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische
Schweiz“ erweitert werden.
Die Gebiete der Pegnitzalb besitzen besonders zwischen Körbeldorf, Büchenbach, Pegnitz und Hainbronn als strukturreiche Heckenlandschaften eine hervorragende Bedeutung. Diese wird durch die eingestreuten Magerstandorte, wie z.B. Felsknocks, lichte Kiefernwälder (i.d.R. Steppenheidekiefernwaldrelikte), Wacholderheiden, Kalkmagerrasen, wärmeliebenden Saumgesellschaften oder Ranken unterstrichen.
Die Kulturlandschaft ist in diesen Gebieten sehr kleinteilig, wird aber gebietsweise relativ intensiv genutzt. Hier sind v. a. die stofflichen Einträge aus der Landwirtschaft sowie der Verlust an Biotopstrukturen durch voranschreitende Intensivierung ein Gefährdungspotenzial.
Ein weiterer wesentlicher Faktor für die Erhaltung dieser Kulturlandschaft ist die Förderung extensiver Landnutzungen, wie extensiver Grünland- oder Ackerbewirtschaftung. Der Biotopverbund für Magerstandorte sollte v. a. durch folgende Maßnahmen verbessert werden:
Für die Erhaltung der strukturreichen Heckenlandschaften sind die oben genannten Fördermaßnahmen zur Stärkung einer extensiven und damit kleinräumigen landwirtschaftlichen Nutzung von wesentlicher Bedeutung.
Gerade in den ökologisch wertvollen Grenzertragslagen wird häufig Grünland- oder Ackerbewirtschaftung aufgegeben und statt dessen aufgeforstet. Dadurch sind die dortigen wertvollen Biotopkomplexe besonders gefährdet.
Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen unter besonderer Berücksichtigung von Magerstandorten an Waldsäumen, Ranken, in lichten Kiefernwäldern, an Felsknocks und Trockenhängen bzw. -tälern sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung die Nutzungsansprüche entflechten und die Vernetzung wertvoller Lebensräume entwickeln. Sie sollten daher als wesentlicher Teil in der Landschaftsplanung aller Gemeinden des Gebietes enthalten sein.
Die vorhandenen Maßnahmen zur Erhaltung und zur Sanierung der noch bestehenden Hüllweiher sind für die Qualität der Feuchtlebensräume und für das Fortbestehen deren Lebensgemeinschaften von großer Bedeutung; die Anlage neuer Kleingewässer, vorrangig im Umfeld hochwertiger Artvorkommen, ist für den Verbund der inzwischen vielfach isoliert liegenden Weiher erforderlich (vgl. Dürer et al. 1995).
Die charakteristischen Streuobstwiesen in Ortsrandlage tragen wesentlich zum Arten- und Biotopreichtum der Kulturlandschaft bei. Sie sind in erster Linie durch die bauliche Entwicklung der Siedlungen gefährdet und sollen deswegen durch eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung erhalten oder ggf. wiederhergestellt werden.
Der Lindenhardter Forst ist das Quellgebiet von Rotem Main, Fichtenohe und Püttlach, die alle im Oberlauf die höchsten Versauerungsstufenbesitzen, ansonsten jedoch nur gering belastet sind und naturnahe Auen aufweisen. Insbesondere im weiteren Verlauf stellen sie wertvolle Ökosysteme dar (vgl. Zielgebiet 08.03, 08.08 und 07.21). Der hohe Nadelholzanteil dieses Waldgebietes fördert die Versauerung und führt damit zu artenärmeren, weniger naturnahen Lebensräumen. Aus diesem Grund ist langfristig die Entwicklung zu naturnahen, standortheimischen Laubmischwäldern erforderlich.
A 08.10 Die überwiegend
naturnahen Wälder und die kleinstrukturierte Kulturlandschaft der Betzensteiner
Kuppenalb sind zu erhalten.
Die naturschutzfachlich wertvollsten Bereiche, wie die Schusterleite südwestlich
von Hetzendorf, sollen naturschutzrechtlich gesichert werden.
Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen, insbesondere für
Magerstandorte an Waldsäumen, Trockenhängen und -tälern, Dolomitkuppen
etc. sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung
zu einer Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche und Vernetzung
wertvoller Lebensräume beitragen.
Die gebietstypischen Hüllweiher sollen erhalten und gepflegt werden. Ihr
Lebensraumverbund sollte durch die Anlage neuer Gewässer an traditionellen
Standorten entwickelt werden
Die charakteristischen Obstwiesen in Ortsrandlage sollen im Rahmen der
gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere
Beachtung finden und ggf. wieder entwickelt werden.
Im Bereich nördlich Betzenstein sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet
„Fränkische Schweiz“ erweitert werden.
Die wärmeliebenden Wälder der Dolomitkuppen in der Betzensteiner Kuppenalb weisen neben Wiesenttal und Püttlachtal die größten Laubwaldanteile der Region auf. Im Gebiet kommen naturnahe, z. T. orchideenreiche Buchenwälder mit dem größten Vorkommen des Frauenschuh in Oberfranken (Schusterleite südwestlich von Hetzendorf) vor. Die Wälder sind zudem wichtige Nahrungslebensräume für europaweit bedeutsame Populationen (Bewertung gem. Rudolph 2000) des Großen Mausohrs (Myotis myotis) sowie einer Reihe weiterer Waldfledermausarten.
Von herausragender naturschutzfachlicher Bedeutung sind die im Gebiet kleinflächig verteilten, sehr trockenen und mageren Felsstandorte, die oft von lichten Kiefernwäldern (z.B. Steppenheidekiefernwaldrelikten), Wacholderheiden, Kalktrockenrasen, wärmeliebenden Saumgesellschaften oder Gebüschen und Feldgehölzen bedeckt sind. Eine Besonderheit dieser Standorte sind z.B. die endemischen Arten der Mehlbeere (Sorbus) oder das Sand-Strohblümchen (Helichrysum arenarium).
