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6.2.3 Ziele für einzelne Teilräume (Karte 4.2)
08 Naturraum
Nördliche Frankenalb
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W
08 (1) |
In
den Gebieten der Nördlichen Frankenalb, welche gegenüber flächenhaften
Schadstoffeinträgen nur gering geschützt sind, sollen Art und Intensität
der landwirtschaftlichen Nutzung mit besonderer Priorität so ausgerichtet
werden, dass ein guter Zustand des Grundwassers erhalten bleibt bzw.
weitestgehend wiederhergestellt werden kann. Neben den auf weiten
Flächen vorhand-enen Böden mit einem geringen Rückhaltevermögen für
Schad- und Nährstoffe soll hierbei auch die hohe Durchlässigkeit der
Karstgrundwasserleiter berücksichtigt werden. Grundwasserschützende
Vegetationsstrukturen wie Grünland oder Laubwaldbestände sollen erhalten
und insbesondere Grünlandbereiche nach Möglichkeit auch ausgedehnt
werden.
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Weite Bereiche der Nördlichen Frankenalb weisen nur
ein geringes Rück-haltevermögen gegenüber nicht sorbierbaren Stoffen auf,
was in den landwirtschaftlich intensiver genutzten Bereichen zu einem
erhöhten Risiko von Nitrateinträgen in das Grundwasser führt. Besondere
Problemschwerpunkte sind hier die Ackerfluren in der nördlichen Wiesentalb
um Wonsees, Sachsendorf und Waischenfeld, in der südlichen Wiesentalb
um Pottenstein, in der östlichen Albabdachung westlich Pegnitz sowie die
ackerbaulich genutzten Flächen der Kuppenalb.
Hier sind zugleich auch erhöhte Risiken für die Wiesentzuflüsse
Kainach, Lochau und Aufseß sowie für die Fichtenohe bzw. Pegnitz im Raum
Pegnitz zu erwarten, da die Einzugsgebiete dieser Gewässer teilweise zu
mehr als 50 % ein erhöhtes Nitrateintragsrisiko aufweisen. Zudem
wurden in den Grundwässern und Fließgewässern der nördlichen Frankenalb
in der Vergangenheit immer wieder erhöhte Belastungen an Pflanzenschutzmitteln
nachgewiesen, was auf das häufig nur geringe Rückhaltevermögen der zumeist
nur schwach humosen Böden sowie die hohe Durchlässigkeit der Karstgrundwasserleiter
zurückzuführen ist.
Zur Verminderung bestehender Belastungen sowie unter
Vorsorgegesichtspunkten ist in diesen Bereichen vorhandenes Grünland grundsätzlich
zu erhalten und nach Möglichkeit der Grünlandanteil zu erhöhen. Stickstoffhaltige
Düngemittel und Wirtschaftsdünger dürfen im Rahmen der guten fachlichen
Praxis zeitlich und mengenmäßig nur so ausgebracht werden, dass die in
ihnen enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend für ihr Wachstum
ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste und damit verbundene Einträge
in das Grundwasser vermieden werden (vgl. Düngeverordnung vom 26.01.96).
Soweit auch bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis Stickstoffausträge
nicht zu vermeiden sind, ist eine weitere Reduzierung der Düngung erforderlich.
Zudem ist durch Begrünung, Zwischenfruchtanbau und Untersaaten eine durchgehende
Pflanzenbedeckung auf Ackerflächen anzustreben. Die Risiken der Auswaschung von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
sind durch konsequente Anwendung des integrierten Pflanzenbaus zu vermindern.
Grundsätzlich sollen nur Mittel angewandt werden, deren Wirkstoffe und
Verhalten im Untergrund gut bekannt sind. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
mit hoher Persistenz ist in diesen Bereichen besonders kritisch zu sehen
und möglichst zu vermeiden.
W
(08) 2 |
In den besonders erosionsgefährdeten Teileinzugsgebieten
von Lochau, Ailsbach und Fichtenohe soll der Bodenabtrag durch Förderung
erosionsmindernde Bewirtschaftungsweisen verringert werden. Die
Anlage ausreichend breiter Gewässerrandstreifen soll in diesen Gebieten
mit besonderer Priorität gefördert werden.
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In Teileinzugsgebieten
von Lochau, Ailsbach und Fichtenohe bei Pegnitz, nördlich Pottenstein
sowie bei Trumsdorf und Alladorf besteht auf Grund intensiver ackerbaulicher
Nutzung in erosionsgefährdeten Lagen ein erhöhtes Risikos des diffusen
Schad- und Nährstoffeintrags in die Gewässer. Soweit die Auenbereiche
dieser Gewässer nicht in ausreichendem Maße durch Grünlandnutzung geprägt
werden, sind hier mit besonderer Priorität Gewässerrandstreifen anzulegen.
Auf den an die Aue angrenzenden ackerbaulich genutzten Flächen ist der
Bodenabtrag durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen
entsprechend den Grundsätzen der "Guten fachlichen Praxis" in
der Landwirtschaft weitestgehend zu vermindern (vgl. Kap. 11.1). Der Anteil
erosionsschützender Grünlandstrukturen sollte in diesen Bereichen nach
Möglichkeit erhöht werden.
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(08) 3
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Die außerhalb
der Ortschaften noch weitgehend intakten bzw. nur mäßig beeinträchtigten
Gewässerauen von Wiesent, Truppach, Püttlach, Fichtenohe und Pegnitz
sollen erhalten und optimiert werden. Die stellenweise beeinträchtigte
Gewässerbettstruktur soll so verbessert werden, dass ein guter ökologischer,
d. h. weitgehend naturnaher Zustand erreicht wird. |
Innerhalb der Auenbereiche von Wiesent, Truppach, Püttlach,
Fichtenohe und Pegnitz sind bauliche Nutzungen zu vermeiden. Die
häufig in diesen Bereichen noch vorhandene Grünlandnutzung ist zu erhalten.
Ein Grünlandumbruch steht diesem Ziel entgegen. Innerhalb der Auenbereiche
vorhandene Ackernutzung ist insbesondere auf regelmäßig oder zeitweilig
überfluteten Flächen zugunsten von Grünland oder Auwald zu vermindern.
Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der
Gewässerbettstruktur durch Begradigungen oder Gewässerverbauungen sind
zu beseitigen und eine eigendynamische Entwicklung zu fördern.
