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6.4.4      Ziele für einzelne Teilräume (Karte 4.4)


08    Naturraum Nördliche Frankenalb

 

 

 

 

 

A 08.01       Die strukturreiche Kulturlandschaft der nordöstlichen Hochfläche und Abdachung der Wiesentalb ist v. a. im Umfeld von Wonsees, des oberen Lochautals, bei Zultenberg und entlang des Albtraufs zu erhalten. Hier ist auf eine Verringerung stofflicher Einträge aus der Landwirtschaft hinzuwirken.        
In den übrigen, strukturärmeren Gebieten soll ein Biotopverbundsystem von Magerstandorten und Gehölzstrukturen in einer ökologisch funktionsfähigen Dichte entwickelt werden.          
Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung zu einer Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche und zur Vernetzung wertvoller Lebensräume beitragen.   
Die gebietstypischen Hüllweiher sollen erhalten und gepflegt werden. Ihr Lebensraumverbund sollte durch die Anlage neuer Gewässer an traditionellen Standorten entwickelt werden.          
Die charakteristischen Obstwiesen in Ortsrandlage sollen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere Beachtung finden und ggf. wieder entwickelt werden.     
Die vorhandenen strukturreichen Laub- und Mischwälder der nordöstlichen Albabdachung sollen erhalten und Nadelforste zu standortheimischen Laubwäldern entwickelt werden.          
Im Bereich des Ostrandes der Frankenalb zwischen Kasendorf und Berndorf sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz“ erweitert werden.      

Die nordöstliche Hochfläche der Wiesentalb ist v. a. in den Gebieten um Wonsees (Krögelstein bis Schirradorf, Sanspareil, Großenhül/Kleinhül), im oberen Lochautal (um Trumsdorf, Alladorf und Lochau) sowie am nordöstlichen Albtrauf bei Zultenberg von hervorragender naturschutzfachlicher Bedeutung. Hier prägen Heckenlandschaften und ökologisch funktionsfähige magere Biotopkomplexe, wie Wacholderheiden, Magerrasen, wärmeliebende Säume und Ranken sowie lichte Kiefernwälder auf ehemaligen Schafhutungen die Landschaft. Vereinzelt (Krögelstein, Schirradorf) finden sich an überhängenden Felsen als Besonderheit die Balmengesellschaften mit Vorkommen des stark gefährdeten Scharfkrautes (Asperugo procumbens), dessen bayerischer Verbreitungsschwerpunkt in Oberfranken liegt (Merkel & Walter 1998).

Auf Grund des wenig filterfähigen Karstuntergrundes und der erosionsanfälligen Böden liegen die Hauptkonflikte in der stellenweise intensiven ackerbaulichen Nutzung. Sie führt zu erhöhten stofflichen Einträgen in die Gewässer der angrenzenden Zielgebiete (A 08.03: Wiesent und Zuflüsse, A 08.02: Kasendorfer Trockenhänge, A 08.05: Albhochfläche zwischen Wiesent und Truppach), in die wertvollen Magerstandorte sowie im Falle einer weitergehenden Intensivierung zum Verlust von Kleinstrukturen. Für die Erhaltung des Landschaftscharakters und seiner Lebensraumvielfalt sollte daher auf die Förderung extensiver Nutzungsformen hingewirkt werden.

Die strukturärmeren Gebiete der übrigen Hochfläche sind überwiegend von allgemeiner Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten. Der Entwicklung eines funktionsfähigen Biotopverbundes der verbliebenen Magerstandorte kommt hier große Bedeutung zu.

Der Biotopverbund für Magerstandorte sollte v. a. durch folgende Maßnahmen verbessert werden:

  • Erhaltung und Ausdehnung der Schaftriftsysteme als effektive Möglichkeit des Individuen- und Artenaustauschs.
  • Förderung extensiver Grünlandnutzung zu Gunsten trockener, nährstoffarmer Wiesengesellschaften.
  • Förderung extensiver Ackerbewirtschaftung, vorrangig entlang von Waldrändern, um eine artenreichere Zonierung der Wald-Offenlandgrenze zu entwickeln, deren Verbundfunktion zu verbessern und die Ackerwildkrautflora zu fördern.
  • Entwicklung strukturreicher Waldränder, Säume und Ranken als Biotopverbundelemente, ausgehend von bestehenden Potenzialen.

Oben erläuterte Maßnahmen sind in der Regel als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft geeignet und können so zur Erhaltung und Entwicklung der Magerstandorte beitragen.

Gerade in den ökologisch wertvollen Grenzertragslagen wird häufig die landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben und die Flächen statt dessen aufgeforstet. Dadurch geht sowohl die naturschutzfachliche Wertigkeit als auch der Charakter dieser reich gegliederten Kulturlandschaft verloren.

Die Ausweisung von Aufforstungsgewannen und nicht aufzuforstenden Flächen in Erstaufforstungskonzepten ermöglicht in Verbindung mit Biotopverbundplanungen die Berücksichtigung der gebietsspezifischen Erfordernisse und der naturschutzfachlichen Belange. Sie sind daher als wesentlicher Teil der Landschaftsplanung für alle Gemeinden des Zielgebietes sinnvoll.

Die Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung der wenigen noch vorhandenen Hüllweiher sollten fortgesetzt werden. Die Anlage neuer Kleingewässer zum Verbund der inzwischen vielfach isoliert liegenden Weiher sollte, insbesondere bei Vorhandensein hochwertiger Artvorkommen, angestrebt werden (vgl. Dürer et al. 1995).