Die Kulturlandschaft ist auf Grund der eingestreuten Dolomitkuppen kleinteilig und wird wegen der meist nährstoffärmeren, flachgründigeren Böden weniger intensiv genutzt als andere Bereiche der Region. So kommt es zu Nutzungsaufgaben in der Landwirtschaft und in deren Folge zur Aufforstung, insbesondere der naturschutzfachlich wertvolleren, mageren Standorte. Dadurch droht die Gefahr, dass der Charakter dieser reich gegliederten Kulturlandschaft verloren geht.
Die Ausweisung von Aufforstungsgewannen und nicht aufzuforstenden Flächen in Erstaufforstungskonzepten kann steuernd auf die Bedürfnisse des Gebiets eingehen und in Verbindung mit Biotopverbundplanungen die naturschutzfachlichen Belange besonders berücksichtigen. Sie sollten daher als wesentlicher Teil in der Landschaftsplanung aller Gemeinden des Gebietes enthalten sein.
Ein weiterer wesentlicher Faktor für die Erhaltung dieser Kulturlandschaft ist die Förderung extensiver Landnutzungen, wie extensiver Grünland- oder Ackerbewirtschaftung (z.B. auf Kalkscherbenäckern). Bedeutsam für den Biotopverbund der Trockenstandorte ist vorrangig die Förderung der Wanderschäferei, die einen sehr effektiven Beitrag für den Artenaustausch entlang der Schaftriftsysteme leistet.
Ein Charakteristikum der wasserarmen Frankenalb sind die, in diesem Teilraum noch häufiger aufzufindenden Hüllweiher (Leienfels, Klausberg), die wichtige Funktionen als strukturbereichernde Feuchtlebensräume ausüben und daher erhaltenswürdig sind (vgl. Dürer et al. 1995).
Die charakteristischen Streuobstwiesen in Ortsrandlage tragen wesentlich zum Arten- und Biotopreichtum der Kulturlandschaft bei. Sie sind in erster Linie durch die bauliche Entwicklung der Siedlungen gefährdet und sollen deswegen durch eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung erhalten oder ggf. wiederhergestellt werden.
A 08.11 Die großflächig
unzerschnittenen Waldflächen des Veldensteiner Forstes sind zu
erhalten und sollen optimiert werden.
Die Strukturvielfalt soll erhalten und durch Förderung des Alt- sowie
Totholzanteiles entwickelt werden.
Bei der Bewirtschaftung soll auf eine Verringerung des Fichtenanteiles,
v. a. zu Gunsten von standortheimischen Laubbäumen, wie Eiche, Hainbuche
oder Buche, hingewirkt werden.
Im Veldensteiner Forst ist der Weiße Jura überwiegend von nährstoffarmen Kreidesanden überdeckt. Vor allem aus diesem Grund und wegen seiner bevorzugten Nutzung als Jagdgebiet wurden großflächige Bereiche von der Besiedlung bzw. landwirtschaftlichen Nutzung ausgenommen. Eine Fläche von ca. 40 km2 ist bis heute nicht von stärker frequentierten Verkehrswegen (>1.000 DTV) zerschnitten und wird an der östlichen Regionsgrenze lediglich durch das naturnah ausgeprägte Pegnitztal vom nächstgelegenen Herzogswald getrennt. Die Größe des wenig gestörten Lebensraumes weist an sich bereits eine hohe Wertigkeit auf, die ein Vorkommen von Arten mit großen Arealansprüchen ermöglicht, wie dem Rotwild oder dem vor wenigen Jahren noch nachgewiesenen Auerhuhn.
Einer weiteren Zerschneidung des Waldgebietes durch neue Verkehrstrassen ist entgegenzuwirken, da sonst dessen Funktion als Lebensraum für Tierarten mit großen Arealansprüchen nicht mehr gegeben ist.
Der Wald wird von überwiegend strukturreichen Mischbeständen aus Fichte und Kiefer geprägt. Er verfügt über eine Reihe von Sonderstandorten wie Felsgruppen (Riff- und Dolomitkalk), Blockhalden der Quarzsandsteine, Dolinen, Schluchten, Quellbereiche, ehemalige Sandabbauflächen, Alt- und Totholzinseln, die wertgebend sind und gefährdeten Tierarten wie Schwarzspecht, Rauhfußkauz, Hohltaube, Ziegenmelker oder Baumfledermäusen Lebensraum bieten.
Der Südostteil des Veldensteiner Forstes mit Vorkommen des Grünen Koboldmooses (Buxbaumia viridis, Anhang II FFH-Richtlinie 92/43/EWG) wurde als NATURA 2000-Gebiet (AllMBl Nr. 11/2001) gemeldet und weist naturschutzfachlich eine besonders hohe Bedeutung auf.
Von sehr großer Bedeutung für den ökologischen Wert des Veldensteiner Forstes ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Strukturvielfalt, durch die Sicherung aller Sonderstandorte und die Erhöhung des Alt- und Totholzanteiles, der v. a. für baumbewohnende Tierarten wesentlich ist.
Die Bestände mit hoher Fichtendominanz sollen langfristig durch Erhöhung des Anteiles standortheimischer Laubbäume zu strukturreichen, naturnahen Wäldern entwickelt werden. Dabei ist im Hinblick auf das Potenzial des Waldes als Lebensraum für stark gefährdete Arten (z.B. Auerhuhn) an sandigen, beerstrauchreichen Standorten auch die Förderung der Kiefer sinnvoll.