W
(08) 4 |
Innerhalb
der Ortschaften gelegene Gewässerabschnitte mit starken Beeinträchtigungen
der Auenfunktionsräume und der Gewässerbettstruktur sollen durch
geeignete, d. h. den gebietsspezifischen Entwicklungspotenzialen
angepasste Maßnahmen verbessert werden. Weitere Verschlechterungen
dieser Auenbereiche sollen vermieden werden. Dies betrifft insbesondere:
- Gewässerabschnitte der Wiesent
innerhalb der Ortslagen von Hollfeld, Waischenfeld und Nankendorf,
- Gewässerabschnitte der Püttlach
innerhalb der Ortslagen Pottenstein und Tüchersfeld,
- Gewässerabschnitte von Fichtenohe
und Pegnitz innerhalb Pegnitz.
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Als
Grundlage für einen funktionierenden Fließgewässerverbund muss auch innerhalb
der Siedlungsbereiche eine ausreichende Durchgängigkeit der Fließgewässer
gewährleistet sein. Schwerwiegende Wanderungshindernisse wie Querbauwerke
oder extrem naturferne Gewässerprofile sind durch geeignete, den siedlungsspezifischen
Restriktionen angepasste Rückbaumaßnahmen in ihrer Durchgängigkeit zu
verbessern. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, um
den Gewässern innerhalb der Siedlungen wieder mehr Raum für einen annähernd
naturnahen Verlauf sowie begrenzte Ausuferungsmöglichkeiten zur Verfügung
zu stellen. Konkrete Renaturierungsmaßnahmen sind dann in Abhängigkeit
von den Platzverhältnissen und den Umgebungsnutzungen einzelfallspezifisch
auszugestalten.
07 Naturraum Obermainisches/
Oberpfälzisches Hügelland
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W
07 (1) |
Auf Standorten,
an denen das Grundwasser gegenüber flächenhaften Schadstoffeinträgen
nur gering geschützt ist, wie insbesondere im Bereich des Muschelkalkhöhenzugs
am Ostrand des Obermainisch/Oberpfälzischen Hügellandes, bei Kirchleus
sowie bei Speichersdorf sollen Art und Intensität der landwirtschaftlichen
Nutzung mit besonderer Priorität so ausgerichtet werden, dass ein
guter Zustand des Grundwassers erhalten bleibt bzw. weitestgehend
wiederhergestellt werden kann. Grundwasserschützende Vegetationsstrukturen
wie Grünland oder nicht ver-sauerungsgefährdete Waldbestände sollen
erhalten und insbesondere Grünlandbereiche nach Möglichkeit auch ausgedehnt
werden. |
Die zumeist nur flachgründigen
Böden des Muschelkalkhöhenzugs weisen nur ein geringes Rückhaltevermögen
gegenüber nicht sorbierbaren Stoffen auf. Zudem finden sich im Muschelkalk
Verkarstungserscheinungen, welche dazu führen, dass lösliche Schadstoffe
schnell in das Grundwasser transportiert werden. Dabei besteht auch ein
erhöhtes Risiko diffuser Nitrateinträge in den Zaubach, da seine westlichen Einzugsgebiete
bei Stadtsteinach erhöhte Nitrateintragsrisiken aufweisen.
Zur Verminderung bestehender
Belastungen sowie unter Vorsorgegesichtspunkten ist in diesen Bereichen
vorhandenes Grünland grundsätzlich zu erhalten und nach Möglichkeit der
Grünlandanteil zu erhöhen. Stickstoffhaltige Düngemittel und Wirtschaftsdünger
dürfen im Rahmen der guten fachlichen Praxis zeitlich und mengenmäßig
nur so ausgebracht werden, dass die in ihnen enthaltenen Nährstoffe von
den Pflanzen weitestgehend für ihr Wachstum ausgenutzt werden können und
Nährstoffverluste und damit verbundene Einträge in das Grundwasser vermieden
werden (vgl. Düngeverordnung vom 26.01.1996 und Kap. 11.1). Soweit auch
bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis Stickstoffausträge nicht zu
vermeiden sind, ist eine weitere Reduzierung der Düngung erforderlich.
Zudem ist durch Begrünung, Zwischenfruchtanbau und Untersaaten eine durchgehende
Pflanzenbedeckung auf Ackerflächen anzustreben. Um das Risiko der Auswaschung von
Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln zu vermindern, ist
der integrierte Pflanzenbau zu fördern.
W
(07) 2 |
In dem besonders erosionsgefährdeten
Einzugsgebiet des Grundbaches bei Kirchleus soll der Bodenabtrag
durch erosionsmindernde Bewirtschaftungsweisen verringert werden.
Die Anlage ausreichend breiter Gewässerrandstreifen soll in diesen
Gebieten mit besonderer Priorität gefördert werden.
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Im Einzugsgebiet des Grundbaches bei Kirchleus besteht
auf Grund intensiver ackerbaulicher Nutzung in erosionsgefährdeten Lagen
ein erhöhtes Risikos des diffusen Schad- und Nährstoffeintrags in das
Gewässer. Hier sind daher mit besonderer Priorität Gewässerrandstreifen
anzulegen. Auf den an die Aue angrenzenden ackerbaulich genutzten Flächen
ist der Bodenabtrag durch geeignete
Bewirtschaftungsmaßnahmen entsprechend den Grundsätzen der "Guten
fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft weitestgehend zu vermindern
(vgl. Kap. 11.1). Der Anteil erosionsschützender Grünlandstrukturen sollte
in diesen Bereichen nach Möglichkeit erhöht werden.
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(07) 3
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Die außerhalb
der Ortschaften noch weitgehend intakten bzw. nur mäßig beeinträchtigten
Gewässerauen des Obermainische/Oberpfälzischen Hügellandes sollen
erhalten und optimiert werden. Die stellenweise beeinträchtigte Gewässerbettstruktur
soll so verbessert werden, dass ein guter ökologischer, d. h.
weitgehend naturnahen Zustand erreicht wird. Dies betrifft insbesondere
Main, Roten Main, Weißen Main, Schorgast, Trebgast, Kronach, Haidenaab,
Warme Steinach und Ölschnitz. |
Innerhalb der o. g. Auenbereiche sind bauliche
Nutzungen zu vermeiden. Die häufig in diesen Bereichen noch vorhandene
Grünlandnutzung und sonstige auentypische Vegetationsstrukturen wie Auwaldreste
oder feuchte Hochstaudenfluren sind zu erhalten. Innerhalb der Auenbereiche
vorhandene Ackernutzung ist insbesondere auf regelmäßig oder zeitweilig
überfluteten Flächen zugunsten von Grünland oder Auwald zu vermindern.
Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der
Gewässerbettstruktur durch Begradigungen oder Gewässerverbauungen sind
zu beseitigen und eine eigendynamische Entwicklung zu fördern.
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(07) 4 |
Innerhalb der Ortschaften
gelegene Gewässerabschnitte mit starken Beeinträchtigungen der Auenfunktionsräume
und der Gewässerbettstruktur sollen durch geeignete, d. h. den gebietsspezifischen
Entwicklungspotenzialen angepasste Maßnahmen verbessert werden.
Weitere Verschlechterungen dieser Auenbereiche sollen vermieden
werden. Dies betrifft insbesondere:
- Gewässerabschnitte des Weißen Mains
in Kulmbach und Himelkron/ Gleisenhof,
- Gewässerabschnitte des Roten Mains
in Bayreuth,
- Gewässerabschnitte von Zaubach und
Unterer Steinach in Stadtsteinach,
- Gewässerabschnitte der Haidenaab
bei Lienlas.
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Als Grundlage für
einen funktionierenden Fließgewässerverbund muss auch innerhalb der Siedlungsbereiche
eine ausreichende Durchgängigkeit der Fließgewässer gewährleistet sein.
Schwerwiegende Wanderungshindernisse wie Querbauwerke oder extrem naturferne
Gewässerprofile sind durch geeignete, den siedlungsspezifischen Restriktionen
angepasste Rückbaumaßnahmen in ihrer Durchgängigkeit zu verbessern. Darüber
hinaus sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, um den Gewässern innerhalb
der Siedlungen wieder mehr Raum für einen annähernd naturnahen Verlauf
sowie begrenzte Ausuferungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Konkrete
Renaturierungsmaßnahmen sind dann in Abhängigkeit von den Platzverhältnissen
und den Umgebungsnutzungen einzelfallspezifisch auszugestalten.
392 Naturraum Nordwestlicher
Frankenwald
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W
(392) 1 |
Auf den gegenüber flächenhaften
Schadstoffeinträgen nur gering geschützten Böden des Nordwestlichen
Frankenwaldes sollen Art und Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung
mit besonderer Priorität so ausgerichtet werden, dass ein guter Zustand
des Grundwassers erhalten bleibt bzw. weitestgehend wiederhergestellt
werden kann. Als Grünland genutzte Bereiche sollen auf Grund ihrer
grundwasserschützenden Funktionen erhalten und nach Möglichkeit ausgedehnt
werden. |
Die im Nordwestlichen Frankenwald
vorherrschenden relativ basenarmen und z. T. podsolierten Braunerden weisen
durchgängig nur ein geringes Rückhaltevermögen gegenüber nicht sorbierbaren
Stoffen wie insbesondere Nitrat auf. Soweit diese Böden intensiv ackerbaulich
genutzt werden, ergibt sich somit ein erhöhtes Risiko des Nitrateintrags
in das Grundwasser. Dies ist größerflächig insbesondere im Umfeld der
Orte Bad Steben, Issigau und Selbitz der Fall. Darüber hinaus finden sich
jedoch über den ganzen Frankenwald verteilt kleinere ackerbaulich genutzte
Flächen mit erhöhten Risiken, wie z.B. um Presseck oder bei Schwand.
In den Einzugsgebieten von Stebenbach
und Issigbach, welche der Selbitz zufließen, sowie von Zettlitz, Katzenbach
und Schindelbach, welche dem Zaubach zufließen, beträgt der Anteil an
Flächen mit erhöhtem Nitrateintragsrisiko über 50 %, so dass sich
auch für die Fließgewässer ein erhöhtes Risiko diffuser Nitrateinträge
über das Grundwasser ergibt.
Zur Verminderung bestehender Belastungen
sowie unter Vorsorgegesichtspunkten ist in diesen Bereichen der vorhandene
Grünlandanteil grundsätzlich zu erhalten und nach Möglichkeit zu erhöhen.
Stickstoffhaltige Düngemittel und Wirtschaftsdünger sollen im Rahmen der
guten fachlichen Praxis zeitlich und mengenmäßig nur so ausgebracht werden,
dass die in ihnen enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend
für ihr Wachstum ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste und damit
verbundene Einträge in das Grundwasser vermieden werden (vgl. Düngeverordnung
vom 26.01.1996 sowie Kap. 11.1). Soweit auch bei Einhaltung der guten
fachlichen Praxis Stickstoffausträge nicht zu vermeiden sind, ist eine
weitere Reduzierung der Düngung erforderlich. Zudem ist durch Begrünung,
Zwischenfruchtanbau und Untersaaten eine durchgehende Pflanzenbedeckung
auf Ackerflächen anzustreben. Um das
Risiko der Auswaschung von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
zu vermindern, ist der integrierte Pflanzenbau zu fördern. Der ohnehin
schon hohe Waldanteil sollte auch aus Gründen des Grundwasserschutzes
auf den versauerungsgefährdeten Standorten des Frankenwaldes nicht weiter
erhöht werden.
W
(392) 2
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In den versauerungsgefährdeten
Waldbereichen des Frankenwaldes soll die forstwirtschaftliche Nutzung
so ausgestaltet werden, dass Beeinträchtigungen des Grundwassers
vermindert werden.
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Beeinträchtigungen des Grundwassers können sich unter
versauerungsgefährdeten Waldbeständen durch die Freisetzung toxischer
Metallionen wie z.B. Aluminium sowie bei über den Pflanzenbedarf hinausgehenden
NOx-Depositionen durch Nitrateinträge ergeben. Eine erhöhte Nitratfreisetzung
ist insbesondere unter stark geschädigten Waldbeständen (geringe Pflanzenaufnahme)
sowie bei umfassenden Bodenschutzkalkungen möglich.
Zur Verminderung dieser Risiken ist vor allem eine erhebliche Erhöhung
des Laubholzanteils erforderlich. Kalkungsmaßnahmen in Waldbereichen sollen,
soweit sie nicht vermeidbar sind, so durchgeführt werden, dass eine erhöhte
Freisetzung von Nitrat durch Mineralisierungsprozesse ausgeschlossen werden
kann. Zudem sind großflächige Kahlschläge, welche ebenfalls zu verstärkter
Mineralisierung und Nitratfreisetzung führen, zu vermeiden.