Die charakteristischen Streuobstwiesen in Ortsrandlage tragen wesentlich zum Arten- und Strukturreichtum der Kulturlandschaft bei. Sie sind in erster Linie durch die bauliche Entwicklung der Siedlungen gefährdet und sollen deswegen durch eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung erhalten und ggf. wiederhergestellt werden.

Die z. T. mittelwaldartig genutzten, standortheimischen Laub- und Mischwälder der steilen nordöstlichen Albabdachung sind äußerst struktur- und artenreich und daher erhaltenswürdig und ggf. auf entsprechenden Standorten wieder zu entwickeln.

A 08.02      Die Trockenhänge bei Kasendorf sind als reich strukturiertes, extensives Grünland zu erhalten, zu entwickeln sowie naturschutzrechtlich zu sichern.

Die extensiven, artenreichen Wiesen, Halbtrockenrasen, mageren Altgrasbestände und die mit dem Offenland eng verzahnten Hecken und Gebüsche sind ein mögliches Ausbreitungszentrum für Pflanzen- und Tierarten der Trockenlebensräume und von hervorragender Bedeutung für den Biotopverbund.

Während die Trockenhänge früher überwiegend beweidete Halbtrockenrasen waren, sind sie heute eher als trockene, etwas nährstoffreichere Glatthaferwiesen anzusprechen. Gut ausgebildete Halbtrockenrasen existieren nur noch kleinflächig.

Neben der naturschutzrechtlichen Sicherung dieses Gebietes ist die Erhaltung und Optimierung der Lebensraumqualität durch die Förderung extensiver Bewirtschaftung oder durch Pflegemaßnahmen ein wesentliches Ziel. Dazu zählt vorrangig die Förderung der Wanderschäferei, die sehr effektiv zum Artenaustausch entlang der Schaftriftsysteme beiträgt und damit den Biotopverbund von Trockenlebensräumen auf der Hochfläche der Frankenalb stärkt.

Auch die wärmeliebenden Waldsäume stellen wichtige Teillebensräume und Verbundelemente dar und sollen durch Pflegemaßnahmen erhalten werden.

A 08.03      Das Wiesenttal mit seinen Seitentälern (Aufseß-, Kainach-, Truppach-, Zeubach-, Ailsbach-, Püttlachtal) ist als landesweiter Erhaltungs- und Entwicklungsschwerpunkt für Arten und Lebensräume (ABSP Bayreuth, StMLU 2002) besonders zu fördern und soll in weiten Bereichen naturschutzrechtlich gesichert werden.  
Die naturnahen, sehr struktur- und artenreichen Laubmischwälder der steilen Talhänge (v. a. von Wiesent, Ailsbach, Püttlach, Aufseß und Kainach) sollen in ihrer ursprünglichen Ausprägung weiterentwickelt werden. Hierfür soll auf eine stellenweise Rücknahme der forstlichen Nutzung, z.B. durch Ausweisung von Naturwaldreservaten oder durch die naturschutzrechtliche Sicherung, z.B. des Püttlachtales östlich von Pottenstein, hingewirkt werden. Das überregional bis landesweit bedeutsame Verbundsystem von Trockenlebensräumen (v. a. Kalkmagerrasen, Wacholderheiden, Felsheiden, lichte Kiefernwälder) soll durch Pflege und die Förderung der Schafbeweidung langfristig erhalten bzw. durch die Förderung von Felsfreilegungen und Entbuschungen wieder entwickelt werden.
Die wertvollen zusammenhängenden Feuchtlebensräume der Talbereiche und die weitgehend naturnahen Fließgewässer sollen in ihrer Biotopfunktion erhalten und verbessert werden. Die Talräume sollten daher vorrangig für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden.      
Durch Besucherlenkung sind die Konflikte zwischen der Erholungsnutzung und dem Schutz der Lebensräume weiter zu entflechten.         
In den intensiver bewirtschafteten Einzugsbereichen von Püttlach, Wiesent, Kainach, Truppach, Ailsbach und Aufseß ist auf eine Verringerung des Nährstoffeintrages aus der Landwirtschaft hinzuwirken.   
Im Bereich des Wiesenttals und das Zeubachtals bei Waischenfeld sowie des Ahorntals sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz“ erweitert werden. AllMBl Nr. 11/2001) gemeldet und stellen einen Lebensraumkomplex von sehr hoher naturschutzfachlicher Bedeutung dar.

Weite Strecken von Wiesenttal, Püttlachtal, Zeubachtal, Kainachtal und Ailsbachtal sind als NATURA 2000-Gebiete (AllMBl Nr. 11/2001) gemeldet und stellen einen Lebensraumkomplex von sehr hoher naturschutzfachlicher Bedeutung dar.

Die Täler mit ihren strukturreichen, z. T. naturnah ausgeprägten Laubwäldern der steilen Hanglagen (wenn auch zumeist sekundär in Folge aufgelassener Hutungen oder Niederwaldbewirtschaftung entstanden), mit den häufig freistehenden Kalkfelsen, den ausgedehnten Karsthöhlensystemen, mit Feuchtwiesen und naturnahen Flussläufen sowie den südexponierten Trockenhängen sind als Gesamtlebensraumkomplex sehr artenreich. Sie bieten auch Tierarten mit großen Arealansprüchen wie dem Großen Mausohr (Myotis myotis, Anhang II und IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG) Nahrungshabitate, Winterquartiere und Sommerquartiere von europaweiter Bedeutung (Bewertung entsprechend Rudolph 2000). Hier erreicht diese Art eine der bundesweit höchsten nachgewiesenen Populationsdichten (Rudolph & Liegl 1990). Damit liegt deren Schutz in besonderer Verantwortung der Region.

Auch eine Reihe weiterer streng geschützter Tierarten, wie z.B. Uhu oder Wanderfalke, belegen als anspruchsvolle Endglieder der Nahrungsketten die Bedeutung dieser Lebensraumkomplexe.

Die Waldbereiche sind auf Grund ihrer steilen Hanglage nur schwer zu bewirtschaften und daher sehr strukturreich und naturnah ausgeprägt (z.B. Laubmischwald im oberen Aufseßtal mit einer für Oberfranken seltenen, optimalen Ausprägung des Märzenbecher-Ahorn-Eschenwaldes; eines der größten Märzenbecher-Vorkommen in Oberfranken, Merkel 1987). In Abschnitten, die als Naturwaldreservate ausgewiesen sind (z.B. Buchenwald mit Eibenvorkommen an der Stempfermühle bei Gößweinstein, Region Oberfranken-West), kann eine besonders hohe Struktur- und Artenvielfalt beobachtet werden. Die Ausweisung weiterer Naturwaldreservate sollte daher auch für einige Laubwaldhangbereiche der Region angestrebt werden (z.B. Wiesenttal unterhalb Waischenfeld und oberhalb Hollfeld, unteres Aufseßtal und Ailsbachtal oder Püttlachtal östlich von Pottenstein).

Neben den strukturreichen Wäldern bestimmen auch die überregional bis landesweit bedeutsamen Trockenlebensräume der meist südexponierten Hänge die hohe naturschutzfachliche Wertigkeit des Talsystems. Die Ausbildung von trockenen Magerstandorten reicht von lichten Blaugras-Kiefernwäldern mit der in Oberfranken stark gefährdeten Scheiden-Kronwicke (Coronilla vaginalis, z.B. Wiesenthänge an der Wiesentfelser Mühle) über thermophile Gehölze auf Dolomitfelsen mit der auf Nordbayern beschränkten Fränkischen Mehlbeere (Sorbus franconica) bis zu Wacholderheiden, Felsheiden und (Halb-)trockenrasen. Die Kalktrockenrasen sind Wuchsorte einiger in Oberfranken endemischer Pflanzenarten (z.B. Schneids-Habichtskraut, Hieracium schneidii, bei Pottenstein). Für den Schutz weiterer Arten trägt Oberfranken eine besondere Verantwortung. Dies trifft z.B. für die Gewöhnliche Kugelblume (Globularia punctata) oder das stark gefährdete Sand-Strohblümchen (Helichrysum arenarium) zu (Merkel & Walter 1998, StMLU 2002).

Die naturnahen und meist unverbauten Fließgewässer mit ihren maximal mäßig und streckenweise (Püttlach östlich von Pottenstein) gering belasteten Abschnitten weisen u. a. Vorkommen von Wasseramsel, Eisvogel, Bachneunauge, Elritze, Äsche, Steinkrebs, Edelkrebs und Bachmuschel auf. Sie stellen einen landesweit bzw. abschnittsweise zumindest überregional bedeutsamen Lebensraum dar.

Die wertvollen Biotopkomplexe dieses Zielgebietes sind v. a. durch folgende Faktoren gefährdet:

  • Die geringen Filtereigenschaften des Karstgesteines beinhalten eine stete Gefährdung der Qualität des Grundwasserkörpers und der Fließgewässer. Daher sollte in weiten Umgriffen auf eine Reduktion stofflicher Einträge hingewirkt werden.
  • Ein weiterer nicht zu unterschätzender Gefährdungsfaktor ist die Freizeit- und Erholungsnutzung, da die abwechslungsreiche Landschaft viele Nah­erholungssuchende und Sportler (z.B. Klettern, Mountainbiking) anzieht. Besucherlenkungskonzepte könnten dazu beitragen, die Nutzungsansprüche zu entflechten.
  • Durch die Aufgabe extensiver Bewirtschaftungsformen, wie der Schafbeweidung oder niederwaldartiger Nutzung sind v. a. die Trocken­standorte bedroht. Die Förderung solcher Nutzungsformen oder auch von Pflegemaßnahmen soll die Erhaltung des Landschaftscharakters unterstützen.

A 08.04      Die Kulturlandschaft der Dolomitgebiete entlang von Aufseß und Wiesent ist in den Teilgebieten hervorragender Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz zu erhalten, in den Teilgebieten besonderer oder allgemeiner Bedeutung soll sie entwickelt werden.      
Die struktur- und artenreichen Heckenlandschaften sollen als Biotopverbundsystem in einer ökologisch funktionsfähigen Dichte erhalten und entwickelt werden.      
Der Biotopverbund von Magerstandorten soll verstärkt entwickelt werden.
Auf eine Verringerung stofflicher Einträge aus der Landwirtschaft sowie der
erosionsfördernden Kulturen ist v. a. in überwiegend ackerbaulich genutzten Gebieten westlich und südlich von Hollfeld bis Plankenfels sowie rund um Waischenfeld hinzuwirken.    
Die gebietstypischen Hüllweiher sollen erhalten und gepflegt werden. Ihr Lebensraumverbund sollte durch die Anlage neuer Gewässer an traditionellen Standorten entwickelt werden       
Die charakteristischen Obstwiesen in Ortsrandlage sollen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere Beachtung finden und ggf. wieder entwickelt werden.          
Im Bereich um Waischenfeld, zwischen Waischenfeld und Kirchahorn sowie um Kobelsberg sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz“ erweitert werden.   