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(392) 3
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In den besonders
erosionsgefährdeten Einzugsgebieten des Schlackenmühlbaches und des
Rauschbaches östlich von Presseck soll der Bodenabtrag durch erosionsmindernde
Bewirtschaftungsweisen verringert werden. Die Anlage ausreichend breiter
Gewässerrandstreifen soll in diesen Gebieten mit besonderer Priorität
gefördert werden. |
In den Einzugsgebieten
von Schlackenmühlbach und Rauschbach besteht auf Grund intensiver ackerbaulicher
Nutzung in erosionsgefährdeten Lagen ein erhöhtes Risikos des diffusen
Schad- und Nährstoffeintrags in die Gewässer. Hier sind daher mit besonderer
Priorität Gewässerrandstreifen anzulegen. Auf den an die Bachniederungen
angrenzenden ackerbaulich genutzten Flächen ist der Bodenabtrag durch
geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen
entsprechend den Grundsätzen der "Guten fachlichen Praxis“ in der
Landwirtschaft weitestgehend zu vermindern. Der Anteil erosionsschützender
Grünlandstrukturen sollte in diesen Bereichen nach Möglichkeit erhöht
werden.
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(392) 4
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Die außerhalb
der Ortschaften gelegenen, noch weitgehend intakten bzw. nur mäßig
beeinträchtigten Gewässerauen von Selbitz, Wilder Rodach und unterer
Steinach sollen erhalten und optimiert werden. Die stellenweise beeinträchtigte
Gewässerbettstruktur soll unter Berücksichtigung der Belange der Denkmalpflege
so verbessert werden, dass ein guter ökologischer, d. h. weitgehend
naturnaher Zustand und eine gute Durchgängigkeit der Gewässer erreicht
wird. |
Innerhalb der o. g. Auenbereiche sind bauliche Nutzungen zu vermeiden.
Die häufig in diesen Bereichen noch vorhandene Grünlandnutzung und sonstige
auentypische Vegetationsstrukturen wie Auwaldreste oder feuchte Hochstaudenfluren
sind zu erhalten. Innerhalb der Auenbereiche vorhandene Ackernutzung ist
insbesondere auf regelmäßig oder zeitweilig überfluteten Flächen zugunsten
von Grünland oder Auwald zu vermindern.
Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur
durch Begradigungen oder Gewässerverbauungen sind, soweit keine Belange
der Denkmalpflege entgegenstehen, zu beseitigen und eine eigendynamische
Entwicklung zu fördern. Querbauwerke sind durch Umbau zu Sohlrampen oder
durch die Anlage von Fischaufstiegshilfen in ihrer Durchlässigkeit zu
verbessern. Dies gilt mit besonderer Priorität für die Selbitz, wo eine
ungehinderte Ausbreitung der in diesem Fließgewässer vorkommenden gefährdeten
Fischarten gewährleistet werden soll. Zudem sind Wasserentnahmen aus der
Selbitz insbesondere im Bereich des Höllentales so zu begrenzen, dass
die Mindestwasserführung den Ansprüchen der aquatischen Lebensgemeinschaft
dieses Gewässers genügt. In ehemaligen Floßbächen wie der Rodach sind
die noch vorhandenen, kulturhistorisch bedeutsamen Relikte des Gewässerausbaus
der Flößerei zu erhalten und zu pflegen.
W
392 (5) |
Innerhalb der Ortschaften gelegene Gewässerabschnitte mit starken
Beeinträchtigungen der Auenfunktionsräume und der Gewässerbettstruktur
sollen durch geeignete, d. h. den gebietsspezifischen Entwicklungspotenzialen
angepasste Maßnahmen verbessert werden. Weitere Verschlechterungen
dieser Auenbereiche sollen vermieden werden. Dies betrifft insbesondere:
- Gewässerabschnitte der Selbitz innerhalb der Orte Selbitz, Naila
und Klingensporn,
- Gewässerabschnitte der Unteren Steinach bei Stadtsteinach,
- Gewässerabschnitte der Wilden Rodach bei Rauschenhammer.
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Als Grundlage für
einen funktionierenden Fließgewässerverbund muss auch innerhalb der Siedlungsbereiche
eine ausreichende Durchgängigkeit der Fließgewässer gewährleistet sein.
Schwerwiegende Wanderungshindernisse wie Querbauwerke oder extrem naturferne
Gewässerprofile sind durch geeignete, den siedlungsspezifischen Restriktionen
angepasste Rückbaumaßnahmen in ihrer Durchgängigkeit zu verbessern. Darüber
hinaus sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, den Gewässern innerhalb
der Siedlungen wieder mehr Raum für einen annähernd naturnahen Verlauf
sowie begrenzte Ausuferungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Konkrete
Renaturierungsmaßnahmen sind dann in Abhängigkeit von den Platzverhältnissen
und den Umgebungsnutzungen einzelfallspezifisch auszugestalten. Bei ehemaligen
Floßgewässern wie der Rodach sind dabei die Anforderungen der Denkmalpflege
besonders zu berücksichtigen.
393 Naturraum Münchberger
Hochfläche
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W
(393) 1
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Auf
den Böden der Münchberger Hochfläche, die gegenüber flächenhaften
Schadstoff-einträgen nur gering geschützt sind, sollen Art und Intensität
der landwirtschaftlichen Nutzung mit besonderer Priorität so ausgerichtet
werden, dass ein guter Zustand des Grundwassers erhalten bleibt
bzw. weitestgehend wiederhergestellt werden kann. Als Grünland genutzte
Bereiche sollen auf Grund ihrer grundwasserschützenden Funktionen
erhalten und nach Möglichkeit ausgedehnt werden.
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Die mittel- bis flachgründigen
Braunerden der Münchberger Hochfläche weisen durchgängig nur ein geringes
Rückhaltevermögen gegenüber nicht sorbierbaren Stoffen wie insbesondere
Nitrat auf. Auf den gesamten ackerbaulich genutzten Böden der Münchberger
Hochfläche ergibt sich somit ein erhöhtes Risiko des Nitrateintrags in
das Grundwasser. Hierdurch ergeben sich auch für den Großteil der Fließgewässer
auf der Münchberger Hochfläche erhöhte Risiken, dass Nitrat über das Grundwasser
in die Oberflächengewässer eingetragen wird. Zu erwähnen sind hier insbesondere
Selbitz, Schwesnitz, Lamitz und Ölschnitz sowie diverse Zuflüsse der Sächsischen
Saale wie Pulschnitz, Haidbach und Ulrichsbach.