Die Kulturlandschaft der Albhochflächen zwischen Aufseß und Wiesent ist v. a. durch die Vielfalt an Kleinstrukturen (Hecken, Ranken, Raine und Feldgehölze) von besonderer Bedeutung und in Teilbereichen, z.B. um Waischenfeld, Löhlitz, südlich Plankenfels oder westlich von Nankendorf auf Grund erhöhter Biotopdichte und eines damit verbundenen hohen Entwicklungspotenziales für gefährdete Biotope auch von hervorragender Bedeutung.

Das Vorkommen von Kalkscherbenäckern, wie z.B. im Umfeld von Löhlitz lässt erkennen, wie flachgründig und nährstoffarm die Böden hier sind. Sie verfügen deswegen über ein hohes Potenzial für die Entwicklung magerer und trockener Lebensräume, wie z.B. Altgrasstreifen, Magerrasen, wärmeliebende Hecken oder Gehölze, die vorrangig entlang von Flurgrenzen auf Ranken oder Lesesteinriegeln entwickelt werden sollen.

Auf Grund des wenig filterfähigen Karstuntergrundes und der erosionsanfälligen Böden liegen die Hauptkonflikte in der stellenweise intensiven ackerbaulichen Nutzung. Sie führt zu erhöhten stofflichen Einträgen in die Gewässer der angrenzenden Zielgebiete (A 08.03: „Wiesent, Aufseß u. a.“) sowie im Falle einer weitergehenden Intensivierung zum Verlust von Kleinstrukturen. Für die Erhaltung des Landschaftscharakters und seiner Lebensraumvielfalt sollte daher auf die Sicherung und Entwicklung des Biotopverbundes durch Hecken, Ranken, Raine und Feldgehölze und v. a. auf die Förderung extensiver Nutzungsformen hingewirkt werden.

Die Ausstattung an sonst in der Frankenalb häufigeren Trockenstandorten ist eher gering und sollte auf Grund des hohen Potenzials wieder entwickelt werden.

Die Maßnahmen zur Erhaltung und Sanierung der wenigen hier noch bestehenden Hüllweiher sollten fortgesetzt werden; die Anlage neuer Kleingewässer zum Verbund der inzwischen vielfach isoliert liegenden Weiher, insbesondere im Umfeld hochwertiger Artvorkommen, sollte angestrebt werden (vgl. Dürer et al. 1995).

Die charakteristischen Streuobstwiesen in Ortsrandlage tragen wesentlich zum Arten- und Biotopreichtum der Kulturlandschaft bei. Sie sind in erster Linie durch die baulicher Entwicklung der Siedlungen gefährdet und sollen deswegen durch eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung erhalten oder ggf. wiederhergestellt werden.

A 08.05      Die Kulturlandschaft der Albhochfläche zwischen Wiesent und Truppach mit ihrem Reichtum an Laub- und Mischwäldern sowie Grünland, Hecken und Ranken ist in ihrer Strukturvielfalt zu erhalten.    
Die naturnahen Wiesen, Hang- und Auwälder der Talräume von Lochau und Ehrlichbach sowie der „Knock“ bei Obernsees sind auf Grund ihrer hervorragenden Bedeutung für den Arten- und Lebensraumschutz zu erhalten und zu pflegen.       
Der Biotopverbund der zerstreut vorkommenden Magerstandorte soll durch die Förderung extensiver Grünland- und Ackerbewirtschaftung sowie von Schaftriftsystemen entwickelt werden.         
Im Bereich des Ostrandes der Frankenalb bei Melkendorf sowie um Mengersdorf und Wohnsgehaig sollte das bestehende Land­schaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz“ erweitert werden.

Die Gebiete zwischen Wiesent und Truppach sind in Teilbereichen von hervorragender Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften. Dies betrifft v. a. die Talräume von Lochau und Ehrlichbach bis östlich von Busbach. Sie sind geprägt von naturnahen Auen mit Kalkflachmooren, Quellmooren, Feuchtwiesen, naturnahen Auwaldresten und Laubwäldern der Hangbereiche. Aber auch Magerrasen- und Gehölzkomplexe, wie um den „Knock“ bei Obernsees oder die „Neubürg“ bei Wohnsgehaig, größere Mischwaldbereiche oder Heckenlandschaften, wie östlich von Hollfeld oder ebenfalls bei Wohnsgehaig, bilden Bereiche von hervorragender Bedeutung.

In den wertvollsten Gebieten sollten Entwicklungs- und Managementpläne erstellt werden, wie z.B. für das Lochautal und angrenzende Hangbereiche (einschließlich des Quellstandorts bei Wohnsdorf), für die Ehrlichbachaue mit den strukturreichen Hängen um den Busbacher Talkessel und für den Knock bei Obernsees mit der umgebenden Kulturlandschaft.

Der Biotopverbund für Magerstandorte sollte v. a. durch folgende Maßnahmen verbessert werden:

  • Erhaltung und Ausdehnung der Schaftriftsysteme als bester Möglichkeit des Artenaustauschs.
  • Förderung extensiver Grünlandnutzung zu Gunsten trockener, nährstoffarmer Wiesengesellschaften.
  • Förderung extensiver Ackerbewirtschaftung, vorrangig entlang von Waldrändern, um eine artenreichere Zonierung der Wald-Offenlandgrenze zu entwickeln, deren Verbundfunktion zu verbessern und die Ackerwildkrautflora zu stärken.
  • Entwicklung strukturreicher Waldränder, Säume und Ranken als Biotop­verbundsystem, ausgehend von bestehenden Potenzialen.

Für die langfristige Erhaltung der Heckenlandschaften, wie z.B. östlich von Hollfeld oder bei Wohnsgehaig, ist die Förderung einer extensiven und damit kleinräumigen landwirtschaftlichen Nutzung erforderlich.

A 08.06      Die reich strukturierte Kulturlandschaft auf den Hochlagen der Pottensteiner Kuppenalb soll durch Förderung von Pflege und extensiver Nutzung in ihrer typischen Charakteristik erhalten werden.      
Die struktur- und artenreichen Heckenlandschaften sollen als Biotopverbundsystem mit einer ökologisch funktionsfähigen Dichte erhalten werden.
Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen, insbesondere für Magerstandorte an Waldsäumen, Trockenhängen und -tälern, Dolomitkuppen etc. sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung zu einer Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche und Vernetzung wertvoller Lebensräume beitragen.           
Die gebietstypischen Hüllweiher sollen erhalten und gepflegt werden. Ihr Lebensraumverbund sollte durch die Anlage neuer Gewässer an traditionellen Standorten entwickelt werden       
Die charakteristischen Obstwiesen in Ortsrandlage sollen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere Beachtung finden und ggf. wieder entwickelt werden.          

Diese Landschaft verfügt in erster Linie auf Grund des engen Nutzungsmosaiks und der hohen Strukturdichte durch Hecken, Ranken, Raine, Gebüsche und größere Feldgehölze über einen herausragenden naturschutzfachlichen Wert, den es zu erhalten gilt. Das Zielgebiet umfasst einen durch Knocks, Trockentäler, Dolinenfelder und Riffkalkfelsen reich strukturierten Jura-Hochflächenbereich. Er bietet durch die noch hohe Dichte und die größtenteils noch gut funktionierende Vernetzung von Trockenstandorten gute Voraussetzungen für die Sicherung der entsprechenden Lebensgemeinschaften. Obwohl die Größe der einzelnen Biotope meist weit unterhalb der für die Erhaltung vollständiger Lebensgemeinschaften erforderlichen Mindestarealgröße liegt, ist durch das vielfältige Verbundsystem der trockenen Rankensäume und Raine noch eine ständige Interaktion (Individuenaustausch usw.) zwischen allen Kleinbeständen sichergestellt. Die überregionale Bedeutung beruht hier auf der Refugialfunktion, die nur durch die Gesamtheit des Verbundsystems gewährleistet ist.

Von vorrangiger Bedeutung ist die Erhaltung der Strukturvielfalt durch

  • die naturschutzrechtliche Sicherung der wertvollsten Kernflächen (z.B. südwestlich Adlitz, um Hohenmirsberg, westlich Püttlach, nördlich Pottenstein, westlich Haselbrunn, um Pfaffenberg, Haßlach, nordwestlich Brünnberg),
  • die Aufrechterhaltung eines hohen Vernetzungsgrades von Hecken, Rainen und Feldgehölzen,
  • die Lenkung der Erstaufforstung. Dies kann durch Erstaufforstungskonzepte, die sowohl Aufforstungsgewanne als auch nicht aufzuforstende Flächen ausweisen, in Verbindung mit Biotopverbundplanungen erreicht werden. Dabei kann steuernd auf die Bedürfnisse des Gebietes eingegangen werden. Solche Konzepte sind daher als wesentlicher Teil in der Landschaftsplanung aller Gemeinden des Gebietes erforderlich,
  • den Biotopverbund entlang magerer Waldsäume (zumeist ehemalige Schaftriftwege), die Lebensräume stark gefährdeter Arten wie der Rotflügeligen Schnarrschrecke (Psophus stridulus) oder dem Sand-Strohblümchen (Helichrysum arenarium) darstellen, und
  • die Förderung der Pflege von Magerstandorten, um der Verbuschung entgegenzuwirken sowie der extensiven Nutzung, v. a. der Schafbeweidung.

Die vorhandenen Maßnahmen zur Erhaltung und zur Sanierung der noch bestehenden Hüllweiher sind für die Qualität der Feuchtlebensräume und für das Fortbestehen deren Lebensgemeinschaften von großer Bedeutung; die Anlage neuer Kleingewässer, vorrangig im Umfeld hochwertiger Artvorkommen, ist für den Verbund der inzwischen vielfach isoliert liegenden Weiher erforderlich (vgl. Dürer et al. 1995).

Die charakteristischen Streuobstwiesen in Ortsrandlage tragen wesentlich zum Arten- und Biotopreichtum der Kulturlandschaft bei. Sie sind in erster Linie durch die bauliche Entwicklung der Siedlungen gefährdet und sollen deswegen durch eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung erhalten oder ggf. wiederhergestellt werden.

A 08.07      Die Sand-Kiefernwälder des Heiligenwaldes westlich von Lindenhardt sind in ihrer naturnahen Ausprägung zu erhalten und sollten naturschutzrechtlich gesichert werden.

Die Sand-Kiefernwälder des Gebietes sind von hervorragender Bedeutung. Sie zeichnen sich v. a. durch individuenreiche Bestände der drei stark gefährdeten Flachbärlappe Lycopodium complanatum, L. zeilleri und L. tristachyum aus.

Hier sollten die Schutz- und Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der überregional bedeutsamen Flachbärlappvorkommen fortgeführt und ausgedehnt werden, ggf. durch eine naturschutzrechtliche Sicherung des gesamten Waldgebietes.

A 08.08      Der Oberlauf der Pegnitz mit ihren Zuflüssen Fichtenohe, Zipser Bach und Mühlbach ist als naturnahes, wenig belastetes und überwiegend als Grünland genutztes Fließgewässer- und Auensystem mit überregionaler Verbundfunktion zu erhalten und zu verbessern.        
Die Talräume sollten vorrangig für die Umsetzung von Aus­gleichs­maßnahmen z.B. im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung herangezogen werden. Der Versauerung im Oberlauf der Fichtenohe soll auch durch forstliche Maßnahmen im Lindenhardter Forst (vgl. Zielgebiet 08.09) entgegengewirkt werden.          
Im Bereich der Täler von Fichtenohe, Erlbach und Zipser Mühlbach sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz“ erweitert werden.