Zur Verminderung bestehender Belastungen
sowie unter Vorsorgegesichtspunkten ist in diesen Bereichen der vorhandene
Grünlandanteil grundsätzlich zu erhalten und nach Möglichkeit zu erhöhen.
Stickstoffhaltige Düngemittel und Wirtschaftsdünger dürfen im Rahmen der
guten fachlichen Praxis zeitlich und mengenmäßig nur so ausgebracht werden,
dass die in ihnen enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend
für ihr Wachstum ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste und damit
verbundene Einträge in das Grundwasser vermieden werden (vgl. Düngeverordnung
vom 26.01.1996 und Kap. 11.1). Soweit auch bei Einhaltung der guten fachlichen
Praxis Stickstoffausträge nicht zu vermeiden sind, ist eine weitere Reduzierung
der Düngung erforderlich. Zudem ist durch Begrünung, Zwischenfruchtanbau
und Untersaaten eine durchgehende Pflanzenbedeckung auf Ackerflächen anzustreben.
Um das
Risiko der Auswaschung von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
zu vermindern, ist der integrierte Pflanzenbau zu fördern.
W
(393) 2
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In den besonders erosionsgefährdeten Einzugsgebieten
von Ölschnitz, Koserbach und Liesbach soll der Bodenabtrag durch
erosionsmindernde Bewirtschaftungsweisen verringert werden. Die
Anlage ausreichend breiter Gewässerrandstreifen soll in diesen Gebieten
mit besonderer Priorität gefördert werden.
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In den Einzugsgebieten von Ölschnitz, Koserbach und Liesbach
besteht auf Grund intensiver ackerbaulicher Nutzung in erosionsgefährdeten
Lagen ein erhöhtes Risiko des diffusen Schad- und Nährstoffeintrags in
die Gewässer. Hier sind daher mit besonderer Priorität Gewässerrandstreifen
anzulegen. Auf den an die Bachniederungen angrenzenden ackerbaulich genutzten
Flächen ist der Bodenabtrag durch geeignete
Bewirtschaftungsmaßnahmen entsprechend den Grundsätzen der "Guten
fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft weitestgehend zu vermindern
(vgl. Kap 11.1). Der Anteil erosionsschützender Grünlandstrukturen sollte
in diesen Bereichen nach Möglichkeit erhöht werden.
W
(393) 3
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Die noch
weitgehend intakten bzw. nur mäßig beeinträchtigten Gewässerauen von
Sächsischer Saale, Selbitz, Ölschnitz, Schwesnitz und Abschnitten
der Lamitz sollen erhalten und optimiert werden. Die stellenweise
beeinträchtigte Gewässerbettstruktur soll so verbessert werden, dass
ein guter ökologischer, d. h. weitgehend naturnaher Zustand und
insbesondere eine gute Durchgängigkeit der Gewässer erreicht wird.
|
Innerhalb der o. g. Auenbereiche sind bauliche Nutzungen zu vermeiden.
Die häufig in diesen Bereichen noch vorhandene Grünlandnutzung und sonstige
auentypische Vegetationsstrukturen wie Auwaldreste oder feuchte Hochstaudenfluren
sind zu erhalten. Innerhalb der Auenbereiche vorhandene Ackernutzung ist
insbesondere auf regelmäßig oder zeitweilig überfluteten Flächen zugunsten
von Grünland oder Auwald zu vermindern.
Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur
durch Begradigungen oder Gewässerverbauungen sind zu beseitigen und eine
eigendynamische Entwicklung zu fördern. Um eine ungehinderte Ausbreitung
der insbesondere in der Selbitz sowie in der Sächsischen Saale vorkommenden
gefährdeten Fischarten zu gewährleisten, sind in diesen Gewässern mit
besonderer Priorität Querbauwerke durch Umbau zu Sohlrampen oder durch
die Anlage von Fischaufstiegshilfen in ihrer Durchlässigkeit zu verbessern.
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(393) 4
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Innerhalb der Ortschaften gelegene Gewässerabschnitte
mit starken Beeinträchtigungen der Auenfunktionsräume und der Gewässerbettstruktur
sollen durch geeignete, d. h. den gebietsspezifischen Entwicklungspotenzialen
angepasste Maßnahmen verbessert werden. Weitere Verschlechterungen
dieser Auenbereiche sind zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere:
- Gewässerabschnitte der Selbitz bei Helmbrechts,
- Gewässerabschnitte der Ölschnitz in Bad Berneck,
- Gewässerabschnitte der Lamitz in Rehau und Wurlitz sowie
- den Gewässerabschnitt der Sächsischen Saale in Oberkotzau.
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Als
Grundlage für einen funktionierenden Fließgewässerverbund muss auch innerhalb
der Siedlungsbereiche eine ausreichende Durchgängigkeit der Fließgewässer
gewährleistet sein. Schwerwiegende Wanderungshindernisse wie Querbauwerke
oder extrem naturferne Gewässerprofile sind durch geeignete, den siedlungsspezifischen
Restriktionen angepasste Rückbaumaßnahmen in ihrer Durchgängigkeit zu
verbessern. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, um
den Gewässern innerhalb der Siedlungen wieder mehr Raum für einen annähernd
naturnahen Verlauf sowie begrenzte Ausuferungsmöglichkeiten zur Verfügung
zu stellen. Konkrete Renaturierungsmaßnahmen sind dann in Abhängigkeit
von den Platzverhältnissen und den Umgebungsnutzungen einzelfallspezifisch
auszugestalten.
394 Naturraum Hohes
Fichtelgebirge
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W
(394) 1
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In den versauerungsgefährdeten Waldbereichen
des Fichtelgebirges soll die forstwirtschaftliche Nutzung so ausgestaltet
werden, dass Beeinträchtigungen des Grundwassers vermindert werden.
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Beeinträchtigungen des Grundwassers können sich unter
versauerungsgefährdeten Waldbeständen durch die Freisetzung toxischer
Metallionen wie z.B. Aluminium sowie bei über den Pflanzenbedarf hinausgehenden
NOx-Depositionen durch Nitrateinträge ergeben. Eine erhöhte Nitratfreisetzung
ist insbesondere unter stark geschädigten Waldbeständen (geringe Pflanzenaufnahme)
sowie bei umfassenden Bodenschutzkalkungen möglich.
Zur Verminderung dieser Risiken ist vor allem eine erhebliche
Erhöhung des Laubholzanteils hilfreich. Kalkungsmaßnahmen in Waldbereichen
sollen, soweit sie nicht vermeidbar sind, so durchgeführt werden, dass
eine erhöhte Freisetzung von Nitrat durch Mineralisierungsprozesse ausgeschlossen
werden kann. Zudem sind großflächige Kahlschläge, welche ebenfalls zu
verstärkter Mineralisierung und Nitratfreisetzung führen, möglichst zu
vermeiden.
W
(394) 2
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Die innerhalb des Fichtelgebirges noch weitgehend
intakten bzw. nur mäßig beeinträchtigten Oberläufe von Fichtelnaab,
Weißem Main, Eger, Sächsischer Saale und Lamitz sollen erhalten
und optimiert werden.
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Innerhalb der o. g.
Auenbereiche sind bauliche Nutzungen zu vermeiden. Die häufig in diesen
Bereichen noch vorhandene Grünlandnutzung und sonstige auentypische Vegetationsstrukturen
wie Auwaldreste oder feuchte Hochstaudenfluren sind zu erhalten. Innerhalb
der Auenbereiche vorhandene Ackernutzung ist insbesondere auf regelmäßig
oder zeitweilig überfluteten Flächen zugunsten von Grünland oder Auwald
zu vermindern. Fichtenwaldbestände sind im Bereich der Gewässerniederungen
in naturnahe Bachauenwälder umzuwandeln.
W
(394) 3
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Die Gewässerabschnitte des Weißen Mains bei
Vorderschmelz/Frankenhammer sowie der Fichtelnaab innerhalb Fichtelberg,
welche starke Beeinträchtigungen der Auenfunktionsräume und der
Gewässerbettstruktur aufweisen, sollen durch geeignete, d. h. den
gebietsspezifischen Entwicklungspotenzialen angepasste Maßnahmen
verbessert werden. Weitere Verschlechterungen dieser Auenbereiche
sollen vermieden werden.
|
Als
Grundlage für einen funktionierenden Fließgewässerverbund muss auch innerhalb
der Siedlungsbereiche eine ausreichende Durchgängigkeit der Fließgewässer
gewährleistet sein. Schwerwiegende Wanderungshindernisse wie Querbauwerke
oder extrem naturferne Gewässerprofile sind durch geeignete, den siedlungsspezifischen
Restriktionen angepasste Rückbaumaßnahmen in ihrer Durchgängigkeit zu
verbessern. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, um
den Gewässern innerhalb der Siedlungen wieder mehr Raum für einen annähernd
naturnahen Verlauf sowie begrenzte Ausuferungsmöglichkeiten zur Verfügung
zu stellen. Konkrete Renaturierungsmaßnahmen sind dann in Abhängigkeit
von den Platzverhältnissen und den Umgebungsnutzungen einzelfallspezifisch
auszugestalten.
395 Naturraum Selb-Wunsiedler-
Hochfläche
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W
(395) 1
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Auf den Böden der Selb-Wunsiedler Hochfläche,
die gegenüber flächenhaften Schadstoffeinträgen nur gering geschützt
sind, bei Tröstau, östlich Weißenstadt sowie im Dreieck zwischen
Wunsiedel, Arzberg und Marktredwitz sollen Art und Intensität der
landwirtschaftlichen Nutzung so ausgerichtet werden, dass ein guter
Zustand des Grundwassers erhalten bleibt bzw. weitestgehend wiederhergestellt
werden kann. Grundwasserschützende Vegetationsstrukturen wie Grünland
oder nicht versauerungsgefährdete Waldbestände sollen erhalten und
insbesondere Grünlandbereiche nach Möglichkeit auch ausgedehnt werden.
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Die Böden in den Bereichen
bei Tröstau, östlich Weißenstadt sowie im Dreieck zwischen Wunsiedel,
Arzberg und Marktredwitz weisen nur ein geringes Rückhaltevermögen gegenüber
nicht sorbierbaren Stoffen wie insbesondere Nitrat auf, werden jedoch
intensiv ackerbaulich genutzt. Darüber hinausgehende Risiken für das Grundwasser
bestehen in dem verkarsteten Kalk- und Dolomitmarmorzug, welcher sich
in einem schmalen Band von Tröstau über Wunsiedel und Thiersheim bis Hohenberg
erstreckt. Zudem besteht in dem Dreieck zwischen Wunsiedel, Arzberg und
Marktredwitz ein erhöhtes Risiko des Nitrateintrags in verschiedene kleine
Bachläufe wie Flitterbach, Thiersbach, Leimatbach und Bibersbach, da deren Einzugsgebiete zu großen Teilen erhöhte
Nitrateintragsrisiken aufweisen.
Zur Verminderung bestehender Belastungen sowie unter
Vorsorgegesichtspunkten ist in diesen Bereichen vorhandenes Grünland grundsätzlich
zu erhalten und nach Möglichkeit der Grünlandanteil zu erhöhen. Stickstoffhaltige
Düngemittel und Wirtschaftsdünger dürfen im Rahmen der guten fachlichen
Praxis zeitlich und mengenmäßig nur so ausgebracht werden, dass die in
ihnen enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend für ihr Wachstum
ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste und damit verbundene Einträge
in das Grundwasser vermieden werden (vgl. Düngeverordnung vom 26.01.1996
und Kap. 11.1). Soweit auch bei Einhaltung der guten fachlichen Praxis
Stickstoffausträge nicht zu vermeiden sind, ist eine weitere Reduzierung
der Düngung erforderlich. Zudem ist durch Begrünung, Zwischenfruchtanbau
und Untersaaten eine durchgehende Pflanzenbedeckung auf Ackerflächen anzustreben.
Um das
Risiko der Auswaschung von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
zu vermindern, ist der integrierte Pflanzenbau zu fördern.
W
(395) 2
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In dem besonders erosionsgefährdeten Einzugsgebieten
des Flitterbaches bei Arzberg sowie in einem Teil des Einzugsgebiets
der Röslau zwischen Wunsiedel und Marktredwitz soll der Bodenabtrag
durch erosionsmindernde Bewirtschaftungsweisen verringert werden.