Die extensiven Mähwiesen, Nasswiesen, Hochstaudenfluren und Gewässerbegleitgehölze der oberen Pegnitz sowie ihrer Zuflüsse und die v. a. im Oberlauf nur mäßig veränderten Fließgewässer bilden ein Verbundsystem von Feuchtlebensräumen, das eine hervorragende Bedeutung aufweist. Die lediglich geringe bis mäßige Belastung der Zuflüsse sowie Vorkommen von Bachneunauge in der Fichtenohe und Koppe in der Pegnitz belegen den noch naturnahen Zustand dieser Fließgewässer. In den Talauen dominiert Grünlandnutzung.

Im Umfeld der Stadt Pegnitz ist die Pegnitz selbst jedoch auf einer kurzen Strecke unterhalb der Kläranlage kritisch belastet und der Flusslauf ist größtenteils stark verändert. Die Quellbereiche der Fichtenohe sind stark versauert.

Das wichtigste Ziel ist die Erhaltung und Optimierung der Lebensraumqualität und der überregionalen Verbundfunktion der Pegnitz und ihres Einzugsgebietes sowie der dazugehörigen Auen. Dazu können folgende Maßnahmen dienen:

  • Erhaltung naturnaher Bachabschnitte und der natürlichen Abflussdynamik; Minimierung gewässerregulierender Eingriffe (Begradigung, Uferbefestigung).
  • Weitere Verbesserung der Wasserqualität durch Verringerung der Einträge aus direkten und diffusen Quellen.
  • Wiederherstellung der Strukturvielfalt im Gewässerbett begradigter und befestigter Abschnitte (wechselnde Sohlbreiten, Sohltiefen und Uferböschungen) durch Zulassen der gewässereigenen Dynamik und punktuelle gezielte Initiation einer Umlagerungsdynamik.
  • Einrichtung von 10 bis 20 m breiten Uferrandstreifen, in denen die Bäche ihre natürliche Dynamik zur Entfaltung bringen können.
  • Wiederausdehnung der extensiven Grünlandnutzung.
  • Rückbau von Entwässerungsgräben und Drainagen.
  • Stärkung des Biotopverbunds isolierter Einzelflächen durch Extensivierung angrenzender Intensivwiesen zu blütenreichen Feuchtwiesen. Mögliche begleitende Maßnahmen sind:
    • Bachaufweitungen und
    • Neuanlage von Flutmulden.

Insbesondere bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung sollen die Talräume als Schwerpunktgebiete für die ökologische Aufwertung von Lebensräumen herangezogen werden. Oben erläuterte Maßnahmen sind in der Regel als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft geeignet und können so zur Verbesserung des Talgrundes beitragen.

A 08.09      Die Kulturlandschaft der Pegnitzalb ist in ihrer Strukturvielfalt zu erhalten.
Die Heckenlandschaften zwischen Körbeldorf, Büchenbach, Pegnitz und Hainbronn sollen als Biotopverbundsystem in einer ökologisch funktionsfähigen Dichte erhalten und entwickelt werden. Hier ist auf eine Verringerung stofflicher Einträge aus der Landwirtschaft in den überwiegend ackerbaulich genutzten Gebieten hinzuwirken.       
Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen, insbesondere für Magerstandorte an Waldsäumen, Trockenhängen und -tälern, Dolomitkuppen etc. sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung zu einer Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche und Vernetzung wertvoller Lebensräume beitragen.           
Die gebietstypischen Hüllweiher sollen erhalten und gepflegt werden. Ihr Lebensraumverbund sollte durch die Anlage neuer Gewässer an traditionellen Standorten entwickelt werden.      
Die charakteristischen Obstwiesen in Ortsrandlage sollen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere Beachtung finden und ggf. wieder entwickelt werden.          
In den Nadelwäldern des Lindenhardter Forstes soll in erster Linie auf eine Verringerung des Nadelholzanteiles, zu Gunsten von standortheimischen Laubbaumarten, wie z.B. Eiche oder Buche, hingewirkt werden.        
In den Bereichen östlich Trockau, nördlich Weidensees bzw. Weidenhüll um Pegnitz, dort speziell das Gebiet zwischen der Stadt und BAB A 9 und um Buchau und den Zipser Berg sowie um Hainbronn bis zur südlichen Regionsgrenze sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz“ erweitert werden.

Die Gebiete der Pegnitzalb besitzen besonders zwischen Körbeldorf, Büchenbach, Pegnitz und Hainbronn als strukturreiche Heckenlandschaften eine hervorragende Bedeutung. Diese wird durch die eingestreuten Magerstandorte, wie z.B. Felsknocks, lichte Kiefernwälder (i.d.R. Steppenheidekiefernwaldrelikte), Wacholderheiden, Kalkmagerrasen, wärmeliebenden Saumgesellschaften oder Ranken unterstrichen.

Die Kulturlandschaft ist in diesen Gebieten sehr kleinteilig, wird aber gebietsweise relativ intensiv genutzt. Hier sind v. a. die stofflichen Einträge aus der Landwirtschaft sowie der Verlust an Biotopstrukturen durch voranschreitende Intensivierung ein Gefährdungspotenzial.

Ein weiterer wesentlicher Faktor für die Erhaltung dieser Kulturlandschaft ist die Förderung extensiver Landnutzungen, wie extensiver Grünland- oder Ackerbewirtschaftung. Der Biotopverbund für Magerstandorte sollte v. a. durch folgende Maßnahmen verbessert werden:

  • Erhaltung und Ausdehnung der Schaftriftsysteme als bester Möglichkeit des Artenaustauschs.
  • Förderung extensiver Grünlandnutzung zu Gunsten trockener, nährstoffarmer Wiesengesellschaften.
  • Förderung extensiver Ackerbewirtschaftung, vorrangig entlang von Waldrändern, um eine artenreichere Zonierung der Wald-Offenlandgrenze zu entwickeln, deren Verbundfunktion zu verbessern und die Ackerwildkrautflora zu stärken.
  • Entwicklung strukturreicher Waldränder, Säume, Hecken und Ranken als Biotopverbundsystem, ausgehend von bestehenden Potenzialen.

Für die Erhaltung der strukturreichen Heckenlandschaften sind die oben genannten Fördermaßnahmen zur Stärkung einer extensiven und damit kleinräumigen landwirtschaftlichen Nutzung von wesentlicher Bedeutung.

Gerade in den ökologisch wertvollen Grenzertragslagen wird häufig Grünland- oder Ackerbewirtschaftung aufgegeben und statt dessen aufgeforstet. Dadurch sind die dortigen wertvollen Biotopkomplexe besonders gefährdet.

Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen unter besonderer Berücksichtigung von Magerstandorten an Waldsäumen, Ranken, in lichten Kiefernwäldern, an Felsknocks und Trockenhängen bzw. -tälern sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung die Nutzungsansprüche entflechten und die Vernetzung wertvoller Lebensräume entwickeln. Sie sollten daher als wesentlicher Teil in der Landschaftsplanung aller Gemeinden des Gebietes enthalten sein.

Die vorhandenen Maßnahmen zur Erhaltung und zur Sanierung der noch bestehenden Hüllweiher sind für die Qualität der Feuchtlebensräume und für das Fortbestehen deren Lebensgemeinschaften von großer Bedeutung; die Anlage neuer Kleingewässer, vorrangig im Umfeld hochwertiger Artvorkommen, ist für den Verbund der inzwischen vielfach isoliert liegenden Weiher erforderlich (vgl. Dürer et al. 1995).

Die charakteristischen Streuobstwiesen in Ortsrandlage tragen wesentlich zum Arten- und Biotopreichtum der Kulturlandschaft bei. Sie sind in erster Linie durch die bauliche Entwicklung der Siedlungen gefährdet und sollen deswegen durch eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung erhalten oder ggf. wiederhergestellt werden.

Der Lindenhardter Forst ist das Quellgebiet von Rotem Main, Fichtenohe und Püttlach, die alle im Oberlauf die höchsten Versauerungsstufenbesitzen, ansonsten jedoch nur gering belastet sind und naturnahe Auen aufweisen. Insbesondere im weiteren Verlauf stellen sie wertvolle Ökosysteme dar (vgl. Zielgebiet 08.03, 08.08 und 07.21). Der hohe Nadelholzanteil dieses Waldgebietes fördert die Versauerung und führt damit zu artenärmeren, weniger naturnahen Lebensräumen. Aus diesem Grund ist langfristig die Entwicklung zu naturnahen, standortheimischen Laubmischwäldern erforderlich.

A 08.10      Die überwiegend naturnahen Wälder und die kleinstrukturierte Kulturlandschaft der Betzensteiner Kuppenalb sind zu erhalten.  
Die naturschutzfachlich wertvollsten Bereiche, wie die Schusterleite südwestlich von Hetzendorf, sollen naturschutzrechtlich gesichert werden.
Erstaufforstungskonzepte und Biotopverbundplanungen, insbesondere für Magerstandorte an Waldsäumen, Trockenhängen und -tälern, Dolomitkuppen etc. sollen v. a. im Rahmen der gemeindlichen Landschaftsplanung zu einer Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche und Vernetzung wertvoller Lebensräume beitragen.    
Die gebietstypischen Hüllweiher sollen erhalten und gepflegt werden. Ihr Lebensraumverbund sollte durch die Anlage neuer Gewässer an traditionellen Standorten entwickelt werden    
Die charakteristischen Obstwiesen in Ortsrandlage sollen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung als erhaltenswürdige Strukturen besondere Beachtung finden und ggf. wieder entwickelt werden.   
Im Bereich nördlich Betzenstein sollte das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Fränkische Schweiz“ erweitert werden.

Die wärmeliebenden Wälder der Dolomitkuppen in der Betzensteiner Kuppenalb weisen neben Wiesenttal und Püttlachtal die größten Laubwaldanteile der Region auf. Im Gebiet kommen naturnahe, z. T. orchideenreiche Buchenwälder mit dem größten Vorkommen des Frauenschuh in Oberfranken (Schusterleite südwestlich von Hetzendorf) vor. Die Wälder sind zudem wichtige Nahrungslebensräume für europaweit bedeutsame Populationen (Bewertung gem. Rudolph 2000) des Großen Mausohrs (Myotis myotis) sowie einer Reihe weiterer Waldfledermausarten.

Von herausragender naturschutzfachlicher Bedeutung sind die im Gebiet kleinflächig verteilten, sehr trockenen und mageren Felsstandorte, die oft von lichten Kiefernwäldern (z.B. Steppenheidekiefernwaldrelikten), Wacholderheiden, Kalktrockenrasen, wärmeliebenden Saumgesellschaften oder Gebüschen und Feldgehölzen bedeckt sind. Eine Besonderheit dieser Standorte sind z.B. die endemischen Arten der Mehlbeere (Sorbus) oder das Sand-Strohblümchen (Helichrysum arenarium).