Die Anlage ausreichend breiter Gewässerrandstreifen soll in diesen
Gebieten mit besonderer Priorität gefördert werden.
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In
dem besonders erosionsgefährdeten Einzugsgebieten des Flitterbaches bei
Arzberg sowie in einem Teil des Einzugsgebiets der Röslau zwischen Wunsiedel
und Marktredwitz soll der Bodenabtrag durch erosionsmindernde Bewirtschaftungsweisen
verringert werden. Die Anlage ausreichend breiter Gewässerrandstreifen
soll in diesen Gebieten mit besonderer Priorität gefördert werden.
Im Einzugsgebiet des Flitterbaches bei Arzberg sowie
in einem Teil des Einzugsgebiets der Röslau zwischen Wunsiedel und Marktredwitz
besteht auf Grund intensiver ackerbaulicher Nutzung in erosionsgefährdeten
Lagen ein erhöhtes Risikos des diffusen Schad- und Nährstoffeintrags in
das Gewässer. Hier sind daher mit besonderer Priorität Gewässerrandstreifen
anzulegen. Auf den an die Aue angrenzenden ackerbaulich genutzten Flächen
ist der Bodenabtrag durch geeignete
Bewirtschaftungsmaßnahmen entsprechend den Grundsätzen der "Guten
fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft weitestgehend zu vermindern
(vgl. Kap 11.1). Der Anteil erosionsschützender Grünlandstrukturen sollte
in diesen Bereichen nach Möglichkeit erhöht werden.
W
(395) 3
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Die außerhalb der Ortschaften gelegenen, noch
weitgehend intakten bzw. nur mäßig beeinträchtigten Gewässerauen
von Eger, Selb, Röslau und Kösseine sollen erhalten und optimiert
werden. Die stellenweise beeinträchtigte Gewässerbettstruktur soll
so verbessert werden, dass ein guter ökologischer, d. h. weitgehend
naturnahen Zustand und eine gute Durchgängigkeit der Gewässer erreicht
wird.
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Innerhalb der o. g. Auenbereiche
sind bauliche Nutzungen zu vermeiden. Die häufig in diesen Bereichen noch
vorhandene Grünlandnutzung und sonstige auentypische Vegetationsstrukturen
wie Auwaldreste oder feuchte Hochstaudenfluren sind zu erhalten. Innerhalb
der Auenbereiche vorhandene Ackernutzung ist insbesondere auf regelmäßig
oder zeitweilig überfluteten Flächen zugunsten von Grünland oder Auwald
zu vermindern.
Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der
Gewässerbettstruktur durch Begradigungen oder Gewässerverbauungen sind
zu beseitigen und eine eigendynamische Entwicklung zu fördern. Querbauwerke
sind durch Umbau zu Sohlrampen oder durch die Anlage von Fischaufstiegshilfen
in ihrer Durchlässigkeit zu verbessern.
W
(395) 4
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Innerhalb der Ortschaften gelegene Gewässerabschnitte
mit starken Beeinträchtigungen der Auenfunktionsräume und der Gewässerbettstruktur
sollen durch geeignete, d. h. den gebietsspezifischen Entwicklungspotenzialen
angepasste Maßnahmen verbessert werden. Weitere Verschlechterungen
dieser Auenbereiche sollen vermieden werden. Dies betrifft insbesondere:
- Gewässerabschnitte der Eger in Weißenstadt, in Franken, in
Röslau, in
Marktleuthen, Kaiserhammer, Leupoldshammer und Königsmühle,
- Gewässerabschnitte der Selb in der Stadt Selb,
- Gewässerabschnitte der Röslau in Wunsiedel, Lorenzreuth und
Arzberg,
- Gewässerabschnitte der Kösseine in Marktredwitz und Brand.
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Als
Grundlage für einen funktionierenden Fließgewässerverbund muss auch innerhalb
der Siedlungsbereiche eine ausreichende Durchgängigkeit der Fließgewässer
gewährleistet sein. Schwerwiegende Wanderungshindernisse wie Querbauwerke
oder extrem naturferne Gewässerprofile sind durch geeignete, den siedlungsspezifischen
Restriktionen angepasste Rückbaumaßnahmen in ihrer Durchgängigkeit zu
verbessern. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, um
den Gewässern innerhalb der Siedlungen wieder mehr Raum für einen annähernd
naturnahen Verlauf sowie begrenzte Ausuferungsmöglichkeiten zur Verfügung
zu stellen. Konkrete Renaturierungsmaßnahmen
sind dann in Abhängigkeit von den Platzverhältnissen und den Umgebungsnutzungen
einzelfallspezifisch auszugestalten.
41
Naturraum Mittelvogtländisches
Kuppenland / Oberes Vogtland
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W
(41) 1
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Auf den vor flächenhaften Schadstoff-einträgen
nur gering geschützten Böden des Mittelvogtländischen Kuppenlandes/Oberen
Vogtlandes sollen Art und Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung
mit besonderer Priorität so ausgerichtet werden, dass ein guter
Zustand des Grundwassers erhalten bleibt bzw. weitestgehend wiederhergestellt
werden kann. Als Grünland genutzte Bereiche sollen auf Grund ihrer
grundwasserschützenden Funktionen erhalten und nach Möglichkeit
ausgedehnt werden.
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Die basenarmen bis mittelbasischen Böden des Mittelvogtländischen
Kuppenlandes und Oberen Vogtlandes weisen durchgängig nur ein geringes
Rückhaltevermögen gegenüber nicht sorbierbaren Stoffen wie insbesondere
Nitrat auf. Auf den großflächig ackerbaulich genutzten Böden des Mittelvogtländischen
Kuppenlandes ergibt sich somit durchgängig ein erhöhtes Risiko des Nitrateintrags
in das Grundwasser. Im innerhalb der Planungsregion überwiegend bewaldeten
Oberen Vogtland betrifft dies die Ackerflächen um Sigmundsgrün. Die hohen
Beeinträchtigungsrisiken für das Grundwasser bedingen auch entsprechende
Risiken für die Fließgewässer des Mittelvogtländischen Kuppenlandes. So
umfassen die Einzugsgebiete der Sächsischen Saale und der Südlichen Regnitz
innerhalb des Mittelvogtländischen Kuppenlandes fast ausschließlich Bereiche,
in denen mit erhöhten Nitrateinträgen in das Grundwasser zu rechnen ist,
welche im weiteren Verlauf den Oberflächengewässern zufließen können.