Die Kulturlandschaft ist auf Grund der eingestreuten Dolomitkuppen kleinteilig und wird wegen der meist nährstoffärmeren, flachgründigeren Böden weniger intensiv genutzt als andere Bereiche der Region. So kommt es zu Nutzungsaufgaben in der Landwirtschaft und in deren Folge zur Aufforstung, insbesondere der naturschutzfachlich wertvolleren, mageren Standorte. Dadurch droht die Gefahr, dass der Charakter dieser reich gegliederten Kulturlandschaft verloren geht.

Die Ausweisung von Aufforstungsgewannen und nicht aufzuforstenden Flächen in Erstaufforstungskonzepten kann steuernd auf die Bedürfnisse des Gebiets eingehen und in Verbindung mit Biotopverbundplanungen die naturschutzfachlichen Belange besonders berücksichtigen. Sie sollten daher als wesentlicher Teil in der Landschaftsplanung aller Gemeinden des Gebietes enthalten sein.

Ein weiterer wesentlicher Faktor für die Erhaltung dieser Kulturlandschaft ist die Förderung extensiver Landnutzungen, wie extensiver Grünland- oder Ackerbewirtschaftung (z.B. auf Kalkscherbenäckern). Bedeutsam für den Biotopverbund der Trockenstandorte ist vorrangig die Förderung der Wanderschäferei, die einen sehr effektiven Beitrag für den Artenaustausch entlang der Schaftriftsysteme leistet.

Ein Charakteristikum der wasserarmen Frankenalb sind die, in diesem Teilraum noch häufiger aufzufindenden Hüllweiher (Leienfels, Klausberg), die wichtige Funktionen als strukturbereichernde Feuchtlebensräume ausüben und daher erhaltenswürdig sind (vgl. Dürer et al. 1995).

Die charakteristischen Streuobstwiesen in Ortsrandlage tragen wesentlich zum Arten- und Biotopreichtum der Kulturlandschaft bei. Sie sind in erster Linie durch die bauliche Entwicklung der Siedlungen gefährdet und sollen deswegen durch eine Natur und Landschaft schonende Bauleitplanung erhalten oder ggf. wiederhergestellt werden.

A 08.11      Die großflächig unzerschnittenen Waldflächen des Veldensteiner Forstes sind zu erhalten und sollen optimiert werden. 
Die Strukturvielfalt soll erhalten und durch Förderung des Alt- sowie Totholzanteiles entwickelt werden.      
Bei der Bewirtschaftung soll auf eine Verringerung des Fichtenanteiles, v. a. zu Gunsten von standortheimischen Laubbäumen, wie Eiche, Hainbuche
oder Buche, hingewirkt werden.

Im Veldensteiner Forst ist der Weiße Jura überwiegend von nährstoffarmen Kreidesanden überdeckt. Vor allem aus diesem Grund und wegen seiner bevorzugten Nutzung als Jagdgebiet wurden großflächige Bereiche von der Besiedlung bzw. landwirtschaftlichen Nutzung ausgenommen. Eine Fläche von ca. 40 km2 ist bis heute nicht von stärker frequentierten Verkehrswegen (>1.000 DTV) zerschnitten und wird an der östlichen Regionsgrenze lediglich durch das naturnah ausgeprägte Pegnitztal vom nächstgelegenen Herzogswald getrennt. Die Größe des wenig gestörten Lebensraumes weist an sich bereits eine hohe Wertigkeit auf, die ein Vorkommen von Arten mit großen Arealansprüchen ermöglicht, wie dem Rotwild oder dem vor wenigen Jahren noch nachgewiesenen Auerhuhn.

Einer weiteren Zerschneidung des Waldgebietes durch neue Verkehrstrassen ist entgegenzuwirken, da sonst dessen Funktion als Lebensraum für Tierarten mit großen Arealansprüchen nicht mehr gegeben ist.

Der Wald wird von überwiegend strukturreichen Mischbeständen aus Fichte und Kiefer geprägt. Er verfügt über eine Reihe von Sonderstandorten wie Felsgruppen (Riff- und Dolomitkalk), Blockhalden der Quarzsandsteine, Dolinen, Schluchten, Quellbereiche, ehemalige Sandabbauflächen, Alt- und Totholzinseln, die wertgebend sind und gefährdeten Tierarten wie Schwarzspecht, Rauhfußkauz, Hohltaube, Ziegenmelker oder Baumfledermäusen Lebensraum bieten.

Der Südostteil des Veldensteiner Forstes mit Vorkommen des Grünen Koboldmooses (Buxbaumia viridis, Anhang II FFH-Richtlinie 92/43/EWG) wurde als NATURA 2000-Gebiet (AllMBl Nr. 11/2001) gemeldet und weist naturschutzfachlich eine besonders hohe Bedeutung auf.

Von sehr großer Bedeutung für den ökologischen Wert des Veldensteiner Forstes ist die Erhaltung und Weiterentwicklung der Strukturvielfalt, durch die Sicherung aller Sonderstandorte und die Erhöhung des Alt- und Totholzanteiles, der v. a. für baumbewohnende Tierarten wesentlich ist.

Die Bestände mit hoher Fichtendominanz sollen langfristig durch Erhöhung des Anteiles standortheimischer Laubbäume zu strukturreichen, naturnahen Wäldern entwickelt werden. Dabei ist im Hinblick auf das Potenzial des Waldes als Lebensraum für stark gefährdete Arten (z.B. Auerhuhn) an sandigen, beerstrauchreichen Standorten auch die Förderung der Kiefer sinnvoll.


 

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