Zur Verminderung bestehender Belastungen
sowie unter Vorsorgegesichtspunkten ist in diesen Bereichen der vorhandene
Grünlandanteil grundsätzlich zu erhalten und nach Möglichkeit zu erhöhen.
Stickstoffhaltige Düngemittel und Wirtschaftsdünger dürfen im Rahmen der
guten fachlichen Praxis zeitlich und mengenmäßig nur so ausgebracht werden,
dass die in ihnen enthaltenen Nährstoffe von den Pflanzen weitestgehend
für ihr Wachstum ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste und damit
verbundene Einträge in das Grundwasser vermieden werden (vgl. Düngeverordnung
vom 26.01.1996 und Kap. 11.1). Soweit auch bei Einhaltung der guten fachlichen
Praxis Stickstoffausträge nicht zu vermeiden sind, ist eine weitere Reduzierung
der Düngung erforderlich. Zudem ist durch Begrünung, Zwischenfruchtanbau
und Untersaaten eine durchgehende Pflanzenbedeckung auf Ackerflächen
anzustreben. Um das Risiko der Auswaschung
von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln zu vermindern,
ist der integrierte Pflanzenbau zu fördern.
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(41) 2
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In den besonders erosionsgefährdeten Einzugsgebieten
des Zinnbaches sowie eines Nebengewässers der Sächsischen Saale
bei Rudolfstein soll der Bodenabtrag durch erosionsmindernde Bewirtschaftungsweisen
verringert werden. Die Anlage ausreichend breiter Gewässerrandstreifen
soll in diesen Gebieten mit besonderer Priorität gefördert werden.
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Im Einzugsgebiet des Zinnbaches bei Sigmundsgrün sowie im Einzugsgebiet
eines Nebengewässers der Sächsischen Saale bei Rudolfstein besteht auf
Grund intensiver ackerbaulicher Nutzung in erosionsgefährdeten Lagen ein
erhöhtes Risiko des diffusen Schad- und Nährstoffeintrags in das Gewässer.
Hier sind daher mit besonderer Priorität Gewässerrandstreifen anzulegen.
Auf den an die Aue angrenzenden ackerbaulich genutzten Flächen ist der
Bodenabtrag durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen
entsprechend den Grundsätzen der "Guten fachlichen Praxis"
in der Landwirtschaft weitestgehend zu vermindern (Kap. 11.1). Der Anteil
erosionsschützender Grünlandstrukturen sollte in diesen Bereichen nach
Möglichkeit erhöht werden. Von besonderer Bedeutung sind diese Maßnahmen
im Einzugsgebiet des Zinnbaches. Um Beeinträchtigungen der schützenswerten
Muschelvorkommen dieses Gewässers zu verhindern, ist hier jeglicher Nährstoffeintrag
zu vermeiden bzw. zu reduzieren.
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(41) 3
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Die noch weitgehend intakten bzw. nur mäßig
beeinträchtigten Gewässerauen der Sächsischen Saale und der Südlichen
Regnitz sollen erhalten und optimiert werden. Die stellenweise beeinträchtigte
Gewässerbettstruktur soll so verbessert werden, dass ein guter ökologischer,
d. h. weitgehend naturnaher Zustand und insbesondere eine gute
Durchgängigkeit der Gewässer erreicht wird.
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Innerhalb der o. g. Auenbereiche
sind bauliche Nutzungen zu vermeiden. Die häufig in diesen Bereichen noch
vorhandene Grünlandnutzung und sonstige auentypische Vegetationsstrukturen
wie Auwaldreste oder feuchte Hochstaudenfluren sind zu erhalten. Innerhalb
der Auenbereiche vorhandene Ackernutzung ist insbesondere auf regelmäßig
oder zeitweilig überfluteten Flächen zugunsten von Grünland oder Auwald
zu vermindern.
Die stellenweise vorhandenen Beeinträchtigungen der Gewässerbettstruktur
durch Begradigungen oder Gewässerverbauungen sind zu beseitigen und eine
eigendynamische Entwicklung zu fördern. Um eine ungehinderte Ausbreitung
der insbesondere in der Südlichen Regnitz sowie im Oberlauf der Sächsischen
Saale vorkommenden gefährdeten Fischarten zu gewährleisten, sind Querbauwerke
durch Umbau zu Sohlrampen oder durch die Anlage von Fischaufstiegshilfen
in ihrer Durchlässigkeit zu verbessern. Dies erhöht zugleich die Möglichkeiten
für die Ausbreitung gefährdeter Muschelvorkommen. In der Südlichen Regnitz
und dem Zinnbach sind Unterhaltungsmaßnahmen mit besonderer Priorität
an die Ansprüche der Bach- und Flussperlmuschelpopulationen anzupassen.
Um Beeinträchtigungen dieser Muschelvorkommen, die an eine hohe Wasserqualität
gebunden sind, zu verhindern, ist hier jeglicher Nährstoffeintrag zu vermeiden
bzw. zu reduzieren.
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(41) 4
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Die innerhalb
der Stadt Hof und der Ortschaft Joditz gelegenen Gewässerabschnitte
der Sächsischen Saale mit starken Beeinträchtigungen der Auenfunktionsräume
und der Gewässerbettstruktur sollen durch geeignete, d. h. den gebietsspezifischen
Entwicklungspotenzialen angepasste Maßnahmen verbessert werden.
Weitere Verschlechterungen dieser Auenbereiche sollen vermieden
werden.
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Als
Grundlage für einen funktionierenden Fließgewässerverbund muss auch innerhalb
der Siedlungsbereiche eine ausreichende Durchgängigkeit der Fließgewässer
gewährleistet sein. Schwerwiegende Wanderungshindernisse wie Querbauwerke
oder extrem naturferne Gewässerprofile sind durch geeignete, den siedlungsspezifischen
Restriktionen angepasste Rückbaumaßnahmen in ihrer Durchgängigkeit zu
verbessern. Hiermit soll eine weitere Ausbreitung der im Oberlauf der
Sächsischen Saale vorkommenden Fischarten gefördert werden. Darüber hinaus
sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, den Gewässern innerhalb der
Siedlungen wieder mehr Raum für einen annähernd naturnahen Verlauf sowie
begrenzte Ausuferungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Konkrete
Renaturierungsmaßnahmen sind dann in Abhängigkeit von den Platzverhältnissen
und den Umgebungsnutzungen einzelfallspezifisch auszugestalten